Physiotherapie (Schroth) Ich bekomme kein Rezept :(

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Anke
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Physiotherapie (Schroth) Ich bekomme kein Rezept :(

Beitrag von Anke »

Bin ja seit ca. 3 Wochen krank geschrieben. Habe Schmerzen in der Schulter, die bis in den Ellenbogen strahlen. Erst hatte ich eine Blockade in der HWS, heute noch im Becken. Trotz Tabletten (jetzt Prednisolon) gehen die Schmerzen nicht weg. Und was ich genau habe, weiß ich bis heute nicht. Ich tippte auf eine Nervenentzündung, das soll's aber nicht sein.

Jetzt frage ich meine Orthopäden, ob er mir wieder ein Rezept für eine Schroth-Physiotherapie ausschreiben kann. Und er meint, er kann es erst wieder Ende Mai :( Die KK zahlt nicht so viel. Bekomme gerade normale Massagen und da ich noch keine Lähmungserscheinungen o. ä. habe, müssen wir einige Wochen damit warten.

Gut, dann warte ich. Aber kann ja mit dem Rezept dann doch wieder nur 6 x hingehen. Wie macht ihr es? Übt ihr zu Hause allein, zahlt ihr auch manche Sitzungen allein?

Ich möcht endlich so gern was tun und nun soll's an der KK scheitern *traurig*.

Noch eine Frage:
Habt ihr eine I-Adresse, bei der ich nach einem Osteopathen in meiner Nähe suchen kann?

Liebe Grüße
Anke
skoli74
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Beitrag von skoli74 »

Hallo Anke,

ich habe genau das gleiche Problem. Ich mache seit November Schroth-KG und die ersten beiden Rezepte hab ich ohne Probleme bekommen.
Jezt muss ich allerdings erst einmal eine Pause machen, weil laut dem Orthopäden zwischen dem Ausstellen zweier Rezepte 12 Wochen liegen müssen. D.h. ich kann 6 Wochen KG machen, dann hab ich 6 Wochen Pause, bis ich ein neues Rezept bekomme usw.
Es würde mich daher auch interessieren, wie die anderen im Forum dies machen.
Eine Kur ist bei mir noch nicht durch und alleine kann ich die Schroth-Übungen nur zum Teil machen, da mir die Erfahrung noch fehlt.

Viele Grüße
Claudia
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Anke
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Beitrag von Anke »

Hallo Claudia,

ich werde demnächst mal zur BfA gehen und hoffen, dass ich eine Schroth-Kur bekomme. Soll ja sehr anstrengend sein.

Ich bin ein bisschen geknickt wegen des Rezeptes. Denn bei mir hat es jetzt endlich klick gemacht und ich will was tun. Und nun werde ich durch die KK gebremst. Mir ging es immer gut und daher habe ich nicht auf meine Gesundheit geachtet. Nun geht es mir seit ca. 1 Jahr immer mal wieder richtig schlecht und ich versuche, meine Einstellung zu ändern. Schließlich geht es ja um uns, oder? *schweinehundübersiegt*

Liebe Grüße
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J-Maria
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Beitrag von J-Maria »

Hallo Anke, hallo Claudia,

ich hoffe, ich kann euch vielleicht helfen.

Meine Tochter bekommt seit Sommer 2003 laufend eine Verschreibung ohne Probleme.

Die Heilmittelverordnung (Rezept) sieht so aus:
:arrow: „Verordnung außerhalb des Regelfalles“ ist angekreuzt
:arrow: Unter Indikationsschlüssel steht „EX4a“
:arrow: Unter „Medizinische Begründung bei Verordnung außerhalb des Regelfalles“ steht: „Nur bei einer dauerhaften Therapie ist Behandlungserfolg gewährleistet“
:arrow: Unter „Anzahl pro Woche“ steht 1-3

:arrow: Verordnungsmenge ist 10 oder 20, wird mal so mal so ausgestellt, ggf. muss man öfter sein Rezept abholen.
(In der KG-Praxis wird ein niedrigerer Wert bevorzugt, so kann die Praxis öfter mit der KK abrechnen und kommt somit schneller ans Geld).

Mit der KK (Barmer, Kassenpatient) hatten wir bis jetzt keine Probleme. Nicht vor der neuen Verordnung und auch jetzt nicht.

Ich vermute, dass die Aussage des Arztes, dass die KK nicht soviel bezahlt, ist schlicht falsch.

Nimm doch Kontakt mit eurer KK und versucht das zu klären.
Findet euch nicht mit den Aussagen des Arzte ab. :onceldoc:

Viel Glück und Ausdauer (mit einer KK etwas zu klären kann (muss nicht) sehr, sehr anstrengend sein :schlaumeier: :vielposten: ); ich hoffe es lohn sich!

Schöne Grüße

J-Maria
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Anke
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Beitrag von Anke »

J-Maria, vielen lieben Dank. Auf die Idee, mit meiner KK zu telefonieren, bin ich nicht gekommen. Werde ich schnellstmöglich tun.

