Wie meinst Du das, ob es umgerechnet ist?

Der Termin ist bei dem Orthopäden von damals ...

Es gibt keine mir bekannte Heilmittelverordnung, bei der man 30 Minuten pro Woche direkt angeben kann.fee hat geschrieben:Wie meinst Du das, ob es umgerechnet ist?
Ich dachte, Du hättest unsere Tipps schon in die Tat umgesetzt.Der Termin ist bei dem Orthopäden von damals ...
Und eine KG-Behandlung dauert 30 Minuten?Fee hat geschrieben:Ich bekomme 10 Behandlungen/1 mal pro Woche
Das geht den meisten so, die hier neu ins Forum kommen.Ach manno, ich mache mir das erste Mal seit vielen Jahren bewusst Gedanken über meinen Rücken
Also zunächst mal ist eine ambulante Schroth Therapie nur zum Kennenlernen vor einer REHA oder zum Kontrollieren nach einer REHA da.Fee hat geschrieben:Mein Schroth-Therapeutin finden meinen Hausarzt eher knauserig weil er mir keine 2 Termine pro Woche verschreibt.
Ich bin ja nun 6 Jahre hier im Forum intensiv unterwegs und alles spricht dafür, das man so schneller und sicherer zum Ziel kommt, wenn man regional irgendwann überhaupt ein Ziel erreicht.Du meinst sicher, man kann sich den Weg zum Orthopäden 'vor Ort' sparen und sollte lieber sich bei Dr. Steffan vorstellen, oder?
Wir sprechen hier bereits über diese Verordnung, die für den Patienten Vorteile hat, aber nicht unbedingt für den Arzt.Silas hat geschrieben:Es gibt die Möglichkeit einer KG-Verordnung außerhalb des Regelfalls, die für Dich und Deinen Arzt Vorteile hat.
Das stimmt definitiv nicht !!Dem Gegenüber steht aber der große Vorteil, dass durch die Genehmigung der Krankenkasse der Arzt der finanziellen Verantwortung enthoben wird.
So habe ich das auch nicht gemeint, die Richtgröße wird auch durch Verordnungen außerhalb des Regelfalls belastet.Klaus hat geschrieben: Das stimmt definitiv nicht !!
Das Budget (Richtgrösse) läuft auch ausserhalb des Regelfalles. Wird es um über 25% überschritten, droht der Regress, der sich dann immer auf einige Jahre zurück bezieht.
Soweit ich weiß fallen diese Patienten einfach nicht ins Budget. Aber Skoliose fällt ja dennoch rein.Nun ist es aber so, dass Ärzte in begründeten Fällen die Richtgröße überschreiten dürfen (sonst würde wohl kaum ein Arzt mehr Aids- oder Krebspatienten behandeln).
Auf meinen Verordnungen außerhalb des Regelfalles stand immer eine Begründung drauf (korsettversorgte Skoliose, Vermeidung von OP und Vorbeugung von Schmerzen), auch wenn die KK auf die Genehmigung verzichtet hat.Laut meinem Informationsstand, reicht ggf. der Hinweis auf die Genehmigung der KK, es ist keine ausführliche Begründung notwendig.
Du wirst sicherlich dort anrufen und nach den Bedingungen fragen.fee hat geschrieben:Er meinte, er würde an meiner Stelle lieber in die Uniklinik GÖ gehen zur Wirbelsäulensprechstunde .. die sind nicht so OP-freudig
Man muss das immer formal vom Regress aus sehen, in den der Arzt kommt oder nicht. Dann kann der Regress zurückgewiesen werden mit entsprechender Begründung. So wie ich das verstanden habe, muss man das immer wieder neu begründen. Wenn man damit gute Erfahrungen gemacht hat, kann man natürlich die Verordnung ausserhalb des Regelfalles positiver angehen.Silas hat geschrieben:Nun ist es aber so, dass Ärzte in begründeten Fällen die Richtgröße überschreiten dürfen (sonst würde wohl kaum ein Arzt mehr Aids- oder Krebspatienten behandeln).
Arzneimittel und Heilmittel sind unterschiedliche Dinge.minimine hat geschrieben:Soweit ich weiß fallen diese Patienten einfach nicht ins Budget. Aber Skoliose fällt ja dennoch rein.
Sie ist ausserhalb des Regelfalles, deswegen hatte ich ja auch gesagt, dass 1x wöchentlich so langfristig völlig ok ist und überhaupt nicht knauserig, wie die Schroth-Therapeutin gemeint hat. Der Hausarzt kann das wahrscheinlich nur deshalb machen, weil er nur ganz wenige (bzw. evtl. nur die eine) Heilmittelverordungen ausstellt und sich die Richtgrösse immer auf die Gesamtzahl seiner Patienten bezieht.Da Fee ja aber schon längere Zeit KG von ihrem Hausarzt bekommt, ist sie doch wahrscheinlich eh schon außerhalb des Regelfalles, was ich sehr löblich von dem Hausarzt finde
das ist mir schon klar. Aber ich meine, dass solche schwerkranke Patienten generell vom Budget ausgenommen sind, z.B. auch Mehrfachbehinderte, die ja eine sehr große Anzahl an Medikamenten und Heilmittel benötigen.Arzneimittel und Heilmittel sind unterschiedliche Dinge.