Ausgesteuert(kein Krangengeld) und dann???? Wichtig
- xxlChristian
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Ausgesteuert(kein Krangengeld) und dann???? Wichtig
Hallo Ihr Lieben,
mich beschäftigt zur Zeit eine Sache ganz extrem, wie läuft es nach dem man 1,5 Jahre Krankengeld bezogen hat, man ist ja dann ausgesteuert.....
Ich habe noch Anspruch auf Krankengeld bis zum 23.07.2006 und dannach ist es vorbei. Obwohl ich noch weiter krank sein werde bzw in Reha muss(ca Ende Juni 2006 wenn es gut läuft)
Man sagte mir das man dann einen Rentenantrag von der KK bekommt und dann Berufsunfähigkeitsrente beanträgt bzw man müsste sich Arbeitslos melden. Das kann ich aber nicht, da ich noch in der Firma beschäftigt bin bzw noch nicht gekündigt worden bin.....
Bitte helft mir.......
mich beschäftigt zur Zeit eine Sache ganz extrem, wie läuft es nach dem man 1,5 Jahre Krankengeld bezogen hat, man ist ja dann ausgesteuert.....
Ich habe noch Anspruch auf Krankengeld bis zum 23.07.2006 und dannach ist es vorbei. Obwohl ich noch weiter krank sein werde bzw in Reha muss(ca Ende Juni 2006 wenn es gut läuft)
Man sagte mir das man dann einen Rentenantrag von der KK bekommt und dann Berufsunfähigkeitsrente beanträgt bzw man müsste sich Arbeitslos melden. Das kann ich aber nicht, da ich noch in der Firma beschäftigt bin bzw noch nicht gekündigt worden bin.....
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An was auch immer du glaubst, was auch immer du dir wünschst......gib die Hoffnung niemals auf!!!!
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Hallo Christian,
so weit ich das weiß, musst du dich beim arbeitsamt melden, da diese dir solange arbeitslosengeld zahlen, bis deine berufs bzw arbeitsunfähigkeitsrentenansprüche geklärt sind. Diesen antrag musst du stellen wenn du arbeitslosengeld möchtest! Das Arbeitsamt wird dich für diese zeit auch nicht vermitteln... Wenn der antrag wegen arbeitsunfähigkeit durchgeht, bekommst du dann die rente, wenn nicht siehts schlechter aus, weil dann das Arbeitsamt glaub ich nicht zahlt, und du dann entweder schauen musst in deinen alten beruf zurück zukehren, oder umzuschulen. So weit ich weiß gibt es aber auch die möglichkeit teilrente zu bekommen und paar stunden zu arbeiten. Aber lass dich am besten beim arbeitsamt beraten...
Aber wie gesagt, ich bin kein experte... wünsche dir aber auf jedenfall viel glück!!!!
so weit ich das weiß, musst du dich beim arbeitsamt melden, da diese dir solange arbeitslosengeld zahlen, bis deine berufs bzw arbeitsunfähigkeitsrentenansprüche geklärt sind. Diesen antrag musst du stellen wenn du arbeitslosengeld möchtest! Das Arbeitsamt wird dich für diese zeit auch nicht vermitteln... Wenn der antrag wegen arbeitsunfähigkeit durchgeht, bekommst du dann die rente, wenn nicht siehts schlechter aus, weil dann das Arbeitsamt glaub ich nicht zahlt, und du dann entweder schauen musst in deinen alten beruf zurück zukehren, oder umzuschulen. So weit ich weiß gibt es aber auch die möglichkeit teilrente zu bekommen und paar stunden zu arbeiten. Aber lass dich am besten beim arbeitsamt beraten...
Aber wie gesagt, ich bin kein experte... wünsche dir aber auf jedenfall viel glück!!!!
- Toni
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Das Arbeitsamt will ZUERST ein medizisches Gutachten haben. Nach bisherigen Erfahrungen schreiben dieser Gutachter NACH AKTENLAGE(!!!!) Operierte nach dieser Zeit ( oft schon nach einem Jahr nach der OP) für voll schichtarbeitsfähig und nehmen KEINE ärztliche Krankmeldung mehr an! Ein jahr nach einer "erfolgreichen WS-OP gilt man als "geheilt" egal wie "dreckig" es einem immer noch geht. Das ist fast wie eine Falle, in die sie die Operierten hineintreiben! Das macht mich soooo wütend!
