wie wäre es denn dann mit Hebamme? Oder ein Studium der Sozialen Arbeit mit dem Schwerpunkt bei Kindern (ein solches Studium an einer Fachhochschule ist sehr praktisch ausgerichtet).Ich hab auch schon ein Praktikum in diesem Bereich gemacht, allerdings war ich doch nohc nicht versteift sondern trug nur ein Korsett. Außerdem war es die Säuglingsstation. Es hat mit wahnsinnig Spaß gemacht mit den kleinen Würmern zu arbeiten, aber nach den zwei Wochen hab ich dann doch manches mal gemerkt, was ich am Tage so gemacht habe. Wenn es zum Beispiel um das Hochheben der Kinder ging und auch das viele rumlaufen auf der Station.
Naja, müssen tun sie gar nichts. Es gibt wohl mehr als genügend Unternehmen, die lieber eine Ausgleichszahlung leisten, damit sie die Quote nicht erfüllen müssen. Im Rahmen meines Studiums hat sogar ein Prof. in einer Personalmanagement-Vorlesung deutlich betont, dass er niemals jemanden mit einer Schwerbehinderung einstellen würde, weil einfach zu viel Missbrauch betrieben wird und ein Unternehmen dann immer drauf zahlt.Manche Betriebe müssen ja solche Leute einstellen.
Aber es stimmt, öffentliche Unternehmen (z.B. Krankenhäuser, Behörden etc.) müssen Schwerbehinderte grundsätzlich zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Häufig steht dann bei solchen Stellenausschreibungen dabei, dass Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Und die Betonung, liegt auf "bei gleicher Eignung", genau das ist nämlich Auslegungssache.
Da ich vor kurzem auch auf Jobsuche war, hab ich mich auch bei verschiedenen Stellen diesbezüglich befragt und die eindeutige Meinung ging dahin, dass man es nicht sagen sollte. Allerdings hab ich keine Schwerbehinderung, sondern "nur" 30%. Irgendwann wird es aber rauskommen, spätestens wenn man den Steuervorteil nutzt. Da dann wohl vom Finanzamt dem Unternehmen der höhere Steuerfreibetrag mitgeteilt wird.Aber ist es leichter auf dieser Grundlage einen Betrieb zu finden oder sollte man das lieber verheimlichen?
Aber grundsätzlich musst du es nicht sagen, es darf auch nicht mehr danach gefragt werden!! Allerdings musst du Einschränkungen, die deinen gewählten Beruf betreffen angeben, das auch ohne festgestellten GdB.
Es ist auch nicht grundsätzlich so, dass du auf die Vorteile verzichten musst, wenn du es im Vorstellungsgespräch nicht erwähnst. Wenn gar nicht die Sprache darauf kommt (und idR dürfte das auch nicht der Fall sein), dann kannst du den GdB ja immer noch beim Personalbogen oder irgendwann später in der Personalabteilung mitteilen. Dann ist die Entscheidung für deine Einstellung ja schon gefallen und eigentlich dürfte man dir dann nichts mehr anhaben.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich meine, dass das nur bei öffentlichen/kommunalen Unternehmen zutrifft.Ein Schwerbehindertenausweis gibt dir ferner den Vorteil, dass du zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden musst
Falls du dich dennoch für ein Studium entscheidest, dann mach am Besten beim Behindertenbeauftragten der jeweiligen Uni/Hochschule einen Termin. Ich habe das damals gemacht, als die Studiengebühren eingeführt wurden, mit dem Ergebnis, dass dieser sich dermaßen für mich eingesetzt hat, dass ich ohne einen GdB (hatte ich damals noch nicht), sondern lediglich mit einem Attest vom Orthopäden von den Studiengebühren befreit wurde. Bei uns war es so, dass eigentlich ein GdB von 30 hierfür notwendig gewesen wäre.
LG
Minimine





