Bitte helft mir ! ! ! Sozialgeld, Wohngeld, Frührente.......

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
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sweettayler
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Bitte helft mir ! ! ! Sozialgeld, Wohngeld, Frührente.......

Beitrag von sweettayler »

Schnelle Zusammenfassung:

Habe mit 14 Jahren ein Korsett bekommen, wurde mit 16 Jahren gestreckt und dann operiert, jetzt bin ich 21 Jahre und muss ein Leben lang eine Titanstange von 16 cm (vom Nacken bis zum Po) in meinem Rücken behalten. Skoliose ca. 75 °

Habe zwei Ausbildungen angefangen, eine als Zahnarzthelferin, eine als Friseurin, beide wegen Skoliose abgebrochen. Dann habe ich eine Ausbildung als Rechtsanwaltsangestellte gemacht (Bürojob) darin habe ich meine letzte Hoffnung gesehen. Diese Ausbildung habe ich drei Jahre durchgezogen und hatte keinerlei Probleme weil ich mal stehen und mal sitzen konnte. Doch jetzt bin ich ausgelernt und muss in diesem Job nur noch sitzen, was ich mit meiner Skoliose nicht kann. Deshalb hatte ich drei Wochen am Stück einen Krankenschein und wurde auch aus diesem heraus gekündigt. ;( Weiß nun einfach nicht mehr weiter, kein Arzt weiß was ich überhaupt für einen Job machen könnte.

Jetzt habe ich vor mir einen Behindertenschein ausstellen zu lassen. Weiß irgendeiner wie das weiter gehen könnte?!

Bin 21 Jahre alt und habe auch schon eine Wohnung, dass heißt ich müsste auch irgendwie die Miete bezahlen.

Weiß irgend wer, was man überhaupt heutzutage noch für Zuschüsse vom Staat oder vom Arbeitsamt bekommt? Sozialhilfe, Wohngeld, Arbeitslosengeld, Hartz IV, Frühzeitige Rente oder Erwerbsunfähigkeit vielleicht in meinem Fall...??

Bitte helft mir, freue mich über jede Antwort!!!

Lg Sweettayler
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BZebra
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Re: Bitte helft mir ! ! ! Sozialgeld, Wohngeld, Frührente...

Beitrag von BZebra »

Hallo,
sweettayler hat geschrieben:Jetzt habe ich vor mir einen Behindertenschein ausstellen zu lassen. Weiß irgendeiner wie das weiter gehen könnte?!
Es gibt hier Leitlinien http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/033-045.htm zur sozialmedizinischen Beurteilung, und demnach hättest Du schon mal einen Behindertengrad von 75%.
Operierte Skoliosen:

Nach 12 Monaten kann von einer praktisch vollständigen knöcheren Konsolidierung der Fusionsstrecken ausgegangen werden. Der GdB orientiert sich dann im wesentlichen an der Restkrümmung, so dass bei einer Restkrümmung von 20° ein GdB von 20, bei 40° ein GdB von 40 angenommen werden kann.
Eines unserer Mitglieder (Sandmann) hat auch eine operierte Skoliose mit inetwa der gleichen Restkrümmung wie Du und zusätzlich Schmerzen und ein sehr geringem Lungenvolumen; er hat jetzt einen Behindertengrad von 100%, bezieht allerdings seine Rente aus Norwegen (Deutschland zahlt nichts), weshalb es vielleicht einfacher war, das zu bekommen.

Alles Gute,
BZebra
Zuletzt geändert von BZebra am Mo, 24.07.2006 - 22:34, insgesamt 1-mal geändert.
Ramses
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Beitrag von Ramses »

Hallo Sweettayler,

Du musst dringend zum Arbeitsamt gehen und einen Antrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes stellen. Ob Du dann Hartz4 oder Arbeitslosengeld bekommst können sie Dir dort auch sagen. Aber das Geld wird immer erst frühestens ab dem Tag an dem Du den Antrag stellst bezahlt.

Ausserdem bist in der Zeit wo Du kein Geld vom Arbeitsamt bekommst auch nicht krankenversichert.

Eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu bekommen wird sehr schwer für Dich, weil Du dafür möglicherweise zuwenige Beiträge in die Rentenkasse bezahlt hast und diese auch nur noch unter ganz strengen Vorraussetzungen überhaupt noch etwas bezahlt. Selbst wenn Du eine Rente bekommst wird die nicht so hoch sein, dass Du davon leben kannst.

