Grad der Behinderung

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
Sozi
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Grad der Behinderung

Beitrag von Sozi »

Guten Morgen,

ich habe mal eine Frage zum Grad der Behinderung.
Viele meiner Patienten fragen nach welchen Grad der Behinderung man mit Skoliose erreichen kann.
Welche Grade habt ihr denn so? Wieviele haben mit Skoliose eine Schwerbehinderung erreicht?
Was mich noch interessieren würde wie lange hat es gedauert bis der Antrag bearbeitet war, denn leider ist das je nach Bundesland und Region immer noch sehr unterschiedlich. Oder wie oft musste in Widerspruch gegangen werden um den Grad zu erhalten?

Mir würden diese Informationen sehr viel helfen denn ich habe immer wieder Skoliose-Patienten die noch nie einen Antrag gestellt haben und da sehr vorsichtig sind.

Schon mal vielen Dank für Infos

Liebe Grüße Sozi
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rejoy
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Re: Grad der Behinderung

Beitrag von rejoy »

Hallo Sozi,

finde ich super, dass du dich hier im Forum einbringen willst. Finde das ist eine super Ergänzung.

Also ich persönlich habe einen GdB von 50% unbefristet, allerdings nicht nur wegen der (in meinem Fall) Hyperkyphose sondern wegen einer systemischen Grunderkrankung.

Trotzdem würde ich gerne was zu deiner Anfrage beitragen. Vieles davon weisst du vielleicht schon, aber andere hier im Forum die sich möglicherweise für das Thema interessieren nicht und daher schreib ich ein paar grundsätzliche Sachen.

Zunächst mal ist es ja so, dass der GdB nicht anhand von Diagnosen sondern anhand von Einschränkungen errechnet wird, der sich aufgrund der Diagnosen ergibt. Diese Einschränkungen sind bei jedem Menschen unterschiedlich. Für die Entscheidungsfindung stehen dem Amt bzw. den Gutachtern die sogenannten "Anhaltspunkte" zur Verfügung, eine Auflistung verschiedener Erkrankungen bzw. Schäden und wieviel GdB dafür etwa zu berechnen sind. Bei Wirbelsäulenschäden sieht das dann so aus:

[Wirbelsäulenschäden
Der GdB/MdE-Grad bei angeborenen und erworbenen Wirbelsäulenschäden (einschl. Bandscheibenschäden, Scheuermann-Krankheit, Spondylolisthesis, Spinalkanalstenose und sog. Postdiskotomiesyndrom) ergibt sich primär aus dem Ausmaß der Bewegungseinschränkung, der Wirbelsäulenverformung und -instabilität sowie aus der Anzahl der betroffenen Wirbelsäulenabschnitte.

Der Begriff Instabilität beinhaltet die abnorme Beweglichkeit zweier Wirbel gegeneinander unter physiologischer Belastung und die daraus resultierenden Weichteilveränderungen und Schmerzen. Sogenannte Wirbelsäulensyndrome (wie Schulter-Arm-Syndrom, Lumbalsyndrom, Ischialgie, sowie andere Nerven- und Muskelreizerscheinungen) können bei Instabilität und bei Einengungen des Spinalkanals oder der Zwischenwirbellöcher auftreten.

Für die Bewertung von chronisch-rezidivierenden Bandscheibensyndromen sind aussagekräftige anamnestische Daten und klinische Untersuchungsbefunde über einen ausreichend langen Zeitraum von besonderer Bedeutung. Im beschwerdefreien Intervall können die objektiven Untersuchungsbefunde nur gering ausgeprägt sein.

Wirbelsäulenschäden

ohne Bewegungseinschränkung oder Instabilität
0

mit geringen funktionellen Auswirkungen (Verformung, rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität geringen Grades, seltene und kurzdauernd auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome)
10

mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität mittleren Grades, häufig rezidivierende und Tage andauernde Wirbelsäulensyndrome) 20
mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome) 30
mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten 30 - 40
mit besonders schweren Auswirkungen (z.B. Versteifung großer Teile der Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst [z.B. Milwaukee-Korsett]; schwere Skoliose [ab ca. 70° nach Cobb]) 50 - 70
bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit 80 - 100


Für die Anerkennung eines möglichst hohen GdB ist also entscheidend, welche Einschränkungen derjenige davon hat. In meiner letzten Reha wurde mir geraten einen GdB zu beantragen (damals hatte ich noch keinen) und ich sollte damals einfach nur die Diagnosen auflisten. Ohne jemanden anschwärzen zu wollen bin ich froh, dass ich das nicht gemacht habe. Ich habe eher ganz detailliert beschrieben, welche Auswirkungen meine Erkrankung hat und was ich dadurch alles nicht mehr kann. Diese Erklärung füllte etwa eine Seite (weil meine Grunderkrankung etwas komplexer ist). Dabei ist es auch gut, die entstehende psychische Belastung zu erläutern, das macht mehr aus, als man denkt.

