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Habe keine aG gekriegt weil warhscheinlich meine Lungenfunktion nicht alleine eine GdB von 80 ist... Ob wohl 21,6% Lungvolume immerhin sehr gering ist...
Könnte jemanden mir zagen was für neue Rechten ich jetzt habe? Hat jemanden hier beantragt keine GEZ mehr? T-online grundgebühr weg? Hat jemanden hier die Merkzeichen R/F?
Und weiss jemanden ob ich jetzt ein gewisse Kvadratmeterzahl anspruch habe wenn ich eine sozialwohnung beantrage?
Bin zufrieden, vielen Dank an jeden hier dir mich geholfen haben beim Antrag besonders an Stonewoman, Kessi und Anne
Das ist ja toll, dass es endlich geklappt hat!
Hat ja nicht mal sehr lange gedauert.
Hast Du denn keine Erläuterungen zusammen mit dem Bescheid bekommen?
Wenn nein, dann nenn ich Dir Deine Rechte später, wenn ich etwas Zeit habe (und es nicht schon jemand anderst getan hat).
Dass aG nicht klappt hab ich doch erwartet, findest Du das denn immer noch nicht richtig?
viele liebe Grüße und freu Dich, dass der Stress auch vorbei ist,
kessi
Dass du kein aG bekommen hast, kann ich nicht nachvollziehen, da du ein sehr geringes Lungenvolumen hast und somit bei Anstrengung schnell sauerstoffunterversorgt bist. Ich habe das "aG" mit 37% Lungenvolumen bekommen. Bei den derzeit anerkannten Einteilungskriterien der Vitalkapazität (wie sie z. B. von der Deutschen Atemwegsliga, aber auch der BfA zugrundegelegt werden) spricht man bereits ab einer Leistung von weniger als 50 % vom Sollwert von einer schweren Einschränkung. In deinem Bescheid steht ja wohl nur "Lungenfunktionsminderung", es müßte aber "schwere Lungenfunktionsminderung" heißen. Vielleicht solltest du noch mal Widerspruch einlegen. Wenn sich dein Lungenvolumen in der nächsten Zeit nicht verschlechtert (was du hoffentlich vermeiden kannst), dann macht auch ein Verschlechterungsantrag zwecks Neufeststellung in einem halben oder einem Jahr keinen Sinn.
Mit dem Merkzeichen RF kannst du dich von der Grundgebühr für die GEZ befreien lassen. Du solltest sofort den Antrag stellen (das ging bei mir beim Bürgeramt der Stadt), da die Befreiung erst ab dem Folgemonat nach Antragstellung erfolgt.
Soweit ich weiß, gibt es bei der Telekom eine Ermäßigung bei der Grundgebühr, wieviel das ist, weiß ich allerdings nicht., da wir bei einem anderen Telefonanbieter sind, der für Behinderte keine Ermäßigung hat.
Das "B" bedeutet, dass bei dir Begleitung erforderlich ist. Dadurch braucht deine Begleittung in vielen Fällen keinen Eintritt bezahlen, z. B. ins Schwimmbad, ins Museum, Konzerte (u. U. ermäßigt). Wie das bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist, weiß ich nicht, aber ich glaube auch da gibt es Befreiung für die Begleitung.
Viele Grüße
Anne
Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt,
der andere packt sie kräftig an und handelt (Dante)
Diagnose: 107° und 98° (im Jahr 2003 zu Beginn der Korsetttherapie: 98° und 93°), sehr starre Skoliose, kaum Beschwerden
Therapie: 1983-1994 Korsetts verschiedener OTs, zuletzt bei Rahmouni, dann Korsettabschulung im Jahr 1994, seit 05/2005 bis etwa 2018 Nachtkorsett von Rahmouni, Therapieziel: Halten der Skoliose, seit 2018 keine Therapie mehr
Ja, B heißt Begleitperson, aber das heißt nicht, dass man sie immer dabei haben muss. Sie hat manchmal ermäßigten Eintritt - nicht immer! Bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln im Nahverkehr fährt sie frei mit, allerdings nicht bei Taxifahrten.
