Verordnung ausserhalb des Regelfalles

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Jessica

Verordnung ausserhalb des Regelfalles

Beitrag von Jessica »

Hallo Ihr Lieben,

ich brauche mal ein wenig Aufklärung!

Mir wurde so ein Rezept (12/2004) für 10 Behadlungen nach SCHROTH "einmalig" genehmigt. Ich frage mich was passiert, wenn dieses Rezept abgearbeitet ist. Nie wieder Krankengymnastik, unter kompetenter Beobachtung? Ich mache SCHROTH nämlich erst seit November ...

Oder steht mir Krankengymnastik in einer bestimmten Anzahl im Quatal zu?
Wie läuft es denn bei Euch, mit der KG?

Über Rückmeldungen wäre ich total dankbar! =)

Jessi
Eva
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Beitrag von Eva »

Hallo Jessika,

eine Verordnung außerhalb des Regelfalles kann Dein Arzt, wenn er es denn tut, Dir nach diesem 10er Rezept immer wieder ausstellen, es muß dann nur erneut der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Jedes Rezept (außerhalb des Regelfalles) bedarf also einer erneuten Genehmigung.

Im Regelfall, also ohne Genehmigung, ist die Höchstverordnungsmenge beim Indikationsschlüssel WS2 3x 6 Behandlungen. Danach müßte eine Therapiepause von 12 Wochen eingehalten werden, und dann kann wieder mit einer Erstverordnung von 6 Beh. und 2 Folgeverordnungen mit je 6 Beh. begonnen werden, danach wieder Pause von 12 Wochen usw., oder aber eben eine Verordnung außerhalb des Regelfalles (auf so einem Rezept können aber auch viel mehr als 10 Beh. stehen, z. B. bei einer Behandlungsfrequenz von 2x wöchentlich, 24 Behandlungen, also immer soviele Beh., wie in 12 Wochen verabreicht werden sollen.)

Ich hoffe Dir die Sachlage einigermaßen verständlich erklärt zu haben.

Gruß Evi
Jessica

Beitrag von Jessica »

Hallo Eva,

dass ist lieb, dass Du so schnell geantwortet hast!

Meine Hausärztin würde es mir fortlaufend verordnen, aber die Krankenkasse hat auf dem Rezept vermerkt, dass es eine einmalige Sache ist, und mir eine Eigenanleitung beigebracht werden soll.

Ich schrothe natürlich zu Hause, merke aber, dass es mit Kathrins Hilfe (Physiotherapeutin) viel viel besser klappt. Ich habe eine Skoliose von 40° und mir liegt sehr viel daran, mit der Behandlung nicht aussetzen zu müssen *grummel*

Vielleicht sollte ich mich, nach diesem Rezept einfach an meine Orthopädin, mit dem Schreiben der AOK wenden?

Jessi
Eva
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Beitrag von Eva »

Hi Jessika,

es gibt da noch die Möglichkeit, gegen eine Ablehnung Widerspruch einzulegen, dauert aber erfahrungsgemäß ziemlich lange. Dann kann man noch mit einem Trick zu einem Rezept kommen, indem Du einfach noch einen anderen Arzt aufsuchst (ev. Orthopäde), denn für diesen Arzt ist das erste Rezept eine Erstverordnung für Dich, also für ihn beginnt ein neuer Regelfall, also heißt das für Dich 3 Rezepte mit je 6 Behandlungen. Danach wieder Artzwechsel (Hausarzt) und wenn nach der letzten Behandlung, welche von Deinem Hausarzt verordnet wurde, 12 Wochen vergangen waren, beginnt dieser wieder mit einer Erstverordnung, also wieder 3 Rezepte mit je 6 Beh. usw.

Gruß Evi
Jessica

Beitrag von Jessica »

Danke Eva, so werde ich es machen!

Ich werde als nächstes zu meiner Orthopädin maschieren!
Mensch schlimm, dass bei soetwas gegeizt wird, gell?!

Viele Grüsse, Jessi
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo Ihr beiden,
Mir wurde so ein Rezept (12/2004) für 10 Behandlungen nach SCHROTH "einmalig" genehmigt.
Ist das schon eine Verordnung ausserhalb des Regelfalles gewesen?
Ansonsten könnte ich mir die Genehmigungspflicht nicht erklären.

evi,
muss man nicht trotz "Ärzte-Hopping" daran denken, unterschiedliche Diagnosen zu stellen? Und wenn Jessica jetzt damit neu anfangen will, muss sie ja evtl. einen neuen Regelfall erzeugen. Der sollte aber eine andere Diagnose haben, als die mit den 10 Behandlungen von 12/2004. Oder?

jessica,
Du solltest natürlich auch daran denken, eine Schroth-REHA zu beantragen.

Gruss
Klaus
Jessica

Beitrag von Jessica »

Hallo Klaus,

es geht am 16.02. zur Schroth Reha und bis dahin komme ich mit meinem 10er Rezept super hin. Ich fragte mich nur, was danach geschehen soll.