Diese detaillierte Erklärung habe ich auch dem Arzt gegeben, denn ich als Behandler angegeben habe ( man muss ja alle angeben, bei denen man in den letzten 2 Jahren war, aber man muss auch einen als Hauptperson nennen). Dadurch, dass er diese Erklärung auch hatte, hatte er es leichter, seinen Teil dazu beizutragen.

ca. 2 Wochen nach dem ich den Antrag abgeschickt hatte, bekam ich die Bestätigung, dass der Antrag eingegangen ist und jetzt bearbeitet wird. Ohne zum Gutachter zu müssen, erhielt ich 3 Monate später den Bescheid von 50% und den entsprechenden Ausweiß.

Ich denke, dass es sich bei Skoliose wirklich erst ab einer gewissen Gradzahl lohnt, ab wann genau weiss ich aber nicht. Dann kommt es aber wirklich darauf an, nicht nur Diagnosen aufzulisten, sondern dadurch entstehende Einschränkungen und die psychische Belastung mit zu erwähnen.

LG Rejoy
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Re: Grad der Behinderung

Beitrag von chicca »

Hallo Rejoy,
was hat man denn von einer Anerkennung des Behindertengrads ? Ich weiß von meinem Sohn (Diabetiker Typ 1), daß sich erst ab 60% was ändert, sprich Vergünstigungen oder steuerl.Vergütungen.
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Re: Grad der Behinderung

Beitrag von Lady S »

Ich habe bei 55° Cobb einen Grad der Behinderung von 30 bekommen, aber erst nach Widerspruch.
Den Antrag habe ich schon 2003 gestellt (in Baden-Württemberg). Der erste Bescheid kam relativ schnell, vielleicht nach einem Monat, und war nur über 20°.
Nach dem Widerspruch dauerte es ziemlich lang; das mag aber damit zusammenhängen, dass das angeforserte Attest vom Arzt ewig nicht kam.

@chicca: ab 30° gibt es den steuerlichen Freibetrag und man kann ggf. über das Arbeitsamt einen Antrag auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten stellen. Das gilt dann aber nur hinsichtlich verbessertem Kündigungsschutz!

Grüsse, Lady S
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Re: Grad der Behinderung

Beitrag von rejoy »

was hat man denn von einer Anerkennung des Behindertengrads ?
schau mal hier: http://www.betanet.de/download/tab3-gdb ... ausgl4.pdf

Also ich würde sagen unter 30% hat man nichts davon. Ab 30% kann es helfen, weil man sich beim Arbeitsamt gleichstellen lassen kann und so wenigstens im Arbeitsmarkt gute Nachteilsausgleiche hat. Richtig spannend wirds ab 50%, darum ist diese Hürde auch nicht leicht zu nehmen, bin sehr froh, dass das bei mir auf Anhieb geklappt hat.

Es ist aber auch gut, wenn man früh damit anfängt, weil es leichter ist von einem niedrigen GdB über einen Verschlechterungsantrag auf einen höheren zu kommen, als direkt von 0 auf einen hohen einzusteigen (auch wenns bei mir geklappt hat).
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Re: Grad der Behinderung

Beitrag von minimine »

Hallo Sozi,

ich habe mit ca. 50° Skoliose und Korsett einen GdB von 30 bekommen. Von der Zeitdauer war es ähnlich wie bei Rejoy. Allerdings habe ich tatsächlich nur die Diagnose angegeben, sowie die Reha-Abschlussberichte und Arztberichte beigefügt. Ansonsten habe ich einfach an die Ärzte verwiesen.
ab 30° gibt es den steuerlichen Freibetrag
Das reicht nicht alleine für den erhöhten Freibetrag. Im Bescheid muss noch der Zusatz stehen, dass eine dauerhafte Einschränkung der Beweglichkeit vorhanden ist (bei mir steht das so drin). Siehe hier:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegwei ... te.html#A1
was hat man denn von einer Anerkennung des Behindertengrads ? Ich weiß von meinem Sohn (Diabetiker Typ 1), daß sich erst ab 60% was ändert, sprich Vergünstigungen oder steuerl.Vergütungen.
Wie oben erwähnt, gibt es steuerliche Vergünstigungen bereits ab einem GdB von 25 mit entsprechendem Zusatz. Vergünstigungen gibt es meistens bereits ab dem Zeitpunkt, ab dem man als schwerbehindert gilt, also ab einem GdB von 50. Das ist aber abhängig von der Institution, die die Vergünstigung anbietet (Schwimmbäder, Zoo, Museum...).