Lieber Christian, ich hoffe das lässt sich alles rechtzeitig klären und Du bist bis dahin entweder arbeistfähig oder findest Gutachter, die Dich berufsunfähig schreiben. Doch auch dann gilt der Grundsatz: REHA VOR RENTE!
Gruß Toni
Lieber Christian, ich hoffe das lässt sich alles rechtzeitig klären und Du bist bis dahin entweder arbeistfähig oder findest Gutachter, die Dich berufsunfähig schreiben. Doch auch dann gilt der Grundsatz: REHA VOR RENTE!
Gruß Toni
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas!
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Hallo Christian,
Als erstes wird man all Deine Daten aufnehmen und Du mußt dem Arbeitsamtsarzt Deine komplette Krankengeschichte offen legen.
Dieser Amtsarzt möchte Einsicht in Deine komplette Krankenakte haben und Du mußt ihm diese Freigabe zur Einsicht unterschreiben. Er wird entweder nach Aktenlage entscheiden, es kann aber auch sein, daß Du bei ihm vorstellig werden mußt, wenn Du bisher noch bei keinem Gutachter warst.
Machst Du das nicht, dann kommen rechtliche Aspekte ins Spiel wie kein Krankenversicherungschutz mehr usw.
Der Zeitraum kann so kurz sein, daß Dir kaum noch Zeit für einen Rechtsanwalt und Widerspruch bleibt. Eine erneute Krankmeldung wegen der gleichen Erkrankung wird vom Arbeitsamt nicht akzeptiert.
Also sei gewappnet!
Es kann viele Monate dauern, bis die Deutsche Rentenversicherung eine Entscheidung trifft.
DU mußt Dich darum kümmern, erwarte nicht, daß Dir irgendwelche staatlichen Stellen entgegenkommen und helfen.
Hier geht es nur noch darum, wer für Dich im Anschluß ans Krankengeld bezahlen muß, das Arbeitsamt oder die Deutsche Rentenversicherung.
Also:
Mit dem Hausarzt und Orthopäden in Verbindung setzen.
Spreche mit Ihnen über Deine Situation. Laß Dir ein Attest über Deine Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit ausstellen.
Geh zum Rentenamt Deiner Gemeinde oder Stadt, oder fordere die entsprechenden Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung an.
Bei weiteren Fragen stehe ich Dir gerne per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.
Ich wünsche Dir so sehr, daß Dir eine Reha zu einer beruflichen Wiedereingliederung helfen kann.
Gruß
Petra
wenn Dein Krankengeld im Juli ausläuft, dann mußt Du Dich schon einige Zeit vorher auf dem Arbeitsamt melden, auch wenn Du noch in ungekündigter Stellung bist.xxlChristian hat geschrieben:mich beschäftigt zur Zeit eine Sache ganz extrem, wie läuft es nach dem man 1,5 Jahre Krankengeld bezogen hat, man ist ja dann ausgesteuert......
Als erstes wird man all Deine Daten aufnehmen und Du mußt dem Arbeitsamtsarzt Deine komplette Krankengeschichte offen legen.
Dieser Amtsarzt möchte Einsicht in Deine komplette Krankenakte haben und Du mußt ihm diese Freigabe zur Einsicht unterschreiben. Er wird entweder nach Aktenlage entscheiden, es kann aber auch sein, daß Du bei ihm vorstellig werden mußt, wenn Du bisher noch bei keinem Gutachter warst.
Stuft Dich der Arbeitsamtsarzt als arbeitsfähig ein, dann gehst Du am 24.07 wieder auf die Arbeit, egal wie es Dir geht!xxlChristian hat geschrieben:Ich habe noch Anspruch auf Krankengeld bis zum 23.07.2006 und dannach ist es vorbei. ).
Machst Du das nicht, dann kommen rechtliche Aspekte ins Spiel wie kein Krankenversicherungschutz mehr usw.
