Wollte mich vorstellen und etwas fragen
Wollte mich vorstellen und etwas fragen
Hallo an alle zusammen,
also ich bin 26Jahre alt und bin vor 2 Jahren in der Uniklinik Münster operiert worden.
Ich hatte seit meinem 6.Lebensjahr eine Skoliose von 80Grad BWS und um die 70Grad LWS.
Dann habe ich Jahrelang Krankengymnastik bekommen, Korsetts etc.
Nur mit 16 habe ich dann erfahren das es keinen Sinn macht mit KG, Korsett etc.
Operieren lassen wollte ich mich erst noch nicht da ich erstmal eine Ausbildung machen wollte.
Nunja mit 17 bin ich dann schwanger geworden und habe einen Sohn bekommen. Danach meine Ausbildung gemacht und seitdem arbeite ich im Sozialen Dienst im Altenheim.
Nun ja also wo ich dann vor 2 Jahren in der Uniklinik Münster operiert wurde hat man mir die Wirbelsäule von Th4 bis L4 versteift und die Bandscheiben (glaube die unteren) durch Knochen aus dem Beckenvorkamm ersetzt.
War nach meiner OP 4 Wochen in der Klinik und insgesamt 5 Monate krankgeschrieben, seither gehe ich wieder arbeiten.
Nun habe ich seit geraumer Zeit wieder Schmerzen im Rücken vor allem wenns regnet. Laut Hausarzt darf ich keine Massagen mehr an der Wirbelsäule bekommen (auf meine Frage wegen Fango und Massage).
Dürft ihr auch keine Rückenmassagen mehr haben?
Vor allem was mich jetzt interessieren würde:
1. Ist es sinnvoll wenn ich einen Behindertenausweis beantrage und ist
es wahrscheinlich das dieser bewilligt werden würde?
laut einem Gutachten vom Amtsarzt wegen meiner Arbeit darf
ich nur noch 10kg heben und auf lebzeit nur noch leichte
Tätigkeit arbeiten, nur temperierte Räume, keine über Schulter
Arbeiten etc.
2. Seit ihr auch Wetterfühlig seit der OP?
So nun wünsche ich euch noch einen schönen Tag.
Wäre sehr dankbar über Antworten.
Lg Miriam
also ich bin 26Jahre alt und bin vor 2 Jahren in der Uniklinik Münster operiert worden.
Ich hatte seit meinem 6.Lebensjahr eine Skoliose von 80Grad BWS und um die 70Grad LWS.
Dann habe ich Jahrelang Krankengymnastik bekommen, Korsetts etc.
Nur mit 16 habe ich dann erfahren das es keinen Sinn macht mit KG, Korsett etc.
Operieren lassen wollte ich mich erst noch nicht da ich erstmal eine Ausbildung machen wollte.
Nunja mit 17 bin ich dann schwanger geworden und habe einen Sohn bekommen. Danach meine Ausbildung gemacht und seitdem arbeite ich im Sozialen Dienst im Altenheim.
Nun ja also wo ich dann vor 2 Jahren in der Uniklinik Münster operiert wurde hat man mir die Wirbelsäule von Th4 bis L4 versteift und die Bandscheiben (glaube die unteren) durch Knochen aus dem Beckenvorkamm ersetzt.
War nach meiner OP 4 Wochen in der Klinik und insgesamt 5 Monate krankgeschrieben, seither gehe ich wieder arbeiten.
Nun habe ich seit geraumer Zeit wieder Schmerzen im Rücken vor allem wenns regnet. Laut Hausarzt darf ich keine Massagen mehr an der Wirbelsäule bekommen (auf meine Frage wegen Fango und Massage).
Dürft ihr auch keine Rückenmassagen mehr haben?
Vor allem was mich jetzt interessieren würde:
1. Ist es sinnvoll wenn ich einen Behindertenausweis beantrage und ist
es wahrscheinlich das dieser bewilligt werden würde?
laut einem Gutachten vom Amtsarzt wegen meiner Arbeit darf
ich nur noch 10kg heben und auf lebzeit nur noch leichte
Tätigkeit arbeiten, nur temperierte Räume, keine über Schulter
Arbeiten etc.
2. Seit ihr auch Wetterfühlig seit der OP?
So nun wünsche ich euch noch einen schönen Tag.
Wäre sehr dankbar über Antworten.
