Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Kennt sich von Euch jemand mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus?
Mich würde v.a. interessieren, welche Angebote es da für Akademiker gibt, die sich beruflich umorientieren wollen, insbesondere, ob es möglich ist, finanzielle Unterstützung bei einem Studium zu erhalten.
Mit Ausbildungsberufen habe ich mich intensiv auseinander gesetzt, aber da ist leider nichts Passendes dabei.
Welche Möglichkeiten gibt es generell, ohne einen drastischen beruflichen Abstieg hinnehmen zu müssen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir helfen könntet.
Mich würde v.a. interessieren, welche Angebote es da für Akademiker gibt, die sich beruflich umorientieren wollen, insbesondere, ob es möglich ist, finanzielle Unterstützung bei einem Studium zu erhalten.
Mit Ausbildungsberufen habe ich mich intensiv auseinander gesetzt, aber da ist leider nichts Passendes dabei.
Welche Möglichkeiten gibt es generell, ohne einen drastischen beruflichen Abstieg hinnehmen zu müssen?
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"Man kann nicht beweisen, dass Gott nicht existiert. Aber die Wissenschaft macht Gott überflüssig."
(Stephen Hawking)
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo Silas,
ich weiß zwar nicht, ob dir das weiterhilft, aber es gibt seit Kurzem die Möglichkeit auch bei einem Zweit-Studium einen Studienkredit zu beantragen.Mich würde v.a. interessieren, welche Angebote es da für Akademiker gibt, die sich beruflich umorientieren wollen, insbesondere, ob es möglich ist, finanzielle Unterstützung bei einem Studium zu erhalten.
LG
Minimine
Lerne von gestern, lebe und wirke im heute und hoffe für die Zukunft.
Albert Einstein
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo Minimine,
vielen Dank für Deine Antwort.
Leider ist dahingehend meine Situation etwas kompliziert.
Da mir 1/12 von 2 Häusern gehört, von denen ich aber keinerlei Nießbrauch habe und die ich auch nicht verkaufen kann, wird mir auf Grund dieser Vermögenlage wahrscheinlich keine Hilfe gewährt werden.
Ich werde mich aber trotzdem dahingehend informieren und Dir weiter berichten.
Viele liebe Grüße,
Silas
vielen Dank für Deine Antwort.
Leider ist dahingehend meine Situation etwas kompliziert.
Da mir 1/12 von 2 Häusern gehört, von denen ich aber keinerlei Nießbrauch habe und die ich auch nicht verkaufen kann, wird mir auf Grund dieser Vermögenlage wahrscheinlich keine Hilfe gewährt werden.
Ich werde mich aber trotzdem dahingehend informieren und Dir weiter berichten.
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo Silas,
ich glaube, du verwechselst das mit Bafög.
Ein Studienkredit ist doch vollkommen unabhängig vom vorhandenen Vermögen.
Gehe am Besten mal auf die Seite von der KfW und erkundige dich dort.
ich glaube, du verwechselst das mit Bafög.
Ein Studienkredit ist doch vollkommen unabhängig vom vorhandenen Vermögen.
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LG
Minimine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo Minimine,
vielen Dank, für Deine erklärenden Worte.
Dass es eine solche Möglichkeit gibt, wusste ich nicht. Vielleicht wäre das eine gute Alternative.
Natürlich wäre es besser, wenn die Rentenversicherung das fördern würde, da dann für mich geringere Kosten entstünden.
Ich werde auch erst nach den ersten Semestern merken, ob ich ein Studium überhaupt nochmal durchstehe...
Viele Grüße,
Silas
vielen Dank, für Deine erklärenden Worte.
Dass es eine solche Möglichkeit gibt, wusste ich nicht. Vielleicht wäre das eine gute Alternative.
Natürlich wäre es besser, wenn die Rentenversicherung das fördern würde, da dann für mich geringere Kosten entstünden.
Ich werde auch erst nach den ersten Semestern merken, ob ich ein Studium überhaupt nochmal durchstehe...
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo Silas,
was die Teilhabe am Arbeitsleben angeht, kann ich dir auch nicht helfen, wäre aber auch über Infos dankbar.
Einen Studienkredit von der KfW zu bekommen, habe ich selber auch schon versucht und es war
leider nicht einfach. Du bist da genauso gebunden wie beim Bafög und musst Leistungsnachweise vorweisen. Gerade wenn man gesundheitliche Probleme hat, kann man mit dem Einhalten der Erbringungspflichten Probleme haben (daran scheiterte mein Antrag, da ich einen Leistungsnachweis ein Semester zu spät erbracht habe).
