Hallo Evi
vielen Dank für Deine Antwort. Das wäre nett, wenn Du mal nachschauen könntest.
Meine KK ist die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK).
Viele Grüße
Schnuppi
Rezept-komisch!!! Warum?
- Klaus
- Moderator/in

- Beiträge: 15226
- Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
- Geschlecht: männlich
- Wohnort: Hannover
Hallo zusammen,
ich bin zwar nicht evi, aber ich habe mich privat mit dem neuen Heilmittelkatalog beschäftigt.
Wie evi schon gesagt hat, gibt es in der obligatorischen Pause von 12 Wochen nur die Möglichkeit der Verordnung ausserhalb des Regelfalles.
Das bedeutet, dass innerhalb dieser 12 Wochen entweder insgesamt 12 Behandlungen 1x die Woche oder 24 Behandlungen 2x die Woche usw. verschrieben werden können.
Bei der Verordnung D1(standardisierte Heilmittelkombination) ist es rechnerisch wohl möglich, dass dabei 18 herauskommen. Bin ein bischen faul, das auszurechnen.
Nach diesen 12 Wochen ist wieder eine normale Verschreibung möglich, also z.Bsp. 18x D1.
Grundsätzlich kann jeder bei seiner KK anrufen und nach dem
Genehmigungsverzicht bei der Verordnung ausserhalb des Regelfalles
fragen.
Gruss
Klaus
ich bin zwar nicht evi, aber ich habe mich privat mit dem neuen Heilmittelkatalog beschäftigt.
Wie evi schon gesagt hat, gibt es in der obligatorischen Pause von 12 Wochen nur die Möglichkeit der Verordnung ausserhalb des Regelfalles.
Das bedeutet, dass innerhalb dieser 12 Wochen entweder insgesamt 12 Behandlungen 1x die Woche oder 24 Behandlungen 2x die Woche usw. verschrieben werden können.
Bei der Verordnung D1(standardisierte Heilmittelkombination) ist es rechnerisch wohl möglich, dass dabei 18 herauskommen. Bin ein bischen faul, das auszurechnen.
Nach diesen 12 Wochen ist wieder eine normale Verschreibung möglich, also z.Bsp. 18x D1.
Grundsätzlich kann jeder bei seiner KK anrufen und nach dem
Genehmigungsverzicht bei der Verordnung ausserhalb des Regelfalles
fragen.
Gruss
Klaus
