Schwerbehindertenausweis nach der op
Schwerbehindertenausweis nach der op
Hey leute..
Bald ist es endlich soweit.... am 29.03 hab ich die op...
Aber eine Frage habe ich noch..ich habe zurzeit einen schwerbehindertenausweis von 50%... muss ich nach der op einen neuen beantragen oder schon in der klinik oder verändert sich da gar nichts oder wie läuft des??
Liebe grüße
Danny
Bald ist es endlich soweit.... am 29.03 hab ich die op...
Aber eine Frage habe ich noch..ich habe zurzeit einen schwerbehindertenausweis von 50%... muss ich nach der op einen neuen beantragen oder schon in der klinik oder verändert sich da gar nichts oder wie läuft des??
Liebe grüße
Danny
Man muss auch die schlechten seiten des lebens akzeptieren,auch wenn es schwer fällt........ ich weiß wovon ich spreche..........
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Hi Danny,
erst mal alles Gute und viel Erfolg für Deine anstehende OP! Zu Deiner Frage: grundsätzlich, das heißt also lt. Gesetz solltest Du nach der OP einen Veränderungsantrag stellen. Gesundheitliche Veränderungen sind da immer anzuzeigen, wenn Du schon den Ausweis hast. Allerdings kann es nach der OP gut sein, dass Du runtergestuft wirst.
Gruß, Gina
erst mal alles Gute und viel Erfolg für Deine anstehende OP! Zu Deiner Frage: grundsätzlich, das heißt also lt. Gesetz solltest Du nach der OP einen Veränderungsantrag stellen. Gesundheitliche Veränderungen sind da immer anzuzeigen, wenn Du schon den Ausweis hast. Allerdings kann es nach der OP gut sein, dass Du runtergestuft wirst.
Gruß, Gina
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Hallo Danny,
zuerst auch von mir alle guten Wünsche und eine erfolgreiche OP. Würde mich mal interessieren, wo Du Dich operieren lässt.
zum Thema Schwerbehindertenausweis.
in der MdE-Tabelle heisst es: "Wirbelsäulenschäden mit besonders schweren Auswirkungen (z.B.: Versteifung großer Teile der Wirbelsäule, anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst [z. B. Milwaukee-Korsett]; schwere Skoliose [ab ca. 70° nach Cobb] ......... 50 bis 70 %"
Ich denke, dass es jetzt auf Deine OP ankommt, wieviel versteift wird und welche Beurteilung Deine Ärzte (meine die Ärzte Deiner operierenden Klinik) für das Versorgungsamt abgeben. Dann entscheidet der medizinische Dienst.
Bedenke aber auch, dass Du dann Metallträger (Chirurgenstahl; keine Auswirkungen auf Metalldetektoren) bist. Halte deshalb eine Erhöhung für realistisch.
Ein Gespräch mit dem Versorungsamt würde im Vorfeld nicht schaden.
Also noch mal viel Glück bei Deiner OP
Gruß
Markus1986
zuerst auch von mir alle guten Wünsche und eine erfolgreiche OP. Würde mich mal interessieren, wo Du Dich operieren lässt.
zum Thema Schwerbehindertenausweis.
in der MdE-Tabelle heisst es: "Wirbelsäulenschäden mit besonders schweren Auswirkungen (z.B.: Versteifung großer Teile der Wirbelsäule, anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst [z. B. Milwaukee-Korsett]; schwere Skoliose [ab ca. 70° nach Cobb] ......... 50 bis 70 %"
Ich denke, dass es jetzt auf Deine OP ankommt, wieviel versteift wird und welche Beurteilung Deine Ärzte (meine die Ärzte Deiner operierenden Klinik) für das Versorgungsamt abgeben. Dann entscheidet der medizinische Dienst.
Bedenke aber auch, dass Du dann Metallträger (Chirurgenstahl; keine Auswirkungen auf Metalldetektoren) bist. Halte deshalb eine Erhöhung für realistisch.

Also noch mal viel Glück bei Deiner OP
Gruß
Markus1986
HAllo!
