Hallo medea,
Meine Hausärztin hat mir heute zugesagt, nach Ablauf des Regelfalls weiter KG zu verordnen und dann auf dem Rezept die kurze Begründung zu schreiben
Dann bist Du ausserhalb des Regelfalles, bei dem Deine Hausärztin durchaus in den Regress kommen kann, wenngleich auch nach den neuen Bestimmungen nicht so leicht, wie früher. Und diese kurze Begründung bezieht sich auch
nur auf diese Verordnung.
Den Unterschied zwischen Langfristgenehmigung und außerhalb des Regelfalls habe ich zwar trotz der vielen statements hier immer noch nicht verstanden,

aber vielleicht ist das ja auch gar nicht notwendig...
Leider ist das notwendig!
Du musst nämlich selbst den Antrag auf Langfristgenehmigung stellen. Dabei wird von der Krankenkasse
garantiert, dass für 1 Jahr die Kosten übernommen werden. Das bedeutet auch, dass hier kein Regress droht!
Dem Arzt kann das durchaus egal sein, er verordnet eben nicht mehr.
Das kann man zum ersten Mal zusammen mit der 1. Verordnung ausserhalb des Regelfalles tun. Dabei muss man
eine zusätzliche ausführliche Begründung des Arztes beilegen. Es klappt manchmal offensichtlich auch die "Mischform" von Odyssina.
Odyssina hat geschrieben:Außerhalb Regelfall bedeutet eine Verordnung welche im Katalog nicht gelistet bzw.vorgesehen ist, z.B. Bei Ws 2a als Indikationsschlüssel eine Erstverordnung von 15xKg als Beispiel
Langfistgenehmigung ist dagegen eine Verordnung über einen längeren Zeitraum, welche natürlich bei den meisten Diagnosen auch nicht Bestandteil des Kataloges ist.
Die Verordnung ausserhalb des Regelfalles ist auch eine längerfristige Angelegenheit und insbesondere bei Erwachsenen-Fehlstellungen ein Risiko für den Arzt, weil ein Regress nicht auszuschliessen ist.
Deshalb ist die Langfristgenehmigung eigentlich nur die Absicherung dagegen für 1 Jahr.
Bei mir (Techniker Krankenkasse) war es im April 2012 so, dass die damit argumentiert hatten, dass ich ja schon langfristig die Verordnungen ausserhalb des Regelfalles bekommen würde und das ja weiterhin machen könne. Man wollte sich offenbar die Option der Regress-Möglichkeit nicht aus der Hand nehmen lassen.
Man hat dann die Langfristgenehmigung nach meinem Widerspruch gegen die Ablehnung als
Einzelfall-Entscheidung genehmigt.
Mittlerweile ist der Katalog für die Langfristgenehmigung erweitert worden, bei Fehlstellungen aber nur die Skoliose und die auch nur bei Kindern und Jugendlichen!!
Diese Aktion führt aber offensichtlich dazu, dass man sich jetzt noch strikter an diesen erweiterten Katalog richten möchte. Ich habe gestern bei meiner TKK angerufen und gefragt, wie es denn mit dem
Prozedere einer Verlängerung der Langfristgenehmigung sei. Und da hat man auch mit dem neuen Katalog argumentiert, mit einem neuen Antrag als Einzelfall-Entscheidung und mit dem medizinschen Dienst, von dem in 2012 überhaupt keine Rede war.
Da die Verlängerung der Langfristgenehmigung (neu in 2012) jetzt ja generell anstehen, bin ich gespannt, wie sich das bei den anderen entwickelt.
Gruß
Klaus