Urteil: Minderjährige darf auch bei Eltern-Wille OP ablehnen

Fragen zum Thema Wirbelsäulen OP's
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Dalia
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Urteil: Minderjährige darf auch bei Eltern-Wille OP ablehnen

Beitrag von Dalia »

Minderjährige Patienten können einen medizinischen Eingriff ablehnen, wenn er mit erheblichen Risiken verbunden ist und der minderjährige Patient über eine "ausreichende Urteilsfähigkeit" verfügt, auch wenn die Eltern dem Eingriff zugestimmt haben.

Bei folgendem Urteil geht es um ein Mädchen, das mit 15 1/2 Jahren über die bevorstehende Wirbelsäulen-OP aufgeklärt wurde und mit 16 Jahren nach der OP querschnittsgelähmt war (schrecklich, so was). Als es volljährig war, klagte es gegen den Arzt. Beim Gespräch mit dem Arzt waren das Mädchen und die Eltern anwesend, aber der Arzt verharmloste die OP-Risiken und zeigte keine Alternativen auf.

[equote="Az.: VI ZR 74/05, Urteil vom 10.10.2006:"]
a) Minderjährigen Patienten kann bei einem nur relativ indizierten Eingriff mit der Möglichkeit erheblicher Folgen für ihre künftige Lebensgestaltung ein Vetorecht gegen die Einwilligung durch die gesetzlichen Vertreter zustehen, wenn sie über eine ausreichende Urteilsfähigkeit verfügen.

b) Auch über ein gegenüber dem Hauptrisiko des Eingriffs weniger schweres Risiko ist aufzuklären, wenn dieses dem Eingriff spezifisch anhaftet, es für den Laien überraschend ist und durch die Verwirklichung des Risikos die Lebensführung des Patienten schwer belastet würde.

c) Im Hinblick auf den Beginn der Verjährungsfrist gemäß § 852 BGB a. F. besteht keine Verpflichtung des Patienten, sich Kenntnisse über fachspezifisch medizinische Fragen zu verschaffen.

Quelle: Das Urteil im genauen Wortlaut (sehr lang)[/equote]

Das Urteil im genauen Wortlaut (sehr lang) als PDF-Dokument

Kurzbeschreibung des Falls
Zuletzt geändert von Dalia am Fr, 05.01.2007 - 12:35, insgesamt 6-mal geändert.
Maestro
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Beitrag von Maestro »

Find Ich absolut Richtig.
Schön zu sehn wenn noch sinvolle Urteile gesprochen werden.
DerMensch
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Beitrag von DerMensch »

Sehr, sehr gut! Ich bin ohnehin immer dafür, dass Kindern und Jugendlichen mehr Entscheidungsgewalt über ihr eigenes Leben zugesprochen wird, immerhin ist es ja erwiesen, dass die Menschen immer früher geistige Reife erlangen! Endlich mal ein erfolgreiches Exempel.
Ich komme gerade nicht dazu, das ganze Dokument durchzulesen - du sagst Wirbelsäulen-OP, also nehme ich mal an es ging um Skoliose?
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Dalia
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Beitrag von Dalia »

Freut mich sehr, dass meine Bemühungen honoriert werden. Ich entdeckte einen winzigen Artikel über das Urteil in einer Illustrierten, das war mir zu dürftig, also suchte ich im Internet nach aussagekräftigen Links mit umfassenderen Informationen, die ich dann auch fand.
DerMensch hat geschrieben:Ich komme gerade nicht dazu, das ganze Dokument durchzulesen - du sagst Wirbelsäulen-OP, also nehme ich mal an es ging um Skoliose?
Ja, es geht um Skoliose (siehe Kurzbeschreibung des Falls im letzten Link).

Ich komme auch nicht dazu, das Dokument zu lesen. Ich habe es nur kurz überflogen, ich weiß also nicht, ob es irgendwo einen "Pferdefuß" bei diesem Urteil gibt.
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Dalia
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Beitrag von Dalia »

So, ich habe mir gestern Mitternacht doch noch die Mühe gemacht und das ganze Urteil gelesen. Es liest sich alles ganz nüchtern, aber dahinter verbirgt sich eine ganz tragische Geschichte.

Noch eine wichtige Anmerkung: Es ist nicht bekannt, ob das Urteil rechtskräftig ist!

Ich fasse den Hintergrund des Urteils mal kurz zusammen.

Die Vorgeschichte zum Urteil

Es handelt sich um eine heute 30-jährige Frau, die im Alter von 16 Jahren durch eine Wirbelsäulen-OP querschnittsgelähmt wurde. Wie viele und welche Wirbeln versteift wurden und welche OP-Technik angewandt wurde, wird nicht beschrieben, auch sind alle Namen anonym, sie werden nur mit einem Buchstaben abgekürzt, wobei ich nicht weiß, ob es sich um die echten Anfangsbuchstaben handelt. Angeklagt wird ein Dr. (kein Prof.).

Es kam bei der OP zu einer Einblutung in den Rückenmarkskanal, die zur Querschnittlähmung führte. Wenig später entwickelten sich neben anderen Beschwerden auch Verwachsungen im Brustraum, Falschgelenkbildungen und Rippeninstabilitäten.

Im Alter von 13 Jahren diagnostizierte man bei ihr eine Skoliose, Krümmungswinkel werden nicht genannt. Es wurden daraufhin konservative Maßnahme durchgeführt, wie sie aussahen, wird im Dokument nicht beschrieben.

