Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
Ricky
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Ricky »

Hi Du,

also die Ämter sind so was von verschieden.Ich bin mir sicher, mit ein und der selben Diagnose wirst Du, je nach dem bei welchem Amt bzw.Sachbearbeiter zu bist, unterschiedlich eingeschätzt. Man spricht sogar von Glückssache...
Sicher müssen sie sich nach dem Katalog richten, aber manche Dinge, eben wie sehr etwas einschränkt, liegt oftmals auch im Auge des Betrachters.Leider.

Wie sich das mit der Versteifung der WS verhält weiß ich nicht. Auch hier würde ich meinen kommt es alleine auf die Auswirkung an.
ZB wurde früher ein künstliches Kniegelenk mit einem GDB bedacht. Seit dieser Reform nicht mehr, da man sagt, dass der Mensch nach der OP ohne Einschränkungen wieder alles machen kann. Hier wird dem Fortschritt Rechnung getragen.

Ich würde einfach einen Antrag stellen, mit dem OP-Bericht falls greifbar ( Ich nehme aus Prinzip mitlerweile alles an mich),andere Berichte falls vorhanden, Röntgenaufnahme etc.Und in Deinem Fall tatsächlich eine eigene, persönliche Ausführung.
Vielleicht wäre ein aktueller Arztbesuch aus gegebenem Anlass sinnvoll.

LG
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Thomas
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Thomas »

Also ich persönlich halte von dem beigefügten Schreiben, in dem man alle seine Einschränkungen ausführlich beschreibt, nicht so viel, und habe damals bei meinem Antrag auch kein solches Schreiben beigelegt.

Ich hab damals auf die Ärzte verwiesen, Krankenhausberichte, die mir vorlagen, mitgeschickt und den Fragebogen so ausführlich wie möglich ausgefüllt, wobei man natürlich nicht vergessen darf, Hilfsmittel wie Korsett etc. und zugehörige Korsett-Tragezeit zu erwähnen. Das war's. Und ich bin damit gut gefahren.

Das Problem mit den persönlichen Berichten ist doch: Jeder stellt sich in so einem Bericht natürlich so eingeschränkt dar wie möglich. Wie soll denn der arme Sachbearbeiter entscheiden, ob der, der da schreibt, die Einschränkungen tatsächlich hat, oder ob er sie nur erfindet, um einen möglichst hohen GdB zu bekommen. Nach dem Motto, wer am meisten bei seiner Beschreibung übertreibt bekommt nacher auch den höchsten GdB.

Also muss sich der Sachbearbeiter dann eben doch an Arztberichte, Krankenhausberichte etc. halten, um den Antrag beurteilen zu können, und muss von sich selbst aus aus den Diagnosen darauf schließen, welche Beeinträchtigungen der Antragsteller tatsächlich hat.

So würde ich es auf jeden Fall machen, wenn ich Sachbearbeiter wäre.

Gruß Thomas
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aktueller Thread: Neuroforamenstenose und Korsett mit Halsteil
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Kaffeetrinker »

sehe das genauso.
Ich habe auch nix dazu geschrieben und bekommen wie erwartet.
Tamara86
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Tamara86 »

Und was ist "wie erwartet" wenn ich fragen darf? :-)
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Kaffeetrinker »

Habe selber in der Tabelle nachgeschaut was ich bekommen kann, meine passende Beschreibung rausgesucht, entsprach dann GdB 30 und auch dann bekommen.

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm
Tamara86
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Tamara86 »

Ahja, na das ist doch mal ein Anhaltspunkt :-) danke für die Info. Dann probier ich es einfach mal...
Danke euch allen!
Ricky
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Ricky »

Hi,

natürlich müssen trotz persönlichem Schreiben auch alle Arztberichte, Rehaberichte, OP-Berichte, einfach alles, dazu.
Ich denke, dass sich manch Arzt gar nicht vorstellen kann, welche Auswirkungen, welche Krankheiten haben und wenn es wie bei mir, mehrere verschiedene sind, die sich aber gegenseitig beeinflussen, kommt er gar nicht mehr mit.

Uns wurde einmal diese Vorgehensweise so nahegelegt und ich bin gut damit gefahren.Derzeit erhoffe ich mir eine Erhöhung auf einen GDB von 50.

LG
Outlaw
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Outlaw »

Wenn Du Depressionen hast, dann lass Dir das von nem Psycahter bestätigen. Das puhst die Gradzahl auch nochmal, denn viele Leute haben alleine wegen Depressionen schon 30 Grad bekommen. Je nach Schwere natürlich mehr.