Lieben Dank!
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Conny
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Beitrag von Conny »

Hallo :)

ich habe mal von einem Arzt den Tipp bekommen, bei mehreren Orthopäden gleichzeitig in Behandlung zu sein! So kann man sich immer wieder seine Rezepte unabhängig von einander holen. Die KK scheint das wohl nicht zu "interessieren" bei wievielen Orthopäden man da in Behandlung ist. ;D

Liebe grüßle, Conny
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo Anke,

zumindest bei der Diagnosegruppe WS2 gibt es zunächst mal die Möglichkeit von insgesamt 3x6 Behandlungen. Das ist der Regelfall und muss nicht von der Krankenkasse genehmigt werden.

J-Maria hat die Verordnung ausserhalb des Regelfalles beschrieben, die so gestaltet werden kann, dass eine dauerhafte Versorgung möglich wird.
Diese muss je nach Krankenkasse genehmigt werden und kann dann in Kraft treten, wenn der Regelfall ausgeschöpft ist.

Bei der Verschreibepraxis muss immer daran gedacht werden, dass das Budget nicht überschritten wird. Deshalb sind die Ärzte natürlich teilweise sehr zurückhaltend und erzählen dem nicht aufgeklärten Patienten schon mal Märchen.

Übrigens Physiotherapie nach Schroth läuft in der Verschreibung unter "KG" ohne weiteren Zusatz.

Um an die entsprechenden Rezepte zu kommen, sollte man den Arzt solange wechseln, bis man diese auch bekommt. Da sollte es dann nicht mehr so sehr auf die Kompetenz ankommen, denn man weiss ja, was man braucht. :)

Osteopathen in Listen wurde hier schon gepostet. Bitte mal die Suchfunktion benutzen.

Gruss
Klaus
thunerfee
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Beitrag von thunerfee »

Kann mir nochmals jemand erklären, wie die Einteilung in WS1 oder WS2 erfolgt. Ich hatte eine riesige Diskussion mit meinem Orthopäden, wie ich eingestuft werde.Meine Wirbelsäule ist nach Harrington versteift worden, und er ist der Meinung, das war ja vor 20 Jahren und hat mit meinem jetztigen Zustand nichts zu tun(ha-ha)Ich habe nur 1 x 6 Krankengymnastik aufgeschrieben bekommen und bin als therapieresistent eingestuft worden. So nach dem Motto" das nützt bei Ihnen sowieso nichts mehr ". Massage schreibt er gar nicht mehr auf und er ist auch nicht bereit mit mir über den Heilmittelkatalog zu diskutieren.Toll.l
Eva
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Beitrag von Eva »

Hallo GAst,

WS1 sind Erkrankungen der WS mit prognostisch kurzfristigem Behandlungsbedarf, WS2 mit langfristigem Behandlungsbedarf. Wenn sich Dein Orthopäde so "bockig" anstellt, würde ich schleunigst einen anderen Arzt suchen. Operierte Skoliosen werden unter WS2 eingestuft, egal wann die Op war!

Gruß Evi
Marlies

KG Rezept

Beitrag von Marlies »

Hallo zu Euren Beiträgen,
habe auch schwere Skoliose unoperiert und das gleiche Problem mit KG durch.KK hilft einem nicht, bin AOK, da sie das abrechnen, was der Arzt entscheidet und wenn er es nicht für richtig hält, wechseln kann man die Ärzte und auch zu mehreren gehen im Quartal haben sie zugestimmt, aber man bekommt nicht so schnell Termine.Ich bin jetzt bei einem Sportmediziner, der ein größeres Buget hat und mir das verschreibt.So mache ich 1 h pro woche Schroth, also 2 Einheiten, aber wichtig ist auch das man Muskeln aufbaut und noch das nebenbei macht und somit die WS stärkt.Ich habe lange gebraucht um das herauszufinden, für einen, der nie gern Sport macht, aber hoffe, das es was bringt.
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

eva hatte geschrieben:
WS2 mit langfristigem Behandlungsbedarf.
Dazu gehören auch Skoliosen und Kyphosen.

Ich kann immer wieder nur raten, einen Spezialisten aufzusuchen und mit seinem Bericht die örtlichen Orthopäden zu konfrontieren.
Ausserdem sollte man vorher einen Schroththerapeuten fragen, mit welchem Arzt er zusammenarbeitet und wie die Verschreibepraxis ist.

Eine REHA wird sicherlich die Rezeptprobleme verringern, weil ja vieles zuhause gemacht werden kann.

Gruss
Klaus
Gast

rezept

Beitrag von Gast »

ich hab jetzt zum zweiten mal kg verschrieben bekommen.auf dem rezept(heilmittelverordnung)ist angekreuzt folgeverordnung,verordnung ausserhalb des regelfalles,und therapiebericht ja.was bedeutet das alles
Eva
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Rezept

Beitrag von Eva »

Hallo Gast,

wenn es Dein zweites Rezept ist, dürfte eigentlich nur "Folgeverordnung" angekreuzt sein. Laß das am besten beim Arzt ändern!
Das Kreuzchen bei Therapiebericht "ja" bedeutet, daß Dein Physiotherapeut nach Beendigung dieser Verordnung einen Bericht über den Behandlungsverlauf an den Arzt senden muß.

