Schwerbehindertenausweis / Behindertenausweis

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
Mirko

Beitrag von Mirko »

Erstmal Hallo an alle :

Habe ebenfalls den Scheuermann seit meiner Kindheit - für ein Korsett war es leider zu spät und OPs gab es auch keine.
Mittlerweile bin ich fast 40 und habe natürlich immer wieder Probleme die mich bewegungstechnisch einschränken.
Einen gewissen Grundschmerz ertrage ich ja immer - reine Gewöhnungssache - manchmal ist es allerdings schon arg
Nun bin ich arbeitslos - als arbeitssuchend eingestuft- mit Einschränkungen ermittelt durch den Amtsarzt. Die alten Röntgenaufnahmen von 2002 reichten aus.
Nun würde ich gerne auch einen Antrag auf einen BA stellen, aber wie genau sollte ich dabei vorgehen ?

Bin da wirklich noch vollkommen ahnungslos und wäre für alle hilfreichen Tipps dankbar
minimine
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Beitrag von minimine »

Hallo Mirko,
Nun würde ich gerne auch einen Antrag auf einen BA stellen, aber wie genau sollte ich dabei vorgehen ?
das ist ganz einfach. Du gehst bei dir in die zuständige Gemeinde, dort gibt es die entsprechenden Formulare. Die füllst du aus, gibst deine behandelnden Ärzte an und schickst es an das für dich zuständige Versorgungsamt. Der Rest geschieht automatisch, dauert aber mehrere Monate.
Ich habe Anfang des Jahres ebenfalls einen Antrag gestellt. Ich (ca. 50° Skoliose, Korsettversorgt), hab 30% bekommen.
Habe ebenfalls den Scheuermann seit meiner Kindheit - für ein Korsett war es leider zu spät und OPs gab es auch keine.
BTW, auch im Erwachsenenalter ist eine Korsettbehandlung möglich. :)

LG
Minimine
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Minimine

Lerne von gestern, lebe und wirke im heute und hoffe für die Zukunft.
Albert Einstein
Mirko

Beitrag von Mirko »

Die Liste an behandelnden Ärtzten is mittlerweile recht lang. Die letzten Röntgenbilder sind 2002 gemacht worden. Sollte ich da besser nochmal einen Termin machen oder es einfach auf mich zukommen lassen ?

Zur Korsettfrage war ich damals in der "Rückenklinik" Brakel wo sich der Pr.Dr. Breitenfelder ein Bild von meiner Erkrankung gemacht hat. Laut seines Gutachtens wäre eine Korsettbehandlung sinnlos. Die Verkrümmung ist schon ziemlich heftig ;(
minimine
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Beitrag von minimine »

Hallo Mirko,
Die Verkrümmung ist schon ziemlich heftig
eben darum gehört sie in Spezialistenhände. :)
Zur Korsettfrage war ich damals in der "Rückenklinik" Brakel wo sich der Pr.Dr. Breitenfelder ein Bild von meiner Erkrankung gemacht hat. Laut seines Gutachtens wäre eine Korsettbehandlung sinnlos.
Noch nie gehört und ich bezweifle, dass dieser Prof. auf Wirbelsäulendeformitäten spezialisiert ist, denn sonst hätte man schon von ihm gehört.

Ich kann dir nur Dr. Hoffmann in Leonberg bei Stuttgart empfehlen. Ich weiß, hört sich erstmal weit und zeitaufwendig an, aber er hat Patienten nicht nur aus ganz Deutschland. ;)
Ansonsten ist, wenn sich googlemaps nicht irrt, in der Nähe von Brakel auch Paderborn. Dort gibt es das SkolioFit von Katja Schumann, sie ist auf Skoliose- und Kyphosetherapie spezialisiert. Da kannst du bestimmt auch mal fragen, ob es bei dir in der Nähe einen guten Arzt gibt. Du kannst sie hier auch unter "Schu" im Forum erreichen, dazu müsstest du dich aber anmelden.

LG
Minimine
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Albert Einstein
Mirko

Beitrag von Mirko »

Doch das war er schon. War in der Klinik in Brakel. Sobald sein Name erwähnt wird weiß ihn jeder andere Artzt einzuordnen. Der Professor lebt allerdings nicht mehr.

Danke erstmal für die Tipps, hab mir die Adresse für die Antragstelle herausgeschrieben und werd mich nun mal darum kümmern.

LG Mirko
Bärle

Beitrag von Bärle »

Hallo, Mirko und Minimine

Skoliose ist nicht einmal als chronische Erkrankung
eingestuft. Bechtereff (Schreibfehler ?) hingegen ja.
deshalb gibts wohl auch recht wenig Prozente bei Gdb.
Mein medizinischer Dienst des Arbeitsamtes meint, es müssten
gut 50 % sein.

Immer die Kämpfe.............

viele Grüße
Thomas
Silas.

Beitrag von Silas. »

Aus dem Anhaltspunktekatalog zur ärztlichen Gutachtertätigkeit:

Wirbelsäulenschäden
ohne Bewegungseinschränkung oder Instabilität . . . . . . . . . . 0
mit geringen funktionellen Auswirkungen (Verformung,
rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung
oder Instabilität geringen Grades, seltene und kurzdauernd
auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome) . . . . . . . . . . . . . . . 10
mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem
Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende
oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität
mittleren Grades, häufig rezidivierende und Tage andauernde
Wirbelsäulensyndrome) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem
Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende
oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität
schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen
andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome) . . . . . . . . . . 30
mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen
in zwei Wirbelsäulenabschnitten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 – 40
mit besonders schweren Auswirkungen (z. B. Versteifung
großer Teile der Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch
Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfaßt
[z. B. Milwaukee-Korsett];
schwere Skoliose [ab ca. 70° nach Cobb]) . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 – 70
bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 – 100
Anhaltende Funktionsstörungen infolge Wurzelkompression mit
motorischen Ausfallserscheinungen – oder auch die intermittierenden
Störungen bei der Spinalkanalstenose – sowie Auswirkungen
auf die inneren Organe (z. B. Atemfunktionsstörungen)
sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Bei außergewöhnlichen Schmerzsyndromen (siehe Nummer 18
Absatz 8) können auch ohne nachweisbare neurologische
Ausfallserscheinungen (z. B. Postdiskotomiesyndrom) GdB/MdEWerte
über 30 in Betracht kommen.

Von daher kommen je nach Beschwerden und Verkrümmung durchaus hohe Behinderungsgrade in Betracht.

Bei mir gab es auch bisher an keiner Stelle Probleme mit der Anerkennung meiner Skoliose als chronische Erkrankung.

Viele Grüße,
Silas
minimine
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Beitrag von minimine »

Hier der entsprechende Link dazu:

http://www.h-baer.de/anhalt-rheuma.htm

LG
Minimine
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Minimine

Lerne von gestern, lebe und wirke im heute und hoffe für die Zukunft.
Albert Einstein
Bärle

Beitrag von Bärle »

Hallo, Minimine hallo Gast

Danke für die Tabelle, klasse Wow !!

ich habe dann einen GdB von 30% bekommen.
WBS ist in drei Abschnitten beschadet dazu kommt noch eine
Hüftdysplasie mit Arthrose (Coxarthrose). Die Überdachung
des Hüftkopfes ist zu gering. Meine Äugelein sehen die Farben
nicht so toll und somit darf ich nur den Führerschein 3 haben.
Weil darurch das räumliche Sehen eingeschränkt ist.

Alles zusammen sind irgendwie 30% dann doch zu wenig.
Erst 20 dann nach Einspruch 30 %

Immer kämpfen..........habe gerade wegen des Berufsproblemes
bei Sozialgericht teilgewonnen. Und das im Alleingang.
Der VDK wollte damit auch nichts zu tun haben.
Im Beurteilungsbogen der REHA stand nur nicht mehr tragen wie 10 kg.
Die Rentenversicherung hatte daraufhin alles abegelehnt.

Aber wie man sieht.........sich nur nicht unter kriegen lassen.

ein schönes Wochenende mit möglichst wenig Schmerzen
wünsche ich
viele Grüße Thomas
Gast

Re: Schwerbehindertenausweis / Behindertenausweis

Beitrag von Gast »

Hallo Zusammen,

ich bin vor 25 Jahren (damals 15J.) an der Skoliose operiert und um 12 Wirbel versteift worden. Ich habe anfänglich 100 GdB erhalten (6 Mon.) danach weitere 6 Mon. 80 GdB anschließend wurde ich zu einem Amtsarzt geschickt dieser sollte meine Beweglichkeit überprüfen und hat aufgrund dass ich Hüpermobil (übrigens auch eine Krankheit) bin, entschieden, das der GdB auf 30 reduziert werden sollte. Mitlerweile bin ich Älter und unbeweglicher geworden. Desweiteren sind noch ein paar Blessuren dazugekommen. Daher würde ich gerne einen Neu- bzw. Wiederfeststellungsantrag beim Versorgungsamt stellen. Hat damit jemand Erfahrung?

Tina
Antworten