KG außerhalb des Regelfalls

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Ada.
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KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Ada. »

Hallo liebe Forumuser,

ich habe zwar schon in einigen Themen hier geschaut, aber nicht so wirklich eine Antwort auf meine Frage gefunden. Und zwar ich möchte gerne ein KG-Rezept, bei dem ich nicht diese zwölf Wochen warten muss um ein neues zu bekommen. Also das "außerhalb des Regelfalls"-Rezept. Nur ist das Problem, dass mein Orthopäde sich sehr schwer tut, was das Verordnen von neuen Rezepten betrifft. Das zweite Folgerezept zu bekommen war auch ein Kampf (auch um mein Reha-Sport-Rezept musste ich betteln). Daher glaube ich nicht, dass er mir das Rezept ohne die zwölf Wochen Pause ausschreibt.
Ich habe mit der Krankenkasse gesprochen, die würden die Kosten dafür übernehmen (vorher wird es allerdings auf Richtigkeit geprüft). Nächste Woche werde ich mich dann mal auf zum Orthopäden machen, da er zurzeit Urlaub hat.
Es ist mir auch sehr wichtig, dass ich es noch dieses Kalenderjahr bekomme, da ich ab nächstem Jahr einen Teil selbst bezahlen muss.

Hat jemand Erfahrungen, was für Gründe man für das Rezept nennen muss? Oder an wen kann ich mich wenden, wenn er es mir nicht gibt? (kann man das überhaupt irgendwo anders her bekommen?)
Bei meiner neuen Hausärztin war ich bisher noch nicht, mein Kinderarzt hat mich damals auch gleich zum Orthopäden verwiesen. Meine Schmerztherapeutin verschreibt mir im Übrigen keine Rezepte. Sie meinte, sie kann es nur machen, wenn ich nicht mehr zum Orthopäden gehe und nur noch zu ihr. Aber das will ich nicht unbedingt.


Hier mal was über mich; also die Gründe warum ich das Rezept gern möchte.
Ich bin 18 Jahre alt und habe eine Skoliose (23°), festgestellt wurde es als ich 12 war und seit dem gehe ich regelmäßig zur Physio. Anfangs war ich in der Uni-Klinik in so einem Abteil speziell für Kinder mit Skoliose, da habe ich auch immer gleich Jahresrezepte für die Physio bekommen mit so ca. 36 Behandlungen. (Auch ein Korsett für Nachts, muss ich aber jetzt nicht mehr tragen). Seit ich volljährig bin, muss ich wieder zum Orthopäden.

Meine Skoliose bereitet mir eigentlich sehr viele Schmerzen. Ich habe ständig Rückenschmerzen, kann mich manchmal kaum bewegen und ich fühle mich in manchen alltäglichen Tätigkeiten sehr eingeschränkt. Bücken und strecken beispielsweise geht nur ganz kurz, dann habe ich höllische Schmerzen. Berührungen sind auch sehr schmerzhaft (allerdings nur an den Knochen). Es ist aber nicht nur der Rücken, mir tuen eigentlich alle Knochen bei Anstrengung, Berührungen und Hitze weh. Am schlimmsten ist es in den Knien, Schüsselbein, Rippen und an der Wirbelsäule. Ursache ist unbekannt.
Wenn ich zur Physio gehe, geht es mir danach richtig gut. Ich bin fast schmerzfrei. Gehe ich mal ein bis zwei Wochen nicht, habe ich so starke Schmerzen, dass es schon fast unerträglich ist. Nebenbei gehe ich noch zur Rückenschule, aber das allein reicht eben nicht aus um die Schmerzen eine gewisse Zeit verschwinden zu lassen.

Das ist also der Grund warum ich gerne das Rezept möchte. Meint ihr das ist ein Grund um es zu verschreiben? Oder ist das noch nicht schwerwiegend genug? Für problematisch halte ich auch, dass man nix sieht. Es ist ja nicht wie ein Bruch, an dem man erkennen kann, dass da was ist was weh tut. Könnte ja eigentlich jeder kommen und wegen irgendwelchen Schmerzen so ein Rezept verlangen ...

Tut mir Leid, dass ich hier meine halbe Lebensgeschichte geschreiben habe und, dass es jetzt so viel ist, aber ich wollte es so ausführlich wie möglich machen.

