maximal 10x KG pro Rezept???

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JenniferA
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maximal 10x KG pro Rezept???

Beitrag von JenniferA »

Hallo allerseits
mir kam es schon immer seltsam vor das auf dem rezept für die KG nur 10 einheiten aufgeschrieben waren. nach den neuen regelungen seit dem 01.07.2004 schreibt mein orthopäde jetzt nur noch 6 einheiten auf und überlegt sich erst nach ca. 18 mal KG wieder 10x aufzuschreiben. Bis dahin muss meine mutter alle 3 (!!!) Wochen ein neues Rezept beim Orthopäden holen, der ca. eine halbe stunde mit dem auto entfernt liegt. Das finde ich schon beinahe unzumutbar. :boese: Jetzt frage ich mich ob man keine dauertherapie oder ähnliches aufschreiben kann. Wie ist das bei euch? würde mich über ein paar antworten freuen.
jennifer
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Eva
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Beitrag von Eva »

Hi Jennifer,

Höchstverordnungmenge pro Rezept ist seit dem 1. Juli 6 Behandlungen. Bei einer Langfristverordnung kann der Arzt auch mehr verschreiben, diese Verordnung ist aber dann außerhalb des Regelfalles und muß von der Krankenkasse genehmigt werden.

Gruß Evi
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

oder, wie bei der Techniker Krankenkasse, eben nicht!

@evi
das kann ja auch mal gutes bedeuten ;)

Gruss
Klaus

@jennifer
ich wäre froh, überhaupt einen Arzt zu finden, der noch alles notwendige aufschreibt.
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micros
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Beitrag von micros »

Werden da Minderjährige, Kinder eigentlich in dieser Regelung berücksichtigt?
Ist doch schwachsinnig...... echt, die armen Skoliosekids!!
Lache wenn es nicht zum Weinen reicht
Tina1981
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Beitrag von Tina1981 »

Hi!

Evtl. könnt ihr euch das Rezept auch zuschicken lassen?

LG,
Tina
JenniferA
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Beitrag von JenniferA »

Hallo
ja wir haben das jetzt so geregelt, dass der Arzt uns das Rezept zuschickt. das erleichtert jetzt einiges, trotzdem find ich diese regelung nicht ok. es sollte echt eine langzeitverordnung geben.
jennifer
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Eva
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Beitrag von Eva »

Hallo Jennifer,
es gibt eine sog. Langfristverordnung. Diese ist allerdings außerhalb des Regelfalles und bei manchen Kassen genehmigungspflichtig. Auf so einer Langfristverordnung kann Dein Arzt soviele Behandlungen aufschreiben, wie Du innerhalb von 12 Wochen brauchst. Also bei einer Behandlungsfrequenz von 2x wöchentlich wären das dann 24 Behandlungen. Es muß bei diesen LVO gewährleistet sein, daß Du Dich spätestens nach 12 Wochen wieder beim Arzt vorstellen mußt, deshalb diese Begrenzung der Anzahl je nach Therapiefrequenz.
Ich hoffe Dir damit einwenig geholfen zu haben.

Gruß Evi
Ulrike
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Beitrag von Ulrike »

Hallo Evi und alle Forumsleser,

gilt diese Aussage zur Langzeitverordnung auch in 8/2005 noch?
Meine Ärztin hat mir im 2. und 3. Quartal folgende Verordnung verschrieben: 1. Rezept 6x, Folgerezept 6x
2. Rezept 6x,Folgerezept 4x , (Aussage meiner Ärztin:mehr kann Sie mir nicht verschreiben bezahlt die Kasse nicht)
auf meine Bitte einer Langzeitverordnung sagte Sie mir das dies mein Hausarzt einleiten müßte, dann aber wieder, dass ich selbst bei der KK einen Antrag stellen muß. Wer kennt sich damit aus?
Danke für jede Antwort

Picasso
lodriane
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Beitrag von lodriane »

hallo @all,
bei mir ist es genau daselbe. Ich hab jetzt ausnahmsweise mal 10x KG verschrieben bekommen und musste doch glatte 2 Monate auf die Bewilligung warten.
Bekommt jemand von euch Gruppentherapi
Alles was ich schreibe, ist meine Meinung und spiegelt nicht die Meinung anderer wieder!