Zum Merkzeichen B steht bei diesem Link folgender Text:
Merkzeichen B
Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen (weitere Informationen erhalten Sie unter dem Portalzugang „Vergünstigungen“):
- Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen; SGB 9 §§ 145 - 147
- Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson bei innerdeutschen Flügen der Lufthansa und Regionalverkehrsgesellschaften; s. Passagetarife der Lufthansa und der Regionalverkehrsgesellschaften
- Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen Blinder im internationalen Eisenbahnverkehr
Zum Merkzeichen G:
Merkzeichen G
Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen (weitere Informationen erhalten Sie unter dem Portalzugang „Vergünstigungen“):
- Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr; SGB 9 §§ 145 - 147 oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung; KraftStG § 3a Abs. 2 Satz 1
- Abzugsbetrag für Kfz-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bei GdB wenigstens 50% und Merkzeichen G: 0,30 € je km; EStG § 9 Abs 2
- Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB wenigstens 70% + und Merkzeichen G: bis zu 3000 km x 0,30 € = 900 €; EStG § 33
- Mehrbedarfserhöhung nach BSHG von 20 vom Hundert; BSHG § 23 Abs 1
Welche Voraussetzungen man für welche Merkzeichen erfüllen muss und welche Vergünstigungen sich daraus ergeben, sind bei eben oben genanntem Link aufgelistet.
Hier noch ein Link zu den Voraussetzungen der einzelnen Merkzeichen, ohne Darlegung der Rechte, aber übersichtlich und gut verständlich:
Ich habe auch das G und bin auch gehbehindert, aber nicht so sehr, dass ich nicht eine längere Strecke z.B. vom Parkplatz zu einem Gebäude zurücklegen könnte. Mit dem Merkzeichen aG kannst du z.B. einen Ausweis für die Nutzung von Behindertenparkplätzen beantragen. Ein reduziertes Lungenvolumen habe ich auch, aber ich weiß nicht, wie weit.
Dalia hat geschrieben:Ich finde, aG sollte auch nur der beantragen, der wirklich nur kurze Strecken gehen kann. Wie es bei dir ist, weiß ich nicht. Ich habe auch das G und bin auch gehbehindert, aber nicht so sehr, dass ich nicht eine längere Strecke z.B. vom Parkplatz zu einem Gebäude zurücklegen könnte.
Ich stimme dir zu, Dalia, aber glaube mir, eine Vitalkapazitat von unter 30 % ist eine enorme Einschränkung, da man unter Belastung (und dazu zählt schon die Fortbewegung "Gehen") sehr schnell erschöpft ist. Wenn ich mal in einem Kaufhaus shoppe und dann vielleicht auch eine Einkaufstüte trage, dann bin ich heilfroh, wenn ich nicht erst noch weit zum Parkplatz laufen muss. Im Prinzip könnte ich es zwar, denn ich bin hart im Nehmen , aber langfristig würde es dazu führen, dass ich solche Aktionen vermeiden oder auf das Nötigste beschränken würde und die Teilhabe am öffentlichen Leben ginge so langsam aber sicher auf Null.
Was ich sagen will, ein Befund unter 30 % ist wirklich objektiv ganz schlecht und die außergewöhnliche Gehbehinderung sollte nicht in Frage gestellt werden. Nicht umsonst steht in den Bestimmungen für "aG" unter
Gesundheitliche Voraussetzungen
"Das Merkzeichen "a.G." steht Schwerbehinderten zu, die außergewöhnlich gehbehindert sind. Außergewöhnlich gehbehindert sind Schwerbehinderte, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen können. Dazu gehören:
* Querschnittsgelähmte,
..........
* andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch aufgrund von Erkrankungen, zum Beispiel schwersten Herzschäden oder Krankheiten der Atmungsorgane, dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen sind.
Anne
Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt,
der andere packt sie kräftig an und handelt (Dante)
Diagnose: 107° und 98° (im Jahr 2003 zu Beginn der Korsetttherapie: 98° und 93°), sehr starre Skoliose, kaum Beschwerden
Therapie: 1983-1994 Korsetts verschiedener OTs, zuletzt bei Rahmouni, dann Korsettabschulung im Jahr 1994, seit 05/2005 bis etwa 2018 Nachtkorsett von Rahmouni, Therapieziel: Halten der Skoliose, seit 2018 keine Therapie mehr
ich wollte nicht darüber urteilen, ob du oder Sandmann zu Merkzeichen aG berechtigt sind. Ich kenne Sandmanns Einschränkungen nicht, das müsste ich hier irgendwo erst mal nachlesen.
