Behandlung Skoliose nach Schroth

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JAGFNB

Behandlung Skoliose nach Schroth

Beitrag von JAGFNB »

Hallo,
meine 13jährige Tochter muss regelmäßig KG wegen Skoliose machen (Rezept: KG nach Schroth). Wir sind mit der Physiotherapie nach Schroth sehr zufrieden, zumal eine Kur in der Schroth-Klinikauch bereits sehr erfolgreich war.
Die ABrechnung für Schroth-Therapie lt. Rechnung der Physiotherapeutin beträgt 23,50 Euro/Behandlung. Die Beihilfe des Landes Mecklenburg/Vorpommern erstattet nur 19,50 Euro/Behandlung mit der Begründung, dass die Behandlung nach Schroth in den Beihilfevorschriften nicht gelistet ist. DOrt stehen nur z.B. Bobath und Vojta.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gehabt und eventuell gewonnen?
Wir befinden uns schon in der Phase der Einreichung der Klage beim Verwaltungsgericht M/V.
A. Freyer
Soj_83
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Beitrag von Soj_83 »

Hallo,

seid ihr privat versichert oder warum müsst ihr sonst das Rezept anteilmäßig bezahlen?

Gruß Letizia
Von anderen etwas fordern ist leicht.
Aber das ist das Allerschwerste:
Die Forderung an sich selbst.

A. S. Makarenko
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Sabi
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Schroth-KG

Beitrag von Sabi »

Soj_83 hat geschrieben:Hallo,

seid ihr privat versichert oder warum müsst ihr sonst das Rezept anteilmäßig bezahlen?

Gruß Letizia
Ich schalte mich hier einfach mal dazu ein.
Außer in der Privaten Krankenversicherung muss man als unter 18 jährige(r) keine Zuzahlungen zu irgendwelchen Arznei-,Hilfs- oder Heilmittel leisten.
Und von den gesetzlichen Krankenkassen wird Schroth meines Wissens nach anerkannt.


Vielleicht könnt ihr dass ja auch mit der Physiotherapeutin klären...


Sabi
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Beitrag von Dr. Steffan »

KG nach Schroth wird weder von den gesetzl. noch von den privaten Kassen anerkannt. Tipp: auf das Rezept "KG auf neurophysiologischer Basis" schreiben lassen. Das wird gezahlt.
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BZebra
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Beitrag von BZebra »

DrSteffan hat geschrieben:Tipp: auf das Rezept "KG auf neurophysiologischer Basis" schreiben lassen. Das wird gezahlt.
Wie unterscheidet sich die Vergütung von Allgemeiner KG?
Soj_83
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Beitrag von Soj_83 »

Die Physiotherapeutin von meiner Tochter wollte sogar dass unsere Kinderärztin auf das Rezept schreibt: KG nach Schroth + Diagnose.
Wie sie das abrechnet weiß ich allerdings nicht.

Gruß Letizia
Von anderen etwas fordern ist leicht.
Aber das ist das Allerschwerste:
Die Forderung an sich selbst.

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Beitrag von Dr. Steffan »

BZebra hat geschrieben:
DrSteffan hat geschrieben:Tipp: auf das Rezept "KG auf neurophysiologischer Basis" schreiben lassen. Das wird gezahlt.
Wie unterscheidet sich die Vergütung von Allgemeiner KG?
Den genauen Geldbetrag weiß ich nicht, es wird aber deutlich mehr für eine KG auf neuro. Basis gezahlt als für eine normale KG.
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Beitrag von BZebra »

DrSteffan hat geschrieben:es wird aber deutlich mehr für eine KG auf neuro. Basis gezahlt als für eine normale KG.
Um eine KG nach Vojta oder Bobath abrechnen zu können benötigt man ja auch die entsprechende Fortbildung. Ist so etwas für KG auf neurophysiologischer Basisi nicht notwendig? Kann das jeder Physiotherapeut?
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