Was noch nicht genannt wurde, ist der Vorteil, den man im Studium haben kann. Es ist zwar abhängig von der Hochschule, aber bei den meisten Hochschulen muss man ab einem GdB von 30 keine Studiengebühren zahlen.

Ich würde es jedem empfehlen, ein Versuch schadet nicht. Und Nachteile hat man auch nicht wirklich, weil man den GdB ja nicht unbedingt angeben muss.
LG
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Re: Grad der Behinderung

Beitrag von rejoy »

Was noch nicht genannt wurde, ist der Vorteil, den man im Studium haben kann. Es ist zwar abhängig von der Hochschule, aber bei den meisten Hochschulen muss man ab einem GdB von 30 keine Studiengebühren zahlen.
Für die Info könnte ich dich :bussi: :knuddel: :lol: , das wusste ich noch gar nicht. Das ist ja genial. So kann ich mir vielleicht doch noch ein Studium leisten. :yeah:
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Re: Grad der Behinderung

Beitrag von minimine »

Hallo rejoy,

gerne doch, es ist schön Jemanden glücklich machen zu können. :D

An den Hochschulen gibt es auch Behindertenbeauftragte, an diesen kannst du dich auch wenden, wenn du noch Fragen hast. Bei mir hat sich das damals sehr gelohnt, da ich zum Zeitpunkt der Studiengebühren-Einführung noch keinen GdB hatte. Der Behindertenbeauftragte meinte dann zu mir, ich soll ihm einfach ein Attest vom Arzt bringen, aus dem hervorgeht, wie hoch der GdB denn seiner Meinung nach wäre. Das hat dann gereicht.
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Re: Grad der Behinderung

Beitrag von chicca »

In dem Zusammenhang fällt mir noch ein:
Gibt es eine Erstattung für die Fahrten nach Stuttgart, oder auch Ausgaben bei Rahmouni (Korsetthemden, Creme, Zuzahlung,....)


Gibt es auch eine Hilfe von der Krankenkasse, so´ne Putzhilfe, oder so? Meine Mutter meinte nämlich, da könnte ich doch bestimmt was beantragen!!!???!!!
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Re: Grad der Behinderung

Beitrag von minimine »

Hallo chicca,
Gibt es eine Erstattung für die Fahrten nach Stuttgart, oder auch Ausgaben bei Rahmouni (Korsetthemden, Creme, Zuzahlung,....)
nicht direkt. Du kannst diese Kosten steuerlich geltend machen, als außergewöhnliche Belastungen. Allerdings geht das nur, wenn die Kosten 2% vom Jahresgehalt übersteigen. Ist aber unabhängig von einem Grad der Behinderung.
Gibt es auch eine Hilfe von der Krankenkasse, so´ne Putzhilfe, oder so? Meine Mutter meinte nämlich, da könnte ich doch bestimmt was beantragen!!!???!!!
Nein. Fände ich jetzt auch etwas sehr übertrieben.
Putzhilfe an sich gibts gar nicht von der Krankenkasse, was du vielleicht meinst ist eine Haushaltshilfe. Die kann man beantragen, wenn man selbst im Krankenhaus ist oder aufgrund einer Erkrankung den Haushalt nicht tätigen kann, aber ich glaube auch nur, solange man Kinder unter 12 Jahren hat.
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Re: Grad der Behinderung

Beitrag von chicca »

Danke minimine,
für die rasche Antwort, frage trotzdem morgen mal bei meiner Krankenkasse nach, ob es da irgendeine Möglichkeit gibt. Zumindest am Anfang jetzt.
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Silas
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Re: Grad der Behinderung

Beitrag von Silas »

@ Minimine:

An Deiner Stelle würde ich den GdB nochmal überprüfen lassen.
Als Korsettträgerin steht Dir eigentlich mindestens 50% zu.

