Kinder unter 15 nicht mehr nach Bad Salzungen

Fragen und Antworten zu den SCHROTH-Rehabilitationszentren für Wirbelsäulendeformitäten
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BZebra
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Beitrag von BZebra »

gala hat geschrieben:warum wird das dann meist bei der BfA beantragt und warum übernimmt die BfA die Reha-Kosten für Kinder?
Das liegt doch an Dir, wo Du die Reha beantragst.
Dr. Steffan
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Beitrag von Dr. Steffan »

gala hat geschrieben:@ Dr Steffan

warum wird das dann meist bei der BfA beantragt und warum übernimmt die BfA die Reha-Kosten für Kinder?
Gabi
Weil die Kassen sehr oft den Patienten nicht die Antragsformulare der Kasse sondern ein Formular der BfA geben. Die Patienten denken natürlich das hat alles seine Richtigkeit.

Die Kassen sträuben sich teilweise regelrecht die Formulare rauszugeben. Selbst neuerdings, seit es das Antragsformular Nr.60 (=das Antragsformular für das Antragsformular "es lebe die Bürokratie") gibt werden immer noch Anträge der BfA ausgehändigt. Ein klarer Verstoß gegen geltende Gesetze.
Dr. K. Steffan
gala
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Beitrag von gala »

Ich habe von der Krankenkasse den Antrag von der BfA zugeschickt bekommen. :nixweiss:
Und ich dachte auch Dr. Hoffman hat solche Rehas ja schon oft dort beantragt, der wird schon wissen um das Wie und Wo.

Nun habe ich heute in der Praxis bei Dr. Hoffman angrufen um ihn auch, von der nun doch nicht am 15. Juni in Bad Salzungen beginnenden Reha zu informieren. Wir hatten die Bestätigung, von der BfA für den behandelnden Arzt, schon dort abgegeben.
Außerdem dachte ich, dass Dr. Hoffman und sein Praxisteam von den neuen Gegebenheiten in Bezug auf Kinder-Rehas und Bad Salzungen informiert werden sollten.
Von dieser neuen Vereinbarung wussten sie dort noch nichts und Dr. Hoffman sprach daraufhin mit Dr. Steffan.

Das Praxisteam rief mich daraufhin zurück und teilte mir mit, dass die Kinder-Rehas nun über die Krankenkassen beantragt werden müssen. Und sie senden mir gleich einen erneuten Antrag der Krankenkassen, bzw. den Antrag auf des Antragsformular, wie Dr. Steffan schon schrieb zu.

Na, ich bin gespannt in welchem Jahr die Reha denn nun stattfinden wird. :angry:

Grüße von
Gabi
Dr. Steffan
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Beitrag von Dr. Steffan »

gala hat geschrieben:Außerdem dachte ich, dass Dr. Hoffman und sein Praxisteam von den neuen Gegebenheiten in Bezug auf Kinder-Rehas und Bad Salzungen informiert werden sollten.
Von dieser neuen Vereinbarung wussten sie dort noch nichts und Dr. Hoffman sprach daraufhin mit Dr. Steffan.
Gabi
Diese Regelung bestand schon immer, wird aber jetzt strenger gehandhabt. Leider....... :tear:
Dr. K. Steffan
gala
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Ich weiß langsam nicht mehr weiter ...

Beitrag von gala »

@ Dr. Steffan,

können sie mir einen Link oder sonstiges schicken wo ich nachlesen kann, dass die KK gesetzlich verpflichtet sind die Kosten zu übernehmen?
Leider fand ich nach langer Recherche im Internet nichts darüber!

Gerstern war ich bei der AOK, die nette Sachbearbeiterin bedauerte die Krankheit meiner Tochter und verwies mich ihrerseits auf die gesetzlichen Bestimmungen, dass die Krankenkasse das nicht übernehmen darf. Sie gab mir wieder ein Formular für die BfA mit.
Ein ähnliche Aussage bekam mein Mann, der bei einer Außenstelle der AOK anrief. Die erste Reha muss über die BfA laufen weitere könnten aber über die AOK beantragt werden. :wall:

Ich weiß ja mittlerweile, dass die Behörden ihre eigenen Bestimmungen nicht kennen. Deshalb hoffe ich hier auf einen Hinweis wo ich die nachlesen kann. Dann kann ich denen das auf den Tisch legen und mich evtl. mal mit dem Abteilungsleiter unterhalten.