Eine weitere Möglichkeit wäre, über die Hausbank einen Bildungskredit zu beantragen, der dir monatlich ausgezahlt wird. Darüber finanziere ich mein Studium und muss lediglich aktuelle I-Bescheinigungen vorlegen.
Bei Fragen, wende dich gerne an mich.
LG Mona
was die Teilhabe am Arbeitsleben angeht, kann ich dir auch nicht helfen, wäre aber auch über Infos dankbar.
Einen Studienkredit von der KfW zu bekommen, habe ich selber auch schon versucht und es war
leider nicht einfach. Du bist da genauso gebunden wie beim Bafög und musst Leistungsnachweise vorweisen. Gerade wenn man gesundheitliche Probleme hat, kann man mit dem Einhalten der Erbringungspflichten Probleme haben (daran scheiterte mein Antrag, da ich einen Leistungsnachweis ein Semester zu spät erbracht habe).
Eine weitere Möglichkeit wäre, über die Hausbank einen Bildungskredit zu beantragen, der dir monatlich ausgezahlt wird. Darüber finanziere ich mein Studium und muss lediglich aktuelle I-Bescheinigungen vorlegen.
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Mein Korsett-Tagebuch: Schokos Tagebuch: Vom 1.Termin zum 1.Korsett (Kyphose 74°)
Mein neues, korsettfreies Tagebuch: Schokos 2.Tagebuch: Und plötzlich ohne Korsett!
Mein aktuelles Tagebuch: Schokos 3. Tagebuch: Im 5. Jahr das 5. Korsett
Ganz liebe Grüße, Schoko
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Ich hatte auf meinen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben explizit geschrieben, dass ich
a) nur ein Beratungstermin wünsche
b) aktuell noch nicht arbeitsfähig bin
Man hatte mir gesagt, dass ich nur dann ein Beratungsgespräch bekomme, wenn ich diesen Antrag ausfülle.
Nun hat mir die Rentenversicherung ein Schreiben geschickt mit der Aufforderung, von allen behandelnden Ärzten aktuelle Befundberichte einzureichen.
Eigentlich wollte ich einen so großen Wirbel gar nicht - es geht ja nur um ein Gespräch.
Wisst Ihr, ob ich den Antrag im Nachhinein nochmal zurückziehen kann?
Welche Auswirkungen haben die Befundberichte - kann die Rentenversicherung anhand derer die Rente aberkennen? (mein Hausarzt ist leider nicht so der Hellste und schreibt immer irgendwelchen Quatsch)
a) nur ein Beratungstermin wünsche
b) aktuell noch nicht arbeitsfähig bin
Man hatte mir gesagt, dass ich nur dann ein Beratungsgespräch bekomme, wenn ich diesen Antrag ausfülle.
Nun hat mir die Rentenversicherung ein Schreiben geschickt mit der Aufforderung, von allen behandelnden Ärzten aktuelle Befundberichte einzureichen.
Eigentlich wollte ich einen so großen Wirbel gar nicht - es geht ja nur um ein Gespräch.
Wisst Ihr, ob ich den Antrag im Nachhinein nochmal zurückziehen kann?
Welche Auswirkungen haben die Befundberichte - kann die Rentenversicherung anhand derer die Rente aberkennen? (mein Hausarzt ist leider nicht so der Hellste und schreibt immer irgendwelchen Quatsch)
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo liebe Silas,
Könntest Du Dir vorstellen Deinen Hausarzt zu wechseln. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie sinnlos Hausärzte mit wenig "Helle"
sind. Doch zum Glück können wir jederzeit wechseln. Auch ich wechsle, da mein Hausarzt auch ein ganz "helles Köpfchen"
ist... Ich muss zwar etwas weiter fahren, doch das nehme ich gerne in Kauf, denn der Arzt, zu dem ich wechseln werde ist deutlich "heller" als mein jetziger, der einiges verschludert hat.
Adressen kann ich Dir - wenn Du es magst - gerne per PN oder E-Mail mitteilen.
Lass Dich durch das Schreiben der RV nicht zu arg verunsichern. Wir sind doch in Deutschland, einem Land der Bürokratie...
