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Fragen und Antworten zu den SCHROTH-Rehabilitationszentren für Wirbelsäulendeformitäten
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katrin16
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rentenversicherung

Beitrag von katrin16 »

Hallo,
ist es normal das mein Reha-Antrag an die Rentenversicherung weitergereicht wurde oder können wir uns jetzt auf hickhack einstellen?
lg
Jüppchen
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Beitrag von Jüppchen »

Hallo!

Also bei mir war es auch so, dass der Antrag an die rentenversicherung weitergereicht wurde. Und hick-hack gab es zum Glück nicht. :D :D

lg Jüppchen
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George Bernard Shaw

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katrin16
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Beitrag von katrin16 »

du machst mir wieder mut ;)
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mama41
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Beitrag von mama41 »

Hallo Kathrin,

ich habe von meiner KK einen Antrag der LVA bekommen. Daher wurde der direkt von Dr. Hoffmann an die Rentenversicherung geschickt. Innerhalb weniger Tage war die Genehmigung da.

Mach dir daher keine unnötigen Sorgen.

LG
Andrea
Jüppchen
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Beitrag von Jüppchen »

das hoffe ich :D ;)
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kaffeefleck
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Beitrag von kaffeefleck »

Also die Rentenversicherung ist immer für Rehabilitation zuständig, genauso selbstverständlich wie eben für Rente u.a. .
Es ist also völlig normal wenn dass nicht von der Krankenkasses gezahlt wird
off78
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Beitrag von off78 »

Hallo!

Grundsätzlich ist die Deutsche Rentenversicherung vorrangig zuständig für Reha-Maßnahmen. Nur wenn man gegen die Rentenversicherung keinen Anspruch hat, etwa weil man nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, dann zahlt nachrangig die Krankenkasse. Die Abgrenzung in der Zuständigkeit passiert normalerweise rein intern, der Versicherte hat damit eigentlich nichts zu tun.

Also, alles ganz normal...
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Kaffeefleck hat geschrieben:Also die Rentenversicherung ist immer für Rehabilitation zuständig
Und der Vollständigkeit halber, bei Rentnern ist auch die Krankenkasse zuständig.

Gruss
Klaus
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Beitrag von janvi »

Sobald du sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit hast, zahlst du Rentenbeiträge. Weil die bei Krankheit nicht mehr bezahlt werden können, ist die Rentenversicherung sehr daran interessiert (i.d.R. mehr als die Krankenkassen) deine Gesundheit (sorry deine Arbeitskraft und Zahlungsfähigkeit) durch einen Reha Aufenthalt zu erhalten.

Für Schüler und andere die selbst keine Beträge zahlen sind das die Krankenkassen was aber nur eine Formalität ist.
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mama41
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Beitrag von mama41 »

Bei meiner 12jährigen Tochter wurde die Reha aber von der Rentenversicherung bezahlt.

LG
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Beitrag von off78 »

Sowas passiert, wenn man einen komplizierten sozialrechtlichen Tatbestand versucht in wenige Sätze zu fassen :-)

Zusammengefasst:

Die Reha dient grundsätzlich der Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitskraft, insbesondere um eine Verrentung zu vermeiden (Stichwort Reha vor Rente). Dafür muss man gewisse sozialversicherungspflichtige Voraussetzungen erfüllen wie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auszuüben und Mindestpflichtbeiträge in einem bestimmten Zeitraum vor Antragstellung bezahlt zu haben usw.

Aus dem Grund fallen übrigens auch die Rentner raus, denn da interessiert die Arbeitskraft schlicht niemanden mehr.

Wer keine Ansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung hat, der wendet sich an seine Krankenkasse und die entscheiden, ob eine Reha medizinisch notwendig ist, das bedeutet gleichzeitig, dass da ein ganz anderer Maßstab angelegt wird.

Bei Kindern, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, also insbesondere schulpflichtige Kinder, würde daher an sich die Krankenkasse zuständig sein. Allerdings zahlt die Rentenversicherung auch hier, weil:

"Kinder sind die Arbeitnehmer von morgen. Darum zahlt die Deutsche Rentenversicherung für Kinder und Jugendliche ihrer Versicherten eine medizinische Rehabilitation, wenn damit deren beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Die so genannte Kinderrehabilitation oder Kinderheilbehandlung soll den Gesundheitszustand für einen späteren Eintritt ins Berufsleben verbessern."

Die einzelnen Voraussetzungen findet Ihr unter

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... index.html

Ich hoffe, ich habe nichts vergessen :-)
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