Was die zumutbare Belastung angeht, so ist diese meines Wissens nach von den Familienverhältnissen und dem Einkommen abhängig. Als Kinderloser mittelmäßig Verdienender beträgt diese, so weit ich weiss 6% (ich habe Krankheitskosten schon mal steuerlich geltend und da wurden 6% des zu versteuernden Einkommens zugrunde gelegt).
Wenn dann Kinder hinzu kommen verringert sich das ganze auf bis zu nur noch 1%.
Außerdem ist das ganze einkommensabhängig, immer 1% Unterschied zwischen wenig, mittel und viel Verdienenden.
"Man kann nicht beweisen, dass Gott nicht existiert. Aber die Wissenschaft macht Gott überflüssig."
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Re: Grad der Behinderung

Beitrag von mick »

Silas hat geschrieben:Was die zumutbare Belastung angeht, so ist diese meines Wissens nach von den Familienverhältnissen und dem Einkommen abhängig. Als Kinderloser mittelmäßig Verdienender beträgt diese, so weit ich weiss 6% (ich habe Krankheitskosten schon mal steuerlich geltend und da wurden 6% des zu versteuernden Einkommens zugrunde gelegt).
Wenn dann Kinder hinzu kommen verringert sich das ganze auf bis zu nur noch 1%.
Außerdem ist das ganze einkommensabhängig, immer 1% Unterschied zwischen wenig, mittel und viel Verdienenden.
So ist es. Wer das für sich nachgucken will: In § 33 EStG steht, wieviel Prozent bei welcher Einkommensgrenze und wieviel Kindern jeweils gelten.

Die 2%, die Minimine angesprochen hat, gelten für eine Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen (bei chronischer Krankheit oder Behinderung, soweit ich weiß, 1%).

Viele Grüße,
Mick
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Re: Grad der Behinderung

Beitrag von Kaffeetrinker »

Silas hat geschrieben:@ Minimine:

An Deiner Stelle würde ich den GdB nochmal überprüfen lassen.
Als Korsettträgerin steht Dir eigentlich mindestens 50% zu.

Nur wenn es über die 3 Wirbelbereiche geht, steht auch so im "Katalog"........
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Silas
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Re: Grad der Behinderung

Beitrag von Silas »

Ich habe 70% bekommen, allerdings ist bei mir auch eine Gehbehinderung dabei.
Im Schreiben stand aber drin, dass ich 70% wegen der Wirbelsäulenverkrümmung und dem Korsett bekommen habe.
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Re: Grad der Behinderung

Beitrag von Sozi »

Hallo ihr Lieben,

vielen Dank für die vielen Antworten. Ich finde das echt spannend wie unterschiedlich das in jedem Bundesland doch ist.
Hier in Sachsen hatte ich schon eine Patientin die hat 1 Jahr auf die Entscheidung des GdB gewartet. Bei manchen ist das gar nicht angekommen und irgendwo im Bürokratiedschungel untergegangen und wieder andere hatten den bescheid schon nach wenigen Monaten.

Hier noch etwas was euch vielleicht interessiert.

Man kann ab GdB 50 eine haushaltshilfe steuerlich Absetzen. Aus betanet: Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer
Haushaltshilfe: 924 €
(§ 33a Abs. 3 EStG)

Für die Fahrten nach Stuttgart könnte das etwas sein allerdings braucht man da 70% und Merkzeichen G
Abzugsbetrag für Privatfahrten bei
Merkzeichen "G": bis zu 3.000 km x
0,30 € = 900 € (§ 33 EStG)

Ansonsten kann ich jedem nur empfehlen auch die Beschreibung der Einschränkungen zu machen. Ich persönlich handhabe das hier in der Klinik so das ich einen Termin nehme um den Antrag auszufüllen und einen zweiten um die Anlage zu erstellen. Dazwischen lasse ich meist wenn möglich eine Woche Abstand, da es immer besser ist darüber etwas nachzudenken. Vieles fällt den Patienten erst auf, wenn sie sich eine zeitlang beobachten.

Wer GdB 50 hat denke bitte auch an die 5 Tage Mehrurlaub die beantragt werden kann.