Werde mich auch noch mal mit dieser Frage an die Patientenbeauftragte wenden.

Danke und Grüße
Gabi
Lydia1

Beitrag von Lydia1 »

Hallo Gabi,

wenn für deine Tochter eine Reha für Bad Sobernheim genehmigt wurde durch die Bfa,dann wird sich AOK nicht auseinandersetzten mit den Kosten.
peter 1
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Reha-Kostenträger BfA oder AOK

Beitrag von peter 1 »

Hallo Gabi,
warum willst Du nicht akzeptieren, dass im Falle Deiner Tochter die BfA die gesetzlich zuständige Finanzierungsstelle ist? Warum möchtest Du denn unbedingt haben, dass die AOK die Reha bezahlt?
Warum möchtest Du denn unbedingt haben, dass Deine Tochter in die Klinik nach Bad Salzungen kommt und nicht nach Bad Sobernheim? Die Entscheidung der zuständigen BfA ist sachgerecht, denn die Katharina-Schroth-Klinik in Bad Sobernheim ist auf die konservative Skoliose-Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert. Ein Widerspruch gegen die BfA-Entscheidung wird deshalb keinen Erfolg haben, unabhängig davon, wen Du sonst noch mit Deiner Sache befasst.
Warum verschwendest Du Deine Kraft für einen solchen bürokratischen Kleinkrieg? Mach Dich innerlich frei von Deiner Fixierung auf Bad Salzungen! Dadurch ersparst Du Dir, Deiner Tochter und allen anderen Beteiligten einen unnötigen Stress.
Aus der Heide grüßt Dich Peter.
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Toni
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Re: Reha-Kostenträger BfA oder AOK

Beitrag von Toni »

Peter Schmidl hat geschrieben:Hallo Gabi,
warum willst Du nicht akzeptieren, dass im Falle Deiner Tochter die BfA die gesetzlich zuständige Finanzierungsstelle ist? Warum möchtest Du denn unbedingt haben, dass die AOK die Reha bezahlt?
Warum möchtest Du denn unbedingt haben, dass Deine Tochter in die Klinik nach Bad Salzungen kommt und nicht nach Bad Sobernheim? Die Entscheidung der zuständigen BfA ist sachgerecht, denn die Katharina-Schroth-Klinik in Bad Sobernheim ist auf die konservative Skoliose-Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert.
Weil....
1. Bad Salzungen für Nürnberger nur halb soweit entfernt ist wie Sobi.
2. Bad Salzungen für Kinder MINDESTENS ebenso gut geeigent ist wie Sobi
3. Weil es gute Gründe geben könnte ein Kind NICHT in die Hände und Verantwortung des Sobernheimer "Chefarztes" fallen zu lassen!
4. Weil in BaSa die Wartenzeiten auf einen Ferienrehaplatz deutlich kürzer sein könnten.
5. Weil in BaSa etwas weniger orthodox geschrothet wird und noch andere Aspekte wie z.B. Sequenttraining angeboten werden.
6. Weil BaSa die bessere Compliance-Motivation für korsett-tragende Kids hat.
7. Weil BaSa weniger Klinik und Mensa-Atmosphäre als Sobi hat.
8. Der Tagessatz in BaSa sogar ein paar € niedriger ist als in Sobi!

es gäbe noch weitere Gründe... auch einige die sehr FÜR Sobi sprechen würden.
Aber es sollte eben NICHT das Monopol für Kinder- und Jugend-rehas ALLEIN in Sobi liegen, auch wenn das einige gerne so hätten!
Dafür zu kämpfen daß auch in BaSa Rehas für Jugendliche unter 15 stattfinden dürfen lohnt sich nach meiner Überzeugung!

