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rentenversicherung
Hallo,
ist es normal das mein Reha-Antrag an die Rentenversicherung weitergereicht wurde oder können wir uns jetzt auf hickhack einstellen?
lg
ist es normal das mein Reha-Antrag an die Rentenversicherung weitergereicht wurde oder können wir uns jetzt auf hickhack einstellen?
lg
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Hallo!
Also bei mir war es auch so, dass der Antrag an die rentenversicherung weitergereicht wurde. Und hick-hack gab es zum Glück nicht.
lg Jüppchen
Also bei mir war es auch so, dass der Antrag an die rentenversicherung weitergereicht wurde. Und hick-hack gab es zum Glück nicht.


lg Jüppchen
Tiere sind meine Freunde, und ich esse meine Freunde nicht.
George Bernard Shaw
[url=http://skoliose-info-forum.de/viewtopic.php?t=7111/]Meine Skoli![/url]
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Hallo!
Grundsätzlich ist die Deutsche Rentenversicherung vorrangig zuständig für Reha-Maßnahmen. Nur wenn man gegen die Rentenversicherung keinen Anspruch hat, etwa weil man nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, dann zahlt nachrangig die Krankenkasse. Die Abgrenzung in der Zuständigkeit passiert normalerweise rein intern, der Versicherte hat damit eigentlich nichts zu tun.
Also, alles ganz normal...
Grundsätzlich ist die Deutsche Rentenversicherung vorrangig zuständig für Reha-Maßnahmen. Nur wenn man gegen die Rentenversicherung keinen Anspruch hat, etwa weil man nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, dann zahlt nachrangig die Krankenkasse. Die Abgrenzung in der Zuständigkeit passiert normalerweise rein intern, der Versicherte hat damit eigentlich nichts zu tun.
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Basa 2006
zweites Rahmouni 2016
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Sobald du sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit hast, zahlst du Rentenbeiträge. Weil die bei Krankheit nicht mehr bezahlt werden können, ist die Rentenversicherung sehr daran interessiert (i.d.R. mehr als die Krankenkassen) deine Gesundheit (sorry deine Arbeitskraft und Zahlungsfähigkeit) durch einen Reha Aufenthalt zu erhalten.
Für Schüler und andere die selbst keine Beträge zahlen sind das die Krankenkassen was aber nur eine Formalität ist.
Für Schüler und andere die selbst keine Beträge zahlen sind das die Krankenkassen was aber nur eine Formalität ist.
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Sowas passiert, wenn man einen komplizierten sozialrechtlichen Tatbestand versucht in wenige Sätze zu fassen 
Zusammengefasst:
Die Reha dient grundsätzlich der Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitskraft, insbesondere um eine Verrentung zu vermeiden (Stichwort Reha vor Rente). Dafür muss man gewisse sozialversicherungspflichtige Voraussetzungen erfüllen wie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auszuüben und Mindestpflichtbeiträge in einem bestimmten Zeitraum vor Antragstellung bezahlt zu haben usw.
Aus dem Grund fallen übrigens auch die Rentner raus, denn da interessiert die Arbeitskraft schlicht niemanden mehr.
Wer keine Ansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung hat, der wendet sich an seine Krankenkasse und die entscheiden, ob eine Reha medizinisch notwendig ist, das bedeutet gleichzeitig, dass da ein ganz anderer Maßstab angelegt wird.
Bei Kindern, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, also insbesondere schulpflichtige Kinder, würde daher an sich die Krankenkasse zuständig sein. Allerdings zahlt die Rentenversicherung auch hier, weil:
"Kinder sind die Arbeitnehmer von morgen. Darum zahlt die Deutsche Rentenversicherung für Kinder und Jugendliche ihrer Versicherten eine medizinische Rehabilitation, wenn damit deren beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Die so genannte Kinderrehabilitation oder Kinderheilbehandlung soll den Gesundheitszustand für einen späteren Eintritt ins Berufsleben verbessern."
Die einzelnen Voraussetzungen findet Ihr unter
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... index.html
Ich hoffe, ich habe nichts vergessen

Zusammengefasst:
Die Reha dient grundsätzlich der Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitskraft, insbesondere um eine Verrentung zu vermeiden (Stichwort Reha vor Rente). Dafür muss man gewisse sozialversicherungspflichtige Voraussetzungen erfüllen wie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auszuüben und Mindestpflichtbeiträge in einem bestimmten Zeitraum vor Antragstellung bezahlt zu haben usw.
Aus dem Grund fallen übrigens auch die Rentner raus, denn da interessiert die Arbeitskraft schlicht niemanden mehr.
Wer keine Ansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung hat, der wendet sich an seine Krankenkasse und die entscheiden, ob eine Reha medizinisch notwendig ist, das bedeutet gleichzeitig, dass da ein ganz anderer Maßstab angelegt wird.
Bei Kindern, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, also insbesondere schulpflichtige Kinder, würde daher an sich die Krankenkasse zuständig sein. Allerdings zahlt die Rentenversicherung auch hier, weil:
"Kinder sind die Arbeitnehmer von morgen. Darum zahlt die Deutsche Rentenversicherung für Kinder und Jugendliche ihrer Versicherten eine medizinische Rehabilitation, wenn damit deren beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Die so genannte Kinderrehabilitation oder Kinderheilbehandlung soll den Gesundheitszustand für einen späteren Eintritt ins Berufsleben verbessern."
Die einzelnen Voraussetzungen findet Ihr unter
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... index.html
Ich hoffe, ich habe nichts vergessen
