KG für Skoliose nur noch bei Kindern u. Jugendl. bis 18?
KG für Skoliose nur noch bei Kindern u. Jugendl. bis 18?
Hallo zusammen,
am Freitag war ich bei meinem Orthopäden, der mir eine Verordnung über Manuelle Therapie ausstellte. Allerdings mit dem Hinweis, dass er Anfang Januar von der Krankenkasse (in meinem Fall die BEK) einen Brief bekommen hätte, er dürfte diese Therapie nur noch bei Kindern und Jugendlichen verordnen, ich solle zur Kasse gehen und mir die Genehmigung holen.
Ich war noch nicht dort, bekam aber gestern einen Anruf einer anderen Skoliose-Patientin, die mir gleiches berichtete. Sie hat bereits bei der Kasse (auch BEK) nachgefragt und keine Bewilligung bekommen, mit obiger Begründung.
Was nun?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Oder hat jemand einen Tipp für mich, was der Arzt mir stattdessen verordnen könnte? Ich habe eine schwere Skoliose und war bisher sehr froh, dass ich Behandlung hatte. Verstehen tue ich es auch nicht, warum nur noch Kinder und Jugendliche, Erwachsene aber nicht mehr?
Bin für jeden Hinweis dankbar!
Mit herzlichem Gruß, Flamingo
am Freitag war ich bei meinem Orthopäden, der mir eine Verordnung über Manuelle Therapie ausstellte. Allerdings mit dem Hinweis, dass er Anfang Januar von der Krankenkasse (in meinem Fall die BEK) einen Brief bekommen hätte, er dürfte diese Therapie nur noch bei Kindern und Jugendlichen verordnen, ich solle zur Kasse gehen und mir die Genehmigung holen.
Ich war noch nicht dort, bekam aber gestern einen Anruf einer anderen Skoliose-Patientin, die mir gleiches berichtete. Sie hat bereits bei der Kasse (auch BEK) nachgefragt und keine Bewilligung bekommen, mit obiger Begründung.
Was nun?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Oder hat jemand einen Tipp für mich, was der Arzt mir stattdessen verordnen könnte? Ich habe eine schwere Skoliose und war bisher sehr froh, dass ich Behandlung hatte. Verstehen tue ich es auch nicht, warum nur noch Kinder und Jugendliche, Erwachsene aber nicht mehr?
Bin für jeden Hinweis dankbar!
Mit herzlichem Gruß, Flamingo
- Kaffeetrinker
- Profi

- Beiträge: 1559
- Registriert: Mi, 07.10.2009 - 18:46
- Geschlecht: männlich
- Diagnose: Hyperkyphose
Stand 2010----74°
Stand 2013----74° (ohne mein zutun)
Gut gehalten :) - Therapie: Korsetttherapie abgebrochen,
Reha BaSa 02/03 2014
es war geil und vermiss die Leute echt :) (und die Quälerei^^) - Wohnort: Südpfalz
Re: KG für Skoliose nur noch bei Kindern u. Jugendl. bis 18?
Kann es auch sein dass du ausserhalb vom Regelfall die Rezepte bekamst?
Dann kann es sich um die Langzeitgenehmigung handeln, näheres wirst du aber wohl nur von der KK erfahren.
Wenn sie sich trotzdem querstellen, würde ich ganz klar die KK wechseln.
Dann kann es sich um die Langzeitgenehmigung handeln, näheres wirst du aber wohl nur von der KK erfahren.
Wenn sie sich trotzdem querstellen, würde ich ganz klar die KK wechseln.
Re: KG für Skoliose nur noch bei Kindern u. Jugendl. bis 18?
Hallo Kaffeetrinker,
danke für Deine Antwort!
Ja, bisher ausserhalb des Regelfalls. Und zwar seit Jahren, musste aber bisher nie genehmigt werden. Aber, so mein jetziger Stand der Dinge: gibts quasi ab sofort nur noch bis zu 18 Jahren.
Ich kann die KK aufgrund meiner schweren Skoliose leider nicht so einfach wechseln...
