Keine Verbeamtung durch Skoliose?

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Ursel
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Keine Verbeamtung durch Skoliose?

Beitrag von Ursel »

Hallo,

hat jemand Erfahrung damit gemacht, ob man mit einer starken Skoliose verbeamtet werden kann?
Angeblich soll das vom jeweiligen Amtsarzt abhängen...

LG
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Dalia
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Re: Keine Verbeamtung durch Skoliose?

Beitrag von Dalia »

Hallo Ursel, ja, leider hängt viel vom Amtsarzt ab. Ich weiß von Menschen mit Skoliosen, die verbeamtet wurden, allerdings war die Skoliose von außen nicht sichtbar und/oder sie hatten einen Behindertenausweis. Hast du einen? Damit würden sich deine Chancen auf eine Verbeamtung erhöhen.
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Re: Keine Verbeamtung durch Skoliose?

Beitrag von Shulk »

Kann mir jemand erklären, warum eine Skoliose eine Verbeamtung verhindern soll? Ich meine es gibt doch sowas wie das allgemeine Gleichstellungsgesetz und jemand mit Skoliose arbeitet ja nicht schlechter als jemand ohne und i.d.R. scheidet man auch nicht früher aus dem Dienst aus und je nach Tätigkeit sind nicht einmal Einschränkungen vorhanden. Bei mir kommt da irgendwie das Gefühl der Diskriminierung auf zumal schwer behinderte wiederum Verbeamtet werden können. (Habe dazu mal diesen Artikel grob überflogen).
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Dalia
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Re: Keine Verbeamtung durch Skoliose?

Beitrag von Dalia »

Hallo Shulk, ich finde es problematisch, hier von Diskriminierung zu sprechen. Menschen mit einem GdB von 100 im Behindertenausweis stehen im Leben vor zahlreichen Barrieren und sind beruflich sehr stark benachteiligt, deswegen unterliegen sie einem besonderen gesetzlichen Schutz, was ich legitim finde. (Wie extrem benachteiligt manche behinderten Menschen sind, siehst du z.B. hier im Video: http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/ ... te117.html)

Wie ich schon schrieb, unterliegt bzgl. der Verbeamtung manches der Willkür von Amtsärzten. Ansonsten ist ein Behindertenausweis MANCHMAL tatsächlich ein Türöffner, vor allem wenn eine Institution der Pflicht unterliegt, behinderte Menschen einzustellen. Ansonsten besteht seitens des Arbeitnehmers keine Verpflichtung, einen Behindertenausweis anzugeben; das gilt aber nicht, wenn er danach gefragt wird und die Firma Vorteile aus der Einstellung eines Menschen mit Behindertenausweis schöpfen könnte.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass eine Verbeamtung mit Skoliose OHNE Behindertenausweis möglich ist. Ich kenne nichtbehinderte Menschen ohne Behindertenausweis, die trotz kleinerer Erkrankungen verbeamtet wurden.
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Re: Keine Verbeamtung durch Skoliose?

Beitrag von mick »

Hallo Ursel!

Ich habe kürzlich von einer gehört, die mit Skoliose als Lehrerin verbeamtet wurde. Das hatte der Arzt wohl auch gar nicht als problematisch angesehen. Den Schweregrad weiß ich nicht genau (wenn ich der Laieneinschätzung einer Freundin glauben darf, hat diejenige eine schwerere Skoliose als ich).

Ansonsten obliegt es wohl in der Tat der Einschätzung des Amtsarztes, das kann dann auch noch mal je nach Beruf unterschiedlich sein. Ich habe mal Dr. Verres danach gefragt und er erklärte sich bereit, wenn das bei mir einmal relevant würde, eine ärztliche Bescheinigung/Begutachtung auszustellen, die man dem Amtsarzt mitbringen kann. Das habe er wohl schon mal bei jemandem gemacht.

