Seite 1 von 1

Tipps für Einspruch bei Krankenkasse

Verfasst: Mo, 23.04.2012 - 21:32
von slowengel
Hallo an euch alle,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Also, im Februar dieses Jahres verschrieb mir Dr. Hoffmann ein Korsett von Rahmouni zur Behandlung meiner Kyphose ( 60° mit geringer Begleitskoliose 11°). Möglichst zeitnah sollte ich dann auch zu einer Schrothreha geschickt werden um dort die KG nach Schroth zu erlernen.
Vor 2 Wochen kam nun die Mitteilung der Krankenkasse ( Barmer GEK ) dass der Medizinische Dienst die Behandlung abgelehnt hat, da laut der Literatur ein Behandlungserfolg nur beim jugendlichen Skelett erfolg hätte ( bin 20 Jahre alt ). Desweiteren stand im Gutachten, dass selbst eine Korsettbehandlung beim jugendlichen Skelett nur wenig Erfolg bringen würde, eben alles laut Literatur. Als Empfehlung der weiteren Behandlung wurde KG und Schmerzmitteltherapie gegeben.
Ich habe nun vor am Freitag persönlich zur Krankenkasse zu fahren und dort den Einspruch gegen die Entscheidung aufnehmen zu lassen. Dr. Hoffmann hat mir bereits als Unterstützung einen Arztbrief mit einem positiven Behandlungserfolg eines weitaus älteren Patienten mit höherer Gradzahl als Unterstützung zugeschickt.

Nun würde ich mich freuen wenn ihr mir Tipps geben könnt wie ich mich bei der Krankenkasse verhalten soll, vielleicht habt ihr ja schon eigene Erfahrungen gemacht und könnt mir weiterhelfen ;)

Denn Schmerzmitteltherapie kommt für mich nicht infrage, dafür bin ich noch zu jung denke ich, auch wenn die Schmerzen bisweilen ziemlich stark sind, auch KG nach Schroth ambulant zu machen wird schwierig, da der nächste Schroththerapeut gut 50 km weit weg ist.


Ich hoffe sehr ihr könnt mir helfen :)

Liebe Grüße

Re: Tipps für Einspruch bei Krankenkasse

Verfasst: Mo, 23.04.2012 - 21:48
von Kiko
Hallo slowengel,
slowengel hat geschrieben: Nun würde ich mich freuen wenn ihr mir Tipps geben könnt wie ich mich bei der Krankenkasse verhalten soll, vielleicht habt ihr ja schon eigene Erfahrungen gemacht und könnt mir weiterhelfen ;)
mein Tipp: ein Wechsel der Krankenkasse!

Ich war 26 Jahre bei der BARMER und hatte nur Stress und Probleme. Als das "Fass" wirklich restlos voll war, habe ich vor 2 Jahren nach 26 Jahren Mitgliedschaft bei der BARMER gekündigt und die Krankenkasse gewechselt. Ich bin so zufrieden wie nie - es gibt keinerlei Probleme und die KK ist einzigartig schnell. Die Kostenübernahmeerklärung meiner Krankenkasse für das Korsett hatte ich ZWEI TAGE (nach der Verordnung) später schriftlich in der Post! Übrigens: ich bin schon lange nicht mehr jugendlich ;)

Vielleicht ist es nicht der Tipp, den Du Dir wünscht oder erhofft hast, doch nach 26 Jahren negativer Erfahrung und dauerndem Ärger, ist das Problem seit der Kündigung bei der BARMER und der Mitgliedschaft bei meiner neuen KK gelöst. Problemlos, schnell, hilfsbereit und unbürokratisch - seit 2 Jahren bereitet mit Kontakt mit meiner KK keine Sorgen mehr.

Liebe Grüße und Mut zum Wechsel

Kiko

Re: Tipps für Einspruch bei Krankenkasse

Verfasst: Mo, 23.04.2012 - 22:04
von Agrimon
Hallo slowengel,

ich habe das gleiche wie du mit der Barmer GEK durchgemacht. Habe auch die Korsettverordnung bekommen und die Ablehnung des medizinischen Dienstes. Ich habe auch zwei Atteste von Dr. Hoffmann zur Unterstützung bekommen. Die Barmer wolte mich mit einem Stützkorsett abspeisen, was ja nicht korrigiert. Gegen das Stützkorsett habe ich dann Widerspruch eingereicht. Dann hat die Barmer alles zur Widerspruchstelle nach Wuppertal geschickt und auf Antwort warte ich bis heute noch. Das ganze läuft bei mir schon seit vier Monaten. Schmerzmittel kommen bei mir auch nicht in Frage, da die Mittel ja nicht an die Ursache gehen. Die dämpfen ja nur die Schmerzen. Ich glaube schon langsam nicht mehr daran das Korsett von der Barmer genehmigt zu bekommen. Reha bringt bei mir auch nicht viel, ich war schon drei mal auf Schroth Reha und immer nur Schmerzlinderung über eine bestimmte Zeit. Ich versteh das auch nicht. Warum bekommen die anderen ein Korsett nach ein, zwei Wochen genehmigt und ich nicht? ....... :rolleyes:
Leider kann ich noch nicht wechseln, da ich noch in der freiwilligen Versicherung drin hänge.