Mit freundlichen Grüßen
Ada
skoliose-gondelsheim
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von skoliose-gondelsheim »

Hallo Ada,

deine Beschwerden rechtfertigen eine dauerhafte Physiotherapie durchaus! Ich selbst behandle einige Patienten, die wie du ohne ihre regelmäßige Anwendung starke Schmerzen haben. Sie alle haben lange nach einem Arzt gesucht, der bereit ist, ihnen die entsprechende Verordnung auszustellen. Und ich denke, dass du auch diesen Weg gehen solltest: gib einfach nicht auf und stelle dich so lange bei Ärzten vor, bis du jemanden gefunden hast, der dein Anliegen unterstützt. Sollte es dein Orthopäde nicht machen, wende dich an die Hausärztin und wenn diese auch nicht bereit dafür ist, dann mache dich weiter auf die Suche.

Es liegt einzig und allein an der Einsicht und Bereitschaft des Arztes, ob er dir ein Rezept außerhalb des Regelfalles verordnet oder nicht. Leider ist gerade vielen Hausärzten ihr Budget wichtiger, aus durchaus nachvollziehbaren Gründen. Und es ist tatsächlich der Arzt/die Ärztin, die dir als einzige eine Verordnung ausstellen kann.

Ich wünsche dir viel Glück bei deiner Suche nach dem richtigen Arzt

Karin
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von nati1611 »

Ich hab jetzt über meinen Hausarzt einen Antrag auf Langzeitgenehmigung einer physiotherapeutischen Behandlung (den Tip hab ich hier: http://forum.skoliose-op.info/phpBB3/vi ... 58#p115958 gefunden) bei meiner KK gestellt. Hat auch gleich geklappt. Ich bekomme nun erst mal für ein Jahr die KG (ein mal die Woche) genehmigt. Ich brauche zwar trotzdem ein KG-Rezept, aber mein Arzt hat eins mit 20 Einheiten gegeben, danach hol ich mir dann wieder eins - bis das Jahr um ist, dann beantrage ich eine Verlängerung.
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von uspe »

Hallo Ada,

da kann ich dir auch nur raten, hartnäckig zu bleiben.
Wenn die Krankenkasse es dir schriftlich bestätigen kann, dass sie die Kosten übernehmen würden, dann lass dir das schriftlich zukommen!
(das haben sie bei uns, trotz der mündlcihen Zusage nicht machen wollen)
Aber wir bekamen die schriftliche Bestätigung, dass der behandelnde Arzt das entscheiden muss...

Unser "Haus-und Hof-Orthopäde hier vor ort traut es sich trotzdem nicht ausstellen,
unser Hausarzt hat es dann zum Glück gemacht....!

Also, dran bleiben, bis man jemanden findet, der sich das Kreuzchen endlcih machen traut!

Viel Glück! uspe
Wer nicht genießt, wird ungenießbar.... Bild
Ada.
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Ada. »

vielen Dank für die Antworten, die geben mir Mut. Da werde ich wohl hartnäckig versuchen (müssen) so eins zu bekommen.
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Klaus
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Klaus »

Hallo nati1611,

hier im Forum gibt es auch einen entsprechenden Thread zur Langfristverordnung:
viewtopic.php?f=6&t=25087&hilit=Langfristgenehmigung

Hallo ada,
Ada hat geschrieben:Und zwar ich möchte gerne ein KG-Rezept, bei dem ich nicht diese zwölf Wochen warten muss um ein neues zu bekommen. Also das "außerhalb des Regelfalls"-Rezept.
Das mit dem Budget ist schon eine sehr hemmende Geschichte, weil Ärzte damit schnell in den Regress kommen können, insbesondere bei diesen Verordnungen!
Ada hat geschrieben:Ich habe mit der Krankenkasse gesprochen, die würden die Kosten dafür übernehmen (vorher wird es allerdings auf Richtigkeit geprüft).
Natürlich übernehmen die Krankenkassen die Kosten des "ausserhalb des Regelfalles", einige wenige (ich glaube die AOK) müssen das förmlich noch genehmigen. Aber dann kann dem Arzt der Regress drohen, nämlich wenn am Jahresende sein Budget überschritten sein sollte. Das weiß die Krankenkasse aber nicht vorher und der Arzt weiß auch erst sehr viel später, ob ihm der Regress droht oder sogar angewendet wird.
Da muss man schon gute Begründungen parat haben.

Dazu sollte man auch wissen, dass der Hausarzt das geringste Budget bei Heilmittelverordnungen hat, der Orthopäde ist da wesentlich besser aufgestellt und am besten der Facharzt für physikalische Therapie.
Natürlich ist auch ein Schmerztherapeut in besserer Lage, wenn er in einer Schwerpunktpraxis arbeitet und bestimmte der Krankenkasse bekannte Kooperationen mit anderen Ärzten anbietet.