Wo ihr hier beim Thema Schwerbehindertenausweis seid...Ich habe einen Antrag gestellt und nur 40 % erhalten. Mir gehts nicht um zusätzliche Urlaubstage oder ähnliches..ich will nur einen Ausweis in der Tasche haben, damit, wenn mir was passiert, die Leute bescheid wissen...hat jemand von euch einen Ausweis? Würde mir jemand seinen Bescheid (ohne Adresse o.ä.) oder E-Mail zukommen lassen, damit ich diesen als Argument für einen Widerspruch anwenden kann??
Ich weiß nicht genau von wo bis wo ich versteift bin (nicht aus dem Kopf) aber nur noch ein paar Lendenwirbel und die Halswirbelsäule ist nicht versteift...
wäre auch ziemlich dankbar! meine Mailadresse ist izmo_zyje@web.de
Liebe Grüße
Izabela
Wo ihr hier beim Thema Schwerbehindertenausweis seid...Ich habe einen Antrag gestellt und nur 40 % erhalten. Mir gehts nicht um zusätzliche Urlaubstage oder ähnliches..ich will nur einen Ausweis in der Tasche haben, damit, wenn mir was passiert, die Leute bescheid wissen...hat jemand von euch einen Ausweis? Würde mir jemand seinen Bescheid (ohne Adresse o.ä.) oder E-Mail zukommen lassen, damit ich diesen als Argument für einen Widerspruch anwenden kann??
Ich weiß nicht genau von wo bis wo ich versteift bin (nicht aus dem Kopf) aber nur noch ein paar Lendenwirbel und die Halswirbelsäule ist nicht versteift...
wäre auch ziemlich dankbar! meine Mailadresse ist izmo_zyje@web.de
Liebe Grüße
Izabela
Schwerbehindertenausweis
Izabela hat geschrieben: "... ich will nur einen Ausweis in der Tasche haben, damit, wenn mir was passiert, die Leute bescheid wissen..." -
In den Schwerbehindertenausweis wird nichts über Deine Erkrankungen / über Deine Skoliose eingetragen. Der Schwerbehindertenausweis ist kein Unfallpass!
Gruß, Skoli
In den Schwerbehindertenausweis wird nichts über Deine Erkrankungen / über Deine Skoliose eingetragen. Der Schwerbehindertenausweis ist kein Unfallpass!
Gruß, Skoli
- Silas
- Profi
- Beiträge: 3067
- Registriert: Sa, 06.11.2004 - 23:34
- Geschlecht: weiblich
- Therapie: Rahmouni Korsett
Schroth KG
"Behinderung" ist ein relativer Begriff und wird von den Versorgungsämtern als Beeinträchtigungen, die ein Behinderter Mensch gegenüber einem "normalen" Menschen gleichen Alters hat, definiert.
Eine generelle Aussage zu GdB nach OP ist deshalb nicht möglich, da es vom individuellen Befund abhängt.
Normalerweise lässt man sich operieren, damit es einem danach besser geht und nicht umgekehrt und i. d. R. ist das ja auch der Fall. Deshalb ist es auch gerechtfertigt, dass meistens der GdB herabgesetzt wird, oft wird es ein Wert 20-40%.
Wenn starke Bewegungseinschränkungen, starke Schmerzen, o. ä. bestehen oder bei der OP etwas schief gegangen ist, was zu weiteren Einschränkungen führt, wird das Versorgungsamt dies mit einem entsprechend höheren GdB berücksichtigen.
Eine generelle Aussage zu GdB nach OP ist deshalb nicht möglich, da es vom individuellen Befund abhängt.
Normalerweise lässt man sich operieren, damit es einem danach besser geht und nicht umgekehrt und i. d. R. ist das ja auch der Fall. Deshalb ist es auch gerechtfertigt, dass meistens der GdB herabgesetzt wird, oft wird es ein Wert 20-40%.
Wenn starke Bewegungseinschränkungen, starke Schmerzen, o. ä. bestehen oder bei der OP etwas schief gegangen ist, was zu weiteren Einschränkungen führt, wird das Versorgungsamt dies mit einem entsprechend höheren GdB berücksichtigen.
"Man kann nicht beweisen, dass Gott nicht existiert. Aber die Wissenschaft macht Gott überflüssig."
(Stephen Hawking)
(Stephen Hawking)