Aber ich kenne Leute, die "geil" darauf sind, möglichst viel Grad zu bekommen und Merkzeichen zu bekommen, für die sie so eigentlich keine Berechtigung haben. Über diese Leute könnte ich mich wirklich aufregen.
Ich kenne mein aktuelles Lungenvolumen nicht, ich habe jedenfalls eine Skoliose von jeweils über 90 °. Wenn ich etwas schneller gehe, gerate ich sehr schnell aus der Puste, aber normale, kurze Fußmärsche sind (fast) kein Problem, Probleme macht da eher die Skoliose oder die Hautkrankheit an meinen Füßen. Ein geringes Lngenvolumen kann man durch Trainig übrigens steigern, aber das muss eben konsequent und regelmäßig erfolgen.
ich stimme dir zu, was die Leute angeht, die sich Merkzeichen erschleichen, obwohl sie wesentlich fitter sind als sie vorgeben.
Auch ist es richtig, dass man Lungenvolumen durch Training vergrößern kann. Aber auch das beste und kosequenteste Training hat in bestimmten Fällen seine Grenzen. Was mich angeht, so schränkt mich meine Atempumpenschwäche (denn diese ist "Schuld" an meiner geringen Vitalkapazität ) mehr ein als die Gehbehinderung durch die starke Skoliose oder Schmerzen.
Deshalb ist es mir ein Anliegen, deutlich zu machen, dass eine so geringe Vitalkapazität wie Sandmann und ich sie haben, sehr ernstzunehmende Einschränkungen sind, die sich auf den Alltag und eben die Teilhabe am öffentlichen Leben stark auswirken. Man pfeift wirkllich aus dem letzten Loch und ist froh über jede Erleichterung.
Vielleicht bin ich aber bei diesem Thema auch nur besonders empfindlich, dann sorry, Dalia!
Anne
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Ich überlege mich grade ob ich wiederspruch tun sollte oder nicht, ich bin mir sehr unsicher... Vielleicht das beste zu warten und gucken ob ich nicht lieber meine Lungenvolume verbessern kann... Ob wohl ein Kur ist nicht drin diesen Jahr da ich Vatter werde und vieles zu erledigen habe z.B. neue Wohnung und mehr geld von Norwegen...
Die "geil" sind auf Merkzeichen kann auch Menschen sein wie ich die Anspruch drauf haben die es aber nicht kriegen... "Behindert" zu sein ist eine grosse genug belastung das ich es nur recht finde das wir entlastungen kriege, ich kann z.B. nicht arbeiten gehen aber habe trotzdem fast genau so höhe Rechnungen wie ein die arbeiten kann.
R/F Merkzeichen habe ich nicht was aber komisch ist meine Schwiegervater hatte auch keins aber AG und hat kein GEZ mehr zahlen müssen...
Da du nicht arbeitest und somit sicher wenig Geld zur Verfügung hast, kannst du vielleicht auch aus wirtschaftlichen Gründen die Befreiung von der GEZ-Gebühr beantragen. Ansprechpartner ist das Sozialamt.
Anne
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schön, dass so weit schon mal alles geklappt hat. Falls du Widerspruch einlegen möchtest, hast du aber nur 4 Wochen Zeit. Und du solltest auf jeden Fall auch eine Akteneinsicht mit anfordern.
anne hat geschrieben:
Ich stimme dir zu, Dalia, aber glaube mir, eine Vitalkapazitat von unter 30 % ist eine enorme Einschränkung, da man unter Belastung (und dazu zählt schon die Fortbewegung "Gehen") sehr schnell erschöpft ist. Wenn ich mal in einem Kaufhaus shoppe und dann vielleicht auch eine Einkaufstüte trage, dann bin ich heilfroh, wenn ich nicht erst noch weit zum Parkplatz laufen muss. Im Prinzip könnte ich es zwar, denn ich bin hart im Nehmen , aber langfristig würde es dazu führen, dass ich solche Aktionen vermeiden oder auf das Nötigste beschränken würde und die Teilhabe am öffentlichen Leben ginge so langsam aber sicher auf Null.
