Hallo Klaus, hallo Kuddelmuddel,
vielen Dank für eure Antworten.
Meine Krankenkasse hat mir bis 30.09.2021 (für 1 Jahr) eine langfristige Heilmittelbehandlung genehmigt. Mein Hausarzt hat einen Verlängerungsantrag gestellt, dieser wurde von meiner Krankenkasse allerdings abgelehnt, da "meine Erkrankung nicht in Schwere und Dauerhaftigkeit mit den gelisteten Diagnosen vergleichbar ist".
Der Medizinische Dienst rät aber "zu regelmäßiger Heilmitteltherapie, verordnungsfähig durch den Vertragsarzt, zu Rehasport und Übungen in Eigenregie".
Das hört sich für mich auch plausibel an (meine Skoliose beträgt "nur" 32 Grad nach Cobb, deshalb sehe ich hier auch keine Möglichkeit für einen Einspruch).
Ich bekomme 3 Verordnungen von meinem Orthopäden und danach muss ich schauen ob ich evtl von meinem Hausarzt noch Verordnungen bekomme bis mir mein Orthopäde wieder welche ausstellt.
Mit der langfristigen Genehmigung war es bisher natürlich deutlich einfacher an die Rezepte zu kommen, weil ich alles über meinen Hausarzt abwickeln konnte. Jetzt muss ich mir die meisten Verordnungen über meinen Orthopäden ausstellen lassen was für mich mehr Aufwand bedeutet, da er 1 Stunde von mir entfernt ist.
Vor 2 Monaten war ich in Bad Sobernheim zur Reha. Im Abschlussbericht habe ich gelesen, dass mein Kyphosewinkel lt 4D-Aufnahme 62 Grad beträgt. Leider wurde mir das dort nicht gesagt, sondern ich habe es erst nach der Reha erfahren, sonst hätte ich mich dort gleich erkundigen können, ob ich hiermit Möglichkeiten hätte und sogar in die gelisteten Diagnosen reinfalle.
Allerdings habe ich mich schon etwas gewundert, dass der Kyphosewinkel so hoch ist. Ich weiß, dass ich einen Rundrücken habe, aber bisher wurde ich immer nur wegen meiner Skoliose behandelt (auch kürzlich in Sobi), da die Skoliose mein Hauptproblem wäre.
Ich hatte überlegt, ob ich mit dem Rehabericht an langfristige Verordnungen komme um sie für die Schrothbehandlung zu nutzen. Wenn für die Antragstellung allerdings ein Röntgenbild erforderlich ist (was ich auch vermutet habe) werde ich keinen neuen Antrag stellen. Aufgrund der Skoliose existieren natürlich schon einige Aufnahmen von der Wirbelsäule und evtl folgt auch noch ein Röntgenbild von der Hüfte, da möchte ich mich nicht noch zusätzlich wegen einer evtl Hyperkyphose röntgen lassen.
Das soweit zur Erläuterung
Liebe Grüße
Le soleil