"Beamten-Kur" in Bad Salzungen
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Dr. Steffan
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Bitte um Unterscheidung:
Badekur: Hier haben wir überhaupt keinen Einfluß auf die Therapie, Unterbringung oder Dauer des Aufenthaltes. Allein der Badearzt entscheidet. Wir sehen den Patienten nicht einmal, er macht lediglich seine Therapie im Haus.
Privater Aufenthalt: Hier haben die Patienten den Vorteil, dass ich alles verordnen kann, ohne Einschränkung. Der Nachteil ist, dass Reha's von den privat Kassen in der Regel nicht gezahlt werden. Somit muß die Unterkunft oft selbst gezahlt werden, die Therapie wird aber von der Kasse gezahlt.
Badekur: Hier haben wir überhaupt keinen Einfluß auf die Therapie, Unterbringung oder Dauer des Aufenthaltes. Allein der Badearzt entscheidet. Wir sehen den Patienten nicht einmal, er macht lediglich seine Therapie im Haus.
Privater Aufenthalt: Hier haben die Patienten den Vorteil, dass ich alles verordnen kann, ohne Einschränkung. Der Nachteil ist, dass Reha's von den privat Kassen in der Regel nicht gezahlt werden. Somit muß die Unterkunft oft selbst gezahlt werden, die Therapie wird aber von der Kasse gezahlt.
Dr. K. Steffan
Hallo Herr Dr. Steffan,
wie ist es denn dann mit den auf der Internetseite angebotenen Therapiewochen ? Ich meine, die kosten etwa € 600,- pro Woche.
Ist dort ALLES drin, also Unterkunft, Verpflegung und die gleichen Therapien wir für die BfA-Leute ?
Wäre das dann für Beamte nicht die beste Lösung ?
Alles zum Komplettpreis und man versucht, sich zumindest die anteiligen Therapiekosten von der PKV/Beihilfe erstatten zu lassen.
Oder geht das gar nicht ?
Danke und Gruß
Fiwi
wie ist es denn dann mit den auf der Internetseite angebotenen Therapiewochen ? Ich meine, die kosten etwa € 600,- pro Woche.
Ist dort ALLES drin, also Unterkunft, Verpflegung und die gleichen Therapien wir für die BfA-Leute ?
Wäre das dann für Beamte nicht die beste Lösung ?
Alles zum Komplettpreis und man versucht, sich zumindest die anteiligen Therapiekosten von der PKV/Beihilfe erstatten zu lassen.
Oder geht das gar nicht ?
Danke und Gruß
Fiwi
- Klaus
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Das ist sicherlich richtig, aber was beklagt wird, ist offensichtlich die mangelnde Hilfestellung, eine ambulante Badekur doch sinnvoll durchführen zu können.DrSteffan hat geschrieben:Badekur: Hier haben wir überhaupt keinen Einfluß auf die Therapie, Unterbringung oder Dauer des Aufenthaltes.
Es sollte schon im Interesse der Seeklinik liegen, auswärtige Patienten auch ausserhalb von REHA Massnahmen mit Schroth zu versorgen.
Da ich weiss, dass es zumindest im April 2005 entsprechende Konstellationen für eine "Schroth-Badekur" gab, sollte es doch möglich sein, auf persönliche Anfrage entsprechende Lösungsmöglichkeiten anbieten zu können, ohne dass man sich die erforderlichen INFOS erst mühselig zusammentragen muss.
Immerhin wäre dann der(nicht öffentliche, nicht schriftliche) Hinweis auf einen Badearzt hilfreich, der aufgrund seines medizinischen Wissens und der entsprechenden Fortbildung durchaus in der Lage ist, für die nötige Versorgung zu sorgen.
Ich gehe davon aus, dass es diese Möglichkeit immer noch gibt, oder?
Gruss
Klaus
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Dr. Steffan
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Dort ist alles enthalten, allerdings wird die Privatkasse keine Kosten übernehmen da die Therapie nicht ärztlich verordnet ist.Fiwi hat geschrieben:Hallo Herr Dr. Steffan,
wie ist es denn dann mit den auf der Internetseite angebotenen Therapiewochen ? Ich meine, die kosten etwa € 600,- pro Woche.
Ist dort ALLES drin, also Unterkunft, Verpflegung und die gleichen Therapien wir für die BfA-Leute ?
Wäre das dann für Beamte nicht die beste Lösung ?