Gruß
Klaus
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Ada,

ich denke auch, dass Du versuchen solltest eine Verordnung außerhalb des Regelfalls zu bekommen. Und dazu gleich eine Langfristgenehmigung beantragen.
Ich habe schon Skoliose-Patienten, bei denen diese genehmigt worden ist. Dazu ist erst einmal ein formloser Antrag von Dir notwendig mit dem Rezept (bzw. einer Kopie davon). Die Krankenkasse wird dann wahrscheinlich den ausstellenden Arzt kontaktieren, damit dieser eine Stellungnahme abgibt. Danach wird entschieden.
Oder der Antrag wird sofort abgelehnt und Du musst Widerspruch einlegen. Danach wird die Stellungnahme eingeholt und in der Regel das Rezept genehmigt.

Deine Physio kann mit dem Arzt Kontakt aufnehmen und ihm erklären, dass mit einer Langfristgenehmigung die Rezepte sein Budget nicht mehr belasten. Dies ist leider bei den Ärzten noch nicht überall angekommen. Wenn ihnen dies bewußt wird, ist es in der Regel kein großes Problem mehr, ein Rezept zu bekommen.

Zur Langfristgenehmigung:
nati1611 hat geschrieben:Ich bekomme nun erst mal für ein Jahr die KG (ein mal die Woche) genehmigt. Ich brauche zwar trotzdem ein KG-Rezept, aber mein Arzt hat eins mit 20 Einheiten gegeben, danach hol ich mir dann wieder eins - bis das Jahr um ist, dann beantrage ich eine Verlängerung.
Das kann Probleme geben, denn auch bei einer Langfristgenehmigung wird das Rezept wie ein "normales" Rezept außerhalb des Regelfalls behandelt. Das bedeutet, dass durch das Rezept gewährleistet sein muss, dass der Patient nach 12 Wochen wieder beim Arzt vorstellig wird. Das bedeutet bei einer Frequenz von 1x pro Woche dürfen maximal 12 Behandlungen verordnet werden. Für den Physio kann der von nati1611 geschilderte Fall bedeuten, dass er/sie 8 Einheiten nicht bezahlt bekommt. Was leider Regelkonform wäre. :-(
Klaus hat geschrieben: Aber dann kann dem Arzt der Regress drohen,
Auch diese Gefahr ist momentan erst einmal vom Tisch. Denn es gilt der Grundsatz "Aufklärung vor Regress" - und dies auch rückwirkend für die letzten Jahre. Das bedeutet, dass dem Arzt kein Regress mehr droht, sondern auch bei einer größeren Überschreitung seiner Richtgröße eine Auklärung und Information erfolgt.

Gruß,
Alex
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von nati1611 »

Alex_activitas hat geschrieben:Das bedeutet bei einer Frequenz von 1x pro Woche dürfen maximal 12 Behandlungen verordnet werden.
Nein, das stimmt nicht. Ich habe von der KK die Genehmigung, dass ich 1 Jahr lang 1 mal die Woche zur KG kann und dass das bezahlt wird! Der Arzt kann mir sogar 50 aufschreiben wenn er will. Dass man 1 mal im Quartal zum Arzt geht ist Voraussetzung, aber das muss ich so wieso (aus anderen Gründen).
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Ada. »

Wie ist das eigentlich mit dem Regress und dem Budget des Arztes? Das habe ich nicht so ganz verstanden. Hat der Arzt nur eine bestimmte Anzahl an Verordnungen (außerhalb des Regelfalls) die er an seine Patienten verteilen darf?
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Alex_activitas
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Alex_activitas »

nati1611 hat geschrieben:
Alex_activitas hat geschrieben:Das bedeutet bei einer Frequenz von 1x pro Woche dürfen maximal 12 Behandlungen verordnet werden.
Nein, das stimmt nicht. Ich habe von der KK die Genehmigung, dass ich 1 Jahr lang 1 mal die Woche zur KG kann und dass das bezahlt wird! Der Arzt kann mir sogar 50 aufschreiben wenn er will. Dass man 1 mal im Quartal zum Arzt geht ist Voraussetzung, aber das muss ich so wieso (aus anderen Gründen).
Hallo nati1611,

das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Du hast eine Langfristgenehmigung. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Verordnungen außerhalb des Regelfalls (VadR) nicht mehr einzeln zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Und dass das Budget des Arztes nicht belastet wird.
Allerdings bleibt die VadR weiterhin an die Vorgaben der Heilmittelrichtlinien gebunden. Und die sind (leider!) eindeutig:
Heilmittelrichtlinien §8 Absatz (1):
Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist.

