Ist Skoliose chronisch Krank? Bzw. Wieviel % Zuzahlung?
- NettiAngel
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Ist Skoliose chronisch Krank? Bzw. Wieviel % Zuzahlung?
Hallo,
da ich ja ab Mai auch nicht mehr von der Zuzahlung befreit bin, stellt sich für mich die Frage ob nun Skoliose als chronisch Krank anerkannt wird?
Ich war schon bei meiner KK und die Dame wusste dies auch noch nicht, da es damals (war etwa im November dort) noch keine Regelungen gab.
Sie meinte nur das man als chronische Kranker 1% vom Jahreseinkommen zuzahlen muss...aber es gäbe wohl auch Grenzfälle bzw. Sonderregelungen.
Kennt sich jemand von euch mit dieser Thematik aus, bzw. hat sich jemand schon mal mit diesem Thema auseinandergesetzt?
Man muss sich wirklich überlegen ob die KG bei einer Physiotherapeutin noch sinnvoll ist, zumal meine eh kein Schroth kann. Schroth kann so oder so nur daheim machen und mache bei der "normalen" Pyhsiotherapeuten nur so Muskelaufbauübungen, wo ich eh der Meinung bin das des sinnlos ist. Dann kann ich mir das Geld sparen, oder was meint ihr?
da ich ja ab Mai auch nicht mehr von der Zuzahlung befreit bin, stellt sich für mich die Frage ob nun Skoliose als chronisch Krank anerkannt wird?
Ich war schon bei meiner KK und die Dame wusste dies auch noch nicht, da es damals (war etwa im November dort) noch keine Regelungen gab.
Sie meinte nur das man als chronische Kranker 1% vom Jahreseinkommen zuzahlen muss...aber es gäbe wohl auch Grenzfälle bzw. Sonderregelungen.
Kennt sich jemand von euch mit dieser Thematik aus, bzw. hat sich jemand schon mal mit diesem Thema auseinandergesetzt?
Man muss sich wirklich überlegen ob die KG bei einer Physiotherapeutin noch sinnvoll ist, zumal meine eh kein Schroth kann. Schroth kann so oder so nur daheim machen und mache bei der "normalen" Pyhsiotherapeuten nur so Muskelaufbauübungen, wo ich eh der Meinung bin das des sinnlos ist. Dann kann ich mir das Geld sparen, oder was meint ihr?
Man muss sich stets vergegenwärtigen, dass der heutige Tag nur einmal kommt. Er kehrt niemals wieder!
- NettiAngel
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Hallo Laraaa,
es gibt eine Therapeutin ca. 50km entfernt, bei der war ich nach meiner 1. Reha ein paar mal. Aber sie hat nicht wirklich viel Ahnung von Schroth. Ich bin der Meinung das sie nicht mehr so genau weiß wie Schroth geht, weil der Kurs wohl schon etwas länger zurück liegt.
Ausserdem arbeitet sie in einer Rehaklinik und dort bekomme ich den spätestens Termin um 15:00 Uhr, habe aber frühestens um 14:30 Uhr Schulschluß und hin fahren würde ich mit dem Zug auch etwa 1 Stunde und mit dem Auto eine 3/4 Stunde.
Vielleicht fahre ich da mal wieder hin wenn ich ein eigenes Auto habe (im Mai ist es ja endlich soweit *freu*).
Das blöde ist auch, das auf dem Therapieschein draufstehen muss "KG nach Schroth /Doppelstunde" ansonsten rechnen sie das nicht ab. Und meine Hausärztin kann mir so ein Rezept nicht ausstellen, weil das irgendwie nicht in ihrem PC stehe u.s.w.
Alles ein wenig kompliziert...aber hier in der Gegend gibt es leider keinen Kompetenten Schroth Therapeuten, zumindest wüsste ich nicht das es einen gibt.