Der Zeitraum kann so kurz sein, daß Dir kaum noch Zeit für einen Rechtsanwalt und Widerspruch bleibt. Eine erneute Krankmeldung wegen der gleichen Erkrankung wird vom Arbeitsamt nicht akzeptiert.
Also sei gewappnet!
Wenn Du keine Vollrechtsschutzversicherung hast, dann trete zumindest dem VdK (Sozialverband)bei und laß Dich gründlich beraten.xxlChristian hat geschrieben:Man sagte mir das man dann einen Rentenantrag von der KK bekommt und dann Berufsunfähigkeitsrente beanträgt bzw man müsste sich Arbeitslos melden. Das kann ich aber nicht, da ich noch in der Firma beschäftigt bin bzw noch nicht gekündigt worden bin.....
Wenn Du jetzt schon das Gefühl hast, in wenigen Monaten noch nicht arbeiten zu können, dann solltest Du die Erwerbsminderungs- oder unfähigkeitsrente auf Zeit SOFORT beantragen.xxlChristian hat geschrieben:Obwohl ich noch weiter krank sein werde bzw in Reha muss(ca Ende Juni 2006 wenn es gut läuft
Es kann viele Monate dauern, bis die Deutsche Rentenversicherung eine Entscheidung trifft.
DU mußt Dich darum kümmern, erwarte nicht, daß Dir irgendwelche staatlichen Stellen entgegenkommen und helfen.
Hier geht es nur noch darum, wer für Dich im Anschluß ans Krankengeld bezahlen muß, das Arbeitsamt oder die Deutsche Rentenversicherung.
Also:
Mit dem Hausarzt und Orthopäden in Verbindung setzen.
Spreche mit Ihnen über Deine Situation. Laß Dir ein Attest über Deine Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit ausstellen.
Geh zum Rentenamt Deiner Gemeinde oder Stadt, oder fordere die entsprechenden Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung an.
Bei weiteren Fragen stehe ich Dir gerne per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.
Ich wünsche Dir so sehr, daß Dir eine Reha zu einer beruflichen Wiedereingliederung helfen kann.
Gruß
Petra
- xxlChristian
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op
Hallo Petra, hallo toni.....
.... ich danke Euch für Eure hilfe.
Petra für Hilfe wäre ich Dir sehr verbunden. Bin beim VDK, werde da mal einen Termin machen und schauen was die so sagen......
das wichtigste was jetzt kommt ist erstmal der Termin am Montag in Münster, ich hhoffe das es nicht das sich der Verdacht bestätigt........
Achja meine KK hat ein Gutachten vom Medezinischen Dienst erhalten in dem drinsteht, das ich frühstens ein JAhr nach der Op in Reha könnte, also haben die alles nur nochmal bestätigt was die in Münster gesagt haben.........
Hast Du die Bilder bekommen????? Was für eine Vermutung hast Du denn gehabt?????
Man wenn ws kommt dann aber knuppeldick!!!!!!
Bin froh Dich kennen gelernt zuhaben.....
Wie geht es Dir denn????
LG Kriz
.... ich danke Euch für Eure hilfe.
Petra für Hilfe wäre ich Dir sehr verbunden. Bin beim VDK, werde da mal einen Termin machen und schauen was die so sagen......
das wichtigste was jetzt kommt ist erstmal der Termin am Montag in Münster, ich hhoffe das es nicht das sich der Verdacht bestätigt........

Achja meine KK hat ein Gutachten vom Medezinischen Dienst erhalten in dem drinsteht, das ich frühstens ein JAhr nach der Op in Reha könnte, also haben die alles nur nochmal bestätigt was die in Münster gesagt haben.........
Hast Du die Bilder bekommen????? Was für eine Vermutung hast Du denn gehabt?????
Man wenn ws kommt dann aber knuppeldick!!!!!!
Bin froh Dich kennen gelernt zuhaben.....
Wie geht es Dir denn????
LG Kriz
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Aussteuerung was dann?
Hallo Christian,
mir droht am 17.4.2006 die Aussteuerung und es ging mir ähnlich wie dir, ich wußte erst mal nicht was tun.
