Umzug nach Deutschland - Kostenübernahme?
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pfff
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- Diagnose: idiopathische Skoliose
(genauer geht's nicht, da keine Unterlagen mehr vorhanden) - Therapie: KG (hauptsächlich Schroth)
Korsett (aus dem Balgrist)
Kur in Sobernheim
OP 1992 (CD-Spondylodese)
total unzufrieden! wunschtraum: stäbe raus, lange reha in sobernheim, plus eventuell wieder korsett.
Umzug nach Deutschland - Kostenübernahme?
hallo alle,
wie ist das, wenn ich demnächst nach Deutschland umziehe. Wird die Krankenkasse Krankengymnastik, Korsett und Reha übernehmen, oder wird das als Vorschädigung ausgeschlossen??? Danke für Eure Hilfe!
pfff
wie ist das, wenn ich demnächst nach Deutschland umziehe. Wird die Krankenkasse Krankengymnastik, Korsett und Reha übernehmen, oder wird das als Vorschädigung ausgeschlossen??? Danke für Eure Hilfe!
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- Silas
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- Therapie: Rahmouni Korsett
Schroth KG
Re: Umzug nach Deutschland - Kostenübernahme?
Wenn Du Dich ganz normal gesetzlich versicherst wird das übernommen.
Bei einer privaten Versicherung kommt es ganz darauf an, was im Vertrag vereinbart wurde.
Bei einer privaten Versicherung kommt es ganz darauf an, was im Vertrag vereinbart wurde.
"Man kann nicht beweisen, dass Gott nicht existiert. Aber die Wissenschaft macht Gott überflüssig."
(Stephen Hawking)
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Saphira
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- Diagnose: Skoliose: hochthorakal 15°, thorakolumbal 19°;
Hüftdysplasie bds. - Therapie: "normale" KG; Schroth-Reha in Sobi 04.2011 und 12.2013; seit 11.2013 Korsett von CCtec -> Mitte 2014 wg. Hüft- und Knieproblemen samt OPs abgebrochen
Re: Umzug nach Deutschland - Kostenübernahme?
Hallo Pfff,
normalerweise übernimmt in Deutschland die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für sämtliche medizinisch notwenige Untersuchungen, Hilfs- und Heilmittel, Medikamente und sonstige medizinische Behandlungen, sofern diese indiziert und von einem Arzt verordnet wurden. D.h. dass die Krankenkasse normalerweise für die Kosten einer Skoliosebehandlung aufkommt, sowohl für die ärztlichen Untersuchungen, als auch für physiotherapeutische Maßnahmen, als auch Korsett (falls indiziert). Für eine stationäre Reha kann bei berufstätigen Personen auch die Rentenversicherung als Kostenträger zuständig sein, ansonsten ist auch hierfür die Krankenkasse zuständig. physiotherapeutische Maßnahmen werden in Deutschland bis zu drei Verordnungen à 6 Einheiten pro Quartal im Regelfall bezahlt, alles darüber hinaus läuft außerhalb des Regelfalls und muss entsprechend begründet und durch die Krankenkasse genehmigt werden. Zuzahlen muss man, wenn man volljährig ist, pro Quartal 10€ Praxisgebühr beim Hausarzt oder direkt beim Orthopäden, falls man nicht vorher beim Hausarzt war und sich eine Überweisung ausstellen lassen hat. Und Zuzahlen muss man auch bei Medikamenten und bei Krankengymnastik. Bei physiotherapeutischen Maßnahmen (oft auch als Heilmittel bezeichnet) jeweils 10% der Kosten plus 10€, also meist so zwischen 18 und 21€. Ein Korsett muss auch verordnet werden und dann von der Krankenkasse genehmigt. Aber auch hier muss man einen gewissen Betrag an Eigenleistung zuzahlen (ich weiß nicht genau, wieviel, aber nicht sooo viel). Aber ausgeschlossen wegen Vorschädigung oder sowas gibt es zumindest bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht
. Wie das bei den privaten Krankenkassen aussieht, weiß ich nicht. Aber auch die dürfen nichts ausschließen, da kann es eben nur sein, dass man höhere Beiträge zahlen muss.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen und das war einigermaßen verständlich formuliert.