Wettbewerb tut BEIDEN ASKLEPIOS-Kliniken und der gesamten Skoliosenscene nur gut!
Gruß Toni
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas!
Dr. Steffan
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Beitrag von Dr. Steffan »

@gala
Die Aussage der AOK ist falsch. Es ist absoluter Unsinn, dass die BfA die erste Reha zahlen muß und dann die Kasse zuständig ist. Wenn die BfA einmal gezahlt hat liegt die Zuständigkeit weiterhin bei der BfA, die Kasse ist dann fein raus. Ich bin heute nicht mehr in der Klinik, werde aber morgen die Gesetzestexte hir posten.

@Herrn Schmidl
Der Kampf gegen solche Entscheidungen und Aussagen der Kassen muß geführt werden. Die Aussage der Kasse ist falsch, Aufgabe der Kasse ist es bei nicht berufstätigen, Krankheiten zu verhindern und schon bestehende zu therapieren.
Ich denke schon, dass man gegen Ungrechtigkeit kämpfen sollte und nicht einfach, weil es der leichtere Weg ist die Augen davor verschließt.

@Toni
Danke....
Dr. K. Steffan
gala
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Beitrag von gala »

Hallo Toni,
vielen Dank, dass du mich in Schutz genommen hast. Ich komme mir etwas geprügelt vor, aber vielleicht haben nicht alle von Beginn des Threads mitgelesen.

@ Lydia und Peter
Ich habe mir nicht selbst, die Beantragung der Reha über die Krankenkasse ausgedacht. Als ich Dr. Hoffman informierte, der sich daraufhin mit Dr. Steffan unterhielt bekam ich von seinem Praxisteam die Nachricht, dass wir die Reha jetzt über die Krankenkasse beantragen sollen/müssen. Und sie senden uns einen neuen Antrag für die Kasse. Das ist also nicht auf meinem Mist gewachsen.
Wenn es aber der korrekte Weg ist, dann sollte er beschritten werden.

Ein Großteil von Tonis Punkten trifft zu, bei den anderen hab ich noch nicht so viel Einblick, aber vor allem ist der Zeitfaktor wichtig für uns. Von Beginn an habe ich mich darum bemüht möglichst schnell eine Reha zu bekommen. Das ist das vorherrschende Ziel. Und deshalb hab ich mir Bad Salzungen ausgekuckt, da es dort eindeutig schneller geht. Wenn es über die Krankenkasse genehmigt würde, könnten wir mit viel Glück sogar einen Platz während unserer Ferien bekommen. Das war aber nie unsere Absicht denn der ursprüngliche Termin 15. Juni - also heute - liegt fernab der bayrischen Ferien.

Da die BfA ihre eigenen Vorschriften nicht kannte, kann ich mir gut vorstellen, dass bei den Kassen anders gehandelt wird als die eigentlichen Bestimmungen sind. Bzw. vielleicht gibt es durch die Reform eine Änderung die noch nicht zu allen durchgedrungen ist. Oder es wird bewusst so gehandhabt um Kosten zu sparen. So eine Aussage habe ich heute auch aus Insiderkreisen erhalten. Unser Betriebsarzt hat sich da ein wenig schlau gemacht. Das passt genau zu den Aussagen von Dr. Steffan.

Als der ich der Sachbearbeiterin der KK den Antrag von Dr. Hoffman gab sagte sie leise zu ihrer Kollegin: "Das ist nun wieder so ein Fall den es eigentlich gar nicht gibt." Es würde mich brennend interessieren was sie damit gemeint hat.

@ Dr. Steffan,
vielen Dank im Voraus für die entsprechenden Gesetzestexte!!!

