Hallo zusammen,würde gerne Erfahrungen von Leidensgenossen hören im Bezug auf Erwerbsminderungsrente im Falle von Skoliose.
Ich bin 53 Jahre alt ,habe eine Verkrümmung von 56°.Habe seid 1981 GdB von 60 %. War schon mehrmals in Reha u.a. auch schon 2x in Bad Salzungen.Bin jetzt seid einiger Zeit nicht mehr Arbeitsfähig , Aufgrund keinerlei Belastbarkeit.
Wäre toll wenn mir jemand sagen könnte,wie man vorzugehen hat um in Vorruhestand gehen zu können bzw. wie lange sowas dauern kann. usw.
Erwerbsminderungsrente
Rente
Hallo Wolmal!
In jeder Gemeinde gibt es eine Beratungsstelle für Rentenangelegenheiten. Dort solltest Du Dich zuerst kundig machen.
Diejenige Stelle, über die Du Deinen Grad der Behinderung bescheinigt bekommen hast, die kann Dir auch Auskunft und Beratung geben. (Bei mir ist das das "Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie", in anderen Bundesländern heißt das sicher anders.)
Der für Dich zuständige Rententräger, an den Du bisher als Arbeitnehmer Deine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hast (z.B. die BfA, LvA), hat in jeder Kreisstadt eine Beratungsstelle, die Dir Auskunft geben kann.
Welche Chancen Du hast, als Skoliotiker ohne Abschlag vorzeitig in Rente gehen zu können, kannst Du Dir auch ausrechnen, wenn Du Dir folgendes Buch besorgst: "Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen", Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, Band 103, neueste Ausgabe (also 2006), Absatz "Erwerbsunfähigkeitsrente" und Anhang "GdB / MdE-Tabelle" - Das Buch bekommst Du bei den Geschäftsstellen der großen Sozialverbände wie Vdk, SoVD, AWO, Caritas, Diakonie ..., beim Sozialamt und / oder Gesundheitsamt.
Für weitere Fragen stehe ich Dir gern zur Verfügung.
Gruß, Peter.
In jeder Gemeinde gibt es eine Beratungsstelle für Rentenangelegenheiten. Dort solltest Du Dich zuerst kundig machen.
Diejenige Stelle, über die Du Deinen Grad der Behinderung bescheinigt bekommen hast, die kann Dir auch Auskunft und Beratung geben. (Bei mir ist das das "Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie", in anderen Bundesländern heißt das sicher anders.)
Der für Dich zuständige Rententräger, an den Du bisher als Arbeitnehmer Deine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hast (z.B. die BfA, LvA), hat in jeder Kreisstadt eine Beratungsstelle, die Dir Auskunft geben kann.
Welche Chancen Du hast, als Skoliotiker ohne Abschlag vorzeitig in Rente gehen zu können, kannst Du Dir auch ausrechnen, wenn Du Dir folgendes Buch besorgst: "Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen", Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, Band 103, neueste Ausgabe (also 2006), Absatz "Erwerbsunfähigkeitsrente" und Anhang "GdB / MdE-Tabelle" - Das Buch bekommst Du bei den Geschäftsstellen der großen Sozialverbände wie Vdk, SoVD, AWO, Caritas, Diakonie ..., beim Sozialamt und / oder Gesundheitsamt.
Für weitere Fragen stehe ich Dir gern zur Verfügung.
Gruß, Peter.
Hallo Wolmal,
der VdK hilft auch beim Beantragen der Rente und hat auch eine Rechtsberatung falls es nicht glatt durchgeht. Leider ist der Mitgliedsbeitrag soweit ich weiss nicht ganz billig.
Gruß
Ramses
der VdK hilft auch beim Beantragen der Rente und hat auch eine Rechtsberatung falls es nicht glatt durchgeht. Leider ist der Mitgliedsbeitrag soweit ich weiss nicht ganz billig.
Gruß
Ramses
Lust auf Chat?
Ab 21 Uhr [url=http://server4.webkicks.de/bracechat/index.cgi]Hier[/url]
Keine Angst, wir beißen nicht, alle Forenmitglieder sind willkommen!
Ab 21 Uhr [url=http://server4.webkicks.de/bracechat/index.cgi]Hier[/url]
Keine Angst, wir beißen nicht, alle Forenmitglieder sind willkommen!
-
Börnybärchen81
- Newbie

- Beiträge: 2
- Registriert: Mi, 13.12.2006 - 08:04
- Wohnort: Landkreis Kitzingen
Hallo,Ramses hat geschrieben:Hallo Wolmal,
der VdK hilft auch beim Beantragen der Rente und hat auch eine Rechtsberatung falls es nicht glatt durchgeht. Leider ist der Mitgliedsbeitrag soweit ich weiss nicht ganz billig.
Gruß
Ramses
hierzu wollte ich aber erwähnen, dass der VdK (auch wenn die Mitgliedsbeiträge in der Tat nicht billig sind) sowohl rechtlich als auch (und das ist ganz wichtig) menschlich wirklich was auf dem Kasten hat.
Der VdK hat im Falle eines Falles (Widerspruch, Ablehnung usw.) heutzutage ganz andere Möglichkeiten. Man muss sich halt selber nicht mehr um die wichtigen Sachen, wie z.B. Rechtsbehelfsfristen, Zuständigkeiten usw. auseinandersetzen. Und das ist doch eine echte Erleichterung.
Auch wissen "die" vom VdK auch i.d.R. sehr gut über die rechtlichen Möglichkeiten bescheid und ziehen das Verfahren mit dir gemeinsam von Anfang bis zum Ende durch, bis DEIN RECHT durchgesetzt wurde.
Natürlich kann der VdK auch nicht zaubern, aber er ist oft die günstigste und wirkungsvollste Möglichkeit um genau in solchen Verfahren zu bestehen.
Schönen Gruß
[size=100][color=red][b]"Welch triste Epoche, in der es leichter ist, ein Atom zu zertrümmern, als ein Vorurteil."[/b][/color][/size]
[i](Albert Einstein)[/i]
[i](Albert Einstein)[/i]