Liebe Anne,
Auch ich möchte hier nicht werten usw., aber Du sagst immerhin, dass Du selbst Einkaufen gehen kannst und diese Strecke im Laden anscheinend laufen kannst, und Du gleichzeitig auch noch eine Tüte halten kannst ... (oder benutzt Du dazu -wie für jede Strecke über 100m- einen Rollstuhl und ich hab das irgendwo überlesen, dann entschuldige bitte),
damit meine ich auch nicht, dass es nicht sehr, sehr anstrengend für Dich ist) ...
Denn es gilt ja immer noch die tatsächlich Einschränkung (am gesellschaftlichen Leben) unter Berücksichtigung aller unterstützenden Therapien und nicht die Diagnose.
Es wäre schön, wenn Du das nochmal genauer erklären könntest, gibt es denn eine solche Breite der Gesetztesauslegung?
Denn immerhin gibt es ja auch noch die Parkerlaubnis auf das eigene Bundesland bezogen, wo, wie ich finde die alltäglichen Dinge, wie Einkaufen erleichtert sind.
Ich hoffe Du verstehst das nicht als Angriff sondern als Bitte mein Verständnis zu eweitern.
an deinen Ausführungen befremdet mich etwas, dass du meine Fähigkeit in einem Kaufhaus einkaufen und dabei gleichzeitig noch eine Tüte halten zu können, schon als eine ausreichende Leistung ansiehst, um kein aG zu erhalten. Iich weiß auch nicht, woher du hast, dass man eine Strecke über 100 m nur im Rollstuhl zurücklegen können muss, um als außergewöhnlich gehbehindert zu gelten. Ich weiß nicht, ob ich das überinterpretiere, aber es hat für mich den Anschein, dass du es als durchaus zumutbar findest, dass man sich für solche eigentlich doch im Alltag nicht ungewöhnliche Tätigkeiten dann eben sehr anstrengen muss oder aber im Rollstuhl zu sitzen hat, ehe einem eine Parkvergünstigung zusteht.
Bei der Beurteilung ist meines Wissens maßgeblich, ob man sich nur mit großer Anstrengung außerhalb des Kraftfahrzeugs fortbewegen kann. Nun müsste man natürlich definieren, was "große Anstrengung" bedeutet.
Meine Erfahrung ist, dass es sehr schwierig ist, anderen zu vermitteln, was eine erheblich verminderte Atemleistung bedeutet. Dies zeigt mir auch die nun entstandene Diskussion.
Ich will es in meinem Fall versuchen zu erklären: Bei Anstrengung ist es so, dass meine Blutgaswerte sich sehr verschlechtern, was zu einer schnellen Erschöpfung führt.Ich habe zu wenig Sauerstoff, zu hohe CO2-Werte und keine Kraft im Zwerchfell, um die Atmung zu regulieren. Deshalb ist es auch nicht vergleichbar mit "Normalen", die beim Treppensteigen ab dem 2. oder dritten Stockwerk ins Schnaufen kommen. Sie erholen sich dann sehr schnell wieder. Wenn ich die Anzeichen nicht beachte und nicht einen "Schongang" einlege (sprich stehen bleiben oder hinsetzen, dann wird mir schummrig und ich bekomme Kopfschmerzen, mein Herz schlägt bis zum Hals und ich habe Angst zu kollabieren. Deshalb sind so Aktionen wie Einkaufen oder sonstige Unternehmungen bei mir immer eine Gradwanderung zwischen größtmöglichem "Erlebnis" und geringstmöglicher Belastung, was bedeutet ich gehe mit meinen Kräften sehr ökonomisch um, plane Wege und Strecken sehr genau. Wenn ich mich mit anderen vergleiche, wie sie ohne darüber nachzudenken bzw. aus Freude an der Bewegung einfach mal `ne Runde drehen, um sich mal den Wind um die Nase wehen zu lassen, dann merke ich, dass solche Aktionen für mich schon lange nicht mehr mit Freude verbunden sind, sondern einfach nur sehr anstrengend und nur sehr begrenzt möglich. Genau aus diesem Grund genieße ich es, einen Behindertenparkplatz nutzen zu können, damit nicht am Ende der Weg vom oder zum Parkplatz den größten Teil meines Spaziergangs ausmacht.
