Schwerbehindertenausweis
-
Martina 44
Schwerbehindertenausweis
Hallo,
ich habe eine 45 Grad Skoliose und habe seit 1991 30 Grad Behinderung anerkannt. Wollte jetzt eine Erhöhung der Behindertengradzahl. Habe aber eine Ablehnung gekommen.
Ich möchte Widerspruch einlegen, hat jemand Erfahrung damit.
Danke Martina
ich habe eine 45 Grad Skoliose und habe seit 1991 30 Grad Behinderung anerkannt. Wollte jetzt eine Erhöhung der Behindertengradzahl. Habe aber eine Ablehnung gekommen.
Ich möchte Widerspruch einlegen, hat jemand Erfahrung damit.
Danke Martina
Zum Schwerbehindertenausweis exisitieren schon einige Beiträge.
Das Beste ist, du stöberst ein bisschen im Forum.
[suche]Behinderternausweis[/suche]
[suche]Schwerbehindertenausweis[/suche]
Die Erfahrungen mit Widersprüchen bei der Festlegung mit dem Grad der Behinderung (GdB) fallen meiner Meinung nach recht unterschiedlich aus. Die Entscheidungen variieren von Bundesland zu Bundesland.
Mit deinem GdB von 30 liegst du mit deiner 45°-Skoliose völlig im Rahmen der GdB-Tabelle. Insofern, vermute ich, wirst du eher wenig Erfolg mit einem Widerspruch haben.
Hat sich deine Skoliose verschlechtert oder sind die 45° noch aktuell? Bist du operiert? Wie kommst darauf, dass dir jetzt evtl. ein höherer GdB zusteht?
Das Beste ist, du stöberst ein bisschen im Forum.
[suche]Behinderternausweis[/suche]
[suche]Schwerbehindertenausweis[/suche]
Die Erfahrungen mit Widersprüchen bei der Festlegung mit dem Grad der Behinderung (GdB) fallen meiner Meinung nach recht unterschiedlich aus. Die Entscheidungen variieren von Bundesland zu Bundesland.
Mit deinem GdB von 30 liegst du mit deiner 45°-Skoliose völlig im Rahmen der GdB-Tabelle. Insofern, vermute ich, wirst du eher wenig Erfolg mit einem Widerspruch haben.
Hat sich deine Skoliose verschlechtert oder sind die 45° noch aktuell? Bist du operiert? Wie kommst darauf, dass dir jetzt evtl. ein höherer GdB zusteht?
-
Martina 44
Schwerbeh. Ausweis
Seit 1991 hat sich meine Grad Zahl zwar nicht verschlechtert, aber ich habe in letzter Zeit (2-3 Jahre) Rückenschmerzen, wenn ich länger als z.B. 40 min Sitzen muss, kann also nicht mehr ins Kino usw.
Habe Ausfallerscheinungen im li. Fuß. das fängt mit Schmerzen im LWS Bereich an und zieht über den Po in das Bein mit kribbeln und Taubheit im Fuß.
Habe Schwindel mit kurzen Ausfällen (musste 2 mal mit dem Auto rechts ranfahren) eventl. HWS und habe manchmal auch ein Flimmern od. Lichtblitze vor Augen.
Garten und Hausarbeiten muss ich nach 30 minuten unterbrechen und Pause machen, sonst ist der Rest des Tages gelaufen.
Habe Ausfallerscheinungen im li. Fuß. das fängt mit Schmerzen im LWS Bereich an und zieht über den Po in das Bein mit kribbeln und Taubheit im Fuß.
Habe Schwindel mit kurzen Ausfällen (musste 2 mal mit dem Auto rechts ranfahren) eventl. HWS und habe manchmal auch ein Flimmern od. Lichtblitze vor Augen.
Garten und Hausarbeiten muss ich nach 30 minuten unterbrechen und Pause machen, sonst ist der Rest des Tages gelaufen.