Lg Miriam
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Mel-LeaJane
- treues Mitglied

- Beiträge: 254
- Registriert: Di, 01.07.2008 - 10:21
- Geschlecht: weiblich
- Diagnose: Lea - 18° rechtskonvexer C-Bogen
Mel - 65° rechtskonvex (Gegenschwung ?°), thorakal - Therapie: Lea - Nahr-Korsett, KG
Mel - dorsale Spondylodese Th3-L2 (Isola) 1997/Korrektur auf ca. 35° - Wohnort: Leipzig
Hallo Miriam,
meine OP ist nunmehr 12 Jahre (oder so) her (Versteifung der kompletten BWS) und die Wetterfühligkeit war anfangs da, dann war sie mal wieder weg. Unterschiedlich.
Was immer da ist, ist das Taubheitsgefühl auf dem ganzen Rücken (meine Narbe geht über den ganzen Rücken) und sobald man sich kratzt oder so, tut es sehr weh.
Ich war 10 Jahre schmerzfrei, nach der Geburt meiner Tochter machte die LWS große Probleme. Die schmerzt jetzt nicht mehr so sehr.
Dafür ist es nun so, dass es mich völlig ausgeknockt hat.
Ich habe damals nach der OP kein Korsett getragen, keine Reha gemacht, auf nichts groß geachtet. Es hat mir auch keiner dazu was gesagt.
Mein amtsärztliches Gutachten ist erst jetzt veranlasst wurden, durchs Arbeitsamt. Ich war ja bis dato so ziemlich schmerzfrei.
Als ich jünger war hatte ich einen GdB von 30. Der nützte meiner Ma in der Steuererklärung was. Danach hab ich es nie mehr beantragt.
Jetzt hole ich mir eine erneute Diagnose und beantrage dann auch einen Schwerbehindertenausweis.
Dieser hat allerdings nicht nur Vorteile. Bei der Jobssuche muss man die Behinderung zwar nicht angeben, aber wird man direkt danach gefragt, darf man es NICHT verschweigen.
Wenn du einen Job hast, in dem du fest bist, kannst du dir Vorteile verschaffen. Wenn du einen GdB von 30 bekommst, kannst du eine Gleichstellung mit GdB 50 beantragen und bekommst halt besseren Kündigungsschutz.
Ist das Unternehmen wo du arbeitest groß genug, hat auch dein Chef Vorteile. Denn ab einer bestimmten Betriebsgröße muss ein "Behinderter" eingestellt werden oder Strafe gezahlt werden. Allerdings hat dein Chef auch die Nachteile, die deine Vorteile sind (mehr Urlaub, besserer Kündigungsschutz usw.)
Du solltest dich genauestens informieren und genau abwägen.
LG Mel
meine OP ist nunmehr 12 Jahre (oder so) her (Versteifung der kompletten BWS) und die Wetterfühligkeit war anfangs da, dann war sie mal wieder weg. Unterschiedlich.
Was immer da ist, ist das Taubheitsgefühl auf dem ganzen Rücken (meine Narbe geht über den ganzen Rücken) und sobald man sich kratzt oder so, tut es sehr weh.
Ich war 10 Jahre schmerzfrei, nach der Geburt meiner Tochter machte die LWS große Probleme. Die schmerzt jetzt nicht mehr so sehr.
Dafür ist es nun so, dass es mich völlig ausgeknockt hat.
Ich habe damals nach der OP kein Korsett getragen, keine Reha gemacht, auf nichts groß geachtet. Es hat mir auch keiner dazu was gesagt.
Mein amtsärztliches Gutachten ist erst jetzt veranlasst wurden, durchs Arbeitsamt. Ich war ja bis dato so ziemlich schmerzfrei.
Als ich jünger war hatte ich einen GdB von 30. Der nützte meiner Ma in der Steuererklärung was. Danach hab ich es nie mehr beantragt.
Jetzt hole ich mir eine erneute Diagnose und beantrage dann auch einen Schwerbehindertenausweis.
Dieser hat allerdings nicht nur Vorteile. Bei der Jobssuche muss man die Behinderung zwar nicht angeben, aber wird man direkt danach gefragt, darf man es NICHT verschweigen.
Wenn du einen Job hast, in dem du fest bist, kannst du dir Vorteile verschaffen. Wenn du einen GdB von 30 bekommst, kannst du eine Gleichstellung mit GdB 50 beantragen und bekommst halt besseren Kündigungsschutz.
Ist das Unternehmen wo du arbeitest groß genug, hat auch dein Chef Vorteile. Denn ab einer bestimmten Betriebsgröße muss ein "Behinderter" eingestellt werden oder Strafe gezahlt werden. Allerdings hat dein Chef auch die Nachteile, die deine Vorteile sind (mehr Urlaub, besserer Kündigungsschutz usw.)
Du solltest dich genauestens informieren und genau abwägen.