Es kommt vor allem darauf an, daß dir keine Versicherungslücke, bzw. Einkommenslücke entsteht, d.h. wenn Du noch vor Juli mit einer Rehamaßnahme anfangen könntest (ich weiß nicht ob das gesundheitlich bei Dir drin ist), dann würde die Deutsche Rentenversicherung (früher BfA)
wenn Du Angestellter bist, die Rehamaßnahme bezahlen, bzw. dein Einkommen wäre dann gesichert und Du müßtest nicht mal zum Arbeitsamt, weil dir keine Lücke entsteht, aber eben nur wenn Du z.B. im Mai/Juni den Rehabewilligungsbescheid bekämst....
Wenn Du kannst, dann beantrage jetzt eine Reha.
Der zuständige Arzt in der Reha kann dich danach wieder ganz gesund schreiben oder mit einer Wiedereingliederungsmaßnahme versehen.
Die Zeit der Wiedereingliederung in die Arbeit bezahlt auch die Rentenversicherung weiter über Teilhabe am Arbeitsleben oder so ähnlich.
Reha geht immer vor Rente, d.h. es bringt nicht viel, wenn Du jetzt schon die Rente beantragst und evtl. nach der Wiedereingliederung doch wieder arbeitsfähig bist.
Es macht erst Sinn z.B. die Teilrente zu beantragen, wenn absehbar ist, und ein Arzt feststellt, daß Du nicht wieder voll erwerbsfähig sein wirst.... ich weiß nicht wie es dir geht und ob Du denkst daß das erstmal mit Reha und Wiedereingliederung klappen könnte...
Auf alle Fälle ist es sehr gut, einen beruflichen Rehaberater aufzusuchen, der einen ausführlich beraten kann. Für mich war dieser Termin sehr anstrengend körperlich, aber es dauerte auch nicht länger als 30 min. und ich war gut beraten danach.
Wenn ich meine Reha nicht mehr rechtzeitig vor dem Aussteuerungstermin der KK bewilligt bekomme, muß ich aufs Arbeitsamt mich "proforma" arbeitssuchend melden, obwohl ich auch noch meine Arbeitsstelle habe, und Arbeitslosengeld beantragen, damit mir keine Versicherungslücke/Einkommenslücke entsteht. Dazu sollte ich dann den Aussteuerungsbescheid der Krankenkasse und Ausweis mitnehmen wurde mir gesagt. Das muß persönlich erledigt werden, geht leider nicht anders.
Ich hoffe, Dir geht es so gut, daß Du bald eine Reha machen kannst.
Gruß Silviale
mir droht am 17.4.2006 die Aussteuerung und es ging mir ähnlich wie dir, ich wußte erst mal nicht was tun.
Es kommt vor allem darauf an, daß dir keine Versicherungslücke, bzw. Einkommenslücke entsteht, d.h. wenn Du noch vor Juli mit einer Rehamaßnahme anfangen könntest (ich weiß nicht ob das gesundheitlich bei Dir drin ist), dann würde die Deutsche Rentenversicherung (früher BfA)
wenn Du Angestellter bist, die Rehamaßnahme bezahlen, bzw. dein Einkommen wäre dann gesichert und Du müßtest nicht mal zum Arbeitsamt, weil dir keine Lücke entsteht, aber eben nur wenn Du z.B. im Mai/Juni den Rehabewilligungsbescheid bekämst....
Wenn Du kannst, dann beantrage jetzt eine Reha.
Der zuständige Arzt in der Reha kann dich danach wieder ganz gesund schreiben oder mit einer Wiedereingliederungsmaßnahme versehen.
Die Zeit der Wiedereingliederung in die Arbeit bezahlt auch die Rentenversicherung weiter über Teilhabe am Arbeitsleben oder so ähnlich.
Reha geht immer vor Rente, d.h. es bringt nicht viel, wenn Du jetzt schon die Rente beantragst und evtl. nach der Wiedereingliederung doch wieder arbeitsfähig bist.
Es macht erst Sinn z.B. die Teilrente zu beantragen, wenn absehbar ist, und ein Arzt feststellt, daß Du nicht wieder voll erwerbsfähig sein wirst.... ich weiß nicht wie es dir geht und ob Du denkst daß das erstmal mit Reha und Wiedereingliederung klappen könnte...
