ich schwanke zwischen Belustigung und Verärgerung. Meine (gesetzliche) Krankenkasse weigert sich, die Korsettumrüstung von ca. 150 € zu erstatten, weil ein Korsett eine Garantie von 6 Monaten habe.
Ich bekam ein neues Korsett und ließ es 4 Monate später neu aufpelottieren, wie mit Rahmouni schon bei der Übergabe des Korsetts besprochen. Die Aufpelottierung war auch dringend nötig, obwohl ich das Korsett nur nachts trage.
Meine Krankenkasse schrieb mir sinngemäß, dass der Leistungserbringer wegen einer vertraglichen Vereinbarung das erste halbe Jahr nach Auslieferung eine Garantie für das Korsett gewährleisten müsse.
Demnach hätte man mir die Korsettumrüstung nicht in Rechnung stellen dürfen. Ich habe die Rechnung aber schon bezahlt. Soll ich das Geld von Rahmouni etwa zurückverlangen?
Außerdem finde ich die Argumentation schwachsinnig. In meinen Augen kann nur dann eine Garantie geltend gemacht werden, wenn das Korsett bei der Auslieferung nicht in Ordnung war. Aber ich bekam das Korsett ja in ordnungsgemäßen Zustand und es musste abgeändert werden, weil ich es regelmäßig getragen hatte, und nicht, weil beim Korsettbau geschlampt wurde.
Wie ist das denn bei euch?
Soll ich etwa dafür bestraft werden, dass ich regelmäßig zu Rahm,ouni gehe, nachdem ich die Korsettreparaturen mal zwei Jahre schleifen ließ?!
Wie soll die 6-Monate-Frist bei Teenies eine Progedienz aufhalten?!
Verärgert-erstaunte Grüße,
Dalia