Ansonsten kannst Du "Wehwehchen" vergessen, die keine 10 Grad bringen. Ab 10 Grad werden sie erst interessant für den Sachebarbeiter. WenN Du Brillenträger bist, interessiert die das schon nicht mehr, da Du selbst mit ner sehr starken Fehlsichtigkeit keine 10 Grad erreichst. Was anderes wäre es bei ner Blindheit auf einem Auge, also alles, was mit ner Sehhilfe nicht mehr halbwegs korrigierbar wäre.

Ich hatte das Gefühl bei mir, dass OP Berichte sich eher negativ auswirken im Gegensatz zu den Arztbriefen. Ich fand bei meiner Akteneinsicht zwecks Widerspruch unterstrichene Passagen und zwar waren die dort unterstrichen, wo die OP positive Stellen hatte, die OP also erfolgreiche Passagen hatte. Die Arztbriefe waren da eher allgemein gehalten.

Das wollte ich nur erwähnen.

Das es fast immer zum Widerspruch kommen könnte, liegt imho daran, dass der Erstantrag von nem Sachbearbeiter abgehandelt wird. Erst bei einem Widerspruch bekommt ein Arzt das Ding überhaupt zu Gesicht. Dort sind dann die Chancen für einen höheren Grad wesentlich besser.

Ich hatte beim Erstantrag auch keine Beschwerden drin, weil ich das nicht wusste, beim Widerspruch kamen dann noch Atteste und eben meine Beschwerden (als Attest) hinzu. Das hat dann scheinbar überzeugt.

Dann sollte man auch nicht das "G" als Merkzeichen vergessen, wenn man Probleme mit dem Gehen oder der Orientierung hat. Ich meine jetzt nicht das "aG" (Rollstuhl), sondern das normale "G", denn das später noch nachzureichen wird extrem schwer und mehr als abgelehnt werden kann es nicht. Wer es bekommt, hat weitere Vorteile wie z.B. für 60 Euro/Jahr eine Wertmarke für die Deutsche Bahn zu bekommen und damit in ganz DE mit dem "normalen" Zug zu fahren (nicht ICE & Co. !!). Die Grenze von 50 km Umkreis wurde letztes Jahr aufgehoben. Alternativ kann die Kraftfahrtsteuer halbiert werden.

Hier lohnt es sich auf jeden Fall sehr gut zu informieren. Ich wusste das damals alles nicht und es hat ewig gedauert, bis das alles bescheinigt wurde. Selbstverständlich können Ausweise oder Anerkennungen auch rückdatiert werden aber auch da gibt es Grenzen. Aber der Antrag selbst nennt einen solchen Grund: Finanzamt. Wenn Du also den Antrag am 01.06.2012 stellst, Deine Behinderung aber schon 2011 bestand, kannst Du die Grade auch zum 01.01. rückdatieren lassen und als Grund das Finanzamt angeben, um die ggf. mögliche Steuerentlastung durch die Pauschale komplett in Anspruch zu nehmen. Das wirkt sich dann positiv auf die Einkommensteuererklärung für 2012 aus, falls Du da noch egarbeitet und Steuern bezahlt hast.

Das ist jetzt alles meine Erfahrung, daher nagelt mich nicht fest, wenn etwas nicht ganz korrekt sein oder sich was geändert haben sollte.

Das alles hätte ich mal vor Jahren wissen sollen aber mein früherer Orthopäde hatte wenig Ahnung mit Skoliose/Hyperkyphose und schon da ging viel verlorene Zeit ins Land und nun bin ich in einem Alter, wo alles etwas schwieriger wird ....

Interessant auch:
Sollte es zum Widerspruch kommen, werden die Kosten in der Regel vom Amt teilweise oder gar komplett übernommen, je nach Höhe und Ausgang. Ich hatte meinen Widerspruch mit anwaltlicher Hilfe durchgeführt und die Kosten wurden fast komplett bezahlt (manche Anwälte haben aber auch Vorstellungen ....).
Klagen vor dem Sozialgericht (falls Widerspruch erfolglos) sollen angeblich auch "kostenfrei" sein. Da kenne ich mich aber nicht aus, da ich noch nicht geklagt habe.
;) Gruß Outi :D
Glen
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Glen »

Das hilft auf jeden fall weiter :top:

Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen, morgen bin ich noch mal bei meinem Arzt.
Auch wenn er sich gar nicht mit Skoliose auskennt, hoff ich mal, das er alles ordentlich schreibt.

Sobald ich mehr Infos habe, bekommt ihr es hier zu Lesen :)
Glen
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Glen »

Heute die Antwort vom Amt: Abgelehnt. :boese:

Begründung:
Es sind keine einen (Gesamt-) Grad der Behinderung bedingende Erkrankungen oder Funktionsbeeinträchtigen erkennbar.
Die Funktionsbeeinträchtigung: - Funktionsbehinderung der Wirbelsäule bleibt ohne Auswirkungen auf den (Gesamt-) GdB von 0.