Alles zum Komplettpreis und man versucht, sich zumindest die anteiligen Therapiekosten von der PKV/Beihilfe erstatten zu lassen.
Oder geht das gar nicht ?
Danke und Gruß
Fiwi
Dr. K. Steffan
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Dr. Steffan
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Lösungsmöglichkeiten bestehen nicht wirklich. Die Patienten werden von der Kasse auf die Vorstellung bei Badearzt hingewiesen. Wir haben absolut keinen Einfluß auf den Badearzt. Wenn er keine Schroththerapie oder Gruppentherapie verordnet können wir keine machen. Letztlich bleiben die Probleme immer beim Patienten. Beste Möglichkeit das zu umgehen ist vorab gegen eine Badekur Einspruch zu erheben.Klaus hat geschrieben:Das ist sicherlich richtig, aber was beklagt wird, ist offensichtlich die mangelnde Hilfestellung, eine ambulante Badekur doch sinnvoll durchführen zu können.DrSteffan hat geschrieben:Badekur: Hier haben wir überhaupt keinen Einfluß auf die Therapie, Unterbringung oder Dauer des Aufenthaltes.
Es sollte schon im Interesse der Seeklinik liegen, auswärtige Patienten auch ausserhalb von REHA Massnahmen mit Schroth zu versorgen.
Da ich weiss, dass es zumindest im April 2005 entsprechende Konstellationen für eine "Schroth-Badekur" gab, sollte es doch möglich sein, auf persönliche Anfrage entsprechende Lösungsmöglichkeiten anbieten zu können, ohne dass man sich die erforderlichen INFOS erst mühselig zusammentragen muss.
Immerhin wäre dann der(nicht öffentliche, nicht schriftliche) Hinweis auf einen Badearzt hilfreich, der aufgrund seines medizinischen Wissens und der entsprechenden Fortbildung durchaus in der Lage ist, für die nötige Versorgung zu sorgen.![]()
Ich gehe davon aus, dass es diese Möglichkeit immer noch gibt, oder?
Gruss
Klaus
Dr. K. Steffan
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wetterhexe105
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(in der Hoffnung, das Thema hier doch noch zu treffen..)
Kann das Procedere für Bundesbeamte, speziell Bundeswehr, erläutern.
1. Antrag auf Sanatoriumsbehandlung bei der zuständigen Beihilfestelle (Bundeswehr: Wehrbereichsverwaltung)
2. Die ordnet immer eine amtsärztliche Untersuchung an.
3. Wenn Amtsarzt befürwortet (am besten mit RöBi und Befund, in dem Kur angeraten wird, antanzen), genehmigt auch die Beihilfestelle grundsätzlich für 3 Wochen.
4. Schriftliche! Anfrage bei der Krankenkasse, was wie gezahlt wird.
5. Beihilfe zahlt selbstverständlich Arzt und Behandlung im Rahmen der beihilfefähigen Höchstsätze.
Die Beihilfestelle hat bei mir 2001 keinerlei Probleme gemacht, dafür
hat meine private Kasse quergeschossen. Ich hatte eine Pauschalrechnung, und die wollten natürlich nach GOÄ, deren Erstellung die in Sobernheim kategorisch abgelehnt haben. Habe die Kasse aber nach 3monatigem (!) Briefverkehr mit folgendem "Totschlagargument" gekriegt: Sanatoriumsbehandlung ist Standardbehandlung für Skoliose, der von Ihnen (von der KK) erhobene Risikozuschlag (bei mir immerhin 18%) zeigt deutlich, daß Sie über die üblichen Methoden informiert waren.
Dann habe sie nachgegeben.
Bin immer noch ganz stolz auf mich.
Inzwischen habe ich eine Krankentagegeldversicherung, die mir 20,45€ pro Tag einbringt. Für Verpflegung, Kurtaxe, Unterbringung kriege ich magere 8€ pro Tag. Die Behandlung wird ganz normal zu 50% bezahlt.
Man bleibt also auf jeden Fall auf einem Teil der Kosten sitzen. Aber ich betrachte das mal als Investition in meine Zukunft.
Hoffe, geholfen zu haben.
Kati
Kann das Procedere für Bundesbeamte, speziell Bundeswehr, erläutern.
