Alex_activitas hat geschrieben:Es gibt meines Wissens nach auch Bundesländer, in denen es keine "Praxisbesonderheiten" gibt.
Na ja, was Niedersachsen angeht, so hatte mein Schmerztherapeut gesagt, dass er die chronische Schmerztherapie im letzten Jahr als besonderen Aufwand extra begründen musste. Es gab sie also nicht grundsätzlich als Praxisbesonderheit. In diesem Jahr sah er das als Vorlage für eine einfachere Begründung bei einer evtl. Regressforderung.
Ist es so, dass eine Praxisbesonderheit die Regressforderungg
automatisch im Vorfeld verhindert?
Ich war davon ausgegangen, dass die Praxisbesonderheit nur eine komfortable Begründung bei einer Regressforderung ist.
Aber gerade heute hat mir mein Schmerztherapeut auf meine Nachfrage bezüglich Neuerungen in der Heilmittelverordnung mitgeteilt, dass es jetzt die Möglichkeit der
Langfristgenehmigung gibt.
Dazu muss ich einen (bereits formulierten) Antrag bei der Krankenkasse stellen, zusammen mit der Heilmittelverordnung
ausserhalb des Regelfalles.
Die Krankenkasse genehmigt dann für
ein Jahr diese Verordnungen.
Damit ist nach seiner Ansicht auch der Regress vom Tisch, hoffentlich.
Gruss
Klaus