Und bei den anderen Kassen sieht es vermutlich auch nicht viel besser aus.
Gruß
danke für Deine Antwort!
Ja, bisher ausserhalb des Regelfalls. Und zwar seit Jahren, musste aber bisher nie genehmigt werden. Aber, so mein jetziger Stand der Dinge: gibts quasi ab sofort nur noch bis zu 18 Jahren.
Ich kann die KK aufgrund meiner schweren Skoliose leider nicht so einfach wechseln...
Und bei den anderen Kassen sieht es vermutlich auch nicht viel besser aus.
Gruß
- Klaus
- Moderator/in

- Beiträge: 15228
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- Wohnort: Hannover
Re: KG für Skoliose nur noch bei Kindern u. Jugendl. bis 18?
Hallo Flamingo,
wenn es um eine Langfristgenehmigung gehen sollte, die man bereits mit der 1. Verordnung ausserhalb des Regelfalles beantragen kann, ist es so, wie es hier schon diskutiert wurde:
viewtopic.php?f=6&t=27358
Das heißt, es ist festgelegt worden, dass die Diagnose Skoliose bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren in den Katalog für diese Genehmigung aufgenommen wurde. Vorher war das nicht so!
Bei Erwachsenen geht das nur über die besondere Begründung des Arztes bezüglich Langfristigkeit und Notwendigkeit, wobei die Skoliose als ein Baustein enthalten sein sollte.
Das hat aber generell nichts mit dem Titel Deines Threads zu tun, der zu pauschal ist und zu Irritationen führen kann.
Selbstverständlich gibt es bei Skoliose/Hyperkyphose KG für Erwachsene im Regelfall (3x6) und auch ausserhalb des Regelfalles, wenn der Arzt das für erforderlich hält und auch von der Tatsache informiert ist, dass der drohende Regress bei Budget (Richtgröße)-Überschreitung nicht mehr so relevant ist, wie früher.
Mit der Techniker Krankenkasse gibt es da kein Problem.
Gruß
Klaus
wenn es um eine Langfristgenehmigung gehen sollte, die man bereits mit der 1. Verordnung ausserhalb des Regelfalles beantragen kann, ist es so, wie es hier schon diskutiert wurde:
viewtopic.php?f=6&t=27358
Das heißt, es ist festgelegt worden, dass die Diagnose Skoliose bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren in den Katalog für diese Genehmigung aufgenommen wurde. Vorher war das nicht so!
Bei Erwachsenen geht das nur über die besondere Begründung des Arztes bezüglich Langfristigkeit und Notwendigkeit, wobei die Skoliose als ein Baustein enthalten sein sollte.
Das hat aber generell nichts mit dem Titel Deines Threads zu tun, der zu pauschal ist und zu Irritationen führen kann.
Selbstverständlich gibt es bei Skoliose/Hyperkyphose KG für Erwachsene im Regelfall (3x6) und auch ausserhalb des Regelfalles, wenn der Arzt das für erforderlich hält und auch von der Tatsache informiert ist, dass der drohende Regress bei Budget (Richtgröße)-Überschreitung nicht mehr so relevant ist, wie früher.
Mit der Techniker Krankenkasse gibt es da kein Problem.
Gruß
Klaus
-
minimine
- Co-Admin

- Beiträge: 6145
- Registriert: So, 17.02.2008 - 13:21
- Geschlecht: weiblich
- Diagnose: Skoliose
- Therapie: 3x Reha (2005, 2007, 2009),
Cheneau-Korsett 12/2006-01/2008,
Rahmouni-Korsett 02/2008-10/2015 - Kontaktdaten:
Re: KG für Skoliose nur noch bei Kindern u. Jugendl. bis 18?
Hallo Flamingo,
als Ergänzung zu den Ausführungen von Klaus und deinem Satz:
als Ergänzung zu den Ausführungen von Klaus und deinem Satz:
Natürlich kannst du die KK wechseln. Gesetzliche Krankenkassen haben keine Gesundheitsprüfungen und dürfen auch niemanden ablehnen. Du kannst somit genauso wechseln, wie jemand der absolut gesund ist.Ich kann die KK aufgrund meiner schweren Skoliose leider nicht so einfach wechseln...