Es wurde im Alter von 14 Jahren eine skoliosenkorrigierende OP empfohlen, die zweimal verschoben werden musste, einmal wegen schwerer Akne am zu operierenden Bereich und einmal wegen versäumter Eigenblutspende. Der dritte OP-Termin klaptte letztendlich und fand im Alter von 16 Jahren statt, ein halbes Jahr zuvor hatte das dritte und letzte Aufklärungsgespräch zur OP stattgefunden, da war die Patientin 15 1/2 Jahre alt, dieses Alter wurde vor Gericht "ausreichend urteilsfähig" befunden.

Wegen geplatzter OP-Termine hatten insgesamt drei Aufklärungsgespräche stattgefunden, bei denen die Patientin und die Eltern (der Vater anscheinend nicht jedes Mal) anwesend waren. Am Schluss unterschrieben alle drei eine Einverständniserklärung zur OP. Im Vordruck wurde handschriftlich notiert:

"Komplikationsmöglichkeiten: Neurologische Ausfälle, Infektionen, Blutungen, Thrombosen, Embolien"

Als die OP misslang, klagte die Patientin, als sie volljährig war, gegen den Arzt, der dann in Berufung ging, womit er keinen Erfolg hatte (was muss diese Familie psychisch alles durchgemacht haben).

Konkret lautet der Vorwurf, dass die Aufklärungsgespräche unzureichend waren. Zwar wurde das Risiko der Querschnittslähmung genannt, es wurde aber verharmlost und als äußerst gering dargestellt, die damit verbundenen Folgen wurden nicht genannt. Außerdem versäumte der Arzt es, zwei weitere harmlosere Risiken zu erwähnen, einmal das Risiko der Falschgelenkbildung (Pseudoarthrose) und einmal das Risiko des operativen Zugang über die Brust (Verwachsungen im Brustbereich und instabile Rippen).

Dem Arzt wird also vorgeworfen, geringere Risiken nicht erwähnt zu haben, es genügte nicht, dass er das Risiko der Querschnittslähmung genannt hatte, dessen Folgen er zudem nicht erwähnt hatte.

Weiter wirft die Patientin ihm vor, dass der Arzt beim letzten Aufklärungsgespräch sich an die Eltern und nicht an sie selbst gewandt hatte (sie selbst war allerdings anwesend), obwohl wie bereits 15 Jahre alt war. Hätte sie von allen Risiken UND von den mögllichen damit verbundenen Folgen gewusst, hätte sie sich gegen die OP entschieden. Außerdem habe der Arzt ihr keine Alternativen aufgezeigt (an welche sie dabei dachte, wird im Dokument nicht beschrieben).

Es ging ihr gut vor der OP, sie hatte keine Beschwerden, war leistungsmäßig nicht eingeschränkt, sie nahm am Sportunterricht teil und hatte intensiv Fahr- und Reitsport gemacht, so dass aus ihrer Sicht die OP nicht notwendig gewesen wäre. Das steht in ihrer Berufungsbegründung vom 19.04.2004 (geklagt wurde 1994, wenn ich das richtig verstehe!). Der Klägerin wurde sogar vorgeworfen, dass ihre Anklage inzwischen verjährt sein, dem stimmte man aber nicht zu (warum nicht, wird nicht erklärt). Sie wies jedenfalls daraufhin, erst 1997 durch ein Gutachten von einem Prof. Dr. P. erfahren zu haben, dass das Aufklärungsgespräch unzureichend gewesen sei.

[equote="Fazit:"]
a) Jugendliche müssen "ausreichend urteilsfähig" sein, um ohne Eltern für oder gegen eine OP entscheiden zu können, wie man das feststellen will, wird nicht erklärt, das wird anscheinend subjektiv festgelegt.

b) Ein Arzt muss umfassend aufklären und darf auch harmlosere Risiken als eine Querschnittslähmung nicht unter den Tisch fallen lassen, zudem muss er über die Folgen der Risiken aufklären (wie das konkret aussehen soll, steht nicht da).

c) Wenn keine Beschwerden vorhanden sind, ist die OP nicht dringend notwendig.[/equote]

Ich hoffe, das alles richtig wiedergegeben zu haben, wäre schön, wenn man mich ggfs. auf Fehler aufmerksam macht, damit ich das korrigiere.
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Alana
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Beitrag von Alana »

Was für eine schreckliche Klinik ist denn das. Zum Vergleich: Also in der wwk haben sie mich auf jeden Fall gefragt, ob ich so eine Operation haben wollte, obwohl ich noch minderjährig war. Ich hatte das natürlich entschieden abgelehnt. Was kann ich dafür, wenn irgendso ein vollidiotischer Arzt meinen Eltern erzählt, ich müsste wahrscheinlich operiert werden und sie mich dann in der wwk vorstellen?
Einfach grauenvoll, was da passieren kann und das ohne konkrete Beschwerden.
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Beitrag von Pfau4 »

das Urteil ist nicht nur rechtskräfitg sondern schon lange Recht! Gerade chronisch kranke Kinder und Jugendliche (also z.b. Skoliose) haben ein die Möglichkeit riskante Eingriffe abzulehnen, weil sie durch die lange Krankheit eine enorme geistige Reife haben. Ursprünglich hat man dabei an Kinder mit Krebs (Fortsetzung der Chemo ja/nein) oder z.B. Mukoviszidose (Cystische Fibrose) gedacht, die dann auch gegen den Willen der Eltern sich für oder gegen eine Therapie entscheiden können. Die Ärzte müssen auf die Kinder hören und der jeweilige Fall wird dann auf der ganzen Station und mit der Ethikkommission des Krankenhauses besprochen. das sind dann fälle von Kindern, die bei nichtbehandlung sterben.
Aber auch ein Jugendlicher, dessen leben nicht von der op abhängt (wie z.b. skoliose) darf eine Operation ablehnen und kann eigentlich davon ausgehen, dass seine entschedung auch akzeptiert wird. schwarze schafe gibt es aber leider immer.
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