Berufsunfähigkeitsverischung - Angabe von Skoliose

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
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Alex Müller

Berufsunfähigkeitsverischung - Angabe von Skoliose

Beitrag von Alex Müller »

Hallo,
ich bin dabei, mir eine Berufunfähigkeitsversicherung zuzulegen. Bei den Gesundheitsfragen gibt es folgende Frage:

Bestehen Behinderungen, Amputantionen oder haben Erkrankungen oder Unfälle Folgen hinterlassen?

Bei mir wurde im Alter von ca. 17 Jahren Skoliose festgestellt, weswegen mir auch zweimal Krankengymnastik verordnet wurde. Seit mehr 7 Jahren bin ich aber ohne Behandlung und, wie schon zuvor, Beschwerdefrei.

Gilt meine Diagnose nun als Behinderung (offiziell habe ich keine Behinderung, d.h. kein Behinderungsausweis) oder Erkrankung mit Folge, wie in der Frage aufgeführt? Oder brauche ich diese bei dieser Frage garnicht aufzuführen?

Vielen Dank,
Alex
Ramses
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Registriert: Mi, 23.11.2005 - 20:25
Wohnort: Rhein-Main

Beitrag von Ramses »

Hallo Alex,

wenn nach Vorerkrankungen gefragt wird musst Du die Skoliose nennen.
Sie gehört in die Rubrik Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates.
Informiere Dich genau wenn bevor Du eine BU-Versicherung abschliesst, es gibt auch versicherungen die fragen nur nach dem krankheiten der letzten 5 Jahre. lass dich gut beraten bevor Du etwas unterschreibst im Zweifel lässt Du Dir das was der Vertreter sagt schriftlich geben dann bist Du auf der sicheren Seite.

Gruß
Ramses
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Alex Müller

Übrige Fragen

Beitrag von Alex Müller »

Vielen Dank für die Antwort.

Es gibt noch 2 weitere Fragen im Antrag, in denen auschließlich nach den letzten 5 Jahren gefragt wird. Diese beiden Fragen kann ich guten Gewissens mit Nein beantworten.
Daher war es interessant für mich zu wissen, ob meine Diagnose bei der oben aufgeführten Frage aufgeführt werden sollte.

Gruss,
Alex
Lotte

Beitrag von Lotte »

Hallo Alex,
ich habe selbst Skoliose und arbeite bei einer Versicherung.
Vor zwei oder drei Jahren habe ich auch einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt, habe meine Skoliose auch angegeben. Mußte ich, weil ich weiß ja davon. Ich hab jetzt leider das Schreiben nicht zur Hand, welches ich nach der Antragsstellung bekommen habe. Da wurden sämtliche Sachen ausgeschlossen, wie z.B. neurologische Schäden usw. Ich hab das mit der BU dann sein lassen. Mir hätte wahrscheinlich der Kopf abfallen müssen, bevor ich irgendwas von der Versicherung bekommen hätte. Und selbst dann hätte man wahrscheinlich versucht, das auf die Skoliose zu schieben. Und wie gesagt - wenn Du von der Skoliose weißt und sie aber nicht im Antrag angibst, könnte es Ärger geben. Ich frag nochmal meinen Chef, wenn er mal im Büro auftaucht.
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