Hallo Martin,
aus Deinem Vorstellungs Thread wichtige INFO's:
trotzdem gelegentlich in Leonberg beim Arzt zur Behandlung...
Ich habe eine Kyphoskoliose von 63°, lumbal 19° und 23°.
2020 habe ich meine erste Reha in Bad Sobernheim gemacht, eine schöne Zeit...
Dr. von Richthofen hat das unterstützt? Bei einer BWS Kyphose > 60° gilt grundsätzlich auch ein besonderer Behandlungsbedarf.
Korsett habe ich nicht. Ich habe mich mit Schroth bessern können, das Röntgenbild im Jahr 2021 ergab eine Besserung auf 56°......
Also eine Verbesserung, die von der Gradzahl her jetzt eigentlich nicht mehr zum besonderen Behandlungsbedarf gehört.
In Leonberg unterstützt man vorrangig eher die 4 Jahres Regel, wenns um die Genehmigung über die Rentenversicherung geht.
4 Jahre Abstand ist auch die gesetzliche Regel. Aufgrund Deiner Verbesserung der Gradzahl kann man zunächst auch nicht von chronisch krank bzw. einem besonderen Fall reden, was einen Abstand von nur 2 Jahren rechtfertigen könnte.
Insofern ist es ganz wichtig zu wissen, was in der ärztlichen Begründung für die erste REHA und jetzt für die 2. REHA steht. Und welche Besonderheiten es bei Dir evtl. gibt, die Du noch nicht erwähnt hast.
Das habe ich mit einem 1-seitigen Schreiben und Atttesten/Stellungnahmen meiner Ärzte widerlegen können.
Welche Ärzte haben denn da mitgewirkt?
Gruß
Klaus