Hallo!
Ich hatte letzte Woche einen Arztermin aufgrund von Grippe. Ich absolviere momentan meinen Zivildienst. Während der Behandlung meinte ich zum Arzt, dass ich auch aufgrund meiner Skoliose oft Schmerzen habe. Er sah sich meinen Rücken an und gab mir eine Überweisung zu einem Orthopäden. Schließlich besuchte ich den Orhopäden, der allerdings meinte, dass er mir zu Lasten des BAZ keine Krankengymnastik verschreiben würde. Auch ein Röntgen lehnte er ab, da ich ja die Beschwerden schon vor meinem Zivildienst hatte.
Nun ist meine Frage: Hat der Arzt Recht, darf ich während meines Zivildienst keine Krankengymnastik in Anspruch nehmen? Seiner Meinung nach dürfen nur akute Fälle während des Zivildienst behandelt werden und keinerlei chronische Beschwerden.. Zitat "Da hätten Sie sich vorher drum kümmern müssen"
Danke im Voraus für Antworten
Skoliose KG während Zivildienst
Was machst du denn beim Zivildienst, obwohl du eine Skoliose hast? Haben sie dich mit Tauglichkeitsgrad 2 gezogen?
http://skoliose-info-forum.de/kb.php?mode=article&k=17
Krankengymnastik ist eine Behandlung, wie jede andere auch, die verschrieben wird bzw. werden muss wenn sie notwendig ist, und die Notwendigkeit hängt nicht von deinem Anstellungsverhältnis ab. Genauso ist ein Zivildienst keine Schutz vor einer Verschlechterung, insbesondere der Symptome wenn du z.B. schwer hebst.
http://skoliose-info-forum.de/kb.php?mode=article&k=17
Krankengymnastik ist eine Behandlung, wie jede andere auch, die verschrieben wird bzw. werden muss wenn sie notwendig ist, und die Notwendigkeit hängt nicht von deinem Anstellungsverhältnis ab. Genauso ist ein Zivildienst keine Schutz vor einer Verschlechterung, insbesondere der Symptome wenn du z.B. schwer hebst.
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skolikg
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Imi
Hiskolikg hat geschrieben:Ja, wurde T2 gemustert. Das heisst jetzt? Hat der Arzt Recht oder Unrecht? Darf er mir einfach keine KG verschreiben, je nach seiner Laune? Oder Röntgen?
da ich einen Sohn habe, dem ähnliches blüht und wir hier trotz der Skolioseklinik nicht mal KG verschrieben bekommen ausser damals das blöde Korsett, das nichts brachte, geschweige denn anderes, da der Brustkorb eingeengt ist, Schiefhals sichtbar, und auch Asthma vorhanden.... kann ich Dir nur raten... geh einfach zur Krankenkasse und frage dort direkt nach, ob dies alles vom Doc. Othopäde korrekt sei, was ich bezweifele.... meistens gibts auch einen Teledoc kostenlos und dieser verweist Dich dann weiter u.a. Arztwechsel etc....
Alles Gute
Also meinem Verständnis nach generell überhaupt nicht, denn jeder kann jederzeit krank werden, und nur weil du für eingeschränkt tauglich erklärt worden bist, heißt das noch lange nicht, dass du es da ganze Jahr über bleiben wirst.skolikg hat geschrieben:Ja, wurde T2 gemustert. Das heisst jetzt? Hat der Arzt Recht oder Unrecht? Darf er mir einfach keine KG verschreiben, je nach seiner Laune? Oder Röntgen?
Es kann sich aber natürlöich etwas an deiner Tauglichkeit ändern, aber solange das nicht vorgenommen wurde, kann man dir nicht einfach die Finanzierung von Behandlung verweigern.