Quelle: http://www.g-ba.de/downloads/62-492-532 ... -19_bf.pdf
Sprich Deine/n Physio nochmal drauf an. Für Dich hat es keine Konsequenzen - wohl aber für den behandelnden Physio: er bekommt im Zweifelsfall die "zu viel" geleisteten Behandlungen nicht bezahlt.

Dass Du so oder so einmal im Viertelahr zum Arzt gehst, hat mit der VadR nichts zu tun!


@Ada.
Die sogenannten "Richtgrößen" geben die Höhe der Ausgaben pro Patient und Jahr an, die ein Arzt zur Verfügung hat.
Im Falle der Heilmittel (also z.B. Physio) in Baden-Württemberg sind diese 2012 folgende (für Mitglieder bzw. Familienangehörige):
Psychiater 5,23 €
Neurologen 7,04 €
Hausarzt 7,74 €
(...)
Orthopäden 32,53 € (Quelle: KV Ba-Wü: http://www.kvbw-admin.de/data/dateiverw ... m-2012.pdf)

Da nicht jeder Patient z.b. beim Neurologen Physio braucht, kann er Physio verordnen. Z.B. 100 Patienten im Jahr = 704 € stehen dem Neurologen für Heilmittelverordnungen zur Verfügung. Dies wird dann landläufig "Budget" genannt.

Dabei spielt es keine Rolle, ob diese im Regelfall oder außerhalb des Regelfalls verordnet werden.
Ausnahme: VadR mit Langfristgenehmigung. Diese werden aus dem Budget rausgerechnet.

Gruß,
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von nati1611 »

Also irgendwie verstehe ich das ganze nicht wirklich was du da schreibst. Ich habe in den letzten 12 Jahren durchgehend einmal die Woche KG gehabt - immer von meinem HA verschrieben. Das wurde immer bezahlt und ich musste das auch nie bei der KK vorlegen. Und nun hab ich - schwarz auf weiß - die Genehmigung, dass ich ein Jahr lang zur KG kann, dass die KK bezahlt und dass das Budget meines HA nicht belastet wird. Die KK sagte mir, dass sich für mich nichts ändert (außer dass ich nicht mehr alle 6 Wochen ein Rezept holen muss) und dass sich für meinen Physio nichts ändert (also alles wird wie immer bezahlt). Nur für meinen HA ändert sich, dass sein Budget nicht belastet wird und er nicht mehr so oft Rezepte ausstellen muss.
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo nati,

bei einer VadR ist und war es schon immer so, dass maximal so viele Einheiten verordnet werden dürfen, dass gewährleistet ist, dass der Patient nach 12 Wochen wieder beim Arzt vorstellig wird.
Die Aussage der Krankenkasse ist natürlich erst mal so richtig. Nur ist ebenso richtig, dass die Kassen ohne zu zögern auch 4 Jahre später noch die "zu viel" geleisteten Behandlungen vom Physio wieder zurückfordern können mit dem Hinweis auf den o.g. § in den Heilmittelrichtlinien.

Das Problem ist nicht, dass Du 1 mal die Woche KG hast. Das geht weiterhin.
Nur geht nicht, dass bei "1 mal pro Woche" mehr als 12 Einheiten auf dem Rezept stehen. Das ist der Knackpunkt. Alle darüber hinaus gehenden Behandlungen (in Deinem Fall also 8) wird die Kasse dem Physio nicht bezahlen bzw. nach Jahren wieder zurückfordern, da das Rezept nicht HMR-konform war!

Du musst jetzt nicht mehr alle 6 Wochen ein Rezept holen, sondern alle 12.

Du hast "schwarz auf weiss" nur, dass die Rezepte bezahlt werden. Dass sie natürlich heilmittelrichtlinienkonform sein müssen, sagt die Kasse nicht. Dieses Wissen setzt sie voraus.
Denn dieses Wissen gilt für alle (!) VadR.

Nochmal:
das tückische für die Therapeuten: die Absetzungen können (und werden!) noch Jahre später erfolgen. Wogegen auch nicht viel zu machen ist, da es in den (auch für Physios) gültigen und verbindlichen Heilmittelrichtlinien eindeutig geregelt ist.

Dass das viele Physios nicht wissen ist schade und auch (für sie) nicht ungefährlich.
Es ist ein Dickicht und man muss sehr viel Zeit auch in die Bürokratie investieren, um richtig zu handeln und seine Arbeit auch vergütet zu bekommen. Aber wenn man es nicht tut, kann sich das in den Jahren ganz schön summieren und die Rückforderungen können die Existenz gefähren - was leider auch schon tatsächlich passiert ist.