Trotzdem danke für deine Antwort
Janett
Ps- ich würde ja nicht ganz mit der KG aufhören, würde sie dann allein daheim machen und nicht unter Anleitung eines Therapeuten!
es gibt eine Therapeutin ca. 50km entfernt, bei der war ich nach meiner 1. Reha ein paar mal. Aber sie hat nicht wirklich viel Ahnung von Schroth. Ich bin der Meinung das sie nicht mehr so genau weiß wie Schroth geht, weil der Kurs wohl schon etwas länger zurück liegt.
Ausserdem arbeitet sie in einer Rehaklinik und dort bekomme ich den spätestens Termin um 15:00 Uhr, habe aber frühestens um 14:30 Uhr Schulschluß und hin fahren würde ich mit dem Zug auch etwa 1 Stunde und mit dem Auto eine 3/4 Stunde.
Vielleicht fahre ich da mal wieder hin wenn ich ein eigenes Auto habe (im Mai ist es ja endlich soweit *freu*).
Das blöde ist auch, das auf dem Therapieschein draufstehen muss "KG nach Schroth /Doppelstunde" ansonsten rechnen sie das nicht ab. Und meine Hausärztin kann mir so ein Rezept nicht ausstellen, weil das irgendwie nicht in ihrem PC stehe u.s.w.
Alles ein wenig kompliziert...aber hier in der Gegend gibt es leider keinen Kompetenten Schroth Therapeuten, zumindest wüsste ich nicht das es einen gibt.
Trotzdem danke für deine Antwort
Janett
Ps- ich würde ja nicht ganz mit der KG aufhören, würde sie dann allein daheim machen und nicht unter Anleitung eines Therapeuten!
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Re: Ist Skoliose chronisch Krank? Bzw. Wieviel % Zuzahlung?
Ja, mir geht es ähnlich. Ich habe zwar Schroth-Therapeuten in der Nähe, aber denen fällt bei mir nicht mehr viel ein, so daß sie die meiste Zeit nur still hinter mir sitzen und Atemreiz geben. Ist ein ganz schön teurer Atemreiz.NettiAngel hat geschrieben:Man muss sich wirklich überlegen ob die KG bei einer Physiotherapeutin noch sinnvoll ist, zumal meine eh kein Schroth kann. Schroth kann so oder so nur daheim machen und mache bei der "normalen" Pyhsiotherapeuten nur so Muskelaufbauübungen, wo ich eh der Meinung bin das des sinnlos ist. Dann kann ich mir das Geld sparen, oder was meint ihr?
Schroth kann ich gut ohne Therapeutin machen, desegen fange ich jetzt mit Vojta an (werds mal ausprobieren).
Du könntest auch anstelle der KG ein Fitnesstudio in Erwägung ziehen oder Schwimmen ... .
Allerdinsgs wesentlich teuer wird die KG seit der Gesundheitsreform nicht. Zwar kostet jedes Rezept jetzt 10 Euro, dafür zahlt man aber nicht mehr 15% sondern nur noch 10% zu. Gibt sich also nicht viel, ab 18 hättest Du so und so zuzahlen müssen.
Was die Zuzahlungsgrenze betrifft, die wird wohl derzeit noch überarbeitet. Die Gesetzgebung soll wohl so engmaschig gewesen sein, daß nur wirklich Todsterbenskranke die 1% erhalten hätten.
Ich würde mir da nicht allzuviel Hoffnung machen, daß man als Skoliotiker unter die Chronisch-Kranken-Regelung fällt.
Abgesesehen davon wird das ohnhein keinen großen Unterschied machen, weil das Bruttogehalt Eures Haushalts zu Grunde gelegt wird, also die Einkommen Deiner Eltern. So hoch dürften die Zuzahlungen für KG nicht sein, daß Du an die 1% kommen würdest, geschweige denn 2%.
