Suche einen Orthopäden!!!

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
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J22

Suche einen Orthopäden!!!

Beitrag von J22 »

Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Ich habe Skoliose (45 Grad) und versuche gerade mich von den Studiengebühren befreien zu lassen. In der Uni sagte man mir, dass meine Chancen gar nicht so schlecht stehen. Um den Antrag auf Studiengebührenbefreiung zu stellen, brauche ich ein ärztliches Attest im Umfang von ca. 2-3 Seiten. Und jetzt suche ich einen netten Othopäden, der das auch machen würde. Mir ist klar, dass ich die Kosten selber tragen muss. Mir geht es darum, dass ich der Orthopäde sich auch viel Mühe beim Attest gibt. Ich war beim Dr. Eggers-Stroeder, aber habe bei ihm nicht das Gefühl, dass er sich beim Attest Mühe geben wird. Bei Dr. Heise war ich auch schon mal, begeistert bin ich auch nicht von ihm. Kann mir jemand einen NETTEN Orthopäden empfehlen?
peter 1
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Nettigkeiten

Beitrag von peter 1 »

Hallo J22!
Wenn Du Nettigkeitsärzte suchst, dann nimmt man Dich weder da noch dort ernst. -
Auch dann, wenn Du nur deshalb zu einem Orthopäden gehst, damit er Dir ein Attest für eine Studiengebührenbefreiung ausstellen soll, wird er Dich nicht ernst nehmen. -
Übrigens braucht man kein 2-3-seitiges Attest für eine Studiengebührenbefreiung. Wer hat Dir das denn erzählt? -
Ich kenne beide genannten Hamburger Ärzte als kompetente Fachärzte für Orthopädie und ich kann mir vorstellen, dass die bei Deinem Anliegen NICHT NETT zu Dir sein wollten.
Gruß, Peter.
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo J22,

da es hier im Forum eher um eine kompetente Behandlung geht, würde ich die beiden genannten Ärzte mal dahingehend testen, inwieweit sich Deine Skoliose Situation verbessern ließe.
Oder hast Du damit keine Probleme?

Gruss
Klaus
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Charp
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Beitrag von Charp »

Als Info:

Die Studiengebührenbefreiung wegen einer Krankheit oder Behinderung, welche die Studierfähigkeit beeinträchtigt, ist übrigens in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt, das reicht vom Attest von einem normalen Facharzt bis zum amtsärztlichen Attest (selbst zu bezahlen).

LG,
Charp
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