Grüßle,
Saphira
normalerweise übernimmt in Deutschland die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für sämtliche medizinisch notwenige Untersuchungen, Hilfs- und Heilmittel, Medikamente und sonstige medizinische Behandlungen, sofern diese indiziert und von einem Arzt verordnet wurden. D.h. dass die Krankenkasse normalerweise für die Kosten einer Skoliosebehandlung aufkommt, sowohl für die ärztlichen Untersuchungen, als auch für physiotherapeutische Maßnahmen, als auch Korsett (falls indiziert). Für eine stationäre Reha kann bei berufstätigen Personen auch die Rentenversicherung als Kostenträger zuständig sein, ansonsten ist auch hierfür die Krankenkasse zuständig. physiotherapeutische Maßnahmen werden in Deutschland bis zu drei Verordnungen à 6 Einheiten pro Quartal im Regelfall bezahlt, alles darüber hinaus läuft außerhalb des Regelfalls und muss entsprechend begründet und durch die Krankenkasse genehmigt werden. Zuzahlen muss man, wenn man volljährig ist, pro Quartal 10€ Praxisgebühr beim Hausarzt oder direkt beim Orthopäden, falls man nicht vorher beim Hausarzt war und sich eine Überweisung ausstellen lassen hat. Und Zuzahlen muss man auch bei Medikamenten und bei Krankengymnastik. Bei physiotherapeutischen Maßnahmen (oft auch als Heilmittel bezeichnet) jeweils 10% der Kosten plus 10€, also meist so zwischen 18 und 21€. Ein Korsett muss auch verordnet werden und dann von der Krankenkasse genehmigt. Aber auch hier muss man einen gewissen Betrag an Eigenleistung zuzahlen (ich weiß nicht genau, wieviel, aber nicht sooo viel). Aber ausgeschlossen wegen Vorschädigung oder sowas gibt es zumindest bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen und das war einigermaßen verständlich formuliert.
Grüßle,
Saphira
Wer immer nur vom großen Glücke träumt, der findet nichts, weil er das kleine Glück versäumt.
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Re: Umzug nach Deutschland - Kostenübernahme?
Hallo Pfff, hallo Saphira,
das bisher gesagte trifft zu. Ich habe nur eine kleine "Korrektur" anzumerken:
Ebenso muß eine sog. "Verordnung außerhalb des Regelfalls" nicht bei jeder Kasse genehmigt werden. Dies wird von Kasse zu Kasse und auch unter den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Im Zweifelsfall muss man sich hier direkt bei der Kasse erkundigen.
Viele Grüße,
Alex
das bisher gesagte trifft zu. Ich habe nur eine kleine "Korrektur" anzumerken:
Richtig ist, dass es im Regelfall normalerweise 18 Behandlungen gibt, also normalerweise 3 Rezepte mit 6 Behandlungen. Dies hat jedoch nichts mit dem Quartal zu tun! Ein alter Denkfehler, der sich hartnäckig hält.Saphira hat geschrieben:physiotherapeutische Maßnahmen werden in Deutschland bis zu drei Verordnungen à 6 Einheiten pro Quartal im Regelfall bezahlt, alles darüber hinaus läuft außerhalb des Regelfalls und muss entsprechend begründet und durch die Krankenkasse genehmigt werden.
Ebenso muß eine sog. "Verordnung außerhalb des Regelfalls" nicht bei jeder Kasse genehmigt werden. Dies wird von Kasse zu Kasse und auch unter den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Im Zweifelsfall muss man sich hier direkt bei der Kasse erkundigen.
Bei den privaten Kassen gilt der alte Spruch: Was vertraglich vereinbart wurde, wird bezahlt. Der Kunde bzw. das Mitglied (also der Patient) entscheidet bei Vertragsabschluss selber, was er versichern möchte und was nicht. Je mehr Leistungen ich im Vertrag haben möchte, desto höher auch der Beitrag.Saphira hat geschrieben:Wie das bei den privaten Krankenkassen aussieht, weiß ich nicht. Aber auch die dürfen nichts ausschließen, da kann es eben nur sein, dass man höhere Beiträge zahlen muss.
Viele Grüße,
Alex
Alexander Heidrich - activitas - menschen, die bewegen
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(genauer geht's nicht, da keine Unterlagen mehr vorhanden) - Therapie: KG (hauptsächlich Schroth)
Korsett (aus dem Balgrist)
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total unzufrieden! wunschtraum: stäbe raus, lange reha in sobernheim, plus eventuell wieder korsett.
Re: Umzug nach Deutschland - Kostenübernahme?
vielen dank für die auskünfte! ich hab noch nicht so ganz den durchblick mit statlich und privat, denn in der schweiz sind alle kassen privat. aber es ist erst mal gut zu wissen, dass man für skoliose nicht nur "mit vorbehalten" aufgenommen wird. 