Gruß,
BZebra
- NettiAngel
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Hallo Bzebra,
stimmt schon, da hast du wohl im großen und ganzen Recht. Bloß ist es jetzt so, das alle ab 18 Jahren zuzahlen müssen. Egal ob Azubi, Schüler u.s.w. Die Tante von der KK meinte das sie es bei mir nicht so genau wüsste, da ich Selbstversichert bin (nicht Familienversichert, da mein Vater in einer Privaten ist) und da würden die 2% auf mein Einkommen gerechnet werden, aber da ich kein eigenes Einkommen habe würde ich am Jahresende quasi alle Ausgaben zurückbekommen. Tja aber ob das stimmt? Wäre eigentlich zu schön um wahr zu sein.
Man muss halt erstmal abwarten und ich werde mich dann irgendwann nochmal mit meiner KK in Verbindung setzen und jetzt erstmal noch die letzten Monate in "Zuzahlungs Befreitheit" genießen
...
stimmt schon, da hast du wohl im großen und ganzen Recht. Bloß ist es jetzt so, das alle ab 18 Jahren zuzahlen müssen. Egal ob Azubi, Schüler u.s.w. Die Tante von der KK meinte das sie es bei mir nicht so genau wüsste, da ich Selbstversichert bin (nicht Familienversichert, da mein Vater in einer Privaten ist) und da würden die 2% auf mein Einkommen gerechnet werden, aber da ich kein eigenes Einkommen habe würde ich am Jahresende quasi alle Ausgaben zurückbekommen. Tja aber ob das stimmt? Wäre eigentlich zu schön um wahr zu sein.
Man muss halt erstmal abwarten und ich werde mich dann irgendwann nochmal mit meiner KK in Verbindung setzen und jetzt erstmal noch die letzten Monate in "Zuzahlungs Befreitheit" genießen


Man muss sich stets vergegenwärtigen, dass der heutige Tag nur einmal kommt. Er kehrt niemals wieder!
Ich bin auch selbst versichert (ab 25 Jahren gibt es keine Familienversicherung mehr). Hab mich schon erkundigt wie das jetzt läuft.
Es wird das gesamte Bruttoeinkommen der mit dem Versicherten in einem Haushalt lebenden Angehörigen zu Grunde gelegt. Ob Du selbst etwas verdienst oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Am günstigsten kommst Du noch weg, wenn Du nicht im Haushalt Deiner Eltern lebst. Dann wird entweder Dein Unterhalt zu Grunde gelegt oder Deine jährlichen Ausgaben.
Bei Studenten hieße das z.B. daß entweder die Kontoauszüge bei der KK abgeliefert werden müssen oder aber eine formlose schriftliche Bestätigung Deiner Eltern über die monatlichen Zahlungen, die Du von Ihnen erhälst.
Bei Dir als Schülerin vielleicht nicht ganz so einfach zu bewerkstelligen. Ich schätze sie werden wohl davon ausgehen, daß Du noch im Haushalt Deiner Eltern lebst, und damit wird die Zuzahlungsgrenze recht hoch sein.
Gruß,
BZebra
Es wird das gesamte Bruttoeinkommen der mit dem Versicherten in einem Haushalt lebenden Angehörigen zu Grunde gelegt. Ob Du selbst etwas verdienst oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Am günstigsten kommst Du noch weg, wenn Du nicht im Haushalt Deiner Eltern lebst. Dann wird entweder Dein Unterhalt zu Grunde gelegt oder Deine jährlichen Ausgaben.
Bei Studenten hieße das z.B. daß entweder die Kontoauszüge bei der KK abgeliefert werden müssen oder aber eine formlose schriftliche Bestätigung Deiner Eltern über die monatlichen Zahlungen, die Du von Ihnen erhälst.
Bei Dir als Schülerin vielleicht nicht ganz so einfach zu bewerkstelligen. Ich schätze sie werden wohl davon ausgehen, daß Du noch im Haushalt Deiner Eltern lebst, und damit wird die Zuzahlungsgrenze recht hoch sein.
Gruß,
BZebra
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Hallo
Aussage der AOK Rheinland:Wer wird als chronisch krank eingestuft?