Fazit:
einfach eine VadR mir "12 x KG" ausstellen lassen, Deine/n Physio auf die Sachlage hinweisen und alles ist in Ordnung. Wenn er/sie das nicht interessiert, ist es auch nicht Dein Problem.

Gruß,
Alex
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Klaus »

Alex hat geschrieben:ich denke auch, dass Du versuchen solltest eine Verordnung außerhalb des Regelfalls zu bekommen. Und dazu gleich eine Langfristgenehmigung beantragen.
Ich habe schon Skoliose-Patienten, bei denen diese genehmigt worden ist. Dazu ist erst einmal ein formloser Antrag von Dir notwendig mit dem Rezept (bzw. einer Kopie davon). Die Krankenkasse wird dann wahrscheinlich den ausstellenden Arzt kontaktieren, damit dieser eine Stellungnahme abgibt. Danach wird entschieden.
Oder der Antrag wird sofort abgelehnt und Du musst Widerspruch einlegen. Danach wird die Stellungnahme eingeholt und in der Regel das Rezept genehmigt.
Vor meiner Langfristgenehmigung hatte ich schon viele V.a.d.R.
Man kann also schon mit der ersten V.a.d.R. diese Langfristgenehmigung beantragen?
Wenn ja, muss man bei einigen wenigen Krankenkassen auch erst noch die Genehmigung des a.d.R. abwarten?
Und dieser V.a.d.R. muss begründet werden und die Langfristgenehmigung muss extra begründet werden?

Bei mir war es nicht so, dass die TKK den Kontakt mit dem Arzt aufgenommen hätte. Ich musste für die Extra Begründung sorgen. Aber es war sozusagen die Übergangszeit, in der man sich noch vielfältig geweigert hat. Bei mir mit der Begründung, meine Versorgung mit V.a.d.R. würde ja weiterhin gut klappen.
Das kann Probleme geben, denn auch bei einer Langfristgenehmigung wird das Rezept wie ein "normales" Rezept außerhalb des Regelfalls behandelt. Das bedeutet, dass durch das Rezept gewährleistet sein muss, dass der Patient nach 12 Wochen wieder beim Arzt vorstellig wird. Das bedeutet bei einer Frequenz von 1x pro Woche dürfen maximal 12 Behandlungen verordnet werden. Für den Physio kann der von nati1611 geschilderte Fall bedeuten, dass er/sie 8 Einheiten nicht bezahlt bekommt. Was leider Regelkonform wäre. :-(
Was heißt das nun in der Praxis, ich habe bislang immer die Frequenz 1-2 mal in der Woche gehabt und 10 Verordnungen.
Aufgrund der Langfristgenehmigung ist der Arzt auf die Idee gekommen, 15 Verordnungen aufzuschreiben, was theoretisch ja ok ist. Aber bei nur 1x in der Woche Nutzung möglicherweise nicht.?

"Vorstellig werden" im Sinne eines Gesamtkonzepts oder im Sinne einer neuen Heilmittelverordnung?
Ich muss ja sowieso 1x im Quartal vorstellig werden.
Klaus hat geschrieben:Aber dann kann dem Arzt der Regress drohen
Auch diese Gefahr ist momentan erst einmal vom Tisch. Denn es gilt der Grundsatz "Aufklärung vor Regress" - und dies auch rückwirkend für die letzten Jahre.
Seit wann gilt das?
Quelle: KV Ba-Wü: http://www.kvbw-admin.de/data/dateiverw ... m-2012.pdf)
Sehr interessant zu wissen, wie bei Rentnern die Richtgrösse ansteigt. :)
Aber sicherlich auch interessant, wenn man sich mal die Mühe machen würde, allein die Kosten einer 3x6 KG Verordnung auf die erforderliche Anzahl von nicht Heilmittelverordnung versorgten Patienten umzurechnen, die in einer Praxis erforderlich sind.