Ich habe selbst lange Zeit gedacht, dass man im Rollstuhl sitzen muss, um an diese Parkvergünstigungen zu kommen. Ich bin froh, dass ich durch Zufall die Zusatzbestimmungen gefunden habe, dass nämlich bei schweren Herz- und Atemerkrankungen eine Gleichstellung möglich ist. Genau dies trifft bei mir zu und wurde aufgrund der medizinischen Befunde vom Versorgungsamt anerkannt. Die Skoliose ist zwar die Ursache für die Atempumpenschwäche, nicht aber der Grund für das aG.
Du schreibst auch etwas über eine Parkerlaubnis bezogen auf das eigene Bundesland. Da weiß ich jetzt gar nicht, was du meinst. Unter welchen Bedingungen gibt es so etwas? Vielleicht kannst du das mal erläutern.
Ich hoffe, es ist mir gelungen, die Problematik etwas deutlicher zu machen. Es ist schon eine sehr spezielle Behinderung und trifft zum Glück nur auf die wenigsten Skoliosen zu, noch nicht mal auf alle höhergradigen. Allerdings nimmt die Wahrscheinlichkeit einer Atempumpenschwäche bei starken Skoliosen mit zunehmendem Alter zu. Nur nochmal zur Information, ich habe auch nach OP immer noch 125°, hatte zwar immer Probleme mit der Luft, aber erst in den letzten Jahren in dieser gravierenden Art.
Anne
Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt,
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Ich kann Dir gut nachfühlen, denn mir geht es ja ähnlich wie Dir.
Meine Atemprobleme werden zum Teil durch die Skoliose verursacht, vor allem aber durch eine neurologische Grunderkrankung, die auch die Atemmuskulatur betrifft. Durch Belastung verstärken sich die Spasmen, was zu weiterer Anstrengung führt und somit in einem Regress landet.
Einkaufen ist nicht drin.
Das mit dem Spazierengehen finde ich auch schlimm. Früher hab ich es genossen stundenlang draußen zu gehen...das fehlt mir gewaltig, vor allem, wenn man noch diese andere Seite bis vor kurzem noch kannte, wie Du auch gesagt hast.
Leider kann ich auf die Schnelle nicht sagen, wie ich zu dieser Aussage komme, vielleicht fällt es mir noch ein.
Bisher hab ich solche Dinge wie Einkaufen (wobei ich nicht immer nur auf dieses Beispiel fixieren will, ist halt genannt worden) nie in Verbindung mit dem GdB gebracht...diese Dinge habe ich nur in Verbindung mit der Anerkennung der Pflegestufe gesehen...vielleicht sollte ich nicht so differenzieren...dann werde ich, falls mal wieder nötig die Sachen (bei beiden Beantragungen) großzügiger behandeln. Gute Idee
Wegen der Parkerleichterung:
Muss man bei seinem Straßenverkehrsamt beantragen, gilt dann wie ein normaler Parkausweis, aber nur im eigenen Bundesland.
Voraussetzungen:
"Schwerbehinderte mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der LWS, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
Schwerbehinderte mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der LWS, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 allein für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane."
Anne und Kessi ihr zwei sind menschen die ich sehr gute verstehe...
Ich werde keine wiedersprüch einlegen da ich mit meine 100GB und einkommen die GEZ und Parkplatzschein kriegen müsste... Und dann finde ich das AG bei mir nicht 100% richtig ist wenn meine Lungenvolume sich verbessert und das ist mein Ziel.
wer sich ganz viel zum Thema Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche durchlesen will, findet Publikationen zum downloaden unter www.bezreg-muenster.nrw.de.
Es gibt dort eine Broschüre "Behinderung und Ausweis", wo sehr genau beschrieben ist, wie so ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt werden muss und wo sämtliche Punkte dazu erklärt werden.