Alles Liebe
Kiko
Vielleicht möchte die Rentenversicherung auch erst wissen, ob sich ein Beratungsgespräch überhaupt "lohnt", d. h., wenn die Befundberichte zeigen, dass Du krank bist, könnte ich mir vorstellen, dass sie keinen "Sinn" in einem Beratungsgespräch erkennen können.Silas hat geschrieben: Nun hat mir die Rentenversicherung ein Schreiben geschickt mit der Aufforderung, von allen behandelnden Ärzten aktuelle Befundberichte einzureichen.
Eigentlich wollte ich einen so großen Wirbel gar nicht - es geht ja nur um ein Gespräch.
Leider weiß ich es nicht, ob es möglich ist. Doch vielleicht würde es noch mehr Durcheinander/ Verwirrung geben. Es gibt ein spezielles Rentenforum, was sehr gut sein soll, wenn Du es magst, suche ich Dir einmal die Adresse heraus. Dort werden sie Dir sicherlich kompetent antworten können. Vielleicht wäre dieses Forum für das Thema Arbeit für Dich wirklich gut als zusätzliche Hilfe.Silas hat geschrieben: Wisst Ihr, ob ich den Antrag im Nachhinein nochmal zurückziehen kann?
So einfach können sie Dir die Rente nicht aberkennen. Zudem besteht auch immer die Möglichkeit eines Widerspruches.Silas hat geschrieben:Welche Auswirkungen haben die Befundberichte - kann die Rentenversicherung anhand derer die Rente aberkennen? (mein Hausarzt ist leider nicht so der Hellste und schreibt immer irgendwelchen Quatsch)
Könntest Du Dir vorstellen Deinen Hausarzt zu wechseln. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie sinnlos Hausärzte mit wenig "Helle"


Adressen kann ich Dir - wenn Du es magst - gerne per PN oder E-Mail mitteilen.
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo Kiko,
vielen Dank für Deine liebe Antwort.
Ich schicke Dir gleich noch eine PN.
Viele Grüße,
Saskia
vielen Dank für Deine liebe Antwort.
Ich schicke Dir gleich noch eine PN.
Viele Grüße,
Saskia
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- Vielschreiber
- Beiträge: 513
- Registriert: Do, 13.10.2011 - 09:04
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- Diagnose: Skoliose, 4BH li,
bei Gradzahlen große Messabweichungen,
ca. th. 28°, lu. 35°
LL (L4/L5) - Therapie: Korsett als Jugendliche, damals auch allg. KG; jetzt Schroth und Spiraldynamik;
Reha: Aug/Sep 2011 in Bad Sobernheim, Mai/Jun 2016 in Bad Salzungen
Korsett: 2011-2014 Sanomed
seit 2015 CCtec
Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Normalerweise ist das bei Anträgen an Behörden kein Problem. Ob es in dem Bereich Sonderregelungen gibt, weiß ich nicht, kann es mir aber kaum vorstellen. Durch die Antragstellung bist du diejenige, die das Verwaltungsverfahren in Gang setzt und dann kannst du es im Regelfall durch Rücknahme deines Antrags auch wieder beenden, wenn nicht irgendwelche Gründe dafür sprechen, dass die Behörde das Verfahren von Amts wegen weiterführt und auch weiterführen darf (fallen mir hier absolut keine ein). Es unterliegt ja deiner Entscheidungsfreiheit, ob du Förderung in Anspruch nehmen möchtest oder nicht (sofern du dazu berechtigt bist) und die Rücknahme deines Antrags bedeutet außerdem für die Behörde weniger ArbeitSilas hat geschrieben:Wisst Ihr, ob ich den Antrag im Nachhinein nochmal zurückziehen kann?

Ich weiß nicht, unter welchen Voraussetzungen eine Rente aberkannt werden kann. Ich nehme aber durchaus an, dass die Rentenversicherung diese Informationen dahingehend verwerten darf, da es sich um Informationen handelt, die nicht in irgendeinem anderen (privaten) Zusammenhang in Umlauf gekommen sind, sondern gegenüber derselben Behörde in demselben großen Zusammenhang (also Arbeitsunfähigkeit) gemacht wurden. Weiß ich jetzt aber auch nicht genau. Kannst du denn mit deinem Hausarzt vielleicht nicht darüber reden, was wichtig wäre, hineinzuschreiben (ohne ihm das jetzt vorzuschreiben, einfach so im Gespräch)? Er will dich ja auch nicht in die Pfanne hauen.Silas hat geschrieben:Welche Auswirkungen haben die Befundberichte - kann die Rentenversicherung anhand derer die Rente aberkennen? (mein Hausarzt ist leider nicht so der Hellste und schreibt immer irgendwelchen Quatsch)