Mit dem Behindertenausweis ist das so eine Sache. Wenn du einen GdB über 50 hast, darf bei der Verbeamtung die Skoliose keine Rolle mehr spielen, bzw. ab einem GdB ab 30 kannst du dich mit dem gleichen Ergebnis gleichstellen lassen. Ein Freund von mir hat es mit der Verbeamtung erst ohne versucht (da ging es aber nicht um Skoliose, sondern Diabetes), sich dann mit seinem GdB von 40 gleichstellen lassen und dann hat es sofort ganz unproblematisch geklappt.
Allerdings hängt es da ja auch wieder maßgeblich vom Bearbeiter ab, was für einen GdB man bekommt - und ich persönlich habe da Bedenken, falls ich keinen von 30 kriegen würde, sondern z.B. "nur" 20, schlechter dazustehen bei der Verbeamtung als ganz ohne GdB. Keine Ahnung, ob das bei dir auch eine realistische Möglichkeit wäre.

Ich habe außerdem gehört (das aber selber noch nicht weiter nachgeprüft/verfolgt), dass sich der Maßstab der amtsärztlichen Untersuchung geändert hat. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (?) - im fraglichen Fall ging es wohl um Multiple Sklerose - ist für eine Verbeamtung jetzt wohl "nur" noch entscheidend, dass es nicht aussichtslos (oder nicht unwahrscheinlich?) ist, dass jemand bis zum regulären Ende der Dienstzeit arbeitsfähig ist. Früher musste das Risiko vorzeitiger Dienstunfähigkeit mit großer Wahrscheinlichkeit auszuschließen sein. Ganz genau kann ich das hier gerade leider nicht wiedergeben, aber die Anforderungen sind entschärft worden.
Shulk hat geschrieben:Kann mir jemand erklären, warum eine Skoliose eine Verbeamtung verhindern soll? Ich meine es gibt doch sowas wie das allgemeine Gleichstellungsgesetz und jemand mit Skoliose arbeitet ja nicht schlechter als jemand ohne und i.d.R. scheidet man auch nicht früher aus dem Dienst aus und je nach Tätigkeit sind nicht einmal Einschränkungen vorhanden.
Der Punkt ist "i.d.R." - wenn der Amtsarzt der Ansicht ist, dass man wahrscheinlich früher aus dem Dienst ausscheidet, gibt er eine entsprechende Beurteilung ab; das ist bei der Verbeamtung bislang nach Ansicht der Rechtsprechung auch in Ordnung, weil sich hier der Schutz nach Allgmeinen Gleichbehandlungsgesetz bzw. Gleichbehandlung nach dem Grundgesetz und das Lebenszeitprinzip gegenüberstehen.
Rückenprobleme sind ein Hauptgrund vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit. Wenn man sich jetzt mal vor Augen führt, dass es sehr viele Orthopäden gibt, die bei Skoliose inkompetent sind und die Amtsärzte häufig noch nicht einmal Orthopäden sind oder vielleicht noch den Orthopäden um die Ecke zu Rate ziehen...
Dalia hat geschrieben:Hallo Shulk, ich finde es problematisch, hier von Diskriminierung zu sprechen. Menschen mit einem GdB von 100 im Behindertenausweis stehen im Leben vor zahlreichen Barrieren und sind beruflich sehr stark benachteiligt, deswegen unterliegen sie einem besonderen gesetzlichen Schutz, was ich legitim finde.
Ich sehe das zwar grundsätzlich genauso - nicht zuletzt auch deshalb würde ich mich scheuen, einen GdB zu beantragen (es gibt einfach Menschen, die deutlich mehr Einschränkungen haben als ich). Trotzdem finde ich, dass es eine Diskriminierung ist, wenn jemand mit seiner Skoliose so gut zurecht kommt, dass keine Einschränkungen beruflich zu erwarten sind und derjenige allein wegen dieser Diagnose nicht eingestellt oder nicht verbeamtet wird. Und der Umstand, dass die Skoliose nicht berücksichtigt würde bei einer Einstellung/Verbeamtung, wenn sie stärker wäre (und die Person daher einen Behindertenausweis hätte), ist schon irgendwie absurd.

Viele Grüße,
mick
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Re: Keine Verbeamtung durch Skoliose?

