Hallo,
bei mir wurde Skoliose, Plattfüsse und Beckenschiefstand diagnostiziert.
Ich wurde deswegen auch beim Bund als nicht wehrdienstfähig eingestuft und wurde mit T5 ausgemustert.
Meine Frage: Bin ich aufgrund dieser Beschwerden überhaupt erwerbsfähig?
Erfüllen meine Beschwerden überhaupt die Voraussetzungen für die Grundsicherung?
Danke!
Grundsicherung wegen Skoliose?
- bluecat
- Profi

- Beiträge: 1263
- Registriert: Fr, 13.12.2002 - 00:00
- Geschlecht: weiblich
- Diagnose: Double Major Skoliose LWS 51°, BWS 57° in 2007
2013 BWS+LWS 57°
Gleitwirbel L2/L3 - Therapie: Korsett als Jugendliche (erst CBW Korsett, dann Cheneau von Sanomed)
Korsett als Erwachsene (´03 -´07 Rahmouni,
seit 7/11 cctec),
Rehas 96, 02, 06, 09, 12, 15; KG, OP Empfehlung - Wohnort: Hessen
Hallo,
in die Grundsicherung fällt man grds. wenn man seinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst durch Einkommen oder Vermögen decken kann (HartzIV).
Sollte man voll erwerbsunfähig sein, sprich nicht in der Lage sein mind. 3 Stunden/ Woche arbeiten zu können, dann gilt man als erwerbsunfähig und dann bekommt man Geld vom Sozialamt (wenn man auch hier nicht genügend Einkommen hat). Das muß aber von einem Amtsarzt
festgestellt werden.
Bis Menschen für Erwerbsunfähig befunden werden, haben sie meistens schon einen langen Leidensweg hinter sich.
Gruß
Bluecat
in die Grundsicherung fällt man grds. wenn man seinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst durch Einkommen oder Vermögen decken kann (HartzIV).
Sollte man voll erwerbsunfähig sein, sprich nicht in der Lage sein mind. 3 Stunden/ Woche arbeiten zu können, dann gilt man als erwerbsunfähig und dann bekommt man Geld vom Sozialamt (wenn man auch hier nicht genügend Einkommen hat). Das muß aber von einem Amtsarzt
festgestellt werden.
Bis Menschen für Erwerbsunfähig befunden werden, haben sie meistens schon einen langen Leidensweg hinter sich.
Gruß
Bluecat