Gruß
Klaus
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Klaus,
Klaus hat geschrieben:Man kann also schon mit der ersten V.a.d.R. diese Langfristgenehmigung beantragen?
Wenn ja, muss man bei einigen wenigen Krankenkassen auch erst noch die Genehmigung des a.d.R. abwarten?
Und dieser V.a.d.R. muss begründet werden und die Langfristgenehmigung muss extra begründet werden?
Wenn die Diagnose bezüglich der Langfristigkeit eindeutig ist, ja.
Nein, denn die Genehmigung ist die selbe. Nur bei der Langfrist eben für mindestens 1 Jahr.
Bei der Langfristgenehmigung wird zur "normalen" Begründung in der Regel noch eine Stellungnahme des Arztes verlangt. Wenn man das dann so sieht, ist es eine Extra-Begründung.
Klaus hat geschrieben:Bei mir mit der Begründung, meine Versorgung mit V.a.d.R. würde ja weiterhin gut klappen.
Eine gute Begründung! ;-) Eigentlich ein Widerspruch in sich, denn wenn die Kasse Dir damit schon sagt, dass eine langfristige Behandlung notwendig ist, gibt es keinen Grund (außer natürlich der Budget-Belastung des Arztes), die Genehmigung nicht zu erteilen.
Was ja letztlich dann auch passiert ist.

Allerdings muss man auch dazu sagen, dass es mit Sicherheit viele Versuche gibt, an Langfristgenehmigungen zu kommen. Auch bei Krankheitsbildern, die dies nicht erfordern. Und solange es noch keinen "Diagnosekatalog" gibt, an dem sich die Sachbearbeiter orientieren können, wird es immer wieder unberechtigte Ablehnungen geben, weil der Sachbearbeiter evtl. auch mal von einem "mißbräulichen" Antrag ausgeht.
Aber dafür gibt es ja eben die Möglichkeit des Widerspruchs mit Stellungnahme des Arztes.
Klaus hat geschrieben:Was heißt das nun in der Praxis, ich habe bislang immer die Frequenz 1-2 mal in der Woche gehabt und 10 Verordnungen.
Aufgrund der Langfristgenehmigung ist der Arzt auf die Idee gekommen, 15 Verordnungen aufzuschreiben, was theoretisch ja ok ist. Aber bei nur 1x in der Woche Nutzung möglicherweise nicht.?
Theoretisch lassen die Heimlittelrichtlinien eine Pause zwischen 2 Behandlungen von 14 Kalendertagen zu. Das bedeutet, dass ein Rezept über 15 Einheiten 30 Wochen dauern kann, ohne dass die Kasse dies beanstandet.
Entscheidend für die VadR ist die Frequenzangabe. Denn es muss gewährleistet sein, dass theoretisch das Rezept nach 12 Wochen beendet sein kann. Alle Behandlungen, die darüber hinaus gehen, verfallen.
Anzahl der Behandlungen dividiert durch die Frequenz ergibt die Dauer des Rezeptes. Wenn "1-2" angegeben ist, dann ist Dein Rezept mit 15 Einheiten theoretisch nach 7,5 Wochen beendet - also kein Problem.
Wenn als Frequenz nur "1" stehen würde, ginge es nicht.
Klaus hat geschrieben:"Vorstellig werden" im Sinne eines Gesamtkonzepts oder im Sinne einer neuen Heilmittelverordnung?
"Vorstellig werden" im Sinne von: der Arzt schaut sich den Patienten an, ob sich eine Veränderung der Indikation ergeben hat. Auch wenn die Genehmigung für 1 Jahr erteilt ist, heisst das nicht, dass bei einer z.B. deutlichen Verbesserung der Problematik auch zwingend Rezepte ausgestellt werden müssen. Darauf zielt diese Regelung ab.
Allerdings sind die Disgnosen wie z.B. Skoliose/Hyperkyphose etc. nicht unbedingt diejenigen, die sich schnell verbessern lassen...
Klaus hat geschrieben:Seit wann gilt das?
Der Bundestag hat am 28.06.2012 entschieden, dass die so genannte „Beratungsvorrangsregelung“ auch für Verfahren der Richtgrößenprüfung gelten soll, die am 31.12.2011 noch nicht abgeschlossen waren. Der Bundesrat muss der Entscheidung allerdings noch zustimmen! (Quelle: KV Baden-Württemberg)
Klaus hat geschrieben:Aber sicherlich auch interessant, wenn man sich mal die Mühe machen würde, allein die Kosten einer 3x6 KG Verordnung auf die erforderliche Anzahl von nicht Heilmittelverordnung versorgten Patienten umzurechnen, die in einer Praxis erforderlich sind.
Genau so ist es. Wie viele Patienten ohne Heilmittel braucht ein Haus- oder Kinderarzt, um einem andern Patienten z.B. 18 Behandlungen zukommen zu lassen...
Hier sieht man auch die Schieflage in der Verteilung der Richtgrössen unter den einzelnen Fachärztegruppen, welche aber nicht von der Politik oder den Kassen, sondern von den kassenärztlichen Vereinigungen selber gemacht werden!