Und wer 30/40 hat bitte beim Arbeitsamt gleichstellen lassen. damit gibt es wenigstens den kündigungsschutz für Schwerbehinderte. Das heißt es kann nicht so leicht gekündigt werden, da erst das Integrationsamt als Zwischeninstanz gefragt werden muss. Die können dann mit Hilfsmitteln oder Leistungen reagieren um den Arbeitsplatz zu sichern.
Wer Probleme auf Arbeit hat und einen GdB nachweisen kann, kann sich dazu noch an den Integrationsfachdienst wenden. Die sind dazu da Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung im Arbeitsleben unterstützen. Natürlich hängt die Qualität immer davon ab wie engagiert diejenigen sind, aber ausprobieren schadet ja nichts.

So mehr fällt mir erstmal nicht ein.
Bei Fragen einfach her damit :-)

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende, da ich morgen Verlängertes Wochenende beginne und nach Hamburg fahre.

Liebe Grüße

Sozi
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Re: Grad der Behinderung

Beitrag von minimine »

Hallo Silas,
An Deiner Stelle würde ich den GdB nochmal überprüfen lassen.
Als Korsettträgerin steht Dir eigentlich mindestens 50% zu.
danke für den Tipp. Aber ich habe damals das Korsett angegeben und die Richtlinien sind da ja auch ganz klar. % sind bei einem GdB übrigens genauso falsch wie beim Cobb-Winkel :D
Als Kinderloser mittelmäßig Verdienender beträgt diese, so weit ich weiss 6% (ich habe Krankheitskosten schon mal steuerlich geltend und da wurden 6% des zu versteuernden Einkommens zugrunde gelegt).
Stimmt, war da irgendwie auf dem falschen Dampfer. Ich habe Krankheitskosten auch geltend gemacht, kam aber nicht annähernd an die Grenze. :D
Für die Fahrten nach Stuttgart könnte das etwas sein allerdings braucht man da 70% und Merkzeichen G
Abzugsbetrag für Privatfahrten bei
Merkzeichen "G": bis zu 3.000 km x
0,30 € = 900 € (§ 33 EStG)
Das habe ich aber anders verstanden. Behinderte mit einem GdB von 70 und dem Merkzeichen G oder Berhinderte mit einem GdB von 80 können eine Pauschale in Höhe von 900 Euro für Arztkosten anrechnen (also ohne Belege). Wenn man darunter liegt oder auch gar keinen GdB hat, dann kann man 0,30 € pro km oder öffentliche Verkehrsmittel geltend machen, muss dann aber Belege einreichen.
Und wer 30/40 hat bitte beim Arbeitsamt gleichstellen lassen.
Ich dachte das geht nur, wenn man aus gesundheitlichen!! Gründen keinen Job findet oder Gefahr besteht, einen Arbeitsplatz wegen der Behinderung zu verlieren?!
LG
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Re: Grad der Behinderung

Beitrag von Silas »

Bei der Gleichstellung geht es in erster Linie um den Kündigungsschutz.

Der Arbeitgeber muss ein sog. Sozialauswahl treffen. D.h. nicht Behinderte stehen vor den Behinderten auf der Aschussliste.

Dieser Kündigungsschutz gilt aber nur bei ordentlichen Kündigungen, bei außerordentlichen ("fristlosen") Kündigungen (Ausnahme betriebsbedingte Kündigungen) nützt einem der Kündigungsschutz gar nichts.
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Re: Grad der Behinderung

Beitrag von Sozi »

Hallöchen,

das stimmt bei "fristlosen" Kündigungen mit guter Begründung (und die stimmt dann ja meistens) nützt auch die Gleichstellung nicht. Ansonsten ist mal relativ gut geschützt bei der Sozialauswahl.

Ich hatte bis jetzt einige Patienten die mit der Gleichstellung gut gefahren sind. Aber auch welche die trotz Gleichstellung keine Chance hatte. Es kommt halt immer darauf an wie gut der Chef argumentieren kann auch gegenüber dem Integrationsamt. Bzw. wie gut er die Sozialauswahl begründen kann. Und wenn dann der Gleichgestellte der einzige ist der gekündigt werden kann, dann hat man leider Pech.

Aber trotzdem würde ich jedem raten sich versuchen gleichstellen zu lassen. da die meisten Patienten damit sehr gut gestellt sind.

Liebe Grüße

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Re: Grad der Behinderung

Beitrag von Ricky »

Ist es bei der Gleichstellung nicht auch so, dass der Arbeitgeber finanziellen Ausgleich bekommt, so, als ob der Angestellte GDB 50 hätte?
Alleine dafür würde es sich für den AG lohnen.
Aber man kann sich nur gleichstellen lassen, wenn man mindestens 18 Stunden die Woche arbeitet.
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