Grüße von
gala
Dr. Steffan
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Beitrag von Dr. Steffan »

Hier der Text:


Zur Behandlung der o. g. im Wachstumsalter progredient verlaufenden Krankheiten ist eine stationäre medizinische Vorsorgeleistungen für die Dauer von 4-6 Wochen nach § 23 (1), (4) und (7) SGB V medizinisch dringend notwendig um:

1. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen
2. einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken
3. Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden
4. Pflegebedürftigkeit zu vermeiden

Die stationäre Vorsorgemaßnahme ist deshalb dringend erforderlich, da sonst für den Patienten unmittelbare gesundheitliche Nachteile entstehen, wie drohende Krankheitsverschlimmerung mit Verkrümmungszunahme und nachfolgend notwendiger Operation, Schmerzzunahme und Einschränkung der Herz-Lungenfunktion und somit Pflegebedürftigkeit.

Auszug aus dem Gesetz:
§ 23 SGB V Medizinische Vorsorgeleistungen
(1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind,
1. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
2. einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken,
3. Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder
4. Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

(4) Reichen bei Versicherten die Leistungen nach Absatz 1 und 2 nicht aus, kann die Krankenkasse Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Vorsorgeeinrichtung erbringen, mit der ein Vertrag nach § 111 besteht.
(7) Medizinisch notwendige stationäre Vorsorgemaßnahmen für versicherte Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen in der Regel für vier bis sechs Wochen erbracht werden.
Dr. K. Steffan
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

§ 23 SGBV übertragen auf Erwachsene, für die die BfA nicht (mehr) zuständig ist, z.Bsp. Rentner, bedeutet
(4) Reichen bei Versicherten die Leistungen nach Absatz 1 und 2 nicht aus, kann die Krankenkasse Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Vorsorgeeinrichtung erbringen, mit der ein Vertrag nach § 111 besteht.
Eine REHA für solche Gruppen ist sehr schwer zu bekommen, auch wenn das bei den Kassen zumindest im Internetauftritt anders klingt.

Techniker Krankenkasse:
Welches Ziel soll mit stationären Vorsorgeleistungen erreicht werden?

Ziel stationärer Vorsorgeleistungen ist, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen. Ziel ist auch, Krankheiten zu verhüten oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Stationäre Vorsorgeleistungen sollen auch die Selbsthilfe und Eigenverantwortung der Betroffenen für ihre Gesundheit dauerhaft stärken und fördern.


Gruss
Klaus
Mellie26
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Beitrag von Mellie26 »

Da weiss die linke Hand nicht,was die rechte tut und man kann als "Betroffener" nichts dagegen tun,ausser ewig hin und her rennen... das man sich da fühlt,wie bei Asterix mit dem "Passierschein A65" kann ich durchaus verstehen... :<
gala
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Beitrag von gala »

Habe nun den Tipp bekommen die Krankenkasse per Einschreiben zu einem rechtsmittelfähigen Bescheid bezüglich der Aussage über den Kostenträger für Kinder-Rehas aufzufordern. Den Brief hab ich mit den hier geposteten Gesetzauszügen von Dr. Steffan ergänzt.

Dadurch kann sich die Krankenkasse nun keine Falschaussage leisten.
Na, ich hoffe ihr wünscht uns das Beste dabei!

Werde weiter berichten ...

Grüße von
Gabi
gala
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Nun doch ein Kurantrag über die AOK!!!

Beitrag von gala »

Und es geht doch!
Heute, Dienstag bekamen wir schon Post von unserer Krankenkasse der AOK.
Der "Antrag auf eine Kur durch die Krankenkasse" war darin. :D :D :D

Erst am Freitag hab ich die Bitte auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid über den Kosenträger von Kinder-Rehas an die AOK abgeschickt. Ich schrieb ihnen, falls es ein Versehen der Sachbearbeitein gewesen war, verzichte ich auf den Antwort-Bescheid und bat sie stattdessen den Antrag auf die Kur uns zu senden.
Dieser Antrag war zuvor mit der Begründung, dass sie die Kosten der Reha wegen gesetzlicher Bestimmungen gar nicht übernehmen dürfen, abgelehnt worden.