1. Antrag auf Sanatoriumsbehandlung bei der zuständigen Beihilfestelle (Bundeswehr: Wehrbereichsverwaltung)
2. Die ordnet immer eine amtsärztliche Untersuchung an.
3. Wenn Amtsarzt befürwortet (am besten mit RöBi und Befund, in dem Kur angeraten wird, antanzen), genehmigt auch die Beihilfestelle grundsätzlich für 3 Wochen.
4. Schriftliche! Anfrage bei der Krankenkasse, was wie gezahlt wird.
5. Beihilfe zahlt selbstverständlich Arzt und Behandlung im Rahmen der beihilfefähigen Höchstsätze.
Die Beihilfestelle hat bei mir 2001 keinerlei Probleme gemacht, dafür
hat meine private Kasse quergeschossen. Ich hatte eine Pauschalrechnung, und die wollten natürlich nach GOÄ, deren Erstellung die in Sobernheim kategorisch abgelehnt haben. Habe die Kasse aber nach 3monatigem (!) Briefverkehr mit folgendem "Totschlagargument" gekriegt: Sanatoriumsbehandlung ist Standardbehandlung für Skoliose, der von Ihnen (von der KK) erhobene Risikozuschlag (bei mir immerhin 18%) zeigt deutlich, daß Sie über die üblichen Methoden informiert waren.
Dann habe sie nachgegeben.
Bin immer noch ganz stolz auf mich.
Inzwischen habe ich eine Krankentagegeldversicherung, die mir 20,45€ pro Tag einbringt. Für Verpflegung, Kurtaxe, Unterbringung kriege ich magere 8€ pro Tag. Die Behandlung wird ganz normal zu 50% bezahlt.
Man bleibt also auf jeden Fall auf einem Teil der Kosten sitzen. Aber ich betrachte das mal als Investition in meine Zukunft.
Hoffe, geholfen zu haben.
Kati
Dieser Beitrag ist ja schon einige Zeit her.
Gibt es inzwischen neuere Erkenntnisse über die Kostenfrage von Beamten?
Ist es immer noch so, dass man einen Sanatoriumsaufenthalt beantragen muss-also gar keine REHA?? Ich bin allerdings Landesbeamte in NDS und freiwillig in der AOK versichert. Dabei ist Lohnfortzahlung ausgeklammert. Das scheint ja ein ganz schwieriges Pflaster zu sein
Bei den Kosten kann man ja wirklich nicht einfach so drauflos fahren und dann sitzt man da und kann nicht zahlen. Gilt die Annerkennung als Sanatorium noch und gibt es von der Klinik inzwischen mehr Hilfen?
"Die Klinik hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 und ist nach § 30 GeWo als beihilfefähig anerkannt. Der mit den Sozialversicherungsträgern vereinbarte allgemein niedrigste Tagessatz wird abgerechnet (keine Einzelzimmer-Zuschläge). " Dies fand ich auf einer Klinikseite aus Füssen. Hat das die Schroth-Klinik auch?
Muss man nicht für einen Antrag bei der Beihilfe schon eine Kostenaufstellung der Klinik haben oder eben so eine Beihilfefähigkeitsanerkennung??
Nun ist mein Enthusiasmus wieder sehr gedämpft..leider..
Liebe Grüße
jojo_sol
Gibt es inzwischen neuere Erkenntnisse über die Kostenfrage von Beamten?
Ist es immer noch so, dass man einen Sanatoriumsaufenthalt beantragen muss-also gar keine REHA?? Ich bin allerdings Landesbeamte in NDS und freiwillig in der AOK versichert. Dabei ist Lohnfortzahlung ausgeklammert. Das scheint ja ein ganz schwieriges Pflaster zu sein
Bei den Kosten kann man ja wirklich nicht einfach so drauflos fahren und dann sitzt man da und kann nicht zahlen. Gilt die Annerkennung als Sanatorium noch und gibt es von der Klinik inzwischen mehr Hilfen?
"Die Klinik hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 und ist nach § 30 GeWo als beihilfefähig anerkannt. Der mit den Sozialversicherungsträgern vereinbarte allgemein niedrigste Tagessatz wird abgerechnet (keine Einzelzimmer-Zuschläge). " Dies fand ich auf einer Klinikseite aus Füssen. Hat das die Schroth-Klinik auch?
Muss man nicht für einen Antrag bei der Beihilfe schon eine Kostenaufstellung der Klinik haben oder eben so eine Beihilfefähigkeitsanerkennung??
Nun ist mein Enthusiasmus wieder sehr gedämpft..leider..
Liebe Grüße
jojo_sol