Hallo David,
normalerweise zahlt die Deutsche Rentenversicherung für den Bürostuhl, aber nur, wenn ansonsten Gefahr droht, dass Du Deinen Arbeitsplatz verlierst, wenn Du Das Hilfsmittel nicht bekommst. Das zählt dann zu den 'Hilfen am Arbeitsplatz'. Aber als Student trifft das ja für Dich so nicht zu, da Du ja noch gar keinen festen Arbeitsplatz hast.
Allerdings hab ich auf
dieser Seite der Rentenversicherung (bzw. genaugenommen aus
dieser Unterseite) folgenden Absatz gefunden (hast Du vielleicht selbst schon gelesen):
[equote="Aus der Seite der Rentenversicherung:"]Es ist zu beachten, dass die Deutsche Rentenversicherung Hilfen nur gewährt, wenn ohne sie der Arbeitsplatz verloren ginge oder der Versicherte nicht in der Lage ist, eine andere Tätigkeit aufzunehmen.
Ansonsten können auch, Arbeitgeber, Krankenkassen oder das Integrationssamt gesetzlich dazu verpflichtet sein, Hilfen zu bewilligen.
Doch Sie brauchen sich nicht darum kümmern, welche Stelle zuständig ist. Das klären die Stellen untereinander und leiten Ihren Antrag an die richtige Adresse weiter. Sie werden selbstverständlich darüber informiert.
[/equote]
Das klingt dannach, als ob Du einfach mal versuchen solltest, einen Antrag zu stellen. Die einzelnen Stellen müssten dann selbst unter sich ausmachen, wer dafür zuständig ist. Allerdings wirst Du dann eine Bescheinigung vom behandelnden Orthopäden benötigen, und so wie ich es verstanden habe wäre es auch hilfreich, wenn Du dazu einen Schwerbehinderten-Ausweis (wegen Zuständigkeit des Integrationsamtes) vorweisen könntest.
Gruß Thomas