Toll, das heißt ich leg wiederspruch ein mit der Begründung der Schmerzen und der vorhandenen 55 Grad nach COBB?
Soll ich da das Schriftstück von der Schön Klinik noch beilegen?

Man, ich hasse solche Sesselfurzer, denen geht ihr Schreibtisch über alles :<
robinho
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von robinho »

Mit einer 55°-Skoliose kriegst du einen GdB von 0? Das ist nicht zu fassen.
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Kaffeetrinker »

Also das ist wirklich kaum zu glauben..... können die ihre Tabellen und Richtlinien nicht lesen?

Also GdB 30 steht dir schon zu.......
Glen
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Glen »

Ist ja nicht das einzige was ich angab.
Auch meinen Spreizfuß und das Knie.....

Also erstmal wiederspruch einlegen. Weiß nur nicht, ob ich auch Unterlagen nochmal einreichen soll?
Oder vom Arzt ausfüllen lassen soll?

Kann mir da jemand einen Tip geben?
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Kaffeetrinker
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Kaffeetrinker »

Dein Arzt kann dir durchaus helfen, dann kann es durchaus sein , dass du dann zu deren Gutachter darfst......

wenn mal als Beispiel die Skoliose 30 ergeben und die anderen Sachen nur 10 dann werden die 10 unter den Tisch fallen gelassen damit musst du rechnen.
Glen
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Glen »

Das ist mir klar :)
Werd meinen Arzt Montag mal Anrufen und fragen, inwieweit sie mir helfen können.
Und den Wiederspruch werde ich heute noch schreiben. Und wenn es das letzte ist, was icht tue :lach:
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von rote träne »

ja auf jeden fall. Du kannst dann auch öffentliche verkehrsmittel Bus, Bahn usw. Benutzen. Das spart ganz viel geld
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Kaffeetrinker »

rote träne hat geschrieben:ja auf jeden fall. Du kannst dann auch öffentliche verkehrsmittel Bus, Bahn usw. Benutzen. Das spart ganz viel geld

Ohne das Merkzeichen G mit Sicherheit nicht.
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Thori »

Hi,
was bringt es einem denn so einen Ausweis zu beantragen ?
lg
Der Teufel ist ein Optimist, wenn er glaubt,
daß er die Menschen schlechter machen kann.
(Karl Kraus)
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Outlaw »

Hängt vom Grad der Behinderung ab.

Steuervorteile (Freibetrag für die Einkommenteuer), besserer Kündigungsschutz, mehr gesetzlicher Urlaub.

Nachteile: Es ist verdammt schwer bis fast unmöglich einen Job zu bekommen, wenn man mit dem Ausweis wedelt.

Zum Thema Ablehnung und Widerspruch:

Das normal fast immer ebgeleht wird, ist irgendwo normal. Aber mit 0 Grad, hat mich auch verwundert. Aber in der Regel macht die erste Einstufung ein Sachbearbeiter. Erst nach dem Widerspruch bekommt ein Arzt die Unterlagen zu sehen. Daher lohnt sich ein Widerspruch immer, man hat ja nix zu verlieren. Danach käme nur noch die Sozialklage, die im Übrigen auch teilweise (oder ganz ??) übernommen wird. Hab aber nicht klagen müssen, daher weiß ich es nicht. Mein Widerspruch ging über einen Anwalt und selbst der wurde nach Ausstellung des Ausweises fast komplett übernommen.

Das Merkzeichen "G" wird schwer. Wenn das nicht gleich von Anfang an entsprechend dargelegt und attestiert wurde, wird es im Nachhinein schwer, es noch zu bekommen. Ich hatte damals auch gedacht, bei meinen Problemen würde es klappen und die merken das schon selbst aber Pustekuchen, da wird kein Deut mehr gemacht - wenn überhaupt - was beantragt wurde.

Viel Glück.

PS: Beim Widerspruch muss es kein Anwalt sein, da kann auch der VdK helfen (wer Mitglied ist) oder es natürlich auch alleine machen aber wichtig sind Unterlagen, Unterlagen, Unterlagen ....
;) Gruß Outi :D
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Glen »

Widerspruch läuft ja schon etwas länger, mein Arzt hat mir geholfen.
Aber wie lange braucht denn das Amt, bis die sich mal wieder melden?

Warten macht einen echt verrückt (kann ich das sonst auch noch eintragen lassen? :lach: )

Mir hilft der Ausweis ja insofern, das in der Verwaltung Behinderte bevorzugt werden.
Und mit so einem Ausweis hätte ich dann ein paar pluspunkte mehr und eine bessere Chance, einen job zu finden :)
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