Gruß
Ramses
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Beitrag von sweettayler »

Ja von diesem Antrag habe ich auch schon mal gehört, aber bist du sicher das ich den auch bekomme? Habe jetzt noch nicht einmal einen Behindertenausweis, also nicht zum nachweisen. Und hast du eine Ahnung wie viel das ist? Kenne jemanden der das auch bekommt, aber sie muss nebenbei in sowas wie einer Behindertenwerkstatt arbeiten?!

Sonst noch jemand ein paar Tip´s?

Lg Sweettayler
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Sandman77
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Beitrag von Sandman77 »

Also eine BehinderteAusweis wäre gut, müsste nicht all so schwer sein zu kriegen mit 100% B und G merkzeichen...

Zur meine Rente, es ist NICHT einfach eine zu kriegen egal in welches Land. Mann müss aber hart dafür kämpfen, in Norwegen hat der Beste Artz im Skoliose berreich der Befund gemacht. DAS hat geholfen...
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Ramses
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Beitrag von Ramses »

Hallo Sweettayler,

den Antrag für Hartz IV bekommst Du beim Arbeitsamt. Hartz IV wird Dir bezahlt wenn niemand anders (Ehepartner, Kinder, Eltern) dafür verpflichtet werden kann, bzw. die nicht dafür aufkommen können weil deren Einkommen zu gering ist. Wieviel Geld das ist weiss ich leider nicht.

Gruß
Ramses
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Beitrag von Sandman77 »

Wohngeld gibt es nicht bei HeartzIV nur wenn du eine geringe einlkommen hast oder rente...
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Sabi
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Beitrag von Sabi »

Sandman77 hat geschrieben:Wohngeld gibt es nicht bei HeartzIV nur wenn du eine geringe einlkommen hast oder rente...
Doch,Sandman, so weit ich weiß, bekommt man als Hartz IV-Empfänger auch Geld für die Miete etc.
Mit den 345 €, die der Regelsatz Hartz IV beträgt, wäre es nämlich sehr schwierig auch noch die Miete für eine Wohnung zu bezahlen. Häufig würde sonst ja der komplette Regelatz für die Miete draufgehen.

Ich hab mein Gesetzbuch leider nicht zur Hand und kann daher, was die Höhe betrifft, keine genaueren Angaben machen.

Am Besten, du erkundigst dich einfach im nächsten Jobcenter der BA, was dir im Falle eines Falles zustehen würde

Ich wünsche dir alles Gute!!
In der Idee leben heißt,
das Unmögliche behandeln,
als wenn es möglich wäre.
Goethe
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Beitrag von Sandman77 »

Sabi ich meine Wohngeld von Wohnungsamt nicht "wohngeld" für der Miete. Sind 2 unterschiedliche dinge, ;)

Bei HeartzIV gibt es geld für die Wohnung meistens der ganzem wenn berrechtigt.

Wir z.b. hatten ein seit lang Wohngeld da Frau im Elternzeit ist und meine Rente zu gering war. War von Wohnungsamt.
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Beitrag von Räkelkönigin »

Hallo Sweettayler,
ich rate Dir unbedingt einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen!!!
Dazu füllst du den Antrag hier im Link aus und schickst ihn mit möglichst ALLEN medizinischen Berichten (beim Arzt besorgen, sofern du sie nicht hast) an das Versorgungsamt.
Da du in der Nähe von Köln wohnst, nehme ich an, dass Köln zuständig ist. Ansonsten leiten die den Antrag an den zuständigen Ort weiter.
http://www.versorgungsamt-koeln.nrw.de/ ... 5_26_a.pdf

Dann rate ich dir DRINGEND dich an den Integrationsfachdienst in Köln zu wenden ! !!! http://www.ifd-koeln.de/index.html
Die vermitteln und BERATEN Menschen mit Schwerbehinderung. Bedingung ist, dass du arbeitslos bist, (was ja mitlerweile zutrifft...) und einen Schwerbehindertenausweis hast. Du kannst aber trotzdem jetzt schon !!!!dort anrufen und dir einen Termin bei einem Berater geben lassen!!!!
Über diesen Dienst findest du eher eine Stelle als über das Arbeitsamt!!!
Der IFD kann dich auch bezüglich beruflicher Erprobung //Rente etc. beraten, damit du nicht noch die 4. ausbildung anfängst. Bitte ruf da mal an!! Ich habe mit denen sehr gute Erfahrungen gemacht!