Beitrag von Dalia »

mick hat geschrieben:Trotzdem finde ich, dass es eine Diskriminierung ist, wenn jemand mit seiner Skoliose so gut zurecht kommt, dass keine Einschränkungen beruflich zu erwarten sind und derjenige allein wegen dieser Diagnose nicht eingestellt oder nicht verbeamtet wird.
Sehe ich auch so, aber so in der Formulierung von Shulk fand ich es abwertend gegenüber Menschen mit stärkerer Skoliose.
Und der Umstand, dass die Skoliose nicht berücksichtigt würde bei einer Einstellung/Verbeamtung, wenn sie stärker wäre (und die Person daher einen Behindertenausweis hätte), ist schon irgendwie absurd.
So absurd ist das nicht, da Menschen mit schwereren Behinderung sehr vielen Nachteilen ausgesetzt sind. Die Vorteile, die ihnen durch den Behindertenausweis zugestanden werden, sind ein Tropfen auf dem heißen Stein. Ich erlebe das am eigenen Leib.

Aber ich möchte nicht vom Thema weglenken und sage danke für deine weiteren Hinweise bzgl. der Verbeamtung. Die Ausstellung eines Attestes, dass durch die Skoliose keine beruflichen Nachteile zu erwarten sind, finde ich eine sehr gute Idee. Nicht jeder möchte sich - verständlicherweise - einen Behindertenausweis ausstellen lassen und auch der ist kein Garant für eine Verbeamtung.
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Re: Keine Verbeamtung durch Skoliose?

Beitrag von Dolphingirl94 »

Ich kann zwar nichts Qualifiziertes zu diesem Thema beitragen, aber ich möchte mich sehr bei mick für ihren Beitrag bedanken. Da ich ja auf Lehramt studiere, strebe ich indirekt auch eine Verbeamtung an, wobei ich mir da wegen der Skoliose nie große Hoffnungen gemacht habe. Wenn es in einigen Jahren relevant wird, werde ich mich da aber auf jeden Fall hinter klemmen.

An der Uni herrscht bei uns übrigens der Tenor, dass Rückenleiden das Ausschlusskriterium schlechthin sind, wenn es um Verbeamtung bei Lehrern geht :/
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Re: Keine Verbeamtung durch Skoliose?

Beitrag von Shulk »

Dalia hat geschrieben:
mick hat geschrieben:Trotzdem finde ich, dass es eine Diskriminierung ist, wenn jemand mit seiner Skoliose so gut zurecht kommt, dass keine Einschränkungen beruflich zu erwarten sind und derjenige allein wegen dieser Diagnose nicht eingestellt oder nicht verbeamtet wird.
Sehe ich auch so, aber so in der Formulierung von Shulk fand ich es abwertend gegenüber Menschen mit stärkerer Skoliose.
Ui, so war das aber nicht gemeint. Ich wollte eher den Umstand anprangern, dass man als, ich sag mal leicht behinderter (Das klingt jetzt auch schon wieder blöd.) mehr benachteiligt wird als wenn man gar nicht oder gleich schwer behindert ist. Grundsätzlich ist es richtig, dass man schwer behinderten gewisse Vorteile einräumt, damit sie bessere Chancen und Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben (Ich profitiere übrigens auch davon wegen meiner Augen), aber speziell beim Thema Skoliose verstehe ich nicht, warum das per se eine Verbeamtung verhindern soll. Wenn es nur darum geht, dass eben das erhöhte Risiko besteht, dass man dem Staat irgendwann zur Last fallen könnte dann dürften schwer Behinderte bei denen vielleicht sogar mit einer Verschlimmerung zu rechnen ist zwar bevorzugt eingestellt, aber konsequenterweise nicht verbeamtet werden. Das man sozusagen als "Mittelbehinderter" ( :juggle: ) die A-Karte zieht ist nach meinem rechtsempfinden diskriminierend, weil man zwar alle Nachteile, aber nicht die Vorteile abbekommt.

Naja, ich hoffe ich konnte das rüberbringen was ich sagen wollte. Ist irgendwie schwer bei dem Thema die richtigen Worte zu finden um nicht an zu ecken.
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