Zuzahlungsbefreiung zur Reha

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nonametoo
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Zuzahlungsbefreiung zur Reha

Beitrag von nonametoo »

Hat jemand schon mal eine Zuzahlungsbefreiung zur Reha erreicht?
Wo und wie stelle ich einen solchen Antrag?
Wer keine Zeit für seine Gesundheit aufwendet,
wird eines Tages viel Zeit für seine Krankheiten aufwenden müssen.
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Wo und wie stelle ich einen solchen Antrag?
Beim Kostenträger der REHA.

Gruss
Klaus
SchwarzeSchnecke.

Beitrag von SchwarzeSchnecke. »

Hallo,

Ja, ich: Wegen nicht vorhandenen Einkommens. Kostenträger war in meinem Fall die Rentenversicherung. Ich bin dort vor Beginn meiner Reha ohne Termin vorbeigegangen und mußte nur einen Zettel unterschreiben.

VG, Anne
Agrimon
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Beitrag von Agrimon »

Hallo,

Arbeitslose und Harz 4 Empfänger brauchen auch keine Zuzahlung zu leisten. Ich habe auch nichts bezahlt.

Gruß Agrimon
bin eine Frau, die mit beiden Beinen im Leben steht und noch Interesse für andere Dinge hat

Meine Skoliose-Geschichte: Meine Skoliose
nonamet2

Beitrag von nonamet2 »

weiß jemand wie es mit Bafög Empfängern ist?
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Charp
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Beitrag von Charp »

Ich hatte zwar kein Bafög, sondern bekam Unterhalt in Bafög-Höhe, aber war unterm der entsprechenden Grenze (weiß ich nicht mehr, Tabelle von der Rentenversicherung). Habe einen Antrag gestellt, Kontoauszug dazu als "Einkommensnachweis" und bekam die bereits geleistete Zuzahlung zurückerstattet.

LG,
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Beitrag von minimine »

Also ich bekomme Bafög und ich musste die Zuzahlung leisten. Mein Kostenträger war die Krankenkasse. Bei der Rentenversicherung gibt es eine Einkommensstaffel, da hätte ich nicht zahlen müssen, aber bei Studenten ist idR die Krankenkasse der Kostenträger.
Es sei denn du hast deine 2% Zuzahlung schon voll.

LG
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tippi
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Beitrag von tippi »

Hallo,

weiß jemand wie das bei Schülern ist? Ich bin ja gerade 18 geworden und müsste dieses Jahr die Zuzahlung dann auch bezahlen oder kann ich mich davon befreien lassen?

Liebe Grüße
tippi
minimine
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Beitrag von minimine »

Hallo tippi,
also bei Schülern (zumindest bei Minderjährigen) ist ja idR die Rentenversicherung zuständig. Bei dir kommt es dann darauf an, wer der Kostenträger ist. Wenn es die Rentenversicherung ist, wirst du Glück haben, wenn es die Krankenkasse ist, wirst du zahlen müssen.

LG
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Beitrag von nonametoo »

Bei mir ist die Rentenkasse der Träger. (mir wurde von der Krankenkasse gesagt, dass das bei Studenten meistens so wäre, weil es ja darum geht, ob man mal arbeitsfähig ist ? )
Die haben auch einen Vordruck zur Befreiung, allerdings steht da alles mögliche zur Auswahl, nur BaföG kann man nirgends ankreuzen.
Aber wenn man das auch in Nachhinein wiederbekommen kann, dann brauch ich jetzt keinen Stress machen, das noch davor zu klären...
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Beitrag von minimine »

Das ist ja komisch, mir hat es die Dt. Rentenversicherung genau anders erklärt. Man muss eine dieser Voraussetzungen erfüllen:
  • Wartezeit von 15 Jahren
  • 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren
  • Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bei verminderter oder in absehbarer Zeit gefährdeter Erwerbsfähigkeit
  • Anspruch auf große Witwenrente beziehungsweise Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Fällst du da zufällig drunter?
Als ich noch Schüler war, war auch die Rentenversicherung zuständig und ich hab damals auch schon Bafög bekommen. Ich musste dann einfach den Bafög-Bescheid abgeben, ich glaub aber schon mit dem Antrag.

LG
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Beitrag von tippi »

Danke minimine für die Antwort. Bisher hab ich die Rehas immer von der Rentenversicherung bezahlt bekommen, dann wird das diesesmal hoffentlich auch so werden.
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nonametoo
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Beitrag von nonametoo »

ne das trifft auf mich alles nicht zu
ich beziehe keinerlei Rente und war auch noch nie erwebstätig
das läuft allerdings auch noch als "Kinderreha" über meine Mutter, welche ja erwerbstätig ist
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Beitrag von minimine »

Ach so, das ist dann was anderes. Bei mir ging das aus irgendeinem Grund nicht mehr.

LG
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