Du hast mich noch nicht erkannt,
obwohl ich vor dir steh.
Ich möchte mit dir reden,
doch irgendwie kann ich's nicht.
Ich hab dich lang nicht mehr gesehn,
guck jetzt in dein Gesicht.
Ich suche einen alten Freund,
doch ich entdecke nichts.
(DTH)
Eva
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Beitrag von Eva »

Hallo Picasso
hallo Lodriane,


die Langfristverordnung, bzw. Verordnung außerhalb des Regelfalles, kann jeder Arzt ausstellen, wenn die Verordnungsmenge im Regelfall (bei WS2 sind das 3x6 Behandlungen) ausgeschöpft ist. Auf dieser Verordnung können soviele Behandlungen stehen, wie im Zeitraum von 12 Wochen verabreicht werden sollen. Diese Verordnung muß von manchen Krankenkassen genehmigt werden. Wir in der Praxis handhaben das so, daß der Patient uns die Verordnung bringt, wir diese an die zuständige KK faxen mit einer vom Patienten unterschriebenen Vollmacht, daß wir die Genehmigung für ihn beantragen. Gleichzeitig kann sofort mit der Behandlung weitergemacht werden, da die Kasse auch bei Ablehnung die Anzahl der Behandlungen, welche bis zum Tag der Ablehnung erfolgt sind, bezahlen muß.

In welcher Kasse bist Du versichert? Wenn es eine Ersatzkasse ist, brauchst Du generell sowieso keine Genehmigung, aber viele andere Kassen sehen mitlerweilen auch davon ab.

Wenn Du mir Deine Kasse sagst, kann ich ja mal nachschauen.

Die Regelung mit den Langzeitverordnungen ist im Heilmittelkatalog und in den Heilmittelrichtlinien von 2004 festgeschrieben und diese gelten immer noch! Alle anderen Aussagen sind Quatsch!


Gruß Evi
eli
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Beitrag von eli »

Ich hab von Anfang an von meinem Orthopäden 10mal KG verschrieben bekommen. Und er meinte, wenn ich weider n neues brauch,einfach vorbeikommen und das holen. Hab inzwischen schon öfters ein Rezept geholt, alle 5 Wochen etwa. Und jedes mal halt gleich 10mal, das ist recht praktisch, da brauch man halt nicht so so oft hin. Bei ner Freundin von mir hat er sogar schonmal 20mal verschrieben. :juggle:
Ich muss aber dazu, dass ich privat versichtert bin, ist es da einfacher, 10mal KG zu verschreiben?
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Beitrag von Ulrike »

Hallo Evi,


danke für Antwort. Bist du Physiotherapeutin? Meine KK ist die DAK.
Ich glaube nicht, dass sich die Praxis um die Bezahlung außerhalb des Regelfalls kümmert. Ich frage aber trotzdem mal. Außerdem werde ich hier keinen Arzt finden, der mir ein Rezept mit mehr als 6x und 4x in Folge im Quartal ausschreibt. (Warum auch immer?!)
Eine Anfrage bei der KK ergab: Ich soll formlos einen Antrag auf Langfristverordnung stellen und die KK setzt sich dann mit dem behandelnden Arzt (das ist bei mir eine Schmerztherapeutin mit eigener Praxis) in Verbindung? Was hälst du davon? Ich weiß auch nicht ob es WS2 ist. Habe mir nur gemerkt das MT (manuelle Therapie) auf dem Rezept stand

Picasso
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whatsername
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Beitrag von whatsername »

micros hat geschrieben:Werden da Minderjährige, Kinder eigentlich in dieser Regelung berücksichtigt?
Ist doch schwachsinnig...... echt, die armen Skoliosekids!!
Nö, werden sie nicht! Ich muss mindestens einmal pro Quartal zu meiner Ärztin fahren (3/4 Stunde mit der Bahn), wegen der Krankenkassenkarte. Jetzt muss ich "nur noch" alle sechs Wochen ein neues Rezept ordern, aber früher, als ich 2x in der Woche KG hatte & alle 3 Wochen eins ordern musste, war das echt ätzend!!! :/ :<

GLG
Nur die Empfindsamen sind wirklich stark.
James Dean
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Beitrag von Zwilling »

Hallo,

ich bin "Oldie" und warte auf meine OP in der WWK. Bei mir ist es so, dass ich von meinem ersten Orthopäden 3 Rezepte mit 6 x KG verschrieben bekommen habe. Mir war die OP-Methode dieses Arztes aber supekt, ich war wieder beim Hausarzt, der mich in eine andere Klinik überwiesen hatte, die mich aber nicht behandeln kann. So habe ich, bis ich mich in der WWK vorstellen konnte, ein weiteres Rezept vom Hausarzt bekommen. Wurde dem Med. Dienst vorgelegt, teilweise nur genehmigt. Das nächste Rezept, weil ich mittlerweile auf der Warteliste der WWK stehe, wird voll genehmigt. Ab jetzt bekomme ich Rezepte mit 10 x Manuelle Therapie und das bis zum OP-Termin (als OP-Vorbereitung) fortlaufend. Ist mir von der Krankenkasse zugesagt worden.