Es gibt bisher keine klare einheitliche Regelung .Solange müssen alle erstmal 2 % zuzahlen,(vom Bruttojahreseinkommen,die dann gegebenenfalls wieder erstattet werden.Wenn die Regelung kommt (ca März lt.AOK)wird dann zurückerstattet,falls z.B Skoliose als chronische Erkrankung eingestuft wird.
Sonderfälle:
Kinder bis 18 Jahre(Schüler) sind grundsätzlich von allen Zuzahlungen befreit.Egal was die Eltern für ein Einkommen haben.Also keine Kosten für KG /Rezepte/oder Korsette.Unabhängig von der Einstufung ,was chronisch ist oder nicht.
Ab 18 Jahre zum Beispiel :Schüler die noch zu Hause leben.
Beispiel:Das Rezept KG kostet erstmal 10 Euro plus 10 % der Kosten für die KG.
Z.B-Die KG kostet bei 10 Anwendungen 150Euro ,dann muss 15 Euro plus 10 Euro Rezeptgebühr bezahlt werden.
Diese Kosten und die Gebühr beim Arzt,dürfen aber für die gesamte Familie nicht mehr wie 2 % des Bruttojahreseinkommens ausmachen.
Werden chronische Erkrankungen dann genau definiert und die Skoliose fällt dann event. darunter ,gibt es Geld zurück.Also alle Quittungen aufheben.Bis die Entscheidung gefallen ist.
Bei Studenten und Sozialhilfeempfängern ,gibt es noch eine andere Regelung.
Studenten die im Haushalt der Eltern leben und Bafög bekommen und nicht selbst versichert sind.
Bei denen wird ein Betrag von 297 Eurox12 zugrunde gelegt ,als angenommenes Jahreseinkommen.Und davon dann
eine Eigenbelastung in Höhe von 71,28Euro(2%)veranschlagt.Pro Jahr
Dazu gehören Kosten wieder für die Praxisgebühr/Rezepte /Verordungen für KG und Korsett.Wenn die Regelung ergeben sollte das Skoliose eine chronische Erkarankung ist ,wird die Gesamtbelastung auch hier auf jährlich 35,64 reduziert.Also auch hier Quittungen sammeln.Damit gegebenfalls zurück erstattet wird.
Bekomme aber noch das neue Richtlinienheft zugeschickt.
Liebe Grüße
Gruseline
Aussage der AOK Rheinland:Wer wird als chronisch krank eingestuft?
Es gibt bisher keine klare einheitliche Regelung .Solange müssen alle erstmal 2 % zuzahlen,(vom Bruttojahreseinkommen,die dann gegebenenfalls wieder erstattet werden.Wenn die Regelung kommt (ca März lt.AOK)wird dann zurückerstattet,falls z.B Skoliose als chronische Erkrankung eingestuft wird.
Sonderfälle:
Kinder bis 18 Jahre(Schüler) sind grundsätzlich von allen Zuzahlungen befreit.Egal was die Eltern für ein Einkommen haben.Also keine Kosten für KG /Rezepte/oder Korsette.Unabhängig von der Einstufung ,was chronisch ist oder nicht.
Ab 18 Jahre zum Beispiel :Schüler die noch zu Hause leben.
Beispiel:Das Rezept KG kostet erstmal 10 Euro plus 10 % der Kosten für die KG.
Z.B-Die KG kostet bei 10 Anwendungen 150Euro ,dann muss 15 Euro plus 10 Euro Rezeptgebühr bezahlt werden.
Diese Kosten und die Gebühr beim Arzt,dürfen aber für die gesamte Familie nicht mehr wie 2 % des Bruttojahreseinkommens ausmachen.
Werden chronische Erkrankungen dann genau definiert und die Skoliose fällt dann event. darunter ,gibt es Geld zurück.Also alle Quittungen aufheben.Bis die Entscheidung gefallen ist.
