Skoliose 42 Grad Behindertenausweis ?

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conkrethippy111

Skoliose 42 Grad Behindertenausweis ?

Beitrag von conkrethippy111 »

Hallo liebe Leute,
meine Frage ist diese ;
Ich habe eine Torsionsskoliose mit 42 Grad und die Säule drückt dabei auf Lunge und Herz.
Schlechte Untersuchungsergebnisse (aktuell) im Bereich Kondition waren die Folge.
Habe ca. 30% schlechtere Lungen-Herzfunktion sagt mein Doc.
Da mich das A.Amt vor ca.20 Jahren aufgrund des Befundes der Skoliose auf den Beruf des Lageristen (ja,ja) Umgeschult hat und ich auch seitdem als solcher gearbeitet habe ist jetzt wohl endgültig Schluss damit , denn ich kann echt nicht mehr.
Also, lange Rede kurzer Sinn...
Wie hoch könnte mein Behinderungsgrad ausfallen und ist es sinnvoll einen Antrag zu stellen oder stehe ich dabei finanziell noch besch.... da als jetzt ?
Über Anregungen , Gedanken und eigene Erfahrungen von euch wäre ich sehr dankbar !
Andre'
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chilli-pepper
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Beitrag von chilli-pepper »

Hallo Andre`
ich hab nach meiner Reha im November auch einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt und mir wurden bei meinen Krümmungswerten von BWS 55° und LWS 47° eine Behinderung von 30% zugebilligt. Leider hab ich auch keine Ahnung ob das nun ausreichend ist oder ob noch mehr zu holen ist,da ich auf diesem Gebiet keine Vergleichsmöglichkeit und somit keine Ahnung habe... Vielleicht können uns andere ja weiterhelfen?

Liebe Grüsse chilli-pepper
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chilli-pepper
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Beitrag von chilli-pepper »

Hallo an Alle,die damit Erfahrung haben...

Habe, wie schon geschrieben vom Versorgungsamt 30 % Grad der Behinderung anerkannt bekommen-
mein Arzt ist aber der Meinung,dass das für meine Gradzahlen und Beschwerden zu wenig ist.
Ich möchte nun einen Widerspruch einlegen,würde aber gerne auf eure Erfahrung zurückgreifen...
Hoffe sehr, dass mir jemand von euch helfen kann :)

Ganz liebe Grüsse chilli-pepper
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Räkelkönigin
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Beitrag von Räkelkönigin »

Die Gradzahl und die Stärke der Beschwerden erhöhen den Grad der Behinderung nicht!
Es gibt nur eine Unterscheidung in den Prozenten zwischen einer operierten/versteiften Skoliose und einer unoperierten.

Nach einer OP gibt es höhere Prozente. Ansonsten gelten da pauschale Prozentwerte, egal wie stark die Beschwerden oder die Skoliose ist.
Ist leider so :/
Mehr Prozente gibt es wenn weitere Krankheiten hinzu kommen. Z.B . wenn einem ein Organ entfernt wurde etc.

Die Prozentzahl im Ausweis alleine entscheidet eh nicht über deine ARbeits-und Leistungsfähigkeit!!!!

Du kannst auch mit den 30% ggf. nicht mehr in der Lage sein den erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben.
Das wird anhand von Reha-berichten und aktuellen ärztlichen Gutachten entschieden.
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chilli-pepper
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Beitrag von chilli-pepper »

Hallo Räkelkönigin,

danke für die Antwort. Es geht mir nicht darum,einen Ausweis zu haben, sondern lediglich um das Prinzip.
Warum soll man was verschenken?
Hätte ja durchaus sein können ,dass mehr Prozente rausspringen-
aber woher soll man das wissen, wenn man keine Ahnung hat.
Woher hast du denn diese Infos?

