Berufsunfähigkeitsversicherung, Verbeamtung,...
Verfasst: Sa, 02.05.2009 - 13:38
Hallo,
heute kam mir mal wieder der Gedanke, ob es nichts sinnvoll wäre eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese Idee hatte ich schon einmal, aber da gab es zur Antwort, dass es vor dem Berufseinstieg keinen Sinn machen würde.
Vielleicht haben welche von euch Erfahrungen mit Abschlüssen einer solchen Versicherung und können mir sagen, ob man mit Morbus Scheuermann und den Folgeproblemen überhaupt genommen wird oder nur, wenn diese Krankheit nicht mitversichert wird?
Mein Gedanke ist dabei einfach, dass wenn es möglich ist eine solche Versicherung abzuschließen, ob es nicht sinnvoll wäre es so schnell wie möglich zu machen, bevor eine Verschlechterung eintritt.
Da ich in den nächsten Jahren schon das Ziel einer Verbeamtung vor Augen habe, weiß ich aber auch gar nicht, ob ich dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötige. Aber hier ist genau so die Frage, ob ich mit Scheuermann verbeamtet werde oder nur, wenn ich einen Nachteilsausgleich(?) in Form eines SBA's stelle?
Über Antworten würde ich mich seh freuen!
Viele Grüße
Elbac
heute kam mir mal wieder der Gedanke, ob es nichts sinnvoll wäre eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese Idee hatte ich schon einmal, aber da gab es zur Antwort, dass es vor dem Berufseinstieg keinen Sinn machen würde.
Vielleicht haben welche von euch Erfahrungen mit Abschlüssen einer solchen Versicherung und können mir sagen, ob man mit Morbus Scheuermann und den Folgeproblemen überhaupt genommen wird oder nur, wenn diese Krankheit nicht mitversichert wird?
Mein Gedanke ist dabei einfach, dass wenn es möglich ist eine solche Versicherung abzuschließen, ob es nicht sinnvoll wäre es so schnell wie möglich zu machen, bevor eine Verschlechterung eintritt.
Da ich in den nächsten Jahren schon das Ziel einer Verbeamtung vor Augen habe, weiß ich aber auch gar nicht, ob ich dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötige. Aber hier ist genau so die Frage, ob ich mit Scheuermann verbeamtet werde oder nur, wenn ich einen Nachteilsausgleich(?) in Form eines SBA's stelle?
Über Antworten würde ich mich seh freuen!
Viele Grüße
Elbac