Zudem musst du DRINGEND einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen! Ich nehme an das ARbeitsamt weiss vom Ende deiner Stelle!?? Hat man dir keinen Antrag auf Arbeitlosengeld gegeben???

Meiner Meinung nach solltest Du Arbeitslosengeld I erhalten . GGf. auch ALGII / Hartz IV. Das muss dir aber bei der Arbeitsagentur jemand sagen können. Du must selber aktiv werden und dahin gehen....!!!! sonst passiert da von alleine nichts!!! Das Arbeitlosengeld I sollte reichen, auch deine Miete zu zahlen. WEnn du ALG II / Harzt IV bekommst, wird die Miete vom Arbeits-Amt (ARGE) bezahlt und du erhälst 345 Euro für alles sonstige.

Hast Du einen mitlerweile einen Rehaantrag gestellt???
Wäre sehr sinnvoll!!!! In der REha, bzw. mit dem Rehaabschlussbericht könnte ein Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente gestellt werden, was bedeutet, dass du zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kannst.Die Rente wird nicht hoch sein, evtl. reicht die Zeit deiner Beiträge in die Rentenversicherung auch nicht aus...... Antragsformulare bekommst Du bei der Dt.Rentenversicherung.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... __nnn=true
Du kannst den Antrag auch mit Hilfe deines Arztes selber stellen. Dann wirst Du vermutlich sowieso zur Reha geschickt.....
Wenn Du fragen hast: frag!

Gruss Räkelkönigin :juggle:
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Dalia
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Diagnose: 107° und 98° (im Jahr 2003 zu Beginn der Korsetttherapie: 98° und 93°), sehr starre Skoliose, kaum Beschwerden
Therapie: 1983-1994 Korsetts verschiedener OTs, zuletzt bei Rahmouni, dann Korsettabschulung im Jahr 1994, seit 05/2005 bis etwa 2018 Nachtkorsett von Rahmouni, Therapieziel: Halten der Skoliose, seit 2018 keine Therapie mehr
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Beitrag von Dalia »

Hallo sweettayler,

versuchst du im Moment, was für deine Gesundheit zu machen, z.B. Termin bei Prof. Halm in Neustadt oder bei Dr. Hoffmann in Leonberg/Stuttgart? Hast du schon mal eine Schroth-Reha gemacht? Vielleicht gibt es doch irgendeine Möglichkeit, deine Schmerzen zu verbessern.

off topic:

Hallo Räkelkönigin, du scheinst dich ja gut auszukennen. Beruflich oder als Betroffene? Auch ich verliere bald meine Arbeit und habe keine Ahnung, wie ich mich versichern soll.
Ich kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben. (Bertolt Brecht)
meine Geschichte: Dalia wird Königin (Korsett für eine Oldie-Power-Skoliose)
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Räkelkönigin
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Beitrag von Räkelkönigin »

Hallo Sweettayler,
wie ich schon geschrieben habe, solltest du Anspruch auf
Arbeitslosengeld I haben, da du ja wärend deiner Ausbildung lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Da man als Azubi nicht gerade viel verdient,dürfte das ALG I nicht allzu hoch ausfallen. Es sind i.d. regel 60 % vom vorherigen Lohn. Wenn du also ein niedriges Arbeitslosengeld I erhälst, kannst Du ergänzend dazu WOHNGELD BEANTRAGEN. ( Beim ALG II/ Hartz IV würde die
ARGE deine Miete zahlen.)

Bsp: du erhälst 500 Euro ALG I. Dann kannst Du Wohngeld beantragen. Die Höhe des wohngeldes hängt von deienr Miete ab und von dem , was Du sonst an Einnahmen hast, also dem ALG I.
Hier kannst Du die Formulare runerladen:
http://www.stadt-koeln.de/bol/wohnen/pr ... index.html
und hier ist die Wohngeldtabelle aus der Du sehen kannst, ob du Anspruch hast oder nicht:
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_949 ... tglied.pdf

Die Wohngeldstelle hat mit dem Arbeitsamt NICHTS zu tun, sondern ist dem Sozialamt untergeordnet. (jedenfalls in Köln)
Du füllst den Antrag aus, incl. dem Formular dass der Vermieter ausfüllen muss und schickst es an die Wohngeldstelle.
Auch hier gilt: Es gibt erst Geld ab Antragsdatum!!!GRuss
Räkelkönigin :juggle:
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