Danke nochmal , Gruss chilli-pepper
Isabella1989

Beitrag von Isabella1989 »

Tag ihr!
Ich habe seit meinem 5. Lebensjahr Skoliose und wurde leider falsch behandelt und hab inzwischen eine Krümung (oben) vün 80° und unten gerade ma 70°, und dann noch ca 15° verdrehung... sehr auffallen tut es nicht, aber inzwischen fallen mir einige bewegungen schwer (bin jetzt 17). Seit bald 2 Jahren, hab ich meine 10. klasse beendet und find keine wirkliche ausbildung, weil ich angst hab, das ich meinen rücken noch mehr schädige (habe etliche praktikas gehabt und da ist es schlimmer geworden, weil ich die berufe nicht machen darf)
ist das jetzt ein grund, einen "behindertenausweiß" zu holen? ansonsten krieg ich vom arbeitsamt wieder praktikas zugeschrieben, die ich einfach nicht hinkrieg...
wenn ja wie mach ich das?
(also ähnliches problem, wie unser 1. post)

PS: Ich hab keine op, weil ich einfach zu große angst hab, mir wurde als kleines kind zu große angst gemacht. ansonsten hab ich keine großen probleme... außer ich MUSS ganzen tag stehen oder sitzen... und darf nicht entspannen...

PSS: wäre nett, wenn mir welche unter zeldalugia@yahoo.de antworten könnten
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Silas
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Beitrag von Silas »

Räkelkönigin hat geschrieben:Die Gradzahl und die Stärke der Beschwerden erhöhen den Grad der Behinderung nicht!
Es gibt nur eine Unterscheidung in den Prozenten zwischen einer operierten/versteiften Skoliose und einer unoperierten.

Nach einer OP gibt es höhere Prozente. Ansonsten gelten da pauschale Prozentwerte, egal wie stark die Beschwerden oder die Skoliose ist.
Ist leider so :/
Sorry, aber das ist totaler Blödsinn, das Gegenteil ist der Fall.

Jemand, der eine Skoliose hat, aber keinerlei Beschwerden, hat nur mit einem sehr geringen GdB zu rechnen, hingegen kann man bei Problemen wie Schmerzen, Einschränkung der Vitalfunktion, Psyche, Verschleißerscheinungen an weiteren Gelenken, etc. einen sehr hohen GdB bekommen.

Man sollte sich den Sinn und Zweck eines Behindertenausweises vor Augen halten, es geht um Nachteilsausgleich gegenüber dem "Standardmensch".

Nur wer Beeinträchtigungen und Einschränkungen durch die Skoli hat, hat auch Anpruch darauf.


Womit Du Recht hast ist, dass GdB und Arbeitsfähigkeit nur indirekt miteinander zusammenhängen. Die Gutachter, die über Arbeitsfähigkeit, Umschulung, etc. entscheiden ziehen diesen aber durchaus bei der Bewertung mit heran.

Es wäre sicherlich empfehlenswert, bei der Rentenversicherung ein Beratungsgespräch zu führen, i. d. R. sind deren Mitarbeiter sehr hilfsbereit.
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(Stephen Hawking)
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Beitrag von mohnblume.muenchen »

Hi! In Bad Salzungen hat uns die Sozial-Dame gesagt, dass es nur eine exakte Definition gibt (im Gesetzestext oder wo auch immer das steht), nämlich dass eine Skoliose über 70° einen bestimmten Prozentsatz - ich glaube 50% - bekommt / zusteht.
Und wer ein Korsett dauerhaft (was auch immer das heißt) tragen muss, kriegt 50%. Ich denke "dauerhaft" heißt, wenn die Progression/Verschlechterung ansonsten zu stark wäre.

Naja, keine Ahnung, wenn wer mehr weiß, AUCH BEZÜGLICH KYPHOSEN, bitte posten!! Ich will nämlich auch nen Behindertenausweis beantragen.