Richtig, dass Rezept 12/2004 ist meine 1. Verordnung ausserhalb des Regelfalles.
Eva
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Beitrag von Eva »

Hallo Klaus,

das mit dem "Ärztehopping" hatten wir schon öfter in der Praxis. Da kam dann ein Rezept von der Krankenkasse an uns zurück mit dem Vermerk, daß es keine Erstverordnung wäre. Habe dann bei der Krankenkasse angerufen und erklärt, daß es für diesen Arzt wohl eine Erstverordnung ist. Der 2. Arzt kann ja gar nicht wissen, wenn der Patient es nicht sagt, daß er schon mal eine VO hatte, der Therapeut ja auch nur, wenn der Patient vorher auch bei ihm zur Behandlung war. Wir haben uns dann mit der KK dahingehend geeinigt (war übrigens auch die AOK), daß wir in solchen Fällen einen Vermerk auf dem Rezept machen, daß ein Arztwechsel stattgefunden hat und es eben für diesen Arzt eine Erstverordnung ist.

Bis jetzt ist das dann problemlos über die Bühne gegangen und von der Kasse auch bezahlt worden.

Gruß Evi
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo evi,

hochinteressant!!

Es gab ja eine Diskussion über die Kontrollpflicht des Therapeuten.
Und wenn ein Arztwechsel, aber kein Therapeutenwechsel stattfindet, dann wäre es ja für den Therapeuten relativ einfach, die Verordnungen nach "Heilmittelverordnung-Verträglichkeit" zu überprüfen.
Aber wenn es mit der AOK so klappt, ist das prima.

jessica,

ich bin in der TK und damit in einer VDAK Krankenkasse, die auf eine Genehmigung verzichtet. Hier muss nur der Arzt mitspielen und die Verordnungen ausserhalb des Regelfalles als Dauerbehandlungsmöglichkeit akzeptieren.
Das soll Dich jetzt nicht unbedingt zum Krankenkassenwechsel bewegen, denn nach einer REHA soll man ja Schroth alleine machen und nur ab und zu zur Kontrolle beim Schroth-Therapeuten gehen. Es sei denn, dass man mit Schroth allein nicht zurecht kommt.
Also erst mal abwarten, was die REHA bringt.

Gruss
Klaus
Jessica

Beitrag von Jessica »

Hallo Klaus,

also sind die meissten Skolli Patienten, die zur Schroth Reha waren, gar nicht mehr wöchendlich bei der Physiotherapie? Na ja, wenn eine Verschlechterung aus bleibt, mit Training zu Hause, dann wäre das ja klasse =)

Komisch, dass die AOK so rummuckelt ... bei dem hohen Beitrag könnten sie echt ein bissi kulanter sein ~grummel~

Jessi
Jessica

Beitrag von Jessica »

Hallo Klaus,

ich muss doch noch mal ganz kurz an´s Thema anknüpfen:
Bleibt man als weiterhin chronisch krank eingestuft, auch wenn man nur noch Rezepte verschrieben bekommt (wie Eva erklärte), die gegen den Regelfall nicht verstossen?
Man muss glaube ich einmal pro Quartal sich wegen der Skolios beim Arzt vorstellen.

... schnelle Grüsse ...
Eva
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Beitrag von Eva »

Bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles muß lediglich gewährleistet sein, daß der Patient sich nach 12 Wochen wieder beim Arzt vorstellt (deshalb darf die Anzahl der Behandlungen auf dem Rezept die Menge, die in 12 Wochen gemacht werden sollen, nicht überschreiten.).

Chronisch krank bist Du, auch wenn Du Verordnungen außerhalb des Regelfalles bekommst aber noch lange nicht, das wird vom Arzt nach anderen Kreterien bescheinigt (es gibt da Listen, welche Erkrankungen als "chronisch" einzustufen sind, das kann Dir aber nur Dein Arzt sagen).

Ich weiß, ist alles etwas verwirrend, aber das ist vielleicht auch von der Politik so gewollt um schlicht und einfach Geld zu sparen, weil ein Normalbürger schon nicht mehr durchblickt und manche Ärzte eben auch nicht und so manches Rezept erst garnicht mehr ausgestellt wird.

@ Klaus, das mit der Prüfpflicht für den Therapeuten ist auch so 'ne Sache. Im Grunde genommen muß dieser lediglich prüfen, ob das Rezept vollständig ausgefüllt ist, nicht ob es heilmittelrichtlinienkonform ausgefüllt ist. Aber das ist ein Thema für sich, würde hier zu weit führen und braucht den Patienten eigentlich nicht zu belasten, denn das klären die meisten Therapeuten, mit dem Arzt oder der Krankenkasse ab.

So, jetzt glaube ich, daß ich wieder mal zur Steigerung der allgemeinen Verwirrung meinen Beitrag geleistet habe, deshalb genug jetzt!

