Hallo conni,
Am 04.09. bekamen wir vom Wirbelsäulenzentrum in Berlin eine Langzeitverordnung für KG mit,welche ich auch 1 Woche später bei der KK eingereicht hatte.
Also, das ist für mich ein bischen irritierend. War das jetzt nur eine Heilmittelverordnung gleich über mehr als 6 Behandlungen? Oder gab es einen Antrag extra dazu, weil Du von
In der ärztlichen Stellungnahme steht folgendes:
idiopathische Skoliose vom Thorakolumbalen Typ 25°/29°.
gesprochen hast oder stand das in der Heilmittelverordnung? Wenn das als Antrag gedacht war, war das tatsächlich ein Antrag auf Langfristgenehmigung, wie Alex schon gesagt hat. (Der ist hier aber nicht notwendig).
Ich nehme an, dass Du nicht die Heilmttelverordnung ausserhalb des Regelfalles meinst. Die ist nämlich in wenigen Fällen von der Krankenkasse zu genehmigen und wird gern auch mal als Langzeitverordnung gedeutet, weil sie lange Zeit laufen kann, je nach Budget/Richtgröße des Arztes bzw. der Einstellung dazu.
Da geht es aber um die
Hilfsmittel-Versorgung, das ist eigentlich etwas anderes.
Ansonsten ist natürlich klar, dass
Alex hat geschrieben:Wenn die Diagnose (ICD-10-Schlüssel) M41.0 oder M41.1 (Skoliose über 20° nach Cobb bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr) ist, bedarf es keiner separaten Genehmigung. Siehe das Merkblatt des G-BA (Link oben).
Gruß
Klaus