Desweiteren gibt es eine Broschüre "Nachteilsausgleiche", in der sehr genau erklärt wird, welche Vergünstigungen u. U. mit einem Ausweis und den entsprechenden Merkzeichen verbunden sind.
@ Kessie
da scheinen wir ja sehr ähnliche Probleme zu haben. Deswegen solltest du durchaus überlegen, inwieweit du nicht doch eine Parkerleicherung für dich beantragst. Ich finde es zwar hochanständig, dass du nicht zu denen gehören willst, die ihre Behinderung für alle möglichen Vergünstigungen ausnutzen, ganz gleich, ob diese Vergünstigungen für sie erforderlich sind oder nicht. So etwas habe ich auch immer abgelehnt, im Gegenteil, ich habe mir oft mehr zugemutet, als gut für mich war. Das hatte auch ein wenig damit zu tun, dass ich beweisen wollte, dass ich trotzdem (fast) alles mitmachen kann. Das hat auch lange Zeit funktioniert. Aber ich finde auch, wir sollten sensibel für unsere Grenzen werden und uns nicht zu oft überfordern. Seit ich mir klar gemacht habe, dass ich für alle Aktionen viel mehr Energie und Kraft aufwenden muss als andere, bin ich auch bereit, mir mögliche Vergünstigungen zuzugestehen. Ich nutze sie ja nicht aus.
Schöne Grüße
Anne
Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt,
der andere packt sie kräftig an und handelt (Dante)
"Personen mit einem durch das Versorgungsamt festgestellten Merkmal "G" können in Ausnahmefällen bei Vorliegen bestimmter Behinderungen in den Genuss von Parkerleichterungen kommen. Im einzelnen sind das ausschließlich folgende Krankheitsbilder: Gehbehindert mit dem Merkzeichen "G", sofern die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlte wurden (anerkannter Grad der Behinderung mindestens 70 Prozent und maximaler Aktionsradius rund 100 Meter), Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent, Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent. "
@ Anne,
Schön, dass Du es im Griff hast, auch mal nein zu sagen, kenn ich nur zu gut, dass man seine Grenzen viel zu hoch steckt. Da bin ich noch nicht so weit, wie Du, aber dabei es zu lernen.
Hab nicht vor, mehr zu verlangen/Verschlechterungsantrag zustellen, würd sich für mich nicht viel ändern. Gut, ich könnte bundesweit auf Behindertenparkplätzen parken...aber wo geh ich schon hin, und wenn ich weg bin, dann ist das Problem eher nicht in der Strecke Parkplatz-Gebäude, sondern das, was dann kommt. Außerdem bin ich dann eh nicht allein unterwegs, ich kann auch nicht autofahren. Und ein höherer GdB ändert auch nix (mit dem "H" ist ja schon der höchste Pauschbetrag erreicht).
@Sandman,
Schön zu lesen, dass Du so motiviert bist die Sache anzugehen!
Diese Einstellung finde ich sehr richtig, denn sie ist am weitesten vom Aufgeben entfernt.
Jah mann müss personliche grenzen setzen und ich werde demnachst zum Lungen fachartz gehen und gucken ob ich übungen kriege da ein Kur diesen Jahr nicht geht weil ich Vatter werde.
Sandman77 hat geschrieben:Jah mann müss personliche grenzen setzen und ich werde demnachst zum Lungen fachartz gehen und gucken ob ich übungen kriege da ein Kur diesen Jahr nicht geht weil ich Vatter werde.
Warum Geht die Kur nicht? Du bekommst doch nicht das Kind sondern Deine Frau! oder ? Ist das bei Euch Wickingern anders?
Während Deine Frau Schwangerschaftsgymnastik macht könntest Du endlich mit Schroth etwas für diene Wirbelsäule UND Deine Lungen gleichzeitig tun. Das mit dem "Vatter" ist doch nur Ausrede!!!
Gruß Toni
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas!
Genau, wo Toni recht hat ... und außerdem sind's doch nur 4-5 Wochen, die gehen doch schnell herum. Hat Deine Frau denn sonst keine Bekannten in der Nähe, die helfen können?
Im übrigen kommen mit dem/der Kleinen sicher noch genug Strapazen auf Euch zu, bei denen Du eine gute Kondition brauchen könntest.