Bei Studenten und Sozialhilfeempfängern ,gibt es noch eine andere Regelung.
Studenten die im Haushalt der Eltern leben und Bafög bekommen und nicht selbst versichert sind.
Bei denen wird ein Betrag von 297 Eurox12 zugrunde gelegt ,als angenommenes Jahreseinkommen.Und davon dann
eine Eigenbelastung in Höhe von 71,28Euro(2%)veranschlagt.Pro Jahr
Dazu gehören Kosten wieder für die Praxisgebühr/Rezepte /Verordungen für KG und Korsett.Wenn die Regelung ergeben sollte das Skoliose eine chronische Erkarankung ist ,wird die Gesamtbelastung auch hier auf jährlich 35,64 reduziert.Also auch hier Quittungen sammeln.Damit gegebenfalls zurück erstattet wird.
Bekomme aber noch das neue Richtlinienheft zugeschickt.
Liebe Grüße
Gruseline
Gutes Holz wächst nicht einfach so.
Je stärker der Wind,desto stärker der Baum
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- NettiAngel
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Hallo Gruseline,
vielen Dank für deine Antwort.
Also heißt es wohl erst einmal abwarten. Vor März bin ich ja eh noch keine 18.
Wenn du etwas neues erfährst, würde ich mich sehr freuen von dir zu hören!
vielen Dank für deine Antwort.
Also heißt es wohl erst einmal abwarten. Vor März bin ich ja eh noch keine 18.
Wenn du etwas neues erfährst, würde ich mich sehr freuen von dir zu hören!
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Hallo
Noch nichts neues von der AOK,was die Klassifizierung "was ist chronisch krank" angeht.
Soll nach wie vor noch bis Ende März dauern ,eh sich der Verband der Krankenkassen dazu äußert.
Noch ein Nachtrag zu den Zuzahlungen.
Da zählt ja das gesamte Bruttoeinkommen der Fam.
Für die Kinder werden allerdings Freibeträge abgezogen ,je Kind 3648 Euro.
Arbeitet der Ehepartner nicht ,also ein Alleinverdiener ,gibt es für den nicht beruftätigen ,auch nochmal einen Freibetrag von 4347 Euro,der abgezogen werden kann.
Beispiel
1 Alleinverdiener 3 Kinder
Bruttoeinkommen 25000.00Euro
3.Kinderfreibertag - 10944.00 Euro
Freibetrag Ehepartner - 4347.00 Euro
------------------
9709.00 Euro
davon 2 %
194.18 Gesamtaufwand für die Familie im Jahr.
Wäre die Grenze erreicht ,Belege nehmen ab zur Krankenkasse und für den Rest des Jahres befreien lassen.
Wie das allerdings konkret aussieht ,wenn ein Kind mit der z.B. Skoliose als chronisch Krank eingestuft wird,bleibt abzuwarten.
Gruß
Gruseline
Noch nichts neues von der AOK,was die Klassifizierung "was ist chronisch krank" angeht.
Soll nach wie vor noch bis Ende März dauern ,eh sich der Verband der Krankenkassen dazu äußert.
Noch ein Nachtrag zu den Zuzahlungen.
Da zählt ja das gesamte Bruttoeinkommen der Fam.
Für die Kinder werden allerdings Freibeträge abgezogen ,je Kind 3648 Euro.
Arbeitet der Ehepartner nicht ,also ein Alleinverdiener ,gibt es für den nicht beruftätigen ,auch nochmal einen Freibetrag von 4347 Euro,der abgezogen werden kann.
Beispiel
1 Alleinverdiener 3 Kinder
Bruttoeinkommen 25000.00Euro
3.Kinderfreibertag - 10944.00 Euro
Freibetrag Ehepartner - 4347.00 Euro
------------------
9709.00 Euro
davon 2 %
194.18 Gesamtaufwand für die Familie im Jahr.
Wäre die Grenze erreicht ,Belege nehmen ab zur Krankenkasse und für den Rest des Jahres befreien lassen.