Gruß Zwilling
Eva
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Beitrag von Eva »

Hallo Picasso,
da Du in der DAK versichert bist, braucht eine Verordnung außerhalb des Regelfalles (Langfristverordnung) nicht genehmigt werden! Das ist bundesweit so, deshalb wundert mich, daß man Dir bei der KK gesagt hat, Du müßtest einen Antrag stellen. (Ich verstehe aber auch nicht, daß Dich Deine Physiopraxis nicht aufgeklärt hat, wir informieren unsere Patienten über alle Möglichkeiten die es gibt.)
Sicher ist es heutzutage schwer, einen Arzt zu finden, der genügend Verordnungen ausstellt. Vielleicht kannst Du es aber so arrangieren, daß Du 3 Rezepte mit jeweils 6 Behandlungen vom Orthopäden bekommst und dann anschließend das gleicht nochmal vom Hausarzt. Viele unserer Patienten machen das mitlerweilen so, aber der ständige Kampf um die Behandlungen ist schon schlimm, ich weiß.

Gruß Evi
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Man kann zusätzlich auch mal versuchen, den oder die in Frage kommenden Physiotherapeuten nach Ärzten zu fragen, die in der Verschreibepraxis "großzügiger" sind.
Das funktioniert natürlich in Städten mit mehr Versorgungsmöglichkeiten besser, als auf dem Lande.

Gruss
Klaus
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Beitrag von Ulrike »

Hallo Evi,

danke für deine Ideen. Werde es mal versuchen. Habe aber wenig Hoffnung, dass das klappt mit den Verordnungen von verschiedenen Ärzten. In unserer Region gibt es zu wenig Ärzte und dann nochmal zuwenig, die wirklich nicht nur an die Kosten denken. Einer schiebt dich zum anderen. (Mußte mal Frust ablassen)
Kann ich das irgendwo nachlesen, dass ich bei der DAK keine Genehmigung für eine Langfristverordnung (Verordnung außerhalb des Regelfalls) brauche? Und das 3 Rezepte mit 6 Verordnungen im Quartal verschrieben werden können und somit auch von der Kasse bezahlt werden? Hab ich das so richtig verstanden? Es ist immer gut, wenn man richtig argumentieren kann. Die Ärzte wimmeln einen ja immer ab und denken, man weiß ja nicht Bescheid. Ich bin sowieso schon ein unbequemer Patient (für die Ärzte und für die Kasse).

Picasso
Eva
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Beitrag von Eva »

Hier kannst Du die im Regelfall verordnungsfähigen Behandlungen für Dein Krankheitsbild nachlesen:

http://www.heilmittelkatalog.de/physio/ws2.htm

dann hätte ich noch einen zweiten link, weiß aber nicht sorecht ob er funktioniert, wenn man bei physio.de nicht angemeldet ist (es kann sich aber Jeder dort anmelden, man muß kein Physio sein). Auf dieser Seite kannst Du genau nachschauen, welche Kassen eine Genehmigung vorschreiben und welche nicht. Diese Seite wird auch ständig aktualisiert, weil sich öfter mal was ändert, d. h. immer mehr Kassen schaffen ihre Genehmigunspflicht ab!

http://www.physio.de/physio/kasse_genehmigung.php


Gruß Evi
lodriane
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Beitrag von lodriane »

hi,
also ich lasse mir nicht mehr KG außerhalb des Regelfalls verschreiben - nur rumrennerei! Da gehe ich lieber alle 3 Wochen ein neues Rezept holen und ich weis das ich das auch ohne Probleme bekomme. :ja:
lg
Alles was ich schreibe, ist meine Meinung und spiegelt nicht die Meinung anderer wieder!

Du hast mich noch nicht erkannt,
obwohl ich vor dir steh.
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doch irgendwie kann ich's nicht.
Ich hab dich lang nicht mehr gesehn,
guck jetzt in dein Gesicht.
Ich suche einen alten Freund,
doch ich entdecke nichts.
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Beitrag von Klaus »

lodriane hat geschrieben:Da gehe ich lieber alle 3 Wochen ein neues Rezept holen und ich weis das ich das auch ohne Probleme bekomme.
Ich glaube, da hast Du was falsch verstanden.

Nach 3x 3 Wochen, bei 2 Behandlungen pro Woche, so nehme ich an, ist der Regelfall mit insgesamt 18 Behandlungen ausgeschöpft.
Dann musst Du 12 Wochen warten!!

Es sei denn, Du machst Ärzte-Hopping.
Dann kannst Du bei einem 2. Arzt die gleiche Procedur wiederholen und musst nur 6 Wochen warten, bis Du wieder beim 1. Arzt die nächste "Serie" beginnen kannst.
Hat man insgesamt 3 Ärzte zur Verfügung, gibt es keine Wartezeit mehr. :) :)

Ob das langfristig gut geht, möchte ich bezweifeln.

Gruss
Klaus
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