Gruß,
Alex
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Klaus »

Alex hat geschrieben:
Klaus hat geschrieben:Bei mir mit der Begründung, meine Versorgung mit V.a.d.R. würde ja weiterhin gut klappen.
Eine gute Begründung! ;-) Eigentlich ein Widerspruch in sich, denn wenn die Kasse Dir damit schon sagt, dass eine langfristige Behandlung notwendig ist, gibt es keinen Grund (außer natürlich der Budget-Belastung des Arztes), die Genehmigung nicht zu erteilen.
Na ja, das war eine mündliche Aussage am Telefon und hatte eigentlich einen anderen Hintergrund. Man konnte sich nämlich nicht vorstellen, dass ein Patient sich für einen Arzt bezüglich Richtgröße einsetzt. ;)
Anzahl der Behandlungen dividiert durch die Frequenz ergibt die Dauer des Rezeptes. Wenn "1-2" angegeben ist, dann ist Dein Rezept mit 15 Einheiten theoretisch nach 7,5 Wochen beendet - also kein Problem.
Wenn als Frequenz nur "1" stehen würde, ginge es nicht.
Es geht also allein um die Theorie :)
Wenn ich praktisch nur 1x von "1-2" pro Woche nutze und durchgehend ohne Pause 15 Wochen brauche, ist das also ok? Ich meinte mal gelesen zu haben, dass 1x pro Woche gar nicht vorgesehen ist ?
Andrerseits hat man natürlich Spielraum bei besonderer Beschwerde-Problematik.
"Vorstellig werden" im Sinne von: der Arzt schaut sich den Patienten an, ob sich eine Veränderung der Indikation ergeben hat. Auch wenn die Genehmigung für 1 Jahr erteilt ist, heisst das nicht, dass bei einer z.B. deutlichen Verbesserung der Problematik auch zwingend Rezepte ausgestellt werden müssen. Darauf zielt diese Regelung ab.
Ich hatte das eher im Sinne einer neuen Heilmittelverordnungs-Möglichkeit nach 12 Wochen gesehen. Aber wenn die Verordnung sowieso theoretisch länger als 12 Wochen dauern kann, spielt diese Komponente keine Rolle.
Der Bundestag hat am 28.06.2012 entschieden, dass die so genannte „Beratungsvorrangsregelung“ auch für Verfahren der Richtgrößenprüfung gelten soll, die am 31.12.2011 noch nicht abgeschlossen waren. Der Bundesrat muss der Entscheidung allerdings noch zustimmen! (Quelle: KV Baden-Württemberg)
Danke für diese interessante INFO.
Wie viele Patienten ohne Heilmittel braucht ein Haus- oder Kinderarzt, um einem andern Patienten z.B. 18 Behandlungen zukommen zu lassen...
Ich habe das jetzt mal ganz grob für BaWü ermittelt:
Bei 3x 6 (normale-auch Schroth) KG Verordnungen mit jeweils 12 Wochen Pause ergeben sich ca. 36 Behandlungen/Jahr
Es brauchen dafür an Patienten ohne Heilmittel
Hausarzt 69
Orthopäde 16
Verständlich, dass da insbesondere bei V.a.d.R. (das Thema dieses Threads) nur wenige mitmachen wollen.
Geht man da von 52 Behandlungen/Jahr aus (1x pro Woche) so gilt
Hauarzt 100
Orthopäde 24

Gruß
Klaus
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Alex_activitas »

Klaus hat geschrieben:Wenn ich praktisch nur 1x von "1-2" pro Woche nutze und durchgehend ohne Pause 15 Wochen brauche, ist das also ok?
Natürlich ist das ok, denn es ist HMR-konform. Leider gibt es inzwischen eine Kasse, die versucht, die Behandlungen nicht mehr zu bezahlen, die 12 Wochen nach Beginn des Rezeptes stattgefunden haben. Die rechtliche Grundlage hierfür ist definitiv nicht klar. Und es ist auch nur eine Kasse, die anderen machen dies nicht.
Klaus hat geschrieben: Ich meinte mal gelesen zu haben, dass 1x pro Woche gar nicht vorgesehen ist ?
Das ist mir unbekannt und ich kann es mir auch nicht vorstellen! Allein der Arzt entscheidet über die Frequenz und da kann auch keine Kasse reinreden. Was sollte die Kasse auch dagegen haben? Geringere Frequenz bedeutet gleichzeitig auch weniger Behandlungen pro Regelfall bzw. (bei adR) im Jahr und dies bedeutet wiederum Kosteneinsparung.
Wir haben einige Patienten mit der Frequenzempfehlung 1 x pro Woche.
Klaus hat geschrieben:Geht man da von 52 Behandlungen/Jahr aus (1x pro Woche) so gilt
Hauarzt 100
Orthopäde 24
Da ist es doch nicht verwunderlich, dass viele Hausärzte nicht bereit sind, Folgeverordnungen rauszuschreiben, wenn die Erst-Vo vom Orthopäden kommt bzw. die Diagnose eine orthopädische ist!
Allerdings muss ich auch sagen, dass bei uns in der Gegend doch einige Hausärzte sind, die dies trotz der größeren Budgetbelastung machen. Was wirklich beachtenswert ist!