Wie das allerdings konkret aussieht ,wenn ein Kind mit der z.B. Skoliose als chronisch Krank eingestuft wird,bleibt abzuwarten.
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- Vielschreiber
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- Registriert: Do, 05.12.2002 - 00:00
- Wohnort: Paderborn
- Kontaktdaten:
Auf der Linkseite haben wir zu dem Thema eine neue Adresse hinzugefügt.
http://www.zuzahlung.de.
Auf der Seite gibt es auch ein Forum, wo man Fragen stellen kann.
Grüsse
Nicole
http://www.zuzahlung.de.
Auf der Seite gibt es auch ein Forum, wo man Fragen stellen kann.
Grüsse
Nicole
[size=100][i]Ever tried. Ever failed.
No matter.
Try again. Fail again.
Fail better.[/i]
Samuel Becket[/size]
No matter.
Try again. Fail again.
Fail better.[/i]
Samuel Becket[/size]
Zuzahlungen
Welche Zuzahlungsregelung gilt eigentlich bei einer Familie, bei der beide Elternteile berufstätig sind, folglich beide in einer gesetzl. KV, die Kinder dann familienversichert über einen Elternteil? Gilt hier ebenfalls als Zuzahlungsgrenze 2% des Familienbruttoeinkommens abzgl. Freibträge bezogen auf die Gesamtzuzahlungen der Familie oder werden die Zuzahlungen für jeden Versicherten getrennt addiert; das hieße dann u. U. dass die Familie 4% vom Bruttoeinkommen als Zuzahlung finanzieren müßte. Kennt sich einer da aus????
Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt,
der andere packt sie kräftig an und handelt (Dante)
der andere packt sie kräftig an und handelt (Dante)
Zuzahlung
Hi,
es wird das Familieneinkommen zugrunde gelegt, abzüglich natürlich der Freibeträge (also 2% vom Gesamteinkommen). Du kannst aber diese Frage auch mal in dem Forum der Seite zuzahlung.de stellen. Der link dazu ist in der Antwort von netkitty.
Gruß Eva
es wird das Familieneinkommen zugrunde gelegt, abzüglich natürlich der Freibeträge (also 2% vom Gesamteinkommen). Du kannst aber diese Frage auch mal in dem Forum der Seite zuzahlung.de stellen. Der link dazu ist in der Antwort von netkitty.
Gruß Eva
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- Vielschreiber
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Hi,
neues zum Thema "chronisch krank"
auf der Startseite von physio.de findet ihr die Beschlüsse von gestern.
Grüsse
Nicole
neues zum Thema "chronisch krank"
auf der Startseite von physio.de findet ihr die Beschlüsse von gestern.
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Nicole
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[equote="Auszug aus dem physio.de Newsletter, Ausgabe 51 vom 23.1.2004"]4. Nur 1% Zuzahlung für viele Physiotherapie-Patienten
======================================================
Chronisch Kranke müssen nur maximal 1% (anstatt 2%) Ihres Einkommens als Zuzahlung leisten. Nun wurde festgelegt, wer chronisch krank ist und deshalb nur halb so viel Zuzahlungen zu leisten hat. Es sind u.a. Patienten, die im vergangenen Jahr mindestens einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung waren und außerdem noch z.B. in kontinuierlicher physiotherapeutischer Behandlung sind. Dies ist nur ein Beispiel, es gibt noch andere Merkmale. Das bedeutet, dass alle Ihre Langzeitpatienten nur 1% Zuzahlung leisten müssen, was sicherlich in den ersten Monaten des Jahres erreicht sein sollte. Diese Patienten erhalten dann eine Befreiungsbescheinigung ihrer Krankenkasse und müssen das restliche Jahr keine Zuzahlungen mehr leisten, also auch keine 10 Euro Praxisgebühr. Das dürfte in den kommenden Monaten für eine erhebliche Entspannung in den Praxen sorgen.[/equote]