Auf alle Fälle ist es sehr gut, einen beruflichen Rehaberater aufzusuchen, der einen ausführlich beraten kann. Für mich war dieser Termin sehr anstrengend körperlich, aber es dauerte auch nicht länger als 30 min. und ich war gut beraten danach.
Wenn ich meine Reha nicht mehr rechtzeitig vor dem Aussteuerungstermin der KK bewilligt bekomme, muß ich aufs Arbeitsamt mich "proforma" arbeitssuchend melden, obwohl ich auch noch meine Arbeitsstelle habe, und Arbeitslosengeld beantragen, damit mir keine Versicherungslücke/Einkommenslücke entsteht. Dazu sollte ich dann den Aussteuerungsbescheid der Krankenkasse und Ausweis mitnehmen wurde mir gesagt. Das muß persönlich erledigt werden, geht leider nicht anders.
Ich hoffe, Dir geht es so gut, daß Du bald eine Reha machen kannst.
Gruß Silviale
Selbst eine Träne, die die Wange hinabrinnt,
kitzelt...
kitzelt...
Re: Aussteuerung was dann?
Hi wie ist es bei euch weitergegangen bin in der gleichen situation nur rechtzeitig beim amt gemeldet und jetzt wart ich schon einen monat aufs ergebniss momentan esse ich luft!!!!
Silviale hat geschrieben:Hallo Christian,
mir droht am 17.4.2006 die Aussteuerung und es ging mir ähnlich wie dir, ich wußte erst mal nicht was tun.
Es kommt vor allem darauf an, daß dir keine Versicherungslücke, bzw. Einkommenslücke entsteht, d.h. wenn Du noch vor Juli mit einer Rehamaßnahme anfangen könntest (ich weiß nicht ob das gesundheitlich bei Dir drin ist), dann würde die Deutsche Rentenversicherung (früher BfA)
wenn Du Angestellter bist, die Rehamaßnahme bezahlen, bzw. dein Einkommen wäre dann gesichert und Du müßtest nicht mal zum Arbeitsamt, weil dir keine Lücke entsteht, aber eben nur wenn Du z.B. im Mai/Juni den Rehabewilligungsbescheid bekämst....
Wenn Du kannst, dann beantrage jetzt eine Reha.
Der zuständige Arzt in der Reha kann dich danach wieder ganz gesund schreiben oder mit einer Wiedereingliederungsmaßnahme versehen.
Die Zeit der Wiedereingliederung in die Arbeit bezahlt auch die Rentenversicherung weiter über Teilhabe am Arbeitsleben oder so ähnlich.
Reha geht immer vor Rente, d.h. es bringt nicht viel, wenn Du jetzt schon die Rente beantragst und evtl. nach der Wiedereingliederung doch wieder arbeitsfähig bist.
Es macht erst Sinn z.B. die Teilrente zu beantragen, wenn absehbar ist, und ein Arzt feststellt, daß Du nicht wieder voll erwerbsfähig sein wirst.... ich weiß nicht wie es dir geht und ob Du denkst daß das erstmal mit Reha und Wiedereingliederung klappen könnte...
Auf alle Fälle ist es sehr gut, einen beruflichen Rehaberater aufzusuchen, der einen ausführlich beraten kann. Für mich war dieser Termin sehr anstrengend körperlich, aber es dauerte auch nicht länger als 30 min. und ich war gut beraten danach.
Wenn ich meine Reha nicht mehr rechtzeitig vor dem Aussteuerungstermin der KK bewilligt bekomme, muß ich aufs Arbeitsamt mich "proforma" arbeitssuchend melden, obwohl ich auch noch meine Arbeitsstelle habe, und Arbeitslosengeld beantragen, damit mir keine Versicherungslücke/Einkommenslücke entsteht. Dazu sollte ich dann den Aussteuerungsbescheid der Krankenkasse und Ausweis mitnehmen wurde mir gesagt. Das muß persönlich erledigt werden, geht leider nicht anders.
Ich hoffe, Dir geht es so gut, daß Du bald eine Reha machen kannst.
Gruß Silviale