Gruß,
Alex
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Klaus
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Klaus »

Alex hat geschrieben:
Klaus hat geschrieben:Wenn ich praktisch nur 1x von "1-2" pro Woche nutze und durchgehend ohne Pause 15 Wochen brauche, ist das also ok?
Natürlich ist das ok, denn es ist HMR-konform.
Also Theorie vor Praxis. :)
Denn es lässt sich ja langfristig nachvollziehen, dass ich nur 1x pro Woche praktisch nutze. Dementsprechend müsste es eigentlich grundsätzlich eine Verordnung mit 12 Behandlungen 1x pro Woche sein.
Aber ok, sollte es Probleme geben, ist sicherlich auch 12 mit 1-2 pro Woche ok. Das ist ja wirklich kein erhöhter Aufwand für Patient und Arzt. Und es gibt die Möglichkeit, bei Bedarf mit mehr Anwendungen pro Woche zu reagieren.
Leider gibt es inzwischen eine Kasse, die versucht, die Behandlungen nicht mehr zu bezahlen, die 12 Wochen nach Beginn des Rezeptes stattgefunden haben. Die rechtliche Grundlage hierfür ist definitiv nicht klar.
Heißt das, dass man dort eine Verordnung haben muss, die mögliche Unterbrechungen wegen Krankheit schon bezüglich Anzahl beinhalten muss. Und der Therapeut ist ja möglicherweise auch nicht immer durch eine Vertretung zu ersetzen.
Ist es die AOK? :)

Und wie ist das in der Praxis, gibt es viele Patienten, die mit der evtl. notwendigen Neuausstellung einer Verordnung nicht zurecht kommen?

Gruß
Klaus
Amber63
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Amber63 »

Wenn ich das hier so lese haben wir mit unserem Kinderarzt wirklich Glück. Seine Antwort auf meine Frage, ob das denn geht, das meine Tochter von ihm die Krankengymnastik auf längere Zeit verschrieben bekommt - wegen des Budgets, war: "wissen sie man kann Medizin so oder so betreiben, in diesem Fall interessiert mich das Budget mal gar nicht, wenn ihre Tochter das braucht bekommt sie es auch". Und schon hatten wir ein Rezept außerhalb des Regelfalls.

Aber das mit der Langzeitgenehmigung werde ich ihm noch mal sagen. Er muss ja nicht sein Budget belasten, wenn es nicht sein muss. V. a. weil er ja so unproblematisch und toll reagiert hat.

VG Gaby
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Alex_activitas
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Alex_activitas »

Amber63 hat geschrieben:Aber das mit der Langzeitgenehmigung werde ich ihm noch mal sagen. Er muss ja nicht sein Budget belasten, wenn es nicht sein muss. V. a. weil er ja so unproblematisch und toll reagiert hat.
Hallo Amber,

das klingt sehr gut und zeigt auch wieder, dass es eben auch anders denkende Ärzte gibt.
Sag ihm das auf jeden Fall mit der Langfristgenehmigung. Viele wissen nämlich erstaunlicherweise nichts davon und sind dann für solche Hinweise dankbar!

Klaus hat geschrieben:Und wie ist das in der Praxis, gibt es viele Patienten, die mit der evtl. notwendigen Neuausstellung einer Verordnung nicht zurecht kommen?
Hallo Klaus,

ja, diese Probleme gibt es immer wieder.

Gruß an Euch beide,
Alex
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Klaus
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Klaus »

Amber63 hat geschrieben:Aber das mit der Langzeitgenehmigung werde ich ihm noch mal sagen. Er muss ja nicht sein Budget belasten, wenn es nicht sein muss.
Das würde ich auf jeden Fall tun und ihm es dabei so leicht wie möglich machen.
Ich hatte in der Vergangenheit zu diesem Thema Richtgrösse auch viele Gespräche mit meinem Schmerztherapeuten. Er war immer dankbar für Hinweise, die er nicht kannte.

Gruß
Klaus
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