Ein Bekannter hat mit fixierter Kyphose (über 90°), psychischen Problemen und Allergien (und gelegentlichen Herzrhythmusstörungen als Stresssymptom) 50% bekommen. Die Summe machts wahrscheinlich.
...und wenn wir keine Luft mehr kriegen, wenn die Wellen uns besiegen, weiß ich doch: wir hab´n die Perlen uns verdient. ("Perlentaucher" / Rosenstolz)
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eric
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Vorab schon einige andere Korsetts
-zur Schmerzreduktion
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Beitrag von eric »

Silas hat vollkommend Recht!
Noch hilfreicher wäre jedoch ein Beratungsgespräch beim zuständigen Integrationsamt!
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Beitrag von mohnblume.muenchen »

Hallo, schaut mal da nach:
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/ ... b=true.pdf

Ich hoffe, dass man das PDF-Dokument über diesen Link bekommt. Ansonsten schickt mir eine PN, dann maile ich´s euch.

Da sind Anhaltspunkte für Grade der Behinderung aufgelistet.
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Beitrag von mohnblume.muenchen »

Genau!! Bitte in den Link schauen, da steht auch unter Abschnitt 26.18, Seite 116 das mit der Skoliose und Korsett!!!!!!!!!!!!!!!!
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Räkelkönigin
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Beitrag von Räkelkönigin »

Jemand, der eine Skoliose hat, aber keinerlei Beschwerden, hat nur mit einem sehr geringen GdB zu rechnen, hingegen kann man bei Problemen wie Schmerzen, Einschränkung der Vitalfunktion, Psyche, Verschleißerscheinungen an weiteren Gelenken, etc. einen sehr hohen GdB bekommen
.

Das stimmt.
Es muss aber jede einzelne Beschwerde auch als "Erkrankung " definiert sein. Also: die Gelenksbeschwerden müssen in einem Befund/Gutachten als "Arthrose " o.ä.befundet sein,d. Atembeschwerden müssen als ein Krankheitsbild definiert sein; die Erkrankung der Psyche muss einen Namen bekommen usw.Die befundetern erkrankungen werden dann jeweils einzeln mit Prozenten bewertet.

Dabei werden aber nicht alle Prozente addiert, denn sonst hätte man ruck zuck einen GdB von 100 %. Es wird die Gesamtheit der Beschwerden zusammengenommen aber nicht komplett adiert.

Einen Schwerbehinderten -Ausweis bekommt man ab 50 % GdB. Darunter gibt es eine "Gleichstellung". D.H, man hat z.B. 40% Gdb anerkannt bekommen und hat damit z.B. entsprechende STeuervorteile. Aber halt keinen Schwerbehindertenausweis.
Ärgerlicherweise erhält man vieleVergünstigungen, wie z.B. einen günsteigeren Eintrittspreis ins Schwimmbad, erst mit dem Ausweis.... :<
Lady S
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Beitrag von Lady S »

Bei unter 50% gibt es einen Steuervorteil (Freibetrag).
Aber Vorsicht: "Gleichstellung" - zu beantragen beim Arbeitsamt - gibt es nur, wenn man nachweislich WEGEN der Behinderung seinen Arbeitsplatz nicht behalten bzw. keinen neuen finden kann.

Bei ca. 50° in BWS und LWS habe ich 30% zugestanden bekommen und das auch erst nach Widerspruch.
Wenn man den Antrag stellt, übrigens unbedingt auch an andere chronische Erkrankungen denken, die dazuaddiert werden könnten (z.B. Allergien, Migräne,...)
Grüsse, Lady S
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Arbeitsunfähigkeit

Beitrag von samtengel81 »

Eine GdB bzw. ein Schwerbehindertenausweis bringt nicht automatisch eine Beruf- bzw. Arbeitsunfähigkeit. Die Deutsche Rentenanstalt früher BfA oder LVA entscheidet darüber, wenn man einen Antrag stellt. Ob eine Skoliose allerdings das begründen kann, kann ich leider nicht sagen. Ich habe seit Geburt an eien GdB (Grad der Behinderung) von 100 % allerdings, nicht wegen einer Skoliose, obwohl ich eine von über 130 grad habe.

Wollte auch mal sagen, dass ein Schwerbehindertenausweis auch Nachteile bringt, wenn man einen hat muss man das beim Arbeitgeber angeben und da kann man dann auch pech haben, dass man diese Arbeit nicht bekommt.
Danni-Maus
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