Behandlung Skoliose nach Schroth
Verfasst: So, 28.09.2003 - 17:04
Hallo,
meine 13jährige Tochter muss regelmäßig KG wegen Skoliose machen (Rezept: KG nach Schroth). Wir sind mit der Physiotherapie nach Schroth sehr zufrieden, zumal eine Kur in der Schroth-Klinikauch bereits sehr erfolgreich war.
Die ABrechnung für Schroth-Therapie lt. Rechnung der Physiotherapeutin beträgt 23,50 Euro/Behandlung. Die Beihilfe des Landes Mecklenburg/Vorpommern erstattet nur 19,50 Euro/Behandlung mit der Begründung, dass die Behandlung nach Schroth in den Beihilfevorschriften nicht gelistet ist. DOrt stehen nur z.B. Bobath und Vojta.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gehabt und eventuell gewonnen?
Wir befinden uns schon in der Phase der Einreichung der Klage beim Verwaltungsgericht M/V.
A. Freyer
meine 13jährige Tochter muss regelmäßig KG wegen Skoliose machen (Rezept: KG nach Schroth). Wir sind mit der Physiotherapie nach Schroth sehr zufrieden, zumal eine Kur in der Schroth-Klinikauch bereits sehr erfolgreich war.
Die ABrechnung für Schroth-Therapie lt. Rechnung der Physiotherapeutin beträgt 23,50 Euro/Behandlung. Die Beihilfe des Landes Mecklenburg/Vorpommern erstattet nur 19,50 Euro/Behandlung mit der Begründung, dass die Behandlung nach Schroth in den Beihilfevorschriften nicht gelistet ist. DOrt stehen nur z.B. Bobath und Vojta.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gehabt und eventuell gewonnen?
Wir befinden uns schon in der Phase der Einreichung der Klage beim Verwaltungsgericht M/V.
A. Freyer