LG
Minimine
Lerne von gestern, lebe und wirke im heute und hoffe für die Zukunft.
Albert Einstein
Minimine
Lerne von gestern, lebe und wirke im heute und hoffe für die Zukunft.
Albert Einstein
Re: KG für Skoliose nur noch bei Kindern u. Jugendl. bis 18?
Hallo,
vielen herzlichen Dank, minime und insbesondere Dir, Klaus, Du hast Licht in mein Dunkel gebracht! Super, ich bin total dankbar dafür!
@minime: Du hast natürlich recht, ich kann die KK wechseln, auch ohne Gesundheitsprüfung. Aber an schweren Erkrankungen hängt u. U. auch ein ganzer Rattenschwanz von Auseinandersetungen über Notwendigkeiten oder nicht. Das macht die Sache schwierig.
@ Klaus: Pardon, dass ich mich so unklar ausgedrückt habe! Ich habe es so wiedergegeben, wie es mir in der Praxis gesagt worden ist. Und da ich es nicht ganz verstanden habe, wussste ich auch nicht, wie ich es hätte anders formulieren können. Danke für den Link zu dem anderen Thread, den ich mir gründlich vornehmen muss. Ich habe ihn bis jetzt nur überflogen, er ist ja auch ziemlich lang. Jedenfalls, was ich gelesen habe und wenn ich Deinen Hinweis auch richtig verstanden habe, dürfte es doch noch möglich sein, über eine Langfristgenehmigung weiterhin KG zu bekommen. Gut zu wissen!!!
So, jetzt kann ich wieder ruhig schlafen, deshalb ab ins Bett
und Gute Nacht-Gruß, Flamingo
vielen herzlichen Dank, minime und insbesondere Dir, Klaus, Du hast Licht in mein Dunkel gebracht! Super, ich bin total dankbar dafür!
@minime: Du hast natürlich recht, ich kann die KK wechseln, auch ohne Gesundheitsprüfung. Aber an schweren Erkrankungen hängt u. U. auch ein ganzer Rattenschwanz von Auseinandersetungen über Notwendigkeiten oder nicht. Das macht die Sache schwierig.
@ Klaus: Pardon, dass ich mich so unklar ausgedrückt habe! Ich habe es so wiedergegeben, wie es mir in der Praxis gesagt worden ist. Und da ich es nicht ganz verstanden habe, wussste ich auch nicht, wie ich es hätte anders formulieren können. Danke für den Link zu dem anderen Thread, den ich mir gründlich vornehmen muss. Ich habe ihn bis jetzt nur überflogen, er ist ja auch ziemlich lang. Jedenfalls, was ich gelesen habe und wenn ich Deinen Hinweis auch richtig verstanden habe, dürfte es doch noch möglich sein, über eine Langfristgenehmigung weiterhin KG zu bekommen. Gut zu wissen!!!
So, jetzt kann ich wieder ruhig schlafen, deshalb ab ins Bett
- Klaus
- Moderator/in

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- Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
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Re: KG für Skoliose nur noch bei Kindern u. Jugendl. bis 18?
Es ist leider so, dass so manche Praxen mit diesen Dingen einfach überfordert sind. Dies kann auch so weit gehen, dass der Arzt selber sich gar nicht auf die Details einlassen will und dem Patienten die Verordnungen mit nicht zutreffenden Aussagen eben verweigert.Flamingo hat geschrieben:Pardon, dass ich mich so unklar ausgedrückt habe! Ich habe es so wiedergegeben, wie es mir in der Praxis gesagt worden ist.
Das Fazit ist eigentlich, dass man sich bei Fehlstellungen eine eigene Fachkompetenz aufbauen sollte, die sich nicht nur auf die Rückensituation, sondern auch auf die Behandlungsmöglichkeiten und der organisatorischen Notwendigkeiten beziehen sollte. Das hat eine Menge Vorteile, die man geschickt beim entsprechenden Arzt plazieren kann.
Gruß
Klaus