- Eichhörnchen
- aktives Mitglied

- Beiträge: 197
- Registriert: Fr, 25.04.2008 - 18:37
- Wohnort: Oldenburg (Oldenburg)
Betr. Behinderten- Ausweis
Hallo Martina,
nur wenn sich Deine Skoliose verschlechtert hat werden die Prozente erhöht. Bei Deiner Grad- Zahl wirst Du nicht mehr Prozente bekommen.
Ab ca. 50° kann man mehr bekommen, aber auch nur wenn man starke Beschwerden hat. Ich werde nun einen Verschlechterungs- Antrag stellen,
ich habe zur Zeit auch 30% aber bei mir wurde die Skoliose vor ein paar Jahren falsch ausgemessen und die Grad-Zahl ist wesendlich höher.
Beim Versorgungs-Amt gehen sie nur nach Liste, da steht dann die Grad- Zahl = %.
Wie es dem Menschen selbst geht ist egal. Es geht nur nach der Richtlinie.
Ich habe festgestell, wer viel klagt und nichts hat bekommt schneller einen Ausweis als Menschen die wirklich etwas halben, (das ist ebend Gerechtigkeit.
In diesem Sinne alles Gute
LG Marion
nur wenn sich Deine Skoliose verschlechtert hat werden die Prozente erhöht. Bei Deiner Grad- Zahl wirst Du nicht mehr Prozente bekommen.
Ab ca. 50° kann man mehr bekommen, aber auch nur wenn man starke Beschwerden hat. Ich werde nun einen Verschlechterungs- Antrag stellen,
ich habe zur Zeit auch 30% aber bei mir wurde die Skoliose vor ein paar Jahren falsch ausgemessen und die Grad-Zahl ist wesendlich höher.
Beim Versorgungs-Amt gehen sie nur nach Liste, da steht dann die Grad- Zahl = %.
Wie es dem Menschen selbst geht ist egal. Es geht nur nach der Richtlinie.
Ich habe festgestell, wer viel klagt und nichts hat bekommt schneller einen Ausweis als Menschen die wirklich etwas halben, (das ist ebend Gerechtigkeit.
In diesem Sinne alles Gute
LG Marion
-
hedi
- Newbie

- Beiträge: 39
- Registriert: Fr, 18.07.2008 - 21:40
- Geschlecht: weiblich
- Diagnose: Skoliose 3 B re
T. 56°
L. 32°
GdB 40% - Therapie: Duecroquet-Korsett..1970
Reha Sobi+Salzungen
Kubin-Korsett+Lindemann Mieder
Tensgerät,
KG - Wohnort: Hessen
GdB
Hallo
mir wurden 40 % gegeben,bei 35Grad auch starke Schmerzen.Ich meine auch es liegt am "Bearbeiter" und Bundesland.Habe damals alles hingeschickt was ich hatte an Berichten und Rö bildern. Ohne Untersuchung kam recht bald der Bescheid. Martina ich würde Einspruch einlegen und Bescheinigungen evtl. von einem anderen Arzt,der deine Schmerzen über Jahre kennt,beifügen. VG Hedi
mir wurden 40 % gegeben,bei 35Grad auch starke Schmerzen.Ich meine auch es liegt am "Bearbeiter" und Bundesland.Habe damals alles hingeschickt was ich hatte an Berichten und Rö bildern. Ohne Untersuchung kam recht bald der Bescheid. Martina ich würde Einspruch einlegen und Bescheinigungen evtl. von einem anderen Arzt,der deine Schmerzen über Jahre kennt,beifügen. VG Hedi
- mamaratlos
- Profi

- Beiträge: 1131
- Registriert: Mo, 22.09.2008 - 17:35
- Geschlecht: weiblich
- Diagnose: TOCHTER - Throrakolumbalskoliose
im Korsi -24,7° thorakal ,darüber links konvex 1-2 von 32° darunter 21,5 nach copp
SOHN - Kyphose/Skoliose
Kyphosewinkel 30°
BWK9-LKW 2
Skoliose 7° - Therapie: TOCHTER:
2008 Reha in Bad Kösen
2009 Korsi von CCtech Herr Nahr
durchgegehnd kg nach Schroth(auserhalb des Regelfalls)
SOHN: kg nach Schroth, März/April Sobi 2011 - Wohnort: Duisburg
GrÜße aus dem Ruhrpott
Hallo,
ich wollte mal fragen welche Vor- bzw. Nachteile hat eine 14 Jährige wenn die Skoliose als Behinderung im Behindertenausweis festgelegt wird.