Schönen Abend allerseits
Gruß Evi
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elaine
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Beitrag von elaine »

Ich bin Ergotherapeutin und kenne mich daher mit dem Heilmittelrichtlinien ganz gut aus.
Bei uns ist das so, dass einige Krankenkassen auf die Genehmigung verzichten. Wie ist das bei der KG?

grüße
elaine



Sorry elaine, ich habe deinen Beitrag versehentlich editiert :embarrassed: . Ich habe versucht es sinngemäß zu rekonstruieren. Wenn du etwas zu ergänzen hast, kannst du mir gerne eine pn schreiben. Nicole
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo elaine,

ich bin zwar nicht evi, aber ich hatte ja schon geschrieben, dass die TK (Techniker Krankenkasse) auf eine Genehmigung verzichtet.
Die TK ist im Verband der VDAK Krankenkassen, die alle auf eine Genehmigung verzichten. Das sind also eine ganze Menge Krankenkassen.
Die AOK gehört da nicht zu.
Das eigentliche Problem sind die Ärzte, die gerade bei der Verordnung ausserhalb des Regelfalles doch sehr an die Grenze ihres Budgets kommen können.

jessica,
evi hat das sehr gut erklärt. (@eva: keinerlei Verwirrung :) )

Bist Du denn als chronisch krank eingestuft? Skoliose allgemein ist jedenfalls nicht in der Liste der chronisch Krankheiten aufgeführt. Eine solche Einstufung hat lediglich was mit der Zuzahlung zu tun.
Komisch, dass die AOK so rummuckelt ... bei dem hohen Beitrag könnten sie echt ein bissi kulanter sein
Da solltest Du Dir doch überlegen, ob Du einen Wechsel machen solltest.

Gruss
Klaus
netkitty
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Beitrag von netkitty »

elaine hat geschrieben:Bei uns ist das so, dass einige Krankenkassen auf die Genehmigung verzichten. Wie ist das bei der KG?
Wir haben auf der Seite Links & Adressen eine Liste von physio.de hinterlegt, dort steht welche Kassen auf eine Genehmigung außerhalb des Regelfalls verzichten.

Grüsse
Nicole
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No matter.
Try again. Fail again.
Fail better.[/i]
Samuel Becket[/size]
Jessica

Beitrag von Jessica »

Guten Morgen,

ja ich bin als chronisch krank eingestuft und musste im letzten Jahr zum Glück nur 1 % Zuzahlung leisten.

Meine Physiotherapeuthin gab mir gestern den Tip, dass Bad Salzungen im Entlassungsbericht nach der Reha vermerken soll, dass eine Skoliose weiterhin Behandlungsbedürftig ist, unter fachlicher Aufsicht. Und das Verordnungen ausserhalb des Regelfalles somit genehmigt werden müssen.

Ich lasse mich mal überraschen! =o)
Kaethelschen
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Beitrag von Kaethelschen »

Hallo Ihr,


bin BKK versichert, was muss ich tun, um als chronisch krank eingestuft zu werden?
Denn die Zuzahlungen zu den rezepten, sofern mir die Ärzte was verschreiben ist schon mit der Dauer hoch!! Und ich bin doch eine arme Studentin!!!!! ;)

Käthelschen
Jessica

Beitrag von Jessica »

Hallo!

Am besten Du sprichst mal mit der Krankenkasse, so hatte ich es gemacht.

Wenn vom Arzt bestätigt wird, dass Du einmal im Quartal wegen der selben Krankheit behandelt wirst und sich Dein Gesundheitszustand verschlechtern würde, wenn Du das nicht machst, gilst Du als chronisch krank.

Ich habe das erst im DEZ herausgefunden und bekomme nun eine Rückzahlung.

Jessi
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo jessica,
Wenn vom Arzt bestätigt wird, dass Du einmal im Quartal wegen der selben Krankheit behandelt wirst und sich Dein Gesundheitszustand verschlechtern würde, wenn Du das nicht machst, gilst Du als chronisch krank.
Das ist ja hochinteressant. Ist das eine Aussage Deiner Krankenkasse oder hast Du das woanders herausgefunden?

Gruss
Klaus
Jessica

Beitrag von Jessica »

Hallo Klaus,

hier die Info der Homepage (AOK)

Sind Sie schwerwiegend chronisch krank?

Ein Patient gilt als schwerwiegend chronisch krank, wenn er wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und bei ihm zusätzlich eines der folgenden Merkmale zutrifft:

Pflegestufe 2 oder 3

Grad der Behinderung (GdB) von 60% oder Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60%. Dabei muss dieselbe Erkrankung in dem Bescheid zur Feststellung des Grades der Behinderung bzw. als Begründung bei der Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgeführt sein

Erfordernis einer kontinuierlichen medizinischen Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil-und Hilfsmitteln), ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund derselben schwerwiegenden Erkrankung verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.
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