
wollte ml nachfragen in welchen abständen eure kk euch einen kurantrag genehmigt und wie oft ihr schon da wart
lg
Das stimmt nicht, das kommt auf deine Krankenkasse an.Blondi hat geschrieben: Ich war letzes Jahr das erste Mal in Reha. Unter 18 hat man 1x im Jahr Anspruch auf einen Rehaaufenthalt.
Das kommt weniger auf die Krankenkasse, sondern eher auf den Versicherungsstatus an, also gesetzlich oder privat. Als gesetzlich Versicherter gilt die o.g. 4-Jahres-Regel, die sowohl bei der Rentenversicherung, als auch bei allen Krankenkassen gleich ist. Bei privaten Versicherungen kommt es darauf an, ob man Reha-Behandlungen auch mitversichert hat. Viele private Versicherungen schließen Reha´s aus (weil diese eh in den meisten Fällen von der Rentenversicherung getragen werden), um den Tarif möglichst gering zu halten und dann zahlen die auch keine Rehas. Dazu kommt dann noch, dass manche zusätzlich Beihilfeversichert sind, die dann glaub ich auch erst noch genehmigen müssen.Das stimmt nicht, das kommt auf deine Krankenkasse an.