Hat sie dann nicht später, wenn sie mal eine Berufsausbildung machen möchte Nachteile durch den Behindertenausweis.
Unser Orthopäde meinte nach meiner Frage ob man die Skoliose als Chronische Erkrankung anerkennen kann, das würde nichts bringen,
da sie als Kind ja Zuzahlungsbefreit ist, wir könnten Prozente beim Versorgungsamt beantragen.
Unsere Tochter meint es wäre schon schlimm genug, das sie ein Korsett tragen muß sie will nicht auch noch "Behindert" sein und so einen Ausweiß haben.
lg
KellyB
ich wollte mal fragen welche Vor- bzw. Nachteile hat eine 14 Jährige wenn die Skoliose als Behinderung im Behindertenausweis festgelegt wird.
Hat sie dann nicht später, wenn sie mal eine Berufsausbildung machen möchte Nachteile durch den Behindertenausweis.
Unser Orthopäde meinte nach meiner Frage ob man die Skoliose als Chronische Erkrankung anerkennen kann, das würde nichts bringen,
da sie als Kind ja Zuzahlungsbefreit ist, wir könnten Prozente beim Versorgungsamt beantragen.
Unsere Tochter meint es wäre schon schlimm genug, das sie ein Korsett tragen muß sie will nicht auch noch "Behindert" sein und so einen Ausweiß haben.
lg
KellyB
Hallo,
ich weiss wie die blöden Sprüche über die Schwerbehindertenausweise sind... Und auch gerade bei einem Jugendlichen ist es natürlich wie man denkt ein zusätzlicher Makel. Doch mal ganz ehrlich - was denken die Leute mit Vorurteilen denn was ein Behinderter ist... - Meist kommt von denen - Geistig behinderter Rollstuhlfahrer ohne Beine - oder ein Taubstummer Blinder... Das sind leider die Leute die durch ihre blöden Sprüche es anderen Leuten die nun mal Einschränkungen haben, das Leben schwer machen... Also ich habe meinen Schwerbehindertenausweis schon seit meinem 10ten Lebensjahr, sicherlich ist es in den Augen eines kleingeistigen Arbeitgebers ein Makel, doch die Arbeitgeber die es mittlerweile verstanden haben, nehmen gerne "Schwerbehinderte".
Es ist nämlich mittlerweile nachgewiesen das Menschen mit Behinderung (So heisst es nämlich seit einigen Jahren) zuverlässigere Arbeitnehmer sind die sogar seltener krank sind als die angeblich so Gesunden.
Ansonsten ist man denke ich durch die Skoliose schon bestraft genug, so das ich mittlerweile die Meinung habe, daß man alles mitnehmen soll, was man kriegen kann. (Und das sind auch die Steuervorteile, die die Eltern nutzen können wenn das Kind noch nicht selbst arbeitet. Oder eben wenn es selbst arbeitet die Sachen mit dem Zusatzurlaub usw.) Natürlich kann das alles keinen gesunden Körper ersetzen, aber es erleichtert die Sache schon manchmal. Ach ja und man möchte ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber was ist wenn es mit den Beschwerden schlimmer wird und man Unterstützung braucht, z. B. Hilfsmittel bei der Arbeit , speziell angepasste Autositze usw. mit einem Schwerbehindertenausweiss ist dies viel leichter zu erhalten als ohne - weil wie sagen die Integrationsämter so schön - wenn wir helfen können machen wir das gerne - man muss es uns nur sagen - denn die Kassen sind voll (dank der Unbelehrbaren Arbeitgeber die lieber die Ausgleichsabgabe zahlen.)
Also keine Angst, sondern einfach mal einen Antrag stellen... Falls noch Fragen auftauchen sollten könnt ihr auch gerne per PN melden - in meinem alten Betrieb war ich mal 4 Jahre lang Schwerbehindertenvertreter...
Gruss Jens
ich weiss wie die blöden Sprüche über die Schwerbehindertenausweise sind... Und auch gerade bei einem Jugendlichen ist es natürlich wie man denkt ein zusätzlicher Makel. Doch mal ganz ehrlich - was denken die Leute mit Vorurteilen denn was ein Behinderter ist... - Meist kommt von denen - Geistig behinderter Rollstuhlfahrer ohne Beine - oder ein Taubstummer Blinder... Das sind leider die Leute die durch ihre blöden Sprüche es anderen Leuten die nun mal Einschränkungen haben, das Leben schwer machen... Also ich habe meinen Schwerbehindertenausweis schon seit meinem 10ten Lebensjahr, sicherlich ist es in den Augen eines kleingeistigen Arbeitgebers ein Makel, doch die Arbeitgeber die es mittlerweile verstanden haben, nehmen gerne "Schwerbehinderte".
Es ist nämlich mittlerweile nachgewiesen das Menschen mit Behinderung (So heisst es nämlich seit einigen Jahren) zuverlässigere Arbeitnehmer sind die sogar seltener krank sind als die angeblich so Gesunden.
Ansonsten ist man denke ich durch die Skoliose schon bestraft genug, so das ich mittlerweile die Meinung habe, daß man alles mitnehmen soll, was man kriegen kann. (Und das sind auch die Steuervorteile, die die Eltern nutzen können wenn das Kind noch nicht selbst arbeitet. Oder eben wenn es selbst arbeitet die Sachen mit dem Zusatzurlaub usw.) Natürlich kann das alles keinen gesunden Körper ersetzen, aber es erleichtert die Sache schon manchmal. Ach ja und man möchte ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber was ist wenn es mit den Beschwerden schlimmer wird und man Unterstützung braucht, z. B. Hilfsmittel bei der Arbeit , speziell angepasste Autositze usw. mit einem Schwerbehindertenausweiss ist dies viel leichter zu erhalten als ohne - weil wie sagen die Integrationsämter so schön - wenn wir helfen können machen wir das gerne - man muss es uns nur sagen - denn die Kassen sind voll (dank der Unbelehrbaren Arbeitgeber die lieber die Ausgleichsabgabe zahlen.)
Also keine Angst, sondern einfach mal einen Antrag stellen... Falls noch Fragen auftauchen sollten könnt ihr auch gerne per PN melden - in meinem alten Betrieb war ich mal 4 Jahre lang Schwerbehindertenvertreter...
Gruss Jens
- Schnecke007
- Moderator/in

- Beiträge: 1987
- Registriert: Mi, 21.02.2007 - 22:41
- Geschlecht: weiblich
- Diagnose: Skoliose 4-bogig rechts
- Therapie: ambulantes Schroth
- Wohnort: Landkreis KA
Hallo!

Gruß, Schnecke
Für mich persönlich wäre das Grund genug, keinen Behindertenausweis zu beantragen. Ich finde, Eure Tochter sollte da mitreden dürfen.Unsere Tochter meint es wäre schon schlimm genug, das sie ein Korsett tragen muß sie will nicht auch noch "Behindert" sein und so einen Ausweiß haben.
Gruß, Schnecke
Hallo,
@ Schnecke007
mal nur nachgefragt: ist man nur Behindert wenn man einen Ausweis hat??? Das passt doch wohl nicht... Ich war auch während meiner Jugend durchgängig Korsetträger, das war für mich eine Behinderung, aber nicht der Ausweis, mit dem geht man ja nicht hausieren oder man hat ihn auch nicht sichtbar an der Jacke oder auf die Stirn geklebt.
Der Ausweis ist doch wohl in Wirklichkeit nur die Bestätigung, das einem wegen der Einschränkungen die man durch eine Krankheit bestimmte Nachteilsausgleiche zustehen. Und diese kann man eben durch Vorlage des Ausweises einfordern.
Ach was mir noch so einfällt... - wusstet ihr eigentlich schon das es für Arbeitgeber durchaus Anreize gibt einen Menschen mit Behinderung einzustellen... - Es gibt nämlich recht deutliche Förderbeträge für die Einstellung - wie zum Beispiel 50 %ige Gehaltszuschüsse usw. - oder einige Arbeitgeber haben auch zum Beispiel teure Investitionen durch die Integrationsämter bezahlt bekommen - nur weil sie sich dazu verplichtet haben auf den neuen Arbeitsplatz einen Schwerbehinderten einzustellen.
Ist das alles nicht auch eine gute Seite...
Man sollte sich schon mal vorher richtig informieren bevor man einfach meint nur weil man keinen Ausweis hat ist man ohne Einschränkungen oder kerngesund....
Denkt man an das Mädchen, wenn sie einen Lehrstelle hat und plötzlich nehmen die Beschwerden zu und sie wird öfter krank... - ohne Ausweis heisst das recht schnell - "Aufhebungsvertrag oder Kündigung" Mit Ausweis wird in diesem Fall ein Mitarbeiter des Integrationamtes dazugeholt der auch versucht das Arbeitsverhältnis durch Hilfmittel oder andere Vereinbarungen zu retten.
Das sind doch auch Vorteile die man nicht von der Hand weisen darf oder...
Ich kann den Eltern nur raten sich wirklich schlau zu machen und nicht auf irgendwelche Halbwahrheiten und Besserwisserreien reinzufallen. Und natürlich sollten sie ihre Tochter da auch mit einbeziehen... Dann werden sie sicherlich auch das richtige erkennen...
Gruss Jens
@ Schnecke007
mal nur nachgefragt: ist man nur Behindert wenn man einen Ausweis hat??? Das passt doch wohl nicht... Ich war auch während meiner Jugend durchgängig Korsetträger, das war für mich eine Behinderung, aber nicht der Ausweis, mit dem geht man ja nicht hausieren oder man hat ihn auch nicht sichtbar an der Jacke oder auf die Stirn geklebt.
Der Ausweis ist doch wohl in Wirklichkeit nur die Bestätigung, das einem wegen der Einschränkungen die man durch eine Krankheit bestimmte Nachteilsausgleiche zustehen. Und diese kann man eben durch Vorlage des Ausweises einfordern.
Ach was mir noch so einfällt... - wusstet ihr eigentlich schon das es für Arbeitgeber durchaus Anreize gibt einen Menschen mit Behinderung einzustellen... - Es gibt nämlich recht deutliche Förderbeträge für die Einstellung - wie zum Beispiel 50 %ige Gehaltszuschüsse usw. - oder einige Arbeitgeber haben auch zum Beispiel teure Investitionen durch die Integrationsämter bezahlt bekommen - nur weil sie sich dazu verplichtet haben auf den neuen Arbeitsplatz einen Schwerbehinderten einzustellen.
Ist das alles nicht auch eine gute Seite...
Man sollte sich schon mal vorher richtig informieren bevor man einfach meint nur weil man keinen Ausweis hat ist man ohne Einschränkungen oder kerngesund....
Denkt man an das Mädchen, wenn sie einen Lehrstelle hat und plötzlich nehmen die Beschwerden zu und sie wird öfter krank... - ohne Ausweis heisst das recht schnell - "Aufhebungsvertrag oder Kündigung" Mit Ausweis wird in diesem Fall ein Mitarbeiter des Integrationamtes dazugeholt der auch versucht das Arbeitsverhältnis durch Hilfmittel oder andere Vereinbarungen zu retten.
Das sind doch auch Vorteile die man nicht von der Hand weisen darf oder...
Ich kann den Eltern nur raten sich wirklich schlau zu machen und nicht auf irgendwelche Halbwahrheiten und Besserwisserreien reinzufallen. Und natürlich sollten sie ihre Tochter da auch mit einbeziehen... Dann werden sie sicherlich auch das richtige erkennen...
Gruss Jens
Zu den Vorteilen (steuerliche vielleicht?) kann ich wenig sagen. Dass ein Behindertenausweis vorhanden ist oder war braucht man aber bei Bewerbungen nicht sagen bzw. angeben. Man kann den Ausweis haben und von Vergünstigungen profitieren, ohne ihm beim Arbeitgeber angeben zu müssen. Das wäre ja auch schlimm, wenn den Leuten daraus dann zwangsläufig Nachteile entstünden.KellyB hat geschrieben:ich wollte mal fragen welche Vor- bzw. Nachteile hat eine 14 Jährige wenn die Skoliose als Behinderung im Behindertenausweis festgelegt wird.
Hat sie dann nicht später, wenn sie mal eine Berufsausbildung machen möchte Nachteile durch den Behindertenausweis.
Ein Nachteil, den ich mir vorstellen könnte, wären velleicht private Versicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherungen...), wo solch eine Frage natürlich gestellt werden könnte, die dann wahrheitsgemäß beantwortet werden muss. Da müsste man mal die Antragsformulare studieren, was dort so abgefragt wird. Mit einer laufenden Korsettversorgung sollte derzeit aber sowieso keine dieser Versicherungen beantragt werden, weil die gemachten Angaben in einer zentralen Datei gespeichert werden und dann allen privaten Versicherungen zugänglich sind. Sowas macht man günstiger Weise wenn man über einen längeren Zeitraum möglichst wenig medizinische Behandlungen hatte.
Offiziell behindert ist eure Tochter aber sowieso, und zwar nimmt man bei nicht operierten Skoliosen grob den Grad der Krümmung für den Prozentsatz der Behinderung an. Genauso wie ein Kurz- oder Weitsichtiger auch behindert ist und wofür es auch Prozente gibt. Das ändert aber nichts an der Skoliose oder dem Sehfehler.
Skoliose ist keine Krankheit, aber eine Körperbehinderung.
Eure Tochter hat halt eine negative Einstellung zu dem Begriff, der eigentlich etwas ganz anderes meint, als das, was sie sich darunter vorstellt.
Naja, das ist aber durch Skoliose unwahrscheinlich, und wenn sie anderweitig krank wird, wird der Behindertenausweis für Skoliose oder Korsett auch nichts nützen.Denkt man an das Mädchen, wenn sie einen Lehrstelle hat und plötzlich nehmen die Beschwerden zu und sie wird öfter krank... - ohne Ausweis heisst das recht schnell - "Aufhebungsvertrag oder Kündigung" Mit Ausweis wird in diesem Fall ein Mitarbeiter des Integrationamtes dazugeholt der auch versucht das Arbeitsverhältnis durch Hilfmittel oder andere Vereinbarungen zu retten.
In der Regel wird man ohnehin nur einen Behindertenausweis über 50% für die Zeit, die man sein Korsett trägt, bekommen. Also nur temporär.
Andernfalls schränkt einen die Skoliose bei der Arbeit auch nicht ein, und in dem Falle würde man einen Nachteilsausgleich für eine Einschränkung bekommen, die an der Stelle nicht vorhanden ist. Die Kompensationen durch Behinderungsausweise sollten schon Leuten vorbehalten bleiben, die sie auch wirklich brauchen. Stellt man einen Skoliotiker mit keiner besonders starken Skoliose als Schwerbehinderten ein, um seine Quote zu erfüllen, dann würde ich das schon als Unterwanderung/Missbrauch des Systems ansehen.
- Schnecke007
- Moderator/in

- Beiträge: 1987
- Registriert: Mi, 21.02.2007 - 22:41
- Geschlecht: weiblich
- Diagnose: Skoliose 4-bogig rechts
- Therapie: ambulantes Schroth
- Wohnort: Landkreis KA
