Zugeständnis KG

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
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Mel-LeaJane
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Zugeständnis KG

Beitrag von Mel-LeaJane »

So,

hier jetzt mal eine für mich sehr wichtige Frage.

Wie oft darf/muss mir eine Orthopädin KG verschreiben?
Ab wann streikt die KK?

Ich hab jetzt nur 6 Sitzungen bekommen a 0,5 Stunden, und weiss, dass mir das nicht reichen wird.

Meine Tochter hat 10 Sitzungen a 0,5 Stunden bekommen.
Das kanns doch auch nicht gewesen sein.

Wir sollen zur Kontrolle zur Orthopädin erst im Oktober. Was ist bis dahin?

Hmpf.

Danke
Mel

Achso nochwas. Zahlt die KK parallele Behandlungen bei Orthopäden? Zumindest vorerst? Oder gilt es, immer nur einen zu nehmen?
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Mel hat geschrieben:Wie oft darf/muss mir eine Orthopädin KG verschreiben?
Ab wann streikt die KK?
Nach der Heilmittelverordnung kann der Orthopäde bei Skoliose/Kyphose durchaus in die sogenante Diagnosegruppe WS 2 gehen.
Damit sind 3x 6 Behandlungen (Regelfall) möglich, was normalerweise jeweils 20 Minuten bedeutet!
Danach kann die Verordnung ausserhalb des Regelfalls durchgeführt werden, die beliebig viele Verordnungen zulassen.

Das ist aber leider oft nur Theorie, weil der Orthopäde an sein Budget (Richtgrösse) denken muss. "Ausserhalb des Regelfalles" muss von einigen wenigen Krankenkassen genehmigt werden, z.Bsp. AOK.

Angesichts dieser Tatsache sollte man um solche Verordnungen nur im Vorfeld einer Schroth REHA kämpfen.

Gruss
Klaus
Mel-LeaJane
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Beitrag von Mel-LeaJane »

Klaus hat geschrieben:
Mel hat geschrieben:Wie oft darf/muss mir eine Orthopädin KG verschreiben?
Ab wann streikt die KK?
Nach der Heilmittelverordnung kann der Orthopäde bei Skoliose/Kyphose durchaus in die sogenante Diagnosegruppe WS 2 gehen.
Damit sind 3x 6 Behandlungen (Regelfall) möglich, was normalerweise jeweils 20 Minuten bedeutet!
Danach kann die Verordnung ausserhalb des Regelfalls durchgeführt werden, die beliebig viele Verordnungen zulassen.

Das ist aber leider oft nur Theorie, weil der Orthopäde an sein Budget (Richtgrösse) denken muss. "Ausserhalb des Regelfalles" muss von einigen wenigen Krankenkassen genehmigt werden, z.Bsp. AOK.

Angesichts dieser Tatsache sollte man um solche Verordnungen nur im Vorfeld einer Schroth REHA kämpfen.

Gruss
Klaus
Ich versuche schon die Orthopraxis zu erreichen, und werde später an diesem Tag mal noch die Krankenkasse anrufen.

Eine Schroth-Reha würde ich ja machen wollen.

Dabei stellten sich mir bisher diese 3 Fragen:

Ist Schroth für meine 4-jährige geeignet? Oder doch erstmal "nur" Vojta?
Ist Schroth für mich (Harrington-BWS) geeignet?
Gibt es eine Reha, zu der ich mit meiner Tochter zusammen fahren kann?
(ich werde sie auf KEINEN Fall alleine in Reha schicken mit 4 Jahren)

LG Mel
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Ist Schroth für meine 4-jährige geeignet? Oder doch erstmal "nur" Vojta?
Kann ich mir nicht vorstellen, weil das Verständnis für die komplizierten Schroth Übungen noch nicht da ist.
Ist Schroth für mich (Harrington-BWS) geeignet?
Es gibt zuminmdest in Bad Salzungen eine Operierten Gruppe. Dort wird Schroth in den nicht versteiften Gebieten angewendet, um Überlastungen auszugleichen.
Gibt es eine Reha, zu der ich mit meiner Tochter zusammen fahren kann?
Das macht nur Sinn, wenn, wie anfangs bereits gesagt, Deine Tochter Schroth auch umsetzen kann.

Grundsätzlich eignet sich bei der Behandlung von Kindern Bad Sobernheim am besten, wobei dann auch Eltern in Kombination behandelt werden können.
Keine Beschränkung durch die Deutsche Rentenversicherung bei Kindern!

Gruss
Klaus
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Beitrag von Mel-LeaJane »

Hey Klaus,

erstmal schonmal vielen Dank für deine hilfreichen Antworten.

Meine Tochter ist ganz normal bei mir versichert, eine gesetzliche KK. Wie könnte/sollte ein Kind mit der Rentenversicherung in Berührung kommen?

Ich werde meine Orthopädin hier direkt auf Bad Sobernheim ansprechen und versuche dort eine Mutter-Kind-Reha zu bekommen.

LG Mel
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo Mel,

es kommt auf Deine Situation an.
Wenn Du arbeitest und Sozialabgaben leistest, ist immer die Deutsche Rentenversicherung für die REHA zuständig.
Informiere Dich bitte mal bei Deiner KK, die können Dir das am besten erklären.

Gruss
Klaus
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Beitrag von Mel-LeaJane »

Klaus hat geschrieben:Hallo Mel,

es kommt auf Deine Situation an.
Wenn Du arbeitest und Sozialabgaben leistest, ist immer die Deutsche Rentenversicherung für die REHA zuständig.
Informiere Dich bitte mal bei Deiner KK, die können Dir das am besten erklären.

Gruss
Klaus
Hallo Klaus,

ich arbeite leider nicht.
Dennoch ist, wie ich gestern von der KK erfuhr, die Rentenversicherung der Kostenträger.
Hab sogar heut morgen schon die Kuranträge für meine Tochter von der KK im Briefkasten gehabt.
(die KK ist echt lobenswert! Heute ein Anruf, morgen die Unterlagen)
Aber ich weiss nun nicht, wo ich mit meiner Tochter zur Reha hinfahren soll. Weil Sobernheim nimmt meine Tochter ja nicht.

Auch wird bei meiner Tochter voerst lückenlos KG gemacht. Ich brauch nur zur Ortho hin, und ein neues Rezept holen.
Wegen meiner KG will die Ortho-Schwester dann nochmal mit mir beschwätzeln, wie es weiter geht, wenn ich das neue Rezept für meine Tochter hole.

LG und Danke
Mel
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