Gruß Evi
Gast

Beitrag von Gast »

ich hab noch mal nach geschaut.es ist beides angekreuzt.ist ja nicht schlimm.oder wird da was in der krankengymnastik gesagt?ich werde nicht wegen dem kreuzchen das zu viel ist zum arzt fahren.
Eva
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Beitrag von Eva »

Hallo,

das kommt immer auf die Krankenkasse an, denn eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ist bei einigen Kassen genehmigungspflichtig.

Welchen Indikationsschlüssel hat der Arzt bei Deinem Rezept eingetragen?
Bei WS2 ist als Regelfall eine Erstverordnung und danach 2 Folgeverordnungen möglich (mit jeweils 6 Behandlungen). Danach kommt erst die Verordnung außerhalb des Regelfalles! Es kann also nicht beides angekreuzt sein. Glaube mir, solche Rezepte werden von den Krankenkassen heutzutage sehr oft wieder an den Therapeuten zurückgeschickt, da nicht korrekt ausgefüllt, und Dein Therapeut bekommt erst sein Geld, wenn es korrekt ausgefüllt ist. Die Krankenkassen sind da neuerdings sehr pingelig!

Gruß Evi
Gast

Beitrag von Gast »

ws1c.oh je was mache ich jetzt?dann hat mein arzt vielleicht aussversehen einen fehler gemacht.muß ich dann doch zum arzt,damit ich ein neues rezept bekomme?es ist wirklich folgeverordnung und ausserhalb des regelfalles angekreuzt.oh das ich jetzt echt blöd
Gast

Beitrag von Gast »

vielleicht ist es auch eine folgeverordnung und der arzt will schon die nächste verordnung(ausserhalb des regelfalles)von kk genehmigen lassen.
Eva
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Beitrag von Eva »

Es ist alles schon ein wenig verworren. Wenn es WS1 ist, kann der Arzt, da bei diesem Indikationsschlüssel nur eine Verordnung mit 6 Beh. vorgesehen ist, bei der nächsten Verordnung in den Indikationsschlüssel WS2 wechseln und dann noch zwei Rezepte (insgesamt bis zu 18 Behandlungen, die ersten 6 von WS1 werden mitgerechnet) ausschreiben. Danach beginnt bei einer notwendigen Weiterbehandlung ohne Pause, die Verordnung außerhalb des Regelfalles. (Erst wenn der Regelfall ausgeschöpft ist, beginnt die Verordnung außerhalb des Regelfalles.) Machst Du aber eine Therapiepause von mind. 12 Wochen, beginnt alles wieder mit einer Erstverordnung.

Siehst Du jetzt ein bisschen klarer?

Gruß Evi
Gast

Beitrag von Gast »

d.h ich bekomme danach noch zweimal sechs behandlungen(wenn er auf ws2 wechselt)und dann beginnt ausserhalb des regelfalles und ich bekomme dann auch noch weiterhin anwendungen?ja das ist total verwirrend.also ich muß nicht nochmal zum arzt gehen und das rezept ändern lassen?
Eva
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Beitrag von Eva »

Also nochmal langsam:

Höchstverordnungsmenge bei WS1 6 Behandlungen je Diagnose/Regelfall
Höchstverordnungsmenge bei WS2 18 Beh. je Diagnose/Regelfall

Hat Dein Arzt Dir zuerst 6 Behandlungen, bei gleicher Diagnose, aber mit Indikationsschlüssel WS1 verordnet, so kann er danach sofort in den Indikationsschlüssel WS2 wechseln und noch 2 Folgeverordnungen mit jeweils 6 Behandlungen ausschreiben. Höchstverordnungsmenge bei WS2 sind 18 Behandlungen, wurden aber schon für die gleiche Diagnose zuvor in WS1 6 Behandlungen verschrieben, so werden diese mitgezählt, da es sich um den gleichen Regelfall handelt.

Es ist bestimmt besser, wenn das Rezept genau ausgefüllt ist, seit Inkrafttreten der neuen Heilmittelrichtlinien gibt es oft mit den Krankenkassen bei der Abrechnung Ärger auch wenn nur mal ein kleines Kreuzchen nicht ganz stimmt, es ist halt leider so.
Aber nicht nur das falsche Kreuzchen durchstreichen! Jede nachträgliche, handschriftliche Änderung auf einem Rezept muß mit Stempel und Unterschrift vom Arzt abgezeichnet werden! So sind nun mal die Vorschriften, ich find' sie auch "banane" aber ich hab' sie nicht gemacht.

Schönen 1. Mai noch
Gruß Evi
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