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Chronisch Kranke müssen nur maximal 1% (anstatt 2%) Ihres Einkommens als Zuzahlung leisten. Nun wurde festgelegt, wer chronisch krank ist und deshalb nur halb so viel Zuzahlungen zu leisten hat. Es sind u.a. Patienten, die im vergangenen Jahr mindestens einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung waren und außerdem noch z.B. in kontinuierlicher physiotherapeutischer Behandlung sind. Dies ist nur ein Beispiel, es gibt noch andere Merkmale. Das bedeutet, dass alle Ihre Langzeitpatienten nur 1% Zuzahlung leisten müssen, was sicherlich in den ersten Monaten des Jahres erreicht sein sollte. Diese Patienten erhalten dann eine Befreiungsbescheinigung ihrer Krankenkasse und müssen das restliche Jahr keine Zuzahlungen mehr leisten, also auch keine 10 Euro Praxisgebühr. Das dürfte in den kommenden Monaten für eine erhebliche Entspannung in den Praxen sorgen.[/equote]
ich hab frust, weil ich kein bock, hab dafür zu zahlen, dass ich skoliose hab! die 10€ praxisgebühr regen mich da auf, und dass ich dann noch was bezahlen muss wegen dem rezept!
mich regt aber auch noch was anderes auf, nicht jetzt bezüglich wegen skoliose, ich muss meine schmerztabletten gegen (unerträgliche) bauchkrämpfe jetzt auch schon selber bezahlen, des find ich voll die sauerei, ich kann ja nichts dafür, dass ich sowas hab und dann muss ich auch noch was bezahlen, und die sozial schwächeren familien haben dann voll den nachteil! da haben dann nur die reichen n vorteil und die armen müssen sehn wo se bleiben! so seh ich des jedenfalls, ich weiß allerdings auch nicht ob die sozial schwächeren irgendn zuschuss bekommen!
das wollt ich jetzt nur mal loswerden, du hast ja gesagt, wer frust hat soll schreiben und das hab ich jetzt auch gemacht!
mich regt aber auch noch was anderes auf, nicht jetzt bezüglich wegen skoliose, ich muss meine schmerztabletten gegen (unerträgliche) bauchkrämpfe jetzt auch schon selber bezahlen, des find ich voll die sauerei, ich kann ja nichts dafür, dass ich sowas hab und dann muss ich auch noch was bezahlen, und die sozial schwächeren familien haben dann voll den nachteil! da haben dann nur die reichen n vorteil und die armen müssen sehn wo se bleiben! so seh ich des jedenfalls, ich weiß allerdings auch nicht ob die sozial schwächeren irgendn zuschuss bekommen!
das wollt ich jetzt nur mal loswerden, du hast ja gesagt, wer frust hat soll schreiben und das hab ich jetzt auch gemacht!
- Toni
- Profi
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- Registriert: Sa, 20.04.2002 - 19:07
- Geschlecht: männlich
- Diagnose: M. Scheuermann Kyphose (urspr. 68°)
M. Baastrup - Therapie: 1 Boston B.O.B.
1 Milwaukee
2 Rahmouni´s
1 TüKO
Und SCHROTHen bis bis die Sprossenwand qualmt und sich die Spiegel krümmen! - Wohnort: Allgäu
Hallo nix
(sehr selbstbewusstes Pseudonym
)
Wenn Du chronisch bist und mehr als 1% Deiner Einkünfte für solche Zuzahlungen und Medikamente aufwenden musst, kannst Du auf Antrag von der Zuzahlung ganz befreit werden!
Das ist doch besser als NIX? Oder?
Gruß Toni
(sehr selbstbewusstes Pseudonym

Wenn Du chronisch bist und mehr als 1% Deiner Einkünfte für solche Zuzahlungen und Medikamente aufwenden musst, kannst Du auf Antrag von der Zuzahlung ganz befreit werden!
Das ist doch besser als NIX? Oder?
Gruß Toni
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas!