Zuzahlungsbefreiung zur Reha
Zuzahlungsbefreiung zur Reha
Hat jemand schon mal eine Zuzahlungsbefreiung zur Reha erreicht?
Wo und wie stelle ich einen solchen Antrag?
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Wer keine Zeit für seine Gesundheit aufwendet,
wird eines Tages viel Zeit für seine Krankheiten aufwenden müssen.
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SchwarzeSchnecke.
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Agrimon
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- Therapie: Korsett von Rahmouni, laufen mit MBT Schuhen, Reha 30.10. bis 26.11.2013 Bad Salzungen, wegen Peritonitis Op 2017 Korsett abgesetzt, jetzt Lumbo Train Bandage, nächste Reha 2019 geplant
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Hallo,
Arbeitslose und Harz 4 Empfänger brauchen auch keine Zuzahlung zu leisten. Ich habe auch nichts bezahlt.
Gruß Agrimon
Arbeitslose und Harz 4 Empfänger brauchen auch keine Zuzahlung zu leisten. Ich habe auch nichts bezahlt.
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bin eine Frau, die mit beiden Beinen im Leben steht und noch Interesse für andere Dinge hat
Meine Skoliose-Geschichte: Meine Skoliose
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- Charp
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Ich hatte zwar kein Bafög, sondern bekam Unterhalt in Bafög-Höhe, aber war unterm der entsprechenden Grenze (weiß ich nicht mehr, Tabelle von der Rentenversicherung). Habe einen Antrag gestellt, Kontoauszug dazu als "Einkommensnachweis" und bekam die bereits geleistete Zuzahlung zurückerstattet.
LG,
Charp
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minimine
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Cheneau-Korsett 12/2006-01/2008,
Rahmouni-Korsett 02/2008-10/2015 - Kontaktdaten:
Also ich bekomme Bafög und ich musste die Zuzahlung leisten. Mein Kostenträger war die Krankenkasse. Bei der Rentenversicherung gibt es eine Einkommensstaffel, da hätte ich nicht zahlen müssen, aber bei Studenten ist idR die Krankenkasse der Kostenträger.
Es sei denn du hast deine 2% Zuzahlung schon voll.
LG
Minimine
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Minimine
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Lerne von gestern, lebe und wirke im heute und hoffe für die Zukunft.
Albert Einstein
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minimine
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Hallo tippi,
also bei Schülern (zumindest bei Minderjährigen) ist ja idR die Rentenversicherung zuständig. Bei dir kommt es dann darauf an, wer der Kostenträger ist. Wenn es die Rentenversicherung ist, wirst du Glück haben, wenn es die Krankenkasse ist, wirst du zahlen müssen.
LG
Minimine
also bei Schülern (zumindest bei Minderjährigen) ist ja idR die Rentenversicherung zuständig. Bei dir kommt es dann darauf an, wer der Kostenträger ist. Wenn es die Rentenversicherung ist, wirst du Glück haben, wenn es die Krankenkasse ist, wirst du zahlen müssen.
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Minimine
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Bei mir ist die Rentenkasse der Träger. (mir wurde von der Krankenkasse gesagt, dass das bei Studenten meistens so wäre, weil es ja darum geht, ob man mal arbeitsfähig ist ? )
Die haben auch einen Vordruck zur Befreiung, allerdings steht da alles mögliche zur Auswahl, nur BaföG kann man nirgends ankreuzen.
Aber wenn man das auch in Nachhinein wiederbekommen kann, dann brauch ich jetzt keinen Stress machen, das noch davor zu klären...
Die haben auch einen Vordruck zur Befreiung, allerdings steht da alles mögliche zur Auswahl, nur BaföG kann man nirgends ankreuzen.
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Wer keine Zeit für seine Gesundheit aufwendet,
wird eines Tages viel Zeit für seine Krankheiten aufwenden müssen.
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minimine
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Das ist ja komisch, mir hat es die Dt. Rentenversicherung genau anders erklärt. Man muss eine dieser Voraussetzungen erfüllen:
Als ich noch Schüler war, war auch die Rentenversicherung zuständig und ich hab damals auch schon Bafög bekommen. Ich musste dann einfach den Bafög-Bescheid abgeben, ich glaub aber schon mit dem Antrag.
LG
Minimine
- Wartezeit von 15 Jahren
- 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren
- Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bei verminderter oder in absehbarer Zeit gefährdeter Erwerbsfähigkeit
- Anspruch auf große Witwenrente beziehungsweise Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Als ich noch Schüler war, war auch die Rentenversicherung zuständig und ich hab damals auch schon Bafög bekommen. Ich musste dann einfach den Bafög-Bescheid abgeben, ich glaub aber schon mit dem Antrag.
LG
Minimine
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Albert Einstein
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Albert Einstein
ne das trifft auf mich alles nicht zu
ich beziehe keinerlei Rente und war auch noch nie erwebstätig
das läuft allerdings auch noch als "Kinderreha" über meine Mutter, welche ja erwerbstätig ist
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