Dringende Frage zum Behindertenausweis!!!

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sweettayler
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Dringende Frage zum Behindertenausweis!!!

Beitrag von sweettayler »

Zur Zeit versuche ich meinen Behindertenausweis zu beantragen und hoffe ihr wißt vielleicht ein wenig mehr darüber!

Also ich bin mit ca. 16 Jahren schief gewachsen, der Krümmungsgrad meiner Wirbelsäule sollte da 75 ° betragen, das ganze würde versucht mit einem Krosett was ich 24 Stunden tragen sollte, wieder hinzukriegen. Doch es hat sich immer nur verschlimmert. Dann wurde ich ca. ein halbes Jahr später operiert und mir wurde eine Titanstange von 30 cm eingesetzt und die Wirbelsäule zu versteifen. Im Anschluss an die OP wurde mir gesagt das ich jetzt nicht mehr als 5 Kg tragen dürfte, Arbeiten nur abwechselnd im Stehen und Sitzen machen dürfte und keine Routationen haben darf. Jetzt bin ich 22 Jahre, habe zwei Ausbildungen deswegen abgebrochen und aus dem letzten Job den ich gemacht habe wurde ich gekündigt wegen andauernder Rückenschmerzen.

Nun habe ich meinen Behindertenausweis beantragt, früher wurde mir gesagt ich würde mindestens mal 70 % kriegen wenn ich einen beantrage, was jetzt dabei raus kam sind 20 %. Jetzt wollte ich fragen ob ihr vielleicht mehr darüber wisst?

Lohnt es sich da einen Widerspruch einzulegen? Und was muss ich da genau angeben? Also meine Lunge oder so wurde noch nie getestet, es wurden bei der Beantragung nur die Daten angegeben die die Ärzte noch hatten..also auf dem Befund vom Versorgungsamt steht jetzt Wirbelsäulenfunktionseinschränkung, operative Teilversteifung der BWS bei Fehlhaltung (Fixateur intern). Weiß nicht was ich jetzt machen soll!!!

Hoffe ihr meldet euch!!!

Lg sweettayler
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Beitrag von sweettayler »

Wenn ihr noch Fragen habt dann fragt einfach!!! Habe versucht alles so genau wie möglich zu beschreiben!
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eric
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GdB (Grad der Behinderung)

Beitrag von eric »

wird festgelegt anhand der Richtlinien für gutachterliche Tätigkeiten. Drin steht, dass bei Versteifung großer Teile der WS ein Grad von 50-70 % indiziert ist.
Dies ist natürlich von amt zu Amt Auslegungssache.
Also: Auf alle Fälle Einspruch einlegen und solange "kämpfen" bis du mind. 50 % hast - erst dann hast du steurliche und berufliche "Vorteile".
Gruß Eric
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