LG Mel
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Lady S
- Profi

- Beiträge: 1590
- Registriert: Mo, 10.06.2002 - 00:00
- Geschlecht: weiblich
- Diagnose: idiopathische Adoleszenzskoliose
2013: lumbal 64°, thorakal 56°, inzwischen vermutlich deutlich mehr. - Therapie: Seit 2003 Schroth-KG, 3 Rehas in Bad Salzungen.
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Das dachte ich auch, als ich meinen Antrag gestellt habe.Wenn du einen GdB von 30 bekommst, kannst du eine Gleichstellung mit GdB 50 beantragen und bekommst halt besseren Kündigungsschutz.
Es ist aber so, dass eine Gleichstellung nur dann in Frage kommt, wenn man wegen seiner Behinderung keinen Arbeitsplatz findet bzw. seinen zu verlieren droht.
Grüsse, Lady S
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minimine
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- Registriert: So, 17.02.2008 - 13:21
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- Therapie: 3x Reha (2005, 2007, 2009),
Cheneau-Korsett 12/2006-01/2008,
Rahmouni-Korsett 02/2008-10/2015 - Kontaktdaten:
Es darf aber nicht mehr danach gefragt werden. Sollte dennoch danach gefragt werden, darf man lügen. Es sei denn, deine Leistungsfähigkeit ist auf Dauer in Bezug auf den Arbeitsplatz eingeschränkt, dann muss man es sagen.Mel hat geschrieben:Bei der Jobssuche muss man die Behinderung zwar nicht angeben, aber wird man direkt danach gefragt, darf man es NICHT verschweigen.
Geht m.E. auch erst ab einem GdB von 40. War zumindest bei meinem Papa so.Wenn du einen GdB von 30 bekommst, kannst du eine Gleichstellung mit GdB 50 beantragen
LG
Minimine
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Minimine
Lerne von gestern, lebe und wirke im heute und hoffe für die Zukunft.
Albert Einstein
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Mel-LeaJane
- treues Mitglied

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- Registriert: Di, 01.07.2008 - 10:21
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Mel - 65° rechtskonvex (Gegenschwung ?°), thorakal - Therapie: Lea - Nahr-Korsett, KG
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Zur Gleichstellung hier ein Link der Agentur für Arbeit
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27836/z ... n-Men.html
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- Thomas
- Tech-Admin

- Beiträge: 3581
- Registriert: So, 19.02.2006 - 10:23
- Geschlecht: männlich
- Diagnose: Kyphose anfangs 59 Grad, inzwischen nur noch 49 Grad, Neuroforamen-Stenose (Einengung der Nervenwurzeln) in der HWS.
- Therapie: Rahmouni-Korsett seit Februar 2006, zeitweise mit Halsteil, Schroth-Reha Juni / Juli 2010
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Wenn Du Gleichstellung beantragst, bekommt dies Dein Arbeitgeber meines Wissens nach direkt durch die Agentur für Arbeit mitgeteilt.Lady S hat geschrieben:Übrigens:
Wenn man in den "Genuss" der Rechte Schwerbehinderter (verbesserter Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaub) kommen möchte, muss man sich natürlich irgendwann dem Arbeitgeber gegenüber outen.
Die fünf Tage Extra-Urlaub bekommst Du dann aber nicht. Daher macht es eben nur Sinn, Gleichstellung zu beantragen, wenn Dein Arbeitsplatz eh schon gefährdet ist.
Gruß Thomas
Hallo zusammen,
lieben Dank für eure Antworten.
Bei meinem Arbeitgeber (Sozialer Dienst im Altenheim) bin ich nur auf 400 Euro beschäftigt.
Durch mein Gutachten vom Arbeitsamtsarzt darf ich den Beruf der Familienpflegerin nicht mehr ausüben wegen der Versteifung.
Hatte gehört das man wenn man einen Behindertenausweis hat auch leichter an eine Umschulung kommt.
Werde mir die nächsten Tage nochmal ein Rezept holen damit ich Fußreflexzonenmassage bekomme.
Bei dem Wetter im Moment
So wünsche euch noch einen schönen Tag.
Lg Miriam
lieben Dank für eure Antworten.
Bei meinem Arbeitgeber (Sozialer Dienst im Altenheim) bin ich nur auf 400 Euro beschäftigt.
Durch mein Gutachten vom Arbeitsamtsarzt darf ich den Beruf der Familienpflegerin nicht mehr ausüben wegen der Versteifung.
Hatte gehört das man wenn man einen Behindertenausweis hat auch leichter an eine Umschulung kommt.
Werde mir die nächsten Tage nochmal ein Rezept holen damit ich Fußreflexzonenmassage bekomme.
Bei dem Wetter im Moment
So wünsche euch noch einen schönen Tag.
Lg Miriam