Was so eine Bitte um eine angreifbare Aussage alles ausmacht. Zuvor wurde ich von einem zum anderen verwiesen. Ich kam mir schon so vor wie Mellie beschrieb.[equote]Mellie26
Da weiss die linke Hand nicht,was die rechte tut und man kann als "Betroffener" nichts dagegen tun,ausser ewig hin und her rennen... das man sich da fühlt,wie bei Asterix mit dem "Passierschein A65" kann ich durchaus verstehen.[/equote]

Ich kann euch nur raten, wenn ihr widersprüchliche Angaben bekommt auf eine schriftliche rechtsmittelfähige Aussage zu bestehen. Dann werden die meisten Farbe bekennen, denn in einem Rechtsstreit würden sie dann den kürzeren ziehen.

Nun hoffen wir, dass einer baldmöglichen Reha nicht mehr viel im Wege steht!!!

Liebe Grüße
Gabi
Dr. Steffan
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Beitrag von Dr. Steffan »

Freut mich, dass es doch noch geklappt hat.

Es ist nur traurig zu wissen, dass wenn man nicht genug Informationen hat oder sich nicht traut, keine Chance hat in unserem Gesundheitssystem zu existieren.
Dr. K. Steffan
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

DrSteffan hat geschrieben:Freut mich, dass es doch noch geklappt hat.

Es ist nur traurig zu wissen, dass wenn man nicht genug Informationen hat oder sich nicht traut, keine Chance hat in unserem Gesundheitssystem zu existieren.
Deswegen ist es auch so unheimlich wichtig, sich in diesem Forum zu informieren und auch eigenes Wissen anderen zur Verfügung zu stellen.

Ein prima Beispiel für Selbsthilfe.
Danke an Gabi und für die begleitende Unterstützung an Dr. Steffan.

Gruss
Klaus
blackvelvet999
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Als ich...

Beitrag von blackvelvet999 »

Als ich vor 2-3 Jahren in Salzi war, waren aber auch kleine Kinder mit ihren Mutties da !!!!
Hmm entweder ist diese Änderung das sie keine Kinder mehr unter 15 Jahren aufnehmen neu o.....???!!!!


Black
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gala
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Beitrag von gala »

Hallo Black,

klar können Kinder nach Bad Salzungen, aber seit ca. 2-3 Monaten nur noch über die Krankenkassen weil die Kurklinik über die BfA keine Zulassung mehr hat.

Aber die Krankenkassen lehnen meist den Reha-Antrag ab und verweisen auf die BfA. Nur wenn man sich gehörig auf die Hinterfüße stellt und die entsprechende Unterstützung hat rücken die erst mal das eigene Antragsformular heraus.

Ließ einfach ein paar Beiträge weiter oben mal nach.

Grüße von
Gabi
gala
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Geschafft !!!

Beitrag von gala »

Seit gestern hab ich nun von der AOK die mündliche Zusage, dass sie die Kosten der Reha übernehmen. ;D

Vielen Dank an Dr. Steffan und alle anderen für die Unterstützung! :gut:

Nun klappt es sogar, obwohl jetzt eigentlich in Bad Salzungen die Termine für Oktober vergeben werden noch in unseren Schulferien! Wir haben die Zusage für 17. August bis 14. September. :freude:

Leider bekomme ich kein Doppelzimmer und ich muss mir mit meiner Tochter ein Einzelzimmer teilen, ich hoffe, dass wir uns da nicht zu sehr beengt sind. Aber da ich so glücklich bin, dass die Reha in ca. 4 Wochen beginnt und nun in den Schulferein stattfinden kann, werden wir uns irgendwie arrangieren.

Mein Mann wird sich am Ort für 2 Wochen auch eine Übernachtungsmöglichkeit suchen, so dass wir unseren Urlaub um die Reha unserer Tochter gruppieren.
Falls jemand eine gute und günstige Pension kennt, dann bitte hier posten.

Letztendlich kann ich allen nur raten sich nicht von irgendlwelchen Institutionen abweisen zu lassen, sondern sich über hier über das :forum: zu informieren und auf seine Rechte zu bestehen.

Herzliche Grüße sendet euch
Gabi
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