eine ziemlich frustrierte Agrimon

Millionäre müsste man sein, oder etwas mehr Geld als die anderen haben............ ;(

Re: Tipps für Einspruch bei Krankenkasse

Verfasst: Mo, 23.04.2012 - 22:11
von slowengel
Hallo ihr beiden,

danke dass ihr mir von euren Erfahrungen schildert, scheinen ja alle 3 nicht viel Glück mit der Barmer zu haben bzw. hatten.

@Agrimon, dir drücke ich die Daumen dass du dein Recht noch durchsetzt ;)

@ kiko, zu welcher Krankenkasse hast du denn gewechselt? Das ist wirklich mein Plan, sollte der Einspruch abgelehnt werden.
Habe an die TK als neue KK gedacht....


Liebe Grüße

Re: Tipps für Einspruch bei Krankenkasse

Verfasst: Mo, 23.04.2012 - 22:23
von Kaffeetrinker
Genau wechsel zur TK , die sind schnell und gut :)

Und Schmerztherapie würde ich trotzdem machen an deiner Stelle, hat ja nix mit dem Alter zu tun.

Re: Tipps für Einspruch bei Krankenkasse

Verfasst: Mo, 23.04.2012 - 22:34
von Kiko
Hallo slowengel,
slowengel hat geschrieben:Hallo ihr beiden,

danke dass ihr mir von euren Erfahrungen schildert, scheinen ja alle 3 nicht viel Glück mit der Barmer zu haben bzw. hatten.



@ kiko, zu welcher Krankenkasse hast du denn gewechselt? Das ist wirklich mein Plan, sollte der Einspruch abgelehnt werden.
Habe an die TK als neue KK gedacht....
ich habe Dir eine PN geschickt.

Liebe Grüße

Kiko

Re: Tipps für Einspruch bei Krankenkasse

Verfasst: Di, 24.04.2012 - 10:54
von Agrimon
Hallo,

es ist aber nicht garantiert, dass die andere Krankenkasse das Korsett noch genehmigt, wenn die alte die Genehmigung verweigert. Diese Frage ist auch noch zu klären. Der MDK ist für alle Kassen gleich, oder?????............

Gruß Agrimon

Re: Tipps für Einspruch bei Krankenkasse

Verfasst: Di, 24.04.2012 - 11:01
von Kiko
Hallo Agrimon,
Agrimon hat geschrieben:Hallo,

es ist aber nicht garantiert, dass die andere Krankenkasse das Korsett noch genehmigt, wenn die alte die Genehmigung verweigert. Diese Frage ist auch noch zu klären. Der MDK ist für alle Kassen gleich, oder?????............

Gruß Agrimon
bei mir hat die Bewilligung 2 Tage gebraucht. In diesem super kurzen Zeitraum wurde mit Sicherheit nicht der MDK eingeschaltet. Die KK scheint selbst - ohne Gutachter/ MDK - darüber entschieden zu haben.

Liebe Grüße

Kiko

Re: Tipps für Einspruch bei Krankenkasse

Verfasst: Di, 24.04.2012 - 12:56
von Agrimon
Hallo Kiko,

du hast sicherlich den Genehmigungsprozess von einer Krankenkasse gemacht, aber wie ist es, wenn du bei einer KK die Genehmigung einforderst, die das ablehnt und du dann die KK wechselst. Muss man die Genehmigung nicht neu einholen und wie läuft das ab????........... :?:

Gruß Agrimon

Re: Tipps für Einspruch bei Krankenkasse

Verfasst: Di, 24.04.2012 - 13:34
von Kaffeetrinker
Ja natürlich musste es dann neu genehmigen da andere Kasse genommen hast.

Re: Tipps für Einspruch bei Krankenkasse

Verfasst: Di, 24.04.2012 - 17:29
von slowengel
Die KK ist soweit ich weiß bei schwerwiegenden Fällen dazu verpflichtet sich ein Gutachten beim MDK einzuholen, allerdings muss die KK diesem Gutachten nicht Folge leisten.