Hallo Heinzelmann,
versuche dir mal ein paar Antworten zu geben.
Nach meinen invertierten Papillom (gutartiger Tumor in der Nasennebenhöhle) chronische Nasennebenhöhlenentzündung und Trigeminusneuralgie. Habe gelesen das letzteres allein vor Jahren 80 GdB und 5 Jahre Rente waren, das aber nur zur Erklärung was das ist.
Das hört sich nicht wirklich gut an. Musste nachlesen was genau Trigeminusneuralgie ist. Zu deiner Frage zum GdB. Man kann nicht generalisieren, dass man für bestimmte Krankheiten einen bestimmten GdB bekommt. Dieser kann zudem nach erneuter Überprüfung hoch oder runtergestuft werden. Ob das immer so sinnvoll ist, ist die andere Frage.
Stand der Dinge Klage gegen die Ablehnung der EU Rente
so das dauert nun 2 Jahre, wenn der Richter die Klage zulässt, zu glauben das es dann 36 Monate Rentennachzahlung gibt

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lebe übrigens vom Erspartem und die Lebensgefährtin bezahlt die Krankenkasse
Sollte die Klage zugelassen werden und Erfolg haben bekommst du die Rente natürlich nachgezahlt.
Du schreibst das du momentan von deinem Ersparten lebst? Wieso hast du nicht andere Sozialleistungen beantragt? Würdest du diese jetzt beantragen würden sie nicht nachgezahlt, denn entscheidend ist der Tag der Antragstellung. Wie bzw. wovon hast du denn vor in Zukunft zu leben? Die Ersparnisse sind ja auch irgendwann aufgebraucht und waren bestimmt für andere Dinge bestimmt.
gut meine Neurologin ist Psychiaterin, aber eine schwere Depression ist nur eine Frage der Zeit, oder?
Depressionen haben nicht immer körperliche Ursachen. Sie können aber durchaus damit zusammenhängen. Da ja bei dir, sowohl gesundheitlich und auch finanziell, einiges ungeklärt ist, kann das natürlich durchaus irgendwann auftauchen. Dann solltest du dich in jedem fall deiner Ärztin anvertrauen.
Wichtig sind die Einschränkungen die man hat und diese muss man den Gutachter glaubhaft rüberbringen. Wenn der einen schlechten Tag hat und hinschreibt unglaubhaft (wohlgemerkt handschriftlich an den Rand das bekommt keiner als die Rentenversicherung zu lesen) sind alle Messen gesungen.
Natürlich ist die Aussage eines Gutachters ausschlaggebend. Aber wenn mehrere Ärzte dir bescheinigen, kann er nicht behaupten du seist nicht krank. Er muss ja eine Ablehnung auch begründen und kann nicht nur einfach "nicht glaubhaft" daneben schreiben. In dem Fall kannst du immernoch Einspruch bzw. Widerspruch einlegen, solltest aber die Fristen beachten (denke mal 4 Wochen, steht aber in der Rechtshelfsbelehrung).
Alle Beschwerden (inkl. Schlaflosigkeit) hängen ja anscheinend mit den Schmerzen zusammen. Ich bin da jetzt kein Experte. Lassen sich diese Symptome messen? Wenn dann wärst du ja auf der sicheren Seite denke ich.
Das hört sich schon alles ziemlich schlimm an, vor allen Dingen, weil es so viele verschiedene Sachen sind. Wünsche Dir viel Erfolg in Hinsicht auf die Klage.
LG Caine