Karina M. hat geschrieben: ↑Sa, 08.04.2023 - 12:02
Es hat sogar eher Vorteile, wenn alles beantragt ist. Dann bekommt das Kind wenigstens die Unterstützung die es benötigt. Zum Beispiel eine Intergrationskraft in der Schule für Ausflüge, Klassenfahrt etc.
Diese hatte ich z.B. nicht (und hätte ich auch gar nicht gewollt):
Kleinere Hilfen (z.B. etwas aufheben, oder Schuhe binden wenn es keinen Stuhl zum Hinsetzen gab) hat eine Schulfreundin erledigt. Im Grundschulalter kann man das schon.
Schulausflüge gingen meist (z.B. wandern) oder es kam eine weitere Lehrkraft mit (z.B. wenn die Klasse eigentlich etwas zu Sportliches gemacht hat ging die andere Lehrkraft mit mir spazieren oder in ein Museum). Von manchen Schulausflügen/Klassenfahrten war ich befreit, was ich übrigens auch in Ordnung fand: Warum soll z.B. eine Klasse nicht ins Skilager, nur weil ein Schüler nicht skifahren kann?
Bei üblichen Klassenfahrten lief das ganz einfach so: konnte vieles selbst, Rest mit Hilfe untereinander (Schulfreundin). Wie bei familiären Ausflügen das Korsett entweder getragen oder auch stundenweise nicht, aber immer mindestens von der Rückkehr vom Ausflug bis zum Aufbruch morgens über Nacht getragen.
Durchaus kann das im Kindergartenalter noch anders aussehen: schonmal können Gleichaltrige nicht helfen. man ist selbst sowieso noch körperlich ungeschickter.
Dass ein Kind mit Korsett, das keine weiteren Beeinträchtigungen hat, in der Schule eine Integrationskraft hat ist mir auch noch nie untergekommen weil es üblicherweise auch nicht nötig ist. Am wichtigsten ist dass Lehrer in Sachen Korsett informiert werden: wozu dient es (es hat nichts mit Querschnittslähmung oder anderen schwersten Wirbelsäulenschäden zu tun), was geht damit nicht (es handelt sich um keine Ausreden). Die meisten Leute wissen wie man mit üblicheren Dingen wie Gipsarm oder -bein, Brille... umgeht (jeder weiß dass man den gegipsten Arm nicht bewegen kann, oder eine Brille beschlagen kann), aber kennen keine Korsetts und schätzen sie oft völlig falsch ein.
Selbst finde ich: Beantragen nach Bedarf. Ich habe irgendwann im jungen Erwachsenenalter probeweise einen Schwerbehindertenausweis beantragt, einen GdB von 40 erhalten, und so ist der Schrieb nun im Ordner eingeheftet ohne dass ich ihn nutze. Ist vorhanden falls ich ihn mal brauche. Ich könnte damit ggf. einiges erreichen, mache das aber nicht weil ich es akuell nicht brauche: z.B. einen GdB von mindestens 50 einklagen, eine Gleichstellung, und ich glaube ich könnte auch von Überstunden befreit werden. Brauche ich jetzt nicht, mache ich daher nicht.
Mir hat man eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk empfohlen, berechtigt wäre ich - wollte ich nicht und es war eine gute Entscheidung.
Meine persönliche Meinung: Wenn ich Hilfe brauche, hole ich sie mir, aber ich möchte nicht weggeschützt werden, und nutze und beantrage daher was ich brauche, nicht